duwisibThemenstarter466 Beiträge · seit 200602. Mai 2006 · #1Hallo Ihr alle,
hier wie versprochen die Antwort (soeben erhalten) der Lufthansa, auf die Frage, wer die Lufthansa Gold Card nutzen kann, in die eine Mietwagen-Vollkasko eingeschlossen ist:
"Sehr geehrter Herr Hage,
Ihre E-Mail vom 28. April 2006 haben wir erhalten. Vielen Dank!
Voraussetzung für die Nutzung einer Lufthansa Miles & More Credit Card ist die Bekanntgabe einer gültigen deutschen Bankverbindung.
In unseren Geschäftsabläufen versuchen wir stets, die Interessen unserer Kunden zu berücksichtigen. Uns ist bekannt, dass ein Großteil unserer Karteninhaber die Miles & More Credit Card in einem geschäftlichen Umfeld nutzt. Daher haben wir mit unserer Rechtsabteilung abgestimmt, gemäß den uns vorgegebenen Regularien, eine Trennung in privat oder geschäftlich genutzte Kreditkarten vorzunehmen. Die positive Resonanz unserer Kunden hat uns diese Vorgehensweise bestätigt.
Die Entscheidung, ob Sie Ihre Kreditkarte vorwiegend geschäftlich oder privat nutzen, bleibt selbstverständlich Ihnen überlassen. In dem Versicherungsvertrag zwischen der Bayerischen Landesbank und den Versicherungspartnern ist geregelt, dass keine Unterscheidungen zwischen geschäftlicher und privater Nutzung getroffen werden.
Wenn Sie Fragen haben - wir helfen Ihnen gerne.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Lufthansa Miles & More Credit Card Service"
Ich hoffe, ich habe Euch damit ein wenig weiterhelfen können. Die genauen Versicherungsbedingungen zur Karte etc. findet Ihr unter:
http://www.miles-and-more.com/online/portal/mam/de/programm/member_and_credit_cards?l=de&nodeid=490169 Gibt auch keine schlechten Zinsen auf ein Guthaben 😎
So, nun muß jeder selbst entscheiden.
Gruß Jürgen<br><br>Post geändert von: duwisib, am: 02/05/2006 19:55
DEderfreed726 Beiträge · seit 200602. Mai 2006 · #2Hatte auch bei Lufthansa nachgefragt, insbesondere bzgl. der 4x4 Nutzung.
Hier die Antwort:
Datum/Zeit: 02.05.2006/16:08:01
Sehr geehrter Herr Embert,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 27. April 2006.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Lufthansa Miles & More Credit Card und geben Ihnen gerne Auskunft über die Mietwagen-Vollkaskoversicherung.
Die Mietwagenvollkaskoversicherung gilt weltweit, wenn die Anmietung des Mietwagens mit der Lufthansa Miles & More Credit Card Gold mit Businesspaket erfolgt ist.
Folgende Leistungen sind integriert:
Vollkasko inklusive Teilkasko mit Selbstbeteiligung von 230,00 €
Versicherungsschutz besteht auch bei Diebstahl des Wagens im In-und Ausland
Versicherungsschutz besteht ab Mietbeginn für 30 Tage
die maximale Entschädigung beträgt 51.000,00 €
Versicherte Fahrzeuge sind:
PKW mit nicht mehr als 7 eingetragenen Sitzplätzen (KFZ-Schein)
Geländefahrzeuge (Off-Road), SUV (Sport-Utility-Vehicle), Allradfahrzeuge (4x4), die auf öffentlichen Straßen benutzt werden
Nicht versicherte Fahrzeuge sind laut unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Fahrzeuge, für welche keine Zulassung erforderlich ist;
Lastwagen, Transporter, Wohnwagen, Camper, Anhänger, Motorräder, Wohnmobile, Vans oder Minivans montiert auf LKW-Fahrgestellen u. mehr als 7 Sitzplätzen; Geländefahrzeuge (Off-Road), SUV (Sport-Utility-Vehicle) Allradfahrzeuge (4x4) die außerhalb öffentlicher Straßen benutzt werden;
Oldtimer (antike Fahrzeuge, die älter als 20 Jahre sind oder seit 10 Jahren oder länger nicht mehr hergestellt werden);
Fahrzeuge der Marken Ferrari, Lamborghini oder Porsche, Aston Martin, Bentley, Corvette, Daimler von Jaguar, De Lorean, Excalibur, Jaguar, Jensen, Lotus, Maserati, Maybach, Rolls-Royce.
Bei Anmietung eines Wagens in den USA muss eine zusätzliche Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen werden, damit der Schaden am gegnerischen Fahrzeug ebenfalls abgedeckt ist. Diese Versicherung ist nicht in der Mietwagenvollkasko-Versicherung eingeschlossen. Bitte informieren Sie sich über das KFZ-Haftpflichtrecht im jeweiligen Land.
Im Schadensfall wenden Sie sich bitte an:
FidesSecur Versicherungsmakler GmbH
Ottostr. 21
80333 München
Tel. 089/21 99 52 - 0
Fax: 089/21 99 52 - 725
Wir würden uns freuen, Sie bald als neuen Kunden begrüßen zu dürfen.
Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns einfach unter 0 18 05/91 09 99 an, wir sind gerne für Sie da.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Lufthansa Miles & More Credit Card Service
Sabine Mettner
Da stellt sich dann gleich wieder die Frage, ob wirklich alle offiziell bezeichnete Straßen in Namibia öffentliche Straßen sind, insbesondere, da viele ja auch direkt durch Privatgrund gehen!?
Wer weiß mehr?
Gruß,
Carsten
Hiluchs527 Beiträge · seit 200602. Mai 2006 · #3Ob es sich um eine öffentliche Straße handelt, kann sich im wesentlichen nur nach den Besonderheiten und Regelungen des jeweiligen Staates richten.
B,C und D-Straßen in Namibia sind wohl auch dann öffentliche Straßen, wenn sie über Privatgrund führen, weil sie einem öffentlichen Zweck gewidmet sind. Ich gehe davon aus, dass der Staat die Unterhaltung der Straße besorgt.
Duwisib, genau die selbe Antwort habe ich vor ca. einem Jahr auch von der LH erhalten. Ich habe die ANmietung mit der Karte und mit ruhigem Gewissen vorgenommen. Wenn die LH das so eindeutig formuliert, dann muß sie sich ohnehin daran festhalten lassen. Mein Tip: Email ausdrucken und aufbewahren!
Gruß,
Hiluchs
duwisibThemenstarter466 Beiträge · seit 200603. Mai 2006 · #4Moin Hiluchs,
wenn Du solch eine Antwort vor einem Jahr erhalten hast und Carsten ebenso, dann wird das so sein und wir alle können das so machen und ohne schlechtem Gewissen fahren! Das denke ich auch. Wichtig für mich war die Klärung, wie das mit dem geschäftsmäßigen Gebrauch der Karte ist. Hat sich ja nun geklärt!
Danke für Deinen eigenen Erfahrungsbericht.
Bis denne und schönen Tag!
Jürgen
Axel1'130 Beiträge · seit 200603. Mai 2006 · #5Ich denke, damit können Unfälle auf den normalen Wegen abgedeckt werden. Jetzt noch darauf achten, das die Kreditobergrenze sowohl die Anmietung als auch die Kaution abdecken oder eine englische Bestätigung der Absicherung mitnehmen, das könnte reichen.
Aber:
sind die Wege in Natparks offiziell? (Kaudom z.B.),
die von uns so begehrten Wege offroad durchs Kaokeveld usw wohl eher nicht (Hoanib, Hoarusib, Khoma)
was passiert, wenn ich den Wagen auf dem Strand "falsch parke" und er wegschwimmt.😈 oder ich bei einem Besuch einer hübschen Felsformation den Weg verlasse?
😄
Ggf. muss ja bald einer davon erzählen, damit wir die Kulanz der Vers. erkennen können.
Generell könnte diese oder die Mercedes Card trotzdem für viele eine Beruhigung sein. Ich werde demnächst mal einige NAM/SA Vers. anfragen wegen zeitlich terminierter Deckung, evtl. wäre das dann auch eine Lösung.
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
TITimari64 Beiträge · seit 200603. Mai 2006 · #6Super, Danke für die Infos.
Denke wir werden uns mit dieser Karte " versichern " das spart uns dann über 1`000 Euro an Versicherung für 29 Tage.
Und man soll ja auch nicht immer das Schlimmste befürchten, es muß ja nichts passieren.
ULUlli931 Beiträge · seit 200603. Mai 2006 · #7Wie läuft denn mit der LH Karte (oder einer ähnlichen) die Abwicklung im Schadensfall?
Soll heißen:
Normalerweise sichern sich die Vermieter doch über eine Kaution in bar oder per Kreditkarte ab. Wenn es zum Schaden kommt wird doch sehr wahrscheinlich erstmal versucht werden den Mieter in Haftung zu nehmen solange er noch im Land ist - und mit den Mitteln die dort zur Verfügung stehen. Ich glaube nicht dass sich da ein Vermieter mit dem Hinweis auf eine LH Gold Karte beruhigen lässt.
Also wie läuft das denn im worst case?
Gruss
Ulli
duwisibThemenstarter466 Beiträge · seit 200603. Mai 2006 · #8Hallo Ulli,
ich habe heute morgen nocheinmal fast gleichlautend der Lufthansa KreditKarten-Service-Stelle diese Frage gestellt. Würde das ebenso hier einstellen, wie gewohnt. Okay?
Ciao Jürgen
Armin2'346 Beiträge · seit 200603. Mai 2006 · #9Hallo Ulli,
bei einer Mietwagen-Vollkasko über die Kreditkarte ist die Sache aus meiner Sicht eigentlich vollkommen klar. Deine Kreditkarten-Vollkasko wird deinen Vermieter überhaupt nicht interessieren. Du schließt einen Mietvertrag mit der höchstmöglichen Selbstbeteiligung ab und die wirst du im Schadenfall auch zahlen müssen (daher auf ausreichendes Limit der Kreditkarte achten!). Anschließend wirst du dann versuchen müssen, deine Selbstbeteiligung von der Kreditkarten-Vollkasko zurückzubekommen. Die stellt natürlich bestimmte Anforderungen an den Schadennachweis wie Polizeimeldung, Gutachten usw. Da sollte man sich vorher die Versicherungsbedingungen gut durchlesen. Die dort gestellten Forderungen (zumindest bei meiner MercedesCard) dürften allerdings auch nicht so ganz einfach zu erfüllen sein. Denn über eines muss man sich im Klaren sein: Die Mietwagen-Vollkasko-Versicherungen sind nicht für den Namibia-4x4-Abenteuer-Urlauber gemacht, sondern für den Geschäftsmann, der 20 mal im Jahr in zivilisierten Gefilden mit einem Leihwagen vom Flughafen in die Stadt fährt.
Gruß
Armin
Hiluchs527 Beiträge · seit 200604. Mai 2006 · #10Da stimme ich Armin im Ergebnis zu.
Den Schaden darfst Du wohl in aller Regel vorlegen. Denn so schnell wirst Du sowieso von der Versicherung keine Deckungszusage bekommen.
Du kannst Dir aber wohl recht sicher sein, dass Du das Geld in Deutschland von der Versicherung zurückbekommst. Die Versicherungen müssen sich schließlich an deutschem Recht messen lassen und das ist für uns nun einmal erstens durchschaubarer und zweitens deutlich leichter durchsetzbar, als es namibisches Recht von Deutschland aus wäre.
Was die Beibringung von geforderten Unterlagen betrifft, so muß man sagen, dass dasjenige, welches unmöglich zu erbringen ist, eben nicht verlangt werden kann, soweit der Schaden anderweitig nachgewiesen wird. Aber da würden sich im Falle eines Falles sicherlich die Gerichte kümmern. Bei kleineren Schäden wird es da schätzungsweise sowieso keine Probleme geben, denn da sind Versicherungen nach meiner Erfahrung recht kulant. Wenn Du natürlich einen Totalschaden hast, dann wäre es ratsam, soviel Unterlagen wie möglich zu sammeln.
ULUlli931 Beiträge · seit 200604. Mai 2006 · #11So hätte ich das bisher auch eingeschätzt, mal sehen was Lufthansa letzlich dazu sagt.
Unter diesen Voraussetzungen scheint mir die Absicherung über die Versicherungsleistung einer Kreditkarte dann aber etwas zweifelhaft zu sein. Zumindest muß sich jeder darüber im klaren sein das er damit nicht die Selbstbeteiligung heruntersetzt und daher im Zweifelsfall erstmal zahlen muss. Er kann dann hinterher hoffen die Kosten von der Kreditkarten Versicherung erstattet zu bekommen.
Dazu gilt nach meinem Kenntnisstand die Versicherung überhaupt nur wenn der Mietwagen oder generell das Transportmittel vollständig (!) mit eben dieser Karte bezahlt wurde. Nun wird wohl jede Mietwagenfirma Zahlungen per Kreditkarte akzeptieren, keineswegs aber jedes Reisebüro oder jeder Veranstalter.
Gruss
Ulli
christian852 Beiträge · seit 200604. Mai 2006 · #12Hallo!
Wir haben seit vielen Jahren eine American Express Gold mit diversen Versicherungen inclusive. Es gilt hierbei, nur wenn die Reise/Mietwagen usw. mit der Karte bezahlt werden gibt es eine Versicherungsleistung. Akzeptiert ein Reisebüro die Karte nicht , suchen wir stets nach einer Alternative. In den letzten jahren haben wir so immer eine Möglichkeit gefunden mit der Karte zu bezahlen. Es werden von den Kartenfirmen Gebühren von bis zu 5% verlangt, schon viel für manchen Verkäufer.
Wenn die Vollkaskoversicherung in Namibia bezahlt, wird warscheinlich auch eine Leistung über die Karte erfolgen. Vielfach besteht aber bei den Mietern von Allradfahrzeugen die Ansicht sie sind auf jeden Fall versichert, wer aber eine Allradpad auf einem Farmgelände fährt ist z.b. nicht versichert. Fahrlässigkeit wird sehr schnell unterstellt, bei Unfällen auf öffentl. Straßen.
Frage: Wer hier im Forum hat jemals eine Vollkaskoleistung außer Glas/Reifen erhalten?
Gruß Christian
Hiluchs527 Beiträge · seit 200604. Mai 2006 · #13Vielfach besteht aber bei den Mietern von Allradfahrzeugen die Ansicht sie sind auf jeden Fall versichert, wer aber eine Allradpad auf einem Farmgelände fährt ist z.b. nicht versichert. Fahrlässigkeit wird sehr schnell unterstellt, bei Unfällen auf öffentl. Straßen.
Fahrlässigkeit ist aber versichert, denn sonst hätter der ganze Spaß überhaupt keinen Sinn. Nur gilt natürlich bei der LH-Versicherung der deutsche Maßstab von GROBER Fahrlässigkeit und Vorsatz, sodaß die Sache deutlich sicherer wird, als eine teuere sogenannte Vollkasko beim Vermieter abzuschließen.
Das beste wäre es natürlich darüberhinaus noch eine Rechtschutzversicherung im Inland zu haben, die einen solchen Rechtstreit übernimmt. Es gibt aber eben keine absolute Sicherheit. Jedenfalls ist die LH-Versicherung nicht mehr und nicht weniger vertrauenswürdig als die Vollkasko für unsere eigenen Autos in Deutschland und bei denen kann immerhin nicht von einer reinen Verweigerungsmentalität die Rede sein.
christian852 Beiträge · seit 200604. Mai 2006 · #14Hallo!
Also wenn bei der Lh-Karte der deutsche Begriff der groben Fahrlässigkeit gilt, auch dann wenn die Versicherung vorort eine Leistung verwehrt, ist diese Karte wirklich "Gold" wert.
Ich zitiere als Beispiel aus den Bedingungen von Holidayautos(keine Selbstbeteiligung):
wir weisen darauf hin, dass eine erstattung dann abgelehnt werden muss, wenn die versicherung vor ort (teil- oder vollkasko) den hauptschaden nicht reguliert. in diesen fällen muss von grober fahrlässigkeit ausgegangen werden.
Zusätzlich ausgeschlossen sind die häufigen Schäden:
ebenfalls nicht von der vollkaskoversicherung ersetzt werden schäden an reifen, glas, dach und unterboden/ölwanne.
Schäden an Reifen und Glas können aber gegen Aufpreis versichert werden. Den Unterboden versichert aber meines wissens niemand!
Es gibt keine absolute Sicherheit, dem stimme ich voll zu.
Gruß Christian
:)<br><br>Post geändert von: GaiAs, am: 04/05/2006 19:13
Armin2'346 Beiträge · seit 200604. Mai 2006 · #15Hallo,
habe die Erfahrung gemacht, dass immer mehr Reiseveranstalter inzwischen Kreditkarten akzeptieren. Hier ist sicher Druck von Kundenseite entstanden, denn viele Kunden legen wegen der häufig mit der Karte verbundenen Versicherungsleistungen großen Wert auf den Einsatz der Karte und bringen die Reiseveranstalter so in Zugzwang.
Gruß
Armin
TITimari64 Beiträge · seit 200605. Mai 2006 · #16... also wir sind jetzt trotzdem ziemlich verunsichert.
Sollen wir es riskieren und uns auf die LH-Card verlassen, oder sollen wir die ca. 1100 Euro an Versicherung vor Ort bezahlen. Der gesamte Urlaub wird sowieso nicht billig, sollen wir uns dann mit so einer Unsicherheit belasten.
Nun ja, wir haben noch 6 Wochen Zeit um uns zu entscheiden, mal schauen was uns noch einfällt.
Aber Danke an alle, die sich zu diesem Thema ihre gedanken gemacht haben.
christian1060291 Beiträge · seit 200605. Mai 2006 · #17Kann ich verstehen, kein leichte Entscheidung. Wir haben uns damals zur LH Gold Card durchgerungen, da ich einer deutschen Versicherung mehr vertraue (und das will schon was heissen 😉 ) als einer Versicherung in Namibia, wo mir noch weniger klar ist wann diese Zahlen und wann nicht. Ist mir einfach zu undurchsichtig...
Dieses Jahr werden wir wieder die LH Card verwenden und uns dann so verhalten das die Chance gering ist, dass etwas passiert. Einer der ganz wichtigen Punkte aus meiner Sicht: max. 80km/h oder je nach Situation noch weniger.
Egal wie, viel Spass im Urlaub!
Christian
Unsere neue Webseite ist jetzt online, mit Wildlife Fotos aus Europa, Afrika sowie Süd- und Mittelamerika:
WildlifeMoments.de
AfricaAdventure.de
Hiluchs527 Beiträge · seit 200605. Mai 2006 · #18@Timari,
ich sehe bei der LH Goldcard kein besonderes Risiko. Anders bei der namibischen Vollkasko für über 1000 € (Wahnsinn!): Sie erscheint mir unzuverlässig, undurchsichtig und auf Willkür ausgerichtet. Ich würde NIE mit der Vollkasko des Vermieters fahren, sondern lieber mit der guten deutschen Vollkasko der LH GOld!
HAharry995 Beiträge · seit 200605. Mai 2006 · #19Hi!
Kann mir jemand sagen, ob diese Kreditkarte auch für Österreicher (österr. Bank und österr. Konto) erhältlich ist?
Wenn ja, wie lange dauert es bis man die Karte bekommt? Wir fliegen schon in 2 Wochen.
Danke, Harry
duwisibThemenstarter466 Beiträge · seit 200605. Mai 2006 · #20Hallo Harry,
Zitat aus der Mail, die hier von mir bereits komplett eingestellt wurde: "Voraussetzung für die Nutzung einer Lufthansa Miles & More Credit Card ist die Bekanntgabe einer gültigen deutschen Bankverbindung."
Sieht also nicht so aus, daß Du sie nutzen kannst; leider! Aber schaue mal ob´s eine andere macht: Vorausgestzt die ist in Namibia akzeptiert und Du bekommst sie bis dahin noch - letzteres halte ich für unwahrscheinlich.
Schöne Zeit!
Gruß Jürgen