Vorstoß aus Regierung: Gutscheine statt Erstattung

316 Antworten · 40,2k Aufrufe · gestartet 26. März 2020 von mika1606
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904 Beiträge · seit 201706. Mai 2020 ·
travelNAMIBIA schrieb:
Man könnte die Bearbeitung durchaus beschleunigen, indem man einen Anwalt hinzuzieht. Meist wirkt ein "freundliches" Schreiben bereits Wunder.
außer bei Lufthansa, denn die reagieren auch dann nicht. Warte seit 1,5 Jahren auf eine Antwort von LH auf einen durch mich initiierten Anwaltsbrief...

Viele Grüße
Christian
Wartest du da auf eine Rückzahlung ? Bei den Streiks vor 2 Jahren hat es gut ein halbes Jahr gedauert, bis wir unsere Auslagen für die Bahnfahrt erstattet bekommen haben.
Liebe Grüße Makra
490 Beiträge · seit 202006. Mai 2020 ·
Hermann schrieb:und wo findet man raus wie lange die Frist ist??
sicher, die Airlines bei reinen Flugtickets 7 Tage ... (in Worten: SIEBEN) .
bei Pauschalreisen sind es (nach EU Recht) wohl 14 Tage für die Veranstalter .....
Beim Charge-Back Verfahren gibt es nach meiner Kenntnis keine gesetzlich festgesetzte Frist, das hängt von der Vereinbarung bzw. den Bedingungen der KK-Gesellschaft ab ....

Das Problem ist, was nützt einem das, wenn keiner reagiert und mit "ach, was haben wir für Probleme..." Schreiben oder gar nicht antwortet wird.
Ich habe meine Rückforderung des Flugpreises an die Airline gleich mit einem exakten Termin versehen, wenn sich da jetzt nix tut, dann habe ich die zumindest schon mal gleich "im Verzug" . Wann ich da weiter vorgehe weiß ich noch nicht .... hängt sicherlich von deren Reaktion jetzt ab.
Gruß Burkhard
904 Beiträge · seit 201706. Mai 2020 ·
Burkhard schrieb:
Beim Charge-Back Verfahren gibt es nach meiner Kenntnis keine gesetzlich festgesetzte Frist, das hängt von der Vereinbarung bzw. den Bedingungen der KK-Gesellschaft ab ....
Ich fürchte beim Charge-Back läuft aufgrund der Massen mittlerweile das gleiche Spiel. Für einen Teil der Flüge haben wir vor 4 Wochen innerhalb von 2 Tagen Antwortet bekommen und auch das Geld wurde umgehend unter Vorbehalt gut geschrieben. Aber für den deutlich höheren Teil der Fernflüge haben seit seit etwa 2 Wochen noch keine Reaktion der KK
Liebe Grüße Makra
490 Beiträge · seit 202006. Mai 2020 ·
Hermann schrieb:Am 15.3. wollten wir über Istanbul nach Joburg fliegen und am 13.3. hatte TA die Flüge von Deutschland aus storniert.
Als wir am 15.3. hörten das TA von Hamburg fliegt, haben wir bei TA angerufen was da los ist.
Man sagte uns, das die Flüge nur für türkische Staatsbürger sind die zurückfliegen. Unsere Buchung
wurde dann rausgenommen.
ich habe nochmal genauer "gelesen" und mir deine Daten angeschaut.
Ich glaube, euer Fall ist viel "schwieriger" als gedacht..... 🙁
Da kann vermutlich wirklich nur ein Anwalt was machen ...... (wenn ihr direkte Tickets bei Turkish gebucht habt, wenn es eine Pauschalreise war sieht es schon wieder anders aus...)

Ich kann jetzt nicht mehr sagen, ab wann die Reisewarnung in Deutschland genau ausgesprochen wurde, aber ich meine, dass die Türkei als Land selber die Einreise und den Transit in Istanbul für Nicht-Türken früh untersagt hat.
Wenn ich deinen Post richtig verstehe, dann ist der Flug an sich ja gegangen, nur ihr durftet nicht mehr an Bord, weil ihr die Einreise/Transit Bedingungen in Istanbul nicht mehr einhalten konntet. Blöderweise steht in allen Flug-Bedingungen praktisch immer drin, dass man selber für VISA, Genehmigungen etc. verantwortlich ist.
Stell dir vor, ihr seid türkische Staatsbürger, dann wäre das vom Flug her vermutlich kein Problem gewesen.... 😐

Ganz ehrlich, das wird wohl komplex und man wird prüfen müssen, in wie weit ihr nun selbst für den Storno "verantwortlich" seid oder die Airline / Reiseveranstalter . Nehmt euch besser einen Anwalt und lasst das prüfen bzw. von dort die juristisch richtige Vorgehensweise bearbeiten.
Das ist vermutlich kein Standardfall mehr. Als juristischer Laie würde ich auch sofort sagen, Geld zurück, aber ob das stimmt und Bestand hat ?????

Das ist jetzt echt fies ..... aber genau so "unsicher" ist vermutlich der Vermittler in so einem Fall und weiß nicht weiter. Solche Akten landen dann immer wieder "unter dem Stapel" , das kennt man ja.
Gruß Burkhard
2’319 Beiträge · seit 201106. Mai 2020 ·
Logi schrieb:
ALM schrieb:Moin,

mal einfach so in die Runde geschmissen...

Hat schon jemand einmal daran gedacht, einfach ein gerichtliches Mahn- und Vollstreckungsverfahren gegen den Schuldner (Fluggesellschaft, Pauschalreiseunternehmen, etc.) zu eröffnen?
Ja, ich bzw. wir 😉

Kann ich dann vermutlich im Juni zu berichten, falls SAS (nicht SAA) uns weiterhin Gutscheine anbietet.

LG
Logi
Ach Logi, das freut den gemeinen Rechtspfleger bei Gericht 😉

Im Übrigen...
Mahn- und Vollstreckungsverfahren begleiteten mich für 17 Jahre und 4 Monate.
Deshalb...Diesen Wege werden auch wir gehen, sofern Chargeback kein Erfolg haben wird.

Gruß vom Alm
237 Beiträge · seit 200806. Mai 2020 ·
Hallo,
mal ein ganz anderer Gedankengang.
Was ist wenn man einen Flug im August gebucht hat. Keine verlängerung der Reisewarnung besteht. Somit kein Recht zu stonieren.
Und im August die Fluggesellschaften wieder fliegen.
Doch Namibia bei der Einreise einen erst mal zwei Wochen Quarantäne verordnet?

cu Matthias
0
1’014 Beiträge · seit 201606. Mai 2020 ·
Das wäre Pech. Es ist ja nicht das Problem der Fluggesellschaft, daß man nicht in Quarantäne möchte.

Nichts anderes, als ob Du aus persönlichen Gründen (Arbeitslos geworden, krank, Angehöriger verstorben) nicht fliegen willst. Also die Klassiker der Reiserücktrittsversicherung. Nur wird eine drohende Quarantäne nicht durch eine Versicherung abgedeckt sein.

Yanjep
zuletzt bearbeitet 06. Mai 2020
1’794 Beiträge · seit 201306. Mai 2020 ·
...aber fast leer wird die Airline auch nicht fliegen! Gerade bei Namibia werden es ja überwiegend Touristen sein uns so lange vor Irt nichts sauber geklärt ist, wird dort auch keine Airline hinfliegen.

LG NOGRILA
727 Beiträge · seit 200806. Mai 2020 ·
Laut Rechtsgutachten der Verbraucherzentrale können Pauschalreisen bis August aufgrund der Wahrscheinlichkeit eines Reiseausfalls kostenlos storniert werden.

Was man mit einem solchen Rechtsgutachten jetzt anfangen kann müsst Ihr selber entscheiden. Gilt wohl auch nur für Pauschalreise.

Gruß

Dino
490 Beiträge · seit 202007. Mai 2020 ·
das ist das Problem, ein Rechtsgutachten ersetzt (zum Glück?, leider?) kein Gesetz oder richterliches Urteil ....
Das kann ja im Prinzip jeder in Auftrag geben und erstellen lassen.

Genauso wie nicht eindeutig die Reisewarnung des Bundes bereits ein Stornorecht begründet oder diverse Einreise-Einschränkungen der Ziel-Länder. Leider sind das alles nur Indizien im Ernstfall, dass die Reise unmöglich durchführbar ist.

Kann man nix machen und muss es im Ernstfall (Storno) auf den Streit mit den Anbietern ankommen lassen, dazu haben die häufig auch keine große Lust ...... sinnvollerweise....

Weiteres Beispiel das selbst gesetzliche Regelungen nicht unbedingt in Ordnung sind ist der jetzige Fall, dass die deutsche Regierung ehemaligen Thomas Cook Gästen den restlichen Reisepreis ersetzt ab jetzt. Die deutsche Obergrenze von 110Mio für die Insolvenz-Absicherung war ja nicht ausreichend, hätte aber nach EU Recht ausreichend gesetzlich hoch gestaltet werden müssen von der Bundesregierung. Das haben die versäumt und möchten jetzt lieber still und heimlich die Forderungen erfüllen, bevor irgendein EU Recht sie doch dazu zwingt.
Und die PKW Maut war ja auch mal Gesetz.... 😄

Tja....... 😐
Gruß Burkhard
Themenstarter664 Beiträge · seit 201607. Mai 2020 ·
Update zur LH

Lufthansa-Rettung steht auf der Kippe - weiteres hier

Bleibt spannend

Gesunde Grüsse
Gerhard
Namibia 1998/2002/2005/12-2020 & 05+06/2021 Namibia/Botswana/Vic-Falls 1987/1995/2017 Namibia 1980 (u. a. 2 Monate auf einer Rinderfarm nördl. Okahandja)
zuletzt bearbeitet 07. Mai 2020
130 Beiträge · seit 201707. Mai 2020 ·
KLM Royal Dutch Airlines wird Windhoek nicht mehr anfliegen. Die ursprünglich geplante Wiederaufnahme der Verbindung von Amsterdam via Luanda nach Windhoek zum 7. Juli sei abgesagt worden.
Quelle: Hitradio Namibia
Der Weg ist das Ziel https://namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/294470-koakoveld-im-dezember-2017.html?start=0 https://namibia-forum.ch/forum/8-camping/294305-palmwag-lodge-campsite-nummern.html?start=0
130 Beiträge · seit 201709. Mai 2020 ·
Seyko schrieb:Endlich ein Artikel der das Problem verständlich zusammenfasst!

Akzeptiert Gutscheine bei Pauschalreisen.
https://www.sueddeutsche.de/reise/branche-in-not-im-stich-gelassen-1.4897862
'Branche in Not. Im Stich gelassen'

Dann warte ich mal auf den Artikel:
'Kunden in Not. Das letzte Glied in der Kette... who cares...'

Mit einem Gutschein kannst du deine Rechnungen nicht bezahlen, v.a. nicht, wenn der Reiseveranstalter pleite geht.
Viel mußten in Kurzarbeit, einige haben ihre Jobs verloren und dann soll man auch noch einen kostenlosen, unabgesicherten Kredit gewähren. 🙄

Die großen Airlines bekommen Milliarden Hilfen und weigern sich trotzdem das Geld zurück zu zahlen. 😈

Die nationalen 'Regelungen' aus Frankreich, Niederlande, Dänemark und Italien sind im Übrigen gesetzeswidrig. Keiner dieser Staaten kann im Alleingang eine EU-Verordnung außer Kraft setzen, schon gar nicht, wenn diese von allen EU-Staaten ratifiziert worden ist. Darüber hinaus gelten immer die AGB bei Abschluß der Buchung. Daher gibt es in D. auch keine solche 'Regelung', denn diese würde vor deutschen Gerichten in kürzester Zeit kassiert werden.
Der Weg ist das Ziel https://namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/294470-koakoveld-im-dezember-2017.html?start=0 https://namibia-forum.ch/forum/8-camping/294305-palmwag-lodge-campsite-nummern.html?start=0
490 Beiträge · seit 202009. Mai 2020 ·
Joe67 schrieb:..
Die nationalen 'Regelungen' aus Frankreich, Niederlande, Dänemark und Italien sind im Übrigen gesetzeswidrig. Keiner dieser Staaten kann im Alleingang eine EU-Verordnung außer Kraft setzen, schon gar nicht, wenn diese von allen EU-Staaten ratifiziert worden ist.
ich gehe noch mal einen Schritt weiter, hier wird "bewusst" das Recht außer Kraft gesetzt , das Ziel dürfte ziemlich sicher sein, hier auf Zeit zu spielen damit die Veranstalter mehr Zeit haben, die Zahlungen zu leisten.
Klage, Prozess und weitere juristische Spielereien kosten Zeit (und blocken bei kleineren Forderungen auch noch bei vielen Verbrauchern "den Willen" dies auch durchzuführen ..) .

Wenn also dann ein EU Gericht die Unzulässigkeit dieser Gesetze festgestellt hat, dann sind ein Teil der Veranstalter pleite und können nicht mehr zahlen und der Staat muss diese Zahlungen auch übernehmen.

Beispiel aus der jüngsten Zeit: Thomas Cook als Veranstalter mit der nicht ausreichenden (aber gesetzlich zugelassenen) Insolvenzabsicherung .... Jetzt zahlt der deutsche Staat die Reisekosten an die Verbraucher ....

Das alles unterminiert mein Vertrauen in den Rechtsstaat ....., muss ich in Zukunft trotz klarer Gesetzeslage mit weiteren solchen Maßnahmen rechnen?
Gruß Burkhard
zuletzt bearbeitet 09. Mai 2020
1’113 Beiträge · seit 200909. Mai 2020 ·
Ich kann die Haltung absolut nicht nachvollziehen.
Das Problem ist eindeutig. Wenn Reiseveranstalter durch die Gesetzgebung gezwungen sind mehr Geld zurück zu zahlen als sie eingenommen haben (UMSATZ!, nicht Gewinn), dann müssen sie zwangsläufig in eine Schieflage geraten. Diese derzeitige Situation tötet alle kreativen und kundenorientierten KMUs dieser Branche.

Übrig bleiben dann am Ende nur die grossen Katalogunternehmen die dir dann die Reise von der Stange als Individualabenteuer verkaufen.

Wunderbare neue Welt.

Ein Ausweg könnte darin bestehen, dass der Staat die Gutscheine mit einer Bürgschaft absichert. Läuft ja bei den ganzen Krediten aus dem Nothilfeprogramm auch nicht anders. Wenn dann Anbieter dennoch Pleite gehen, muss der Staat hier einspringen. Unter dem Strich dürfte das günstiger werden als die Unternehemn hopps gehen zu lassen. Zumal man nicht ausser Acht lassen darf, dass diese Situation einzig durch staatliche Verordnungen zustande kam. Das alles hat ja mit "sich am Markt behaupten", freier Martkwirtschaft u.ä. nix zu tun.

PS: @Burkhard

Ich wäre dir übrigens sehr verbunden wenn du korrekt zitierst und mir Nichts in den Mund legst das ich nicht geschrieben habe - vielen Dank für deine Korrektur.
zuletzt bearbeitet 09. Mai 2020
490 Beiträge · seit 202009. Mai 2020 ·
Seyko schrieb:
PS: @Burkhard

Ich wäre dir übrigens sehr verbunden wenn du korrekt zitierst und mir Nichts in den Mund legst das ich nicht geschrieben habe - vielen Dank für deine Korrektur.
war nicht meine Absicht, da habe ich irgendwie die gestaffelten Zitate versemmelt .... Pardon ....
dann will ich das mal wieder flicken ..... 😕
Gruß Burkhard
1’113 Beiträge · seit 200909. Mai 2020 ·
Burkhard schrieb:
Seyko schrieb:
PS: @Burkhard

Ich wäre dir übrigens sehr verbunden wenn du korrekt zitierst und mir Nichts in den Mund legst das ich nicht geschrieben habe - vielen Dank für deine Korrektur.
war nicht meine Absicht, da habe ich irgendwie die gestaffelten Zitate versemmelt .... Pardon ....
dann will ich das mal wieder flicken ..... 😕
Danke 🙂

Noch eine Frage zum Thema

Woher kommt eigentlich der Glaube dass ein Kunde "schadenfrei" aus einer Pandemie kommen muss?
Unternehmen dürfen Miese machen aber der Kunde kann sich zu 100% schadlos halten? Der Veranstalter kann genau so wenig etwas für die Pandemie wie der Kunde.

Wirklich strange diese Haltung.
490 Beiträge · seit 202009. Mai 2020 ·
den Satz mit "sich schadlos halten" verstehe ich nicht ....

Eine Pandemie wie jetzt schädigt Unternehmen und Verbraucher, das ist unstrittig.
Aber jedes Geschäft das man eingeht, und das betrifft sowohl Unternehmen wie Verbraucher, beinhaltet das Risiko, dass es nicht klappt und einer Seite ein Schaden entsteht. Ich denke, soweit sind wir uns einig?!!

Der Anbieter kennt dieses Risiko vorher (Reisewarnungen sind auch nix neues und Pandemien/Epidemien auch nicht)
Der Verbraucher kennt dieses Risiko vorher und kann sich vor Abschluss überlegen, ob er für sich dieses Risiko tragen will.

Es gibt also einen Vertrag zwischen Anbieter (Hotel, Airline, Veranstalter) und mir als Endverbraucher und alle Risiken waren vorher bekannt ... So etwas beinhaltet auch immer Datum und Dauer bei Reisen.
Wenn der Anbieter also jetzt von sich aufgrund von gesetzlichen Regelungen (Reisewarnung etc.) seine Leistung nicht bringen kann, dann ist das so und ich mache ihn auch nicht haftbar (Schadensersatz). Bezahlen tue ich so eine Nicht-Leistung aber auch nicht.
Wenn die Airline nicht fliegt, bezahle ich den Flug nicht.
Wenn die Airline fliegt und ich nicht einsteige, dann bezahle ich.
Wenn das Hotel nicht öffnet, bezahle ich das Zimmer nicht.

Ich bin nicht für die Preiskalkulation der Anbieter zuständig, das müssen die schon selber machen, wenn sie bestimmte Risiken (auch wenn sie vorher total unwahrscheinlich waren) nicht einkalkuliert haben, dann liegt der Fehler alleine beim Anbieter.
Eine durch umfangreiche Fehler in der Kalkulation ausgelöste Insolvenz ist nicht mir anzulasten. Ich trage nur das Risiko, dass ich meiner Vorkasse hinterherlaufen muss bis zum Totalverlust weil kein Geld mehr da ist, aber nur das ist mein Problem.

Für Verbraucher hat der Gesetzgeber den Auftragnehmer teilweise dazu verdonnert, diese Risiken per Versicherung abzusichern. So gesehen kann man heute also keine Pauschalreise als Endabnehmer kaufen, die nicht diese Zusatzabsicherung enthält. Alles Bestandteile des Reisepaketes "Pauschalreise", auch preislich dort mit einkalkuliert vom Anbieter.
Selbst die Insolvenz-Versicherung der Veranstalter unterliegt selber dem Insolvenszrisiko, auch das habe ich bei Buchung mitgekauft.

Mehr will ich gar nicht, meine Risiken bleiben bei mir und die Anbieter-Risiken beim Anbieter.

Was für mich nicht geht, ist solche Risiken nachträglich (also völlig unkalkulierbar bei Vertragsabschluss) per Gesetz zu ändern, das ist für mich staatliche Willkür. Die Regelungen die bei Buchung galten gelten für mich für die gesamte Reise bis zum Abschluss und damit auch die zusammenhängenden Risiken (Insolvenz-Risiko).
Gruß Burkhard