Ausgangssperre bei Rückreise nach Deutschland

70 Antworten · 6’440 Aufrufe · gestartet 25. Apr. 2021 von Mokka
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Themenstarter20 Beiträge · seit 202127. Apr. 2021 ·
Konnte inzwischen mit dem Gesundheitsamt reden, hätte ich mir aber sparen können. Sie sehen das Problem und sind hilflos. Ausnahmen genehmigen sie nicht. Ich denke, wir werden wohl Yanjeps Vorschlag folgen und das beste hoffen.
@EundM: Reisen ist nicht verboten, zu schnell fahren schon. Aber du hast recht: no risk, no fun.
Gast27. Apr. 2021 ·
Ein OT-Zwischenresümee eines ausländischen Zaungastes.
Bisher Nix mit deutscher Gründlichkeit, sondern Kuddelmuddel und Eiertanz wie in Österreich.
Um Ausbreitung zu minimieren, will der Staat nicht, dass „zum Vergnügen“ gereist wird, verbietet es aber nicht explizit um Grundsatzdiskussionen und Anfechtungen zu verhindern. Macht es also nicht durch ausdrückliche Benennung in Gesetzgebung oder Verordnung, sondern über „Ausgangssperren“, die weiträumiges Reisen praktisch unmöglich machen (würden), wenn eingehalten und durch Kontrollen verhindert. Letzteres wird dann aber „mit Augenmaß und Pragmatismus“ durchgeführt.
Leute, so machen wird das schon seit Monaten, mit ebenso eisern/beinharter Konsequenz. Im Reisebüro um die Ecke gibt es auch reichlich Angebote für die kommenden Kurzurlaube.
Schön langsam habe ich den Verdacht, dass die deutschen Schwestern und Brüder genauso so große SchlawinerInnen sein könnten, für die sie uns immer schon gehalten haben. Jedenfalls sind sie lernfähig, würden aber nie zugeben, wo sie sich das abgeschaut haben.
Bin gespannt, wie das weitergeht.
zuletzt bearbeitet 27. Apr. 2021
1’014 Beiträge · seit 201627. Apr. 2021 ·
Die Regelung ist - wie es leider fast schon üblich ist - einfach nicht durchdacht.
Alleine schon den Leuten vorzuschreiben, daß sie sich nicht außerhalb von Wohnungen und Unterkünften aufhalten dürfen. Mir ist neu, daß wir eine gesetzlich Verpflichtung haben, eine Wohnung zu unterhalten und zu bewohnen. Oder daß obdachlose Menschen verpflichtet wären, die Nacht in einer Notunterkunft zu verbringen, was viele aus guten Gründen - Angst, beklaut zu werden, Angst sich anzustecken, Hunde dürfen nicht mit rein etc - nicht tun. Das An- und Abreiseverbot ist auch faktische Folge der Regelung, nicht das Ziel. Der Rat, dann halt umzubuchen oder zu stornieren kommt mir zugleich zynisch wie hilflos vor. Wenn das tatsächlich kontrolliert und durchgesetzt werden würde (da wird ja schon still und leise zurückgerudert und der Ball den Polizeibeamten vor Ort zugespielt), käme eine Flut von Entschädigungsforderungen auf die Bundesrepublik zu. Von Flug- und Bahnpassagieren, die gestrandet sind, kurzfristig teure Umbuchungen vornehmen müssen oder bei Stornierungen auf hohen Kosten sitzenbleiben und nicht zuletzt von Fluglinien, Flughäfen und Bus- und Bahnunternehmen. Ein typischer Schnellschuß, kurz gegackert und dann mal eben ein Ei auf die Schiene genagelt.

Yanjep
zuletzt bearbeitet 27. Apr. 2021
582 Beiträge · seit 202127. Apr. 2021 ·
Doch janyep. Du bist schon verpflichtet einen festen Wohnsitz zu haben. Siehe Meldegesetz.
Eine Adresse an der du nicht wohnst ist verboten. Ansonsten muss man sich obdachlos melden.
Ich denke eher immer an diejenigen, die vor 4 oder 8 Wochen ins Ausland gefahren sind und sollen jetzt nicht zurückkehren. Unserer Regierung scheint nicht klar zu sein, dass Aufenthaltsgenehmigungen,Krankenversicherungen ,andere Versicherungen und Pflichten ablaufen....
Gast27. Apr. 2021 ·
Nyanga schrieb:Du bist schon verpflichtet einen festen Wohnsitz zu haben. Siehe Meldegesetz.
Eine Adresse an der du nicht wohnst ist verboten. Ansonsten muss man sich obdachlos melden.
OT. wurde das schon mal durchgenommen? Kommt mir irgendwie bekannt vor
zuletzt bearbeitet 27. Apr. 2021
1’014 Beiträge · seit 201627. Apr. 2021 ·
Eine Verpflichtung, eine Wohnung zu unterhalten kann ich nicht erkennen. Wenn man einen Wohnsitz hat, muß man sich dort anmelden, als Wohnungsloser meldet man gerade, daß man keinen festen Wohnsitz hat.

Yanjep
zuletzt bearbeitet 27. Apr. 2021
582 Beiträge · seit 202127. Apr. 2021 ·
@Yanjep,
Abstrakt gesehen hast du natürlich recht. Es verhält sich aber so. Ohne Wohnung keine Mekdeadresse, ohne Meldeadresse kein Telefonvertrag, kein Konto, Schufa score kreditunwürdig, keine Anmeldung Fahrzeug, keine Anmeldung Gewerbe, kein Mietvertrag über Mietfahrzeug, keine Kreditkarte, keine ladungsfähige Adresse.
Drswegen ist das Leben z.B. im Wohnmobil ohne feste Wohnung quasi ausgeschlossen.
Nicht umsonst versuchen Kommunen Campingplätzen den Status der Wohnsitzgewährung zu entziehen.
Also Zwang nein, Umsetzung unmöglich um sich rechtskonform zu verhalten. Es verhält sich so wie gerade die Vorschrift zur Ausgangssperre.
zuletzt bearbeitet 27. Apr. 2021
1’014 Beiträge · seit 201627. Apr. 2021 ·
Wohnungslosigkeit ist ein großes Problem in Deutschland. Und das nicht deshalb, weil die Leute so gerne im Schlafsack auf der Isomatte im Hauseingang schlafen wollen oder in irgendwelchen Abrißgebäuden oder im Zeltlager unter der Brücke hausen. In der Situation sind eine Gewerbeanmeldung, ein Mietwagen oder ein Kreditvertrag eher zu vernachlässigende Probleme. Bei Ganzjahresdauercampern wird sich mit etwas Phantasie eine Lösung und eine Meldeanschrift finden lassen....
Und bei der Ausgangssperre bin ich nach wie vor der Auffassung, daß durchgesetzt werden sollte, daß die Leute am Abend nicht mehr in der Gegend herumrennen und sich treffen. Daß dabei eine Menge Probleme und Kollateralschäden ausgelöst werden, wurde eben nicht bedacht. Bei den nächtlich spontan erdachten "stillen Osterfeiertagen" war es ja auch so, nur daß offenbar noch rechtzeitig die nachgeordnete Ministerialbürokratie klar machen konnte, daß die erdachte Regelung nicht mal eben so auf Zuruf in Gesetzesform gegossen werden kann. Deshalb wurde auch zurückgerudert, ähnlich wie jetzt an den Flughäfen, wo das Kind schon in den Brunnen gefallen ist und der einfachste Weg beschritten wird, um aus der selbstgebastelten Patsche zu kommen: Nicht hingucken. Genauso wie man vermutlich auch darauf verzichtet, den Obdachlosen einen Bußgeldbescheid in den Schlafsack zu stecken.

Yanjep
zuletzt bearbeitet 27. Apr. 2021
41 Beiträge · seit 200712. Mai 2021 ·
Hallo, war jetzt 15 Monate in Namibia, habe natürlich alles im TV verfolgt, jetzt meine übliche naive Frage: Taxen dürfen doch fahren, ach ich wohne ja nicht im Taxi......
17,0k Beiträge · seit 201217. Mai 2021 ·
Deutsche Einreisebestimmungen https://www.az.com.na/nachrichten/deutsche-einreisebestimmungen-2021-05-17/

...Das RKI erklärt ferner, dass sich Personen, die sich in den zehn Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, bei der Einreise über einen Testnachweis verfügen müssen - ein Antigentest maximal 24 Stunden alt oder ein PCR-Test, der nicht älter ist, als 72 Stunden vor der Einreise. „Wenn Sie unter Inanspruchnahme eines Beförderers einreisen, ist der Testnachweis bereits vor Abreise dem Beförderer vorzulegen“, heißt es auf der Informationsseite im Internet...

LG
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