Kostererstattung für Flugverspätungen bei AN

4 Antworten · 3'345 Aufrufe · gestartet 18. Mai 2009 von hsh
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Themenstarter78 Beiträge · seit 200918. Mai 2009 ·
Hallo liebe Fomis,

wir sind am 10.03.2009 mit AN nach Windhuk geflogen. Leider hatten wir mehr als 14 Stunden Verspätung. AN hat uns eingermaßen versorgt. Mit der Rückerstattung der Kosten geht es auch so einigermassen.

Frage: Steht uns kein Schadenersatz wegen der Verspätung zu? Natürlich ist das kein Flug innerhalb der EU, aber Schadenersatz müßte uns zustehen.

Wer hat Erfahrung mit solchen Dingen.

Vielen Dank.

Hubertus
zuletzt bearbeitet 18. Mai 2009
33,1k Beiträge · seit 200618. Mai 2009 ·
Hallo Hubertus,

dieses sollte Deinen Frage rein rechtlich beantworten:
Keine Entschädigung von außereuropäischen Fluglinien
EuGH: Bei Flug aus Drittländern EU-Recht nicht anwendbar

Bei verspäteten oder ganz gestrichenen Flügen müssen Fluggesellschaften aus Nicht-EU-Ländern ihre Kunden nicht in gleicher Weise entschädigen wie die europäischen Fluglinien. Die Vorschriften der EU sind auf Flüge aus Drittländern in die EU generell nicht anwendbar, wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilte. Das gelte auch dann, wenn Hin- und Rückflug gemeinsam gebucht wurden. (Az: C-173/03)
Zudem wird Air Namibia aufgrund der angespannten Finanzlage wohl kaum selber aus Kulanz eine Entschädigung zahlen. Beschwere Dich schriftlich bei der Zentrale in Windhoek und Du bekommst vielleicht einen Gutschein für eine Ermäßigung beim nächsten Flug oder so. Chancen sind aber sehr gering.

Sonnige Grüße
Christian
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114 Beiträge · seit 200718. Mai 2009 ·
Hallo Hubertus,
wir sind ja mit dem gleichen Flieger einen Tag später nach WHK geflogen. Wir hatten ja noch miteinander gesprochen und uns in der Nähe von Duwisib noch mal getroffen.
Als wir nach Hause kamen, haben wir sofort an Air Nam. geschrieben, die Belege mit dazu gelegt. ( eine Nacht Gästefarm, einen Tag das Mietauto und die Tel. Kosten vom Hotel nach WHK.( sage und schreibe 9 Euro für 1,5 Min.)
Wir bekamen schnellstens eine Rückantwort und eine Zusage der Erstattung.
100,-- Euro/Pers. für die schlechte Übernachtung im Steigenberger Konferenzsaal auf dem Teppichboden und dann noch 162,-- Euro für die echt entstandenen Kosten.
Ich finde, die Fluglinie hat sich sehr kulant verhalten.
Wir haben nicht nach Namibia geschrieben, sondern an die deutsche Niederlassung. Solltest Du noch Fragen haben, melde Dich bei mir.
Alles Gute und herzliche Grüße
Fritzi
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527 Beiträge · seit 200618. Mai 2009 ·
travelNAMIBIA schrieb:
Hallo Hubertus,

dieses sollte Deinen Frage rein rechtlich beantworten:
Keine Entschädigung von außereuropäischen Fluglinien
EuGH: Bei Flug aus Drittländern EU-Recht nicht anwendbar

Bei verspäteten oder ganz gestrichenen Flügen müssen Fluggesellschaften aus Nicht-EU-Ländern ihre Kunden nicht in gleicher Weise entschädigen wie die europäischen Fluglinien. Die Vorschriften der EU sind auf Flüge aus Drittländern in die EU generell nicht anwendbar, wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilte. Das gelte auch dann, wenn Hin- und Rückflug gemeinsam gebucht wurden. (Az: C-173/03)
[...]

Sonnige Grüße
Christian
Hallo Christian und alle anderen,

ich weise nur daraufhin, dass sich die von Dir zitierte Entscheidung auf Flücge von Nicht-EU-Ländern aus Drittländern in die EU bezieht.

Hier handelt es sich aber um einen Flug AUS der EU IN ein Drittland.

Das kann die Rechtslage durchaus ändern. Ich kenne zwar die Rechtslage z.Zt. selbst nicht, jedoch ist die zitierte Entscheidung auf den hier angeführten Einzelfall nicht anwendbar!

Viele Grüße,
Hiluchs
zuletzt bearbeitet 19. Mai 2009
33,1k Beiträge · seit 200618. Mai 2009 ·
Hallo Florian,

hast recht, ich hatte gedacht es war auf dem Rückflug von Whk nach Fra. Wer lesen kann ist klar im Vorteil 😉

Sonnige Grüße
Christian
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