komplett verwirrt: Wie sind wir nun versichert?

30 Antworten · 6’191 Aufrufe · gestartet 04. Juni 2017 von Andrea_S
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17,0k Beiträge · seit 201221. Juni 2017 ·
ron74 schrieb:Wie will man denn (im Zweifel gerichtsfest) beweisen, dass der Mieter für den Kupplungsschaden verantwortlich ist, dass der Unfall ohne Beteiligung eines Tiers oder anderen Fahrzeuges passiert oder dass sich der Mieter sonst fahrlässig verhalten hat.
Black Box und Tracking System!

Ein Beispiel: wir fuhren mit dem Hilux von Windhoek los, beim 1. Übergang von Asphalt auf Gravel schaltete mein Mann in den 4x4. Dabei übersah er, weil wir am Anfang immer erst langsam durch die Gegend tuckern, dass er versehentlich den "falschen" Gang erwischte. Keine 10 Minuten später klingelte unser Handy und man machte uns auf unseren Fehler aufmerksam: Wrong Gear - Normal Gravelroad!!!

Die Verleiher wissen ganz genau, wo man ist und was man mit dem Wagen macht. Da darf man sich keinen Illusionen hingeben.

LG
Logi
Gast21. Juni 2017 ·
Hallo,
Sasa schrieb:Wir hatten letztes Jahr über TUI bei Britz gebucht und hatten dadurch eine deutsche Zusatzversicherung die alles was in Namibia nicht versichert werden kann, versichern. Bei Britz mussten wir noch eine Reifen, Unterboden und Glasbruchversicherung machen und hatten damit laut TUI Vollkasko Schutz.
Wenn die Zusatzversicherung denn das "Optimal-Versicherungspaket" von TUI Camper war, dann hast Du Dich eventuell einer schönen Illusion hingegeben. «Nicht versichert sind: Überschlag/ Kippen des Fahrzeuges durch eigenes Verschulden (single vehicle rollover)» Genau das ist der kritischste Punkt, weil in der Praxis das häufigste Szenario für große Schadensersatz-Forderungen seitens des Vermieters. Darüber hinaus «Generell erlischt der Versicherungsschutz, sofern gegen die Nutzungsbestimmungen verstoßen wurde, z.B. fahrlässige, mutwillige Verursachung von Schäden». Wohlgemerkt "fahrlässige" und nicht "grob fahrlässige" Verursachung von Schäden. Einfache Fahrlässigkeit liegt im Prinzip bei jedem selbst verschuldeten Schaden vor. Es kann ja gut sein, das TUI Schäden kulant reguliert, aber formal stehst Du damit meines Erachtens kaum besser da als mit in Namibia abgecshlossenen Paketen.

Beste Grüße

Guido
zuletzt bearbeitet 21. Juni 2017
324 Beiträge · seit 200821. Juni 2017 ·
Hi Logi,

mag schon sein. Ich frag mich nur, welche Daten tatsächlich aufgezeichnet und ausgelesen werden und vor allem, wer (welcher Experte) diese in Afrika gerichtsfest auswerten und deuten kann. Da habe ich nach meinen vielfachen Erfahrungen hier in Afrika erhebliche Zweifel. Wie will man den beispielsweise auch bestimmen, ob man nun einem auf der Straße liegendem Stein oder einem Tier ausgewichen ist? Einmal würde die Versicherung nicht zahlen, das andere mal schon.

Der nächste interessante Einwand wäre dann, was der Vermieter denn überhaupt aufzeichnen darf und was dann verwertet werden kann, insbesondere wenn er den Mieter vorher nicht umfassend informiert hat. Das ist international gerade ein ziemlich spannendes Thema, weil gerade viele neuen Autos generell und ohne jede ausdrückliche Daten ohne Genehmigung aufzeichnen. Ich meine mich an einen Fall in D erinnern zu können, in welchem die Verwertung der Daten in einem Strafverfahren wegen einer tödlichen Unfallflucht nur ganz ausnahmsweise zugelassen wurden.

Ich will damit nicht sagen, dass es dem Vermieter nicht möglich ist, ein Fehlverhalten des Mieters nachzuweisen. Ganz so einfach, ein solches bloß zu behaupten und keinerlei Einwände zu akzeptieren, ist es aber wohl nicht.

Ron
727 Beiträge · seit 200821. Juni 2017 ·
Das wird dir nur alles nicht helfen, wenn der Vermieter dich an der Ausreise hindern oder sogar festsetzen lässt, bist Du den Schaden komplett beglichen hast. Das Geld dann aus dem Ausland wiederzubekommen, wird wohl kein Spaß.

Dass das tatsächlich passiert, ist hier in einem anderen Thread schon mal beschrieben worden.

Gruß

Dino
zuletzt bearbeitet 21. Juni 2017
33,4k Beiträge · seit 200621. Juni 2017 ·
Hi Ron,
Ich frag mich nur, welche Daten tatsächlich aufgezeichnet und ausgelesen werden und vor allem, wer (welcher Experte) diese in Afrika gerichtsfest auswerten und deuten kann. Da habe ich nach meinen vielfachen Erfahrungen hier in Afrika erhebliche Zweifel.
die, die auch die Geräte einbauen, herstellen? Es gibt sogar namibische Hersteller... ja, im tiefen Afrika. Was aufgezeichnet wird hängt vom System ab. Die meisten zeichnen Koordinaten, Uhrzeiten und Geschwindigkeiten auf. Ob Echtzeitübertragung oder lokale Speicherung ist eine Geldfrage. Theoretisch ist bei einigen Systemen auch das Abschalten des Motors durch SMS etc möglich. Wenn Dich das Thema interessiert frage z.B. mal WoMa hier im Forum. Deren Unternehmen (http://namtrack.com/) stellt Tracker hier in Namibia her. Oder z.B. https://www.cartrack.com.na/ oder http://www.tracker.com.na/
wer (welcher Experte) diese in Afrika gerichtsfest auswerten und deuten kann.
Woher kommt eigentlich Dein Eindruck, dass in "Afrika" niemand Ahnung von nichts hat, der allwissende Tourist aber alles weiß, kann und v.a. darf? Kannst Dir sicher sein, hier gibt es genau solche Experten wie in Europa.
Der nächste interessante Einwand wäre dann, was der Vermieter denn überhaupt aufzeichnen darf und was dann verwertet werden kann, insbesondere wenn er den Mieter vorher nicht umfassend informiert hat.
Alle Vermieter die ich kenne haben es in ihren Mietverträgen. Mit unterschrieben, mit akzeptiert 🙂

Viele Grüße
Christian
Vom 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
zuletzt bearbeitet 21. Juni 2017
324 Beiträge · seit 200821. Juni 2017 ·
Hi Christian,

1. Danke für den Hinweis. Ich bezweifele, dass sich mit Kenntnis der Geschwindigkeit, des Standortes und Urzeiten immer eine eindeutige Unfallursache nachweisen lässt. Wenn man also nicht gerade viel zu schnell, auf verbotenen Wegen oder während des "Nachtfahrverbotes" gefahren ist, dürfte es schwierig werden.

2. Ich bin kein Tourist. Wie kommst Du zu der Aussage? Auch habe ich mit keinem Wort gesagt, dass Touristen alles dürfen und besser wissen.


3. Mein Eindruck, dass in Afrika die Uhren etwas anders ticken als in Europa, beruht auf jahrelanger Erfahrung. Das soll aber nicht unbedingt eine Kritik sein. Ich hab mir ja Afrika schließlich als meinen Lebensmittelpunkt gewählt. Und richtige "Experten" gibt es natürlich hier genau wie in Europa, vielleicht sogar mehr in Afrika. Da hast Du absolut Recht! 😄

4. Habe gerade meinen 3 Monate alten Hertz-Vertrag vom Windhoeker-Flughafen angeschaut, kann dort aber keinen Hinweis auf Datenerhebung finden. Die Übergabe von den "Experten" dort wurde in ca. 5 Minuten abgewickelt. Ohne zu Fragen wurde ich (kostenlos) von RAV 4 auf Fortuner upgegradet. Macht ja nichts, Schadensrisiko ist nur halt noch höher. Auf meine Frage, ob ich auch nachts fahren dürfte, weil ich gehört hätte, dass dies teilweise in NAM jetzt verboten sei, antworteten mir die "Experten", dass es in Namibia diesbezüglich nirgends Beschränkungen gäbe. Das wäre nur in SA wegen der vielen Überfälle so. Ich habe ihnen aber dann nicht gesagt, dass ich gerade aus SA komme 😄 .

Nichts für ungut! 🙂

Ron

4.
Gast21. Juni 2017 ·
ron74 schrieb:
Ich frag mich nur, welche Daten tatsächlich aufgezeichnet und ausgelesen werden
Kommt auf's System an.
Machbar sind: Position, Geschwindigkeit, Fahrtrichtung, Uhrzeit, Beschleunigung (auch negative Beschleunigung in Form von Abbremsen), Drehzahl, Allrad, Motortemperatur, Batteriezustand, Wasserdurchfahrten, vertikale/horizontale Ausrichtung.
Manches davon ist nur offline verfuegbar und wird nur im Falle eines Vorfalles ausgelesen.
Es werden allgemein nur Daten aufgezeichnet, die mit dem Auto in Zusammenhang stehen, also natuerlich keinerlei persoenlichen Daten des Fahrers/Mieters.
ron74 schrieb:Wie will man den beispielsweise auch bestimmen, ob man nun einem auf der Straße liegendem Stein oder einem Tier ausgewichen ist? Einmal würde die Versicherung nicht zahlen, das andere mal schon.
In den ueberwiegenden Faellen passieren Unfaelle wegen ueberhoehter Geschwindigkeit, und nachts bzw in der Daemmerung. Dann ist es voellig unerheblich, ob man einem Stein oder einem Tier ausgewichen ist - es gilt die vom Vermieter bestimmte Hoechstgeschwindigkeit (bzw auch das Nachtfahrverbot), und wenn die ueberschritten wird, hat man den Vertrag gebrochen und keinen Versicherungsschutz. Wenn man die Geschwindigkeit nicht ueberschreitet, ist die Gefahr eines Unfalls sehr gering, und sollte dann wirklich etwas passieren, wird der Vermieter auch kein Drama daraus machen.
Gast21. Juni 2017 ·
ron74 schrieb:
Mein Eindruck, dass in Afrika die Uhren etwas anders ticken als in Europa, beruht auf jahrelanger Erfahrung. Das soll aber nicht unbedingt eine Kritik sein. Ich hab mir ja Afrika schließlich als meinen Lebensmittelpunkt gewählt. Und richtige "Experten" gibt es natürlich hier genau wie in Europa, vielleicht sogar mehr in Afrika. Da hast Du absolut Recht! 😄
😄 😄 😄

Da kann ich dir nicht unbedingt widersprechen 😉
33,4k Beiträge · seit 200621. Juni 2017 ·
OFF TOPIC
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Hi Ron,

Du liest meinen Beitrag nicht richtig. Schade. Du sprachst von Anerkennung bei Gericht, dem Mangel an Experten dort. Und daraufhin schrieb ich: Es gibt dort genau solche Experten, Sachverständige usw. wie in Europa.
Abgesehen davon brauchst Du für das Auslesen einer Speicherkarte keine Experten, mit oder ohne Anführungszeichen 😉 Das kann mein 4-jähriger Sohn (der sich aber mit dem Lesen der Infos in der Tat schwer tut). Ich glaube aber die, die die Systeme herstellen und einbauen werden schon wissen was sie tun. Und nachzuschauen was zum Unfallzeitpunkt mit dem Fahrzeug geschehen ist (Geschwindigkeit etc) bedarf auch wirklich keiner weiteren Expertenkenntnis.

Ich verstehe die grundsätzliche Diskussion, die ja immer wieder aufkommt, nicht. Entweder man akzeptiert wie es hier (in Afrika ;-)) mit Mietwagen (oder sonstwas) läuft oder man lässt es. Was ich von befreunden Vermietern mitbekomme ist zum Haare raufen. 80 % der Unfallverursacher sehen ihre Schuld grundsätzlich nicht ein, nein, sie lügen dass sich die Balken biegen. Da muss sich der Vermieter - leider - mit allen technischen Raffinessen, Haftandrohung etc. eben helfen.
Ich persönlich habe in meinem Leben noch nie einen Mietwagenvertrag, egal in welchem Land, durchgelesen. Bisher fuhr ich damit immer sehr gut und v.a. scheint es beruhigend zu wirken. Ich hätte nämlich einfach keinen Bock mir im Vorfeld meines Urlaubes darüber Gedanken zu machen was passieren könnte, wenn der und der Fall eintritt. It is called "Urlaub" und nicht "Stress Out".

Viele Grüße
Christian

P.S. Abgesehen davon finde ich das Wort "Afrika", wenn man sich auf ein Land bezieht, einfach fürchterlich. Es gibt auf kaum einem Kontinent so verschiedene Staaten wie in Afrika.
Vom 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
zuletzt bearbeitet 21. Juni 2017
Gast21. Juni 2017 ·
travelNAMIBIA schrieb:
Du sprachst von Anerkennung bei Gericht, dem Mangel an Experten dort. Und daraufhin schrieb ich: Es gibt dort genau solche Experten, Sachverständige usw. wie in Europa.
Vollkommen richtig.
travelNAMIBIA schrieb: Ich glaube aber die, die die Systeme herstellen und einbauen werden schon wissen was sie tun.
Auch volle Zustimmung. Wir kennen jedes Bauteil im Unit und jeden Buchstaben in der Software. Zum Auslesen braucht es nicht viel, zum Beurteilen der Daten muss man allerdings schon ein bisschen Erfahrung mitbringen. Nach zehn Jahren glaube ich kann man aber von Erfahrung sprechen 😉
travelNAMIBIA schrieb:Was ich von befreunden Vermietern mitbekomme ist zum Haare raufen. 80 % der Unfallverursacher sehen ihre Schuld grundsätzlich nicht ein, nein, sie lügen dass sich die Balken biegen.
Deckt sich mit unseren Erfahrungen. Und in 99% der Faelle ist es schlichtweg nichtangepasste Geschwindigkeit. Warum man sich nicht einfach an den Vertrag halten kann ist mir schleierhaft - ich moechte diese Mieter mal sehen, wenn jemand sich ihr eigenes Fahrzeug 14 Tage ausleiht und es nicht so behandelt wie ausgemacht.
zuletzt bearbeitet 21. Juni 2017
348 Beiträge · seit 201121. Juni 2017 ·
Hallo zusammen
Habe den Thread jetzt lange genug verfolgt.
Echt, ich glaube ich spinne!
Kommt mir vor wie in einem schlechten Film, diese
all inclusive Mentalität.
Wenn ihr zu Hause euren Wagen vorsätzlich und grob fahrlässig schrottet zahlt auch keine Versicherung oder nimmt später Regress.
Ist man mit den Strassenverhälnissen/ Gravelroads nicht vertraut, so hat man entsprechend vorsichtig und defensiv zu fahren, tut man das nicht, handelt man grob fahrlässig, bei einem Überschlag oder versenken im Rivier, wird man zu recht haftbar gemacht, zu 100 %, wäre das nicht der Fall würden gewisse Touristen noch verantwortungsloser mit den Fahrzeugen umgehen, was nicht heissen soll, dass das alle tun, aber sehr viele "ist ja nicht meins und ich zahl schliesslich dafür"
Das Gebaren der Versicherungen dient nicht zu letzt der Gesundheit der Mietern und der verkehrstüchtigkeit der Fahrzeuge.
Gruss Turi
Wenn man die Ruhe nicht in sich selbst findet, ist es umsonst, sie anderswo zu suchen.