Parkvorschriften der besonderen Art.

11 Antworten · 2'599 Aufrufe · gestartet 16. Dez. 2004 von www.dt800.de
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ThemenstarterGast16. Dez. 2004 ·
Hallo,
eigentlich nur in Namibia gibt es verschiedentlich Hinweise im Internet, manche Parks könnten nur mit 2 Fahrzeugen, oder im Falle des Waterberges überhaupt nicht mit Fahrzeugen besucht werden. Praktisch alle dieser Parks habe ich zwischenzeitlich mit unserem Fahrzeug besucht und wurde noch nirgends mit diesen Bestimmungen konfrontiert. Es wurde immer nach Zahlung Einlass, ohne weitere Auflagen oder Hinweise gewährt. Gelegentlich, gerade im Falle des Waterberges, drängt sich auch der Verdacht auf, dass damit nur die bestehenden Unternehmungen am Leben erhalten werden sollen.

Wer kann nun tatsächliche Hinweise über den wirklichen Rechtscharakter solcher "Vorschriften" über die Parkbenutzung geben.

Handelt es sich um

Empfehlungen

Parkeintrittsbestimmungen
oder

innerdienstliche Vorschriften ?

Haben solche Vorschriften auch Aussenwirkung ?
Wenn Aussenwirkung besteht, gibt es eine Sanktionsmöglichkeit oder nicht ?

Gruss
www.dt800.de
ThemenstarterGast16. Dez. 2004 ·
Hallo,
eigentlich nur in Namibia gibt es verschiedentlich Hinweise im Internet, manche Parks könnten nur mit 2 Fahrzeugen, oder im Falle des Waterberges überhaupt nicht mit Fahrzeugen besucht werden. Praktisch alle dieser Parks habe ich zwischenzeitlich mit unserem Fahrzeug besucht und wurde noch nirgends mit diesen Bestimmungen konfrontiert.
... das gleiche in grün habe ich bzgl. Parkbesuchen per Rad gefunden. Auch in Reiseführern steht immer wieder, daß z.B. Sossusvlei nicht per Fahrrad oder Motorrad besucht werden darf. Vor Ort hat das niemanden interessiert bzw. die Ranger dort waren völlig irritiert, als ich das erzählte. Etosha u.ä. sind natürlich mit dem Zweirad verboten ...

Gruß
Wolfgang
ThemenstarterGast17. Dez. 2004 ·
Hallo wt800,
dass es die besagten Vorschriften gibt, ist unbestreitbar. Dass sie mit afrikanischer Gelassenheit gehandhabt werden, ist nicht aussergewöhnlich.
Dass sie nicht gerade für dich und deinen Landie formuliert wurden, darf man annehmen. Eher für, oder besser:gegen, die blauäugigen "Eroberer-
Touristen", die womoglich zum erstenmal ein Allradfahrzeug unter dem Hintern haben? Soll heissen, es werden Präventiv-Vorschriften sein, die
dem Staat Ärger ersparen sollen, und dir den schwarzen Peter lassen,
wenn wirklich was passiert ist, denn in diesem Fall würdest du sicher ihre
Aussenwirkung erfahren.
Vielleicht weist man den Bushcamper mit Vermieteraufschrift und
Fahrer in Sandalen ja wirklich ab? Die Regeln stammen aus der Zeit
VOR Satellitentelefon, VOR GPS und der inzwischen üblichen Praxis, dass der
Vermieter dir ein Ersatzfahrzeug zum break-down bringt.
Und common sense ist auch dabei: wenn sie dich, als erfahrenen Off-
Roader erkennbar, abweisen würden, ihnen entgingen die Einnahmen!
Wenn es "lohnend" wäre, in dem Park Officer herumfahren zu lassen,
um von Einzelfahrzeugen 2000 N$ Fine zu kassieren, wären dann
die Verhältnisse wieder "normal"?
Und dass es durchaus Sinn macht, in manche Gegenden nur mit mindestens zwei Fahrzeugen einzufahren, wirst du nicht wirklich
bestreiten?
Du hast beneidenswerte Touren und Erfahrungsberichte auf deiner Site,
bitte mach kein Dogma aus dem Unterschied zwischen Vorschriften
und afrikanischer Wirklichkeit...
Gruss Charly
ThemenstarterGast17. Dez. 2004 ·
Hallo Charly,
Du hast mir ja eine schöne, salomonische oder ich will sagen "afrikanische" Antwort geschrieben.
In eigenlich (fast) allen Punkten stimme ich Dir auch gerne zu - nur gelöst ist die Sache damit halt nicht.
Zwei Fahrzeuge sind immer besser als eines und einen Vorrat von 3 Tagen - na ja, damit fahre ich nicht einmal aus WDH heraus.

Ich vermute, dass es sich so verhält wie mit unserer Richtgeschwindigkeit. Du sollst 130 fahren Du musst es aber nicht.

Das könnte alles erklären. Warum der eine sagt - es ist verboten und der andere sagt
- was soll das, vor Ort fragt doch keiner danach. ..... Und schon sind wir wieder mittendrin in dem Dilemma.

Du kannst ja auch bikeafrika als Beispiel nehmen. Die wissen ja nicht einmal etwas davon, was da angeblich vorgeschrieben ist.

Also vielleicht werden wir doch noch aufgeklärt, aber ich habe wenig Hoffnung.
Gruss
www.dt800.de
ThemenstarterGast17. Dez. 2004 ·
Hallo dt800.de

wir haben darüber ja schon in einem anderen Thread diskutiert. Nur um es noch einmal ganz deutlich zu machen:

Es sind Vorschriften und keine Empfehlungen! D.h. es muss sich daran gehalten werden. Ähnlich wie bei der Vorschrift dass man das Fahrzeug z.B. in Etosha nicht verlassen darf, werden auch bei den anderen Vorschriften Sanktionen in Form von Geldstrafen verhängt. Nur bekommt meistens niemand ein Vergehen mit.

Die Mitarbeiter in den Parks/Rest Camps sind nicht verpflichtet den Besucher darauf aufmerksam zu machen. Z.B. für Etosha stehen auf der Rückseite des Permits aber alle Regelungen & Vorschriften drauf.

Sonnigen Gruß
Christian
ThemenstarterGast17. Dez. 2004 ·
Hallo Christian,
nein so einfach ist die Sache nicht.
Zuerts steht auf der Kaudom - Permit nichts - ausser ganz normale Dinge die man sowieso nicht macht. Aber nichts von 2 Fahrzeugen. Auch einen Aushang gibt es nicht.

Egal was es nun ist, wenn die Mitarbeiter mich einfahren lassen, dann habe ich nichts verbotenes gemacht. Wer soll denn sonst vor Ort Ansprechpartner für Vorschriften sein ??? ausser den Mitarbeiter der Parkverwaltung ???

Gruss
www.dt800.de
ThemenstarterGast17. Dez. 2004 ·
Auch in Namibia gilt der Grundsatz, daß Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. In Deutschland steht ja auch nicht ständig und überall geschrieben, daß man in der Stadt nur 50 kmh fahren darf! Trotzdem ist es so.
Schöne Grüße
Joachim
ThemenstarterGast17. Dez. 2004 ·
Hallo Jaoachim,
das hat nichts miteinander zu tun.
Zuerst, halten müsssen wir uns an Gesetze in Namibia wie daheim.
Diese erlässt (verabschiedet) das Parlament.
Die Ministerien erlassen Anordnungen für Ihren Geschäftsbereich. Das sind in unserm Falle die Parks.
Nun gelten diese Anordnungen für uns natürlich dann, wenn Du den Park betrittst und sonst nicht. Das sollte soweit unstrittig sein.
Nun beantragst Du am Tor eine Permit zu deutsch Genehmigung oder Erlaubnis.
Unter Beachtung der Auflagen gehst Du mit dieser Erlaubnis in den Park.
Ausgestellt wurde Dir diese Erlaubnis von einer vom Ministerium eingesetzten Autoritätsperson.
So, wenn Du nun in den Park gehst was hast Du falschgemacht ??
Nichts !
Die Autoritätsperson die Dir die Erlaubnis erteilt hat hat vielleicht gegen eine innerdienstliche Anordnung verstossen. Das kann aber nicht unser Problem sein !

Fakt ist, Du hast eine Erlaubnis mit Auflagen, an die Du dich hälst, Die hast Du auch rechmässig erworben !
Damit ist für Dich die Anordnung des Ministeriums durch die Erlaubnis der Autoritätsperson ausser Kraft. Da dieses an allen Parks so geschieht, ist damit die Anordnung des Ministeriums nicht das Papier wert auf dem es steht.

Jetzt ist es nicht mehr verboten mit einem Fahrzeug in den Park einzufahren, nein, jetzt ist es erlaubt !!
Gerne lass ich mich mit Argumenten widerlegen.
Gruss
www.dt800.de
ThemenstarterGast30. Dez. 2004 ·
Hallo dt800.de,

soweit ist Deine Beschreibung bzw. Darlegung der Umstände nachvollziehbar. Du bekommst die Genehmigung (Permit). Soweit hast Du nichts falsch gemacht. Nur eben gehst Du mit Aushändigung des Permits gewisse Spielregeln (hier also Gesetze, Verordnungen, Vorschriften etc.) ein. Dieses müssen nicht explizit genannt werden. Ich denke dieses wollte auch Joachim "erklären".
Beispiel: Du kaufst eine Eintrittskarte für ein Museum in Deutschland (sozusagen eine Genehmigung = Permit). Dort steht auch nicht auf dem Permit, dass Du z.B. Exponate nicht zerstören darfst. Es ist dennoch so. Denn irgendwo ist sicherlich ein Hinweis auf die Museums-Vorschriften, AGBs oder wie auch immer. Das ist in Namibia nicht anderes.

Viele Grüße & einen guten Rutsch ins Neue Jahr
Christian
ThemenstarterGast30. Dez. 2004 ·
Hallo Christian,
wirklich, ich wills nicht übertreiben. Aber allgemeingültige Regeln wie sie Joachim angesprochen hat sind verabschiedete Gesetze die Jedemann einhalten muss. Hier stimmt es, diese müssen nicht explizit genannt werden.
Das ist aber bei einer Ministeriumsanordnung nicht der Fall. Da erteilt mir quasi der Rancher am Eingang eine Ausnahmegenehmigung. Auch wenn sie dem Grunde nach gegen eine Ministeriumsanordnung verstösst, ist sie für mich doch gültig. Jedenfalls hier wäre das so.
Vielleich löst das Wort "Ausnahmegenehmigung" ja unsere Verständigungsschwierigkeiten.

Ebenfalls ein schönes Neues.
Dazu mein Vorschlag, wirklich nicht knallen, spenden.
Gruss
www.dt800.de
ThemenstarterGast02. Jan. 2005 ·
Mir ist es schon mehrmals passiert, dass ich nicht in so einen Park rein gelassen wurde. Ich wußte z.B. vor 5 Jahren nicht, dass man von Khorixas richtung Torra Bay nur in den Park darf, wenn man ein Allradfahrzeug hat. Ich wurde mit meinem Audi 100 nicht rein gelassen. Beim Waterberpark kammt man normalerweise auch nicht rein, und das ist auch richtig so. Es gibt organisierte Fahrten an denen man teilnehmen kann. Für eigene Touren braucht man eine besondere Genehmigung, die nicht ohne besonderen Grund erteilt wird. In Falle des Waterberg halte ich die Vorschriften for sinnvoll, im Falle des Skeleton Coast Parks sind sie natürlich Unsinn. Man kann von beiden Seiten aus mit einem normalen Pkw bis ans Tor fahren, darf aber nicht durch das Tor. Dass man von Torra Bay aus die Strecke nicht mit normalem Pkw befahren darf, hat man zeitweise erst am Ende der Strecke erfahren (das hat sich inzwischen wahrscheinlich geändert).

Viele dieser Vorschriften sind sinnvoll, aber nicht alle. Viele dieser Vorschriften, aber nicht alle kann man leicht umgehen.
ThemenstarterGast03. Jan. 2005 ·
Hallo Friedel ,
es war nie unser Ziel die Vorschriften zu umgehen. Aber vielfach werden Sie einfach nicht so eingefordert wie sie im Internet stehen. Deshalb muss man dafür schon mal ein Fragezeichen setzen und kann halt vieles entgegen diesen Vorschriften doch machen. Ob die Vorschriften im Falle des Waterberges nun sinnvoll sind oder nur Geldmache steht auf einem anderen Blatt. Tatsächlich darf man da auch reinfahren. Vielleicht hängts nur vom Ranger ab, aber bei uns gings eben.
Genauso waren wir schon in Torra Bay mit einem normalen Auto. Natürlich macht es keinen Sinn einen Audi 100 in einen Allradpark zu lassen.
Gruss
www.dt800.de
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