Versicherungsausschluss bei Überschlag rechtlich?

37 Antworten · 5’608 Aufrufe · gestartet 01. Juni 2015 von myrio
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728 Beiträge · seit 200606. Juni 2015 ·
Mal zur Ausgangsfrage. ob das rechtlich zulässig ist.
Warum denn nicht? In Deutschland gibt es Vertragsfreiheit, d.h. du kannst im Rahmen der Gesetze Verträge über alles mögliche abschließen. Ich vermute, das wird in Namibia nicht anders sein. Wenn du diesen Vertrag unterschreibst, gilt er. Ende der Durchsage.

Mit welcher Begründung willst du denn behaupten, dass dieser von dir unterzeichnete Passus nicht gilt? Zumal du ihn ja mit deiner Unterschrift akzeptierst hast. Du kannst ja grundsätzlich auch vollständig auf solch einen Versicherungsvertrag verzichten. An deiner Haftungsverpflichtung ändert das nichts. Dann zahlst du den Schaden eben selbst. Vermutlich wirst du ohne Kaskoversicherung keinen Wagen geliehen bekommen, denn der Vermieter müsste dich mit polizeilicher Hilfe im Lande festhalten können, bis du den Schaden ersetzt hast. Bei einem Rollen sind das - bei einem Hilux - je nach dessen Alter, einige 10.000 Euro. Das würde ich mir als Vermieter ersparen und meine Kunden zum Abschluss einer Kaskoversicherung zwingen.
Gruß
Reinhard
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zuletzt bearbeitet 07. Juni 2015
7’334 Beiträge · seit 200606. Juni 2015 ·
Clamat schrieb:Hi,
......ab und zu hätte der Beifahrer auch gerne ein Bremspedal 🤩

Ich kann es absolut nicht nahvollziehen, warum man auf einer Gravelroad mit 80km/h oder mehr rumbrettern muss 🤢
... so ein Bremspedal als Beifahrer habe ich mir auch schon mal gewünscht.
Ich saß als Anhalter schon bei Tempo 170 auf matschiger Piste als Beifahrer im Auto. Wahrscheinlich ist die Kiste nicht schneller gefahren ...

Gruß
Wolfgang
Mit dem Fahrrad unterwegs in Namibia, Zambia, Zimbabwe, Malawi, Tanzania, Kenya, Uganda, Kamerun, Ghana, Guinea-Bissau, Senegal, Gambia, Sierra Leone, Rwanda, Südafrika, Eswatini (Swaziland), Jordanien, Thailand, Surinam, Französisch-Guyana, Alaska, Canada, Neuseeland, Europa ...
663 Beiträge · seit 201506. Juni 2015 ·
Clamat schrieb:und bei der ganzen Diskussion über die Kostenübernahme sollte man nicht vergessen, dass es auf vielen Strecken kein Handynetz gibt
Wobei wir in der Hinsicht sehr positiv überrascht waren, an wie vielen Stellen man mit deutscher O2 Simkarte Empfang hatte.
1’425 Beiträge · seit 201306. Juni 2015 ·
Hi Namibia-Neuling,

du kannst dich aber nicht auf das Handynetz verlassen und nach einem Überschlag nützt es dir recht wenig, wenn du im Fahrzeug eingeklemmt bist und alles einmal durchgewirbelt ist. Dein Handy liegt dann nämlich irgendwo, ebenfalls eingeklemmt in einer Ecke oder sonstwo (Fliehkräfte sind nicht zu unterschätzen), oder ist durch den Aufprall sofort gestorben 🤢
Verzeih mir dieses drastische Szenario, aber ich will nur darauf aufmerksam machen, dass Unfälle durch nicht angepasste Geschwindigkeit einfach vermeidbar sind und nicht sein müssen.

@Wolfgang

Da wäre ich ausgestiegen 😣

LG

Claudia
Unsere Reisen findet man unter: http://clamat.de/
zuletzt bearbeitet 06. Juni 2015
663 Beiträge · seit 201507. Juni 2015 ·
Da stimme ich Dir vollkommen zu, ich wollte nur generell zum Ausruck bringen das die Netzabdeckung nicht so schlecht ist wie man oft liest. Das sollte unabhängig von der Unfall-Thematik sein. Denn selbst bei 99,9% Netzabdeckung liegt man nach Murphys Law dann ja bekanntlich im Notfall in dem Bereich, in dem die 0,1% nicht-Abdeckung zu finden sind.
1’425 Beiträge · seit 201307. Juni 2015 ·
Hi Namibia-Neuling.

ja, dann liegt das Marmeladenbrot mit der Marmelade unten 😉
Lassen wir die Diskussion und einigen uns alle auf eine vernünftige Fahrweise 🤩

LG

Claudia
Unsere Reisen findet man unter: http://clamat.de/
89 Beiträge · seit 200907. Juni 2015 ·
Hallo aus dem kalten Süden,
leider wird "Full Covered" immer wieder mit "Vollkasko" übersetzt. Das Recht hier hat andere Grundlagen und Begriffe eine andere Bedeutung. Was in Deutschland so und so ist, kann hier ganz anders sein.
Gruß
Karsten
663 Beiträge · seit 201507. Juni 2015 ·
Steinböckchen schrieb:Was in Deutschland so und so ist, kann hier ganz anders sein.
Selbst in D gibt es Dinge, die in der Vollkasko ausgeschlossen sind...
213 Beiträge · seit 200622. Juni 2015 ·
Hallo,
jetzt möchte ich auch noch einige Anmerkungen machen. Vor 2 Jahren ist ein Auto aus unserer Gruppe in Sambia verunfallt. Es hat sich 3 x überschlagen. Der Schaden belief sich bei dem HiLux anuf 330.000 N$, + das Abholen des verunfallten Autos weitere 50.000 N$ + das Herbringen des neuen Wagens mit 40.000 N$. Es war ein stolzer Preis und dann der Schock, das praktisch nichts versichert war. Obwohl ich um die 60 Touren im südlichen Afrika durch geführt ghabe, habe ich das nicht gewußt. Zusätzlich habe ich noch gelernt, das, wenn ein anderes Auto ein Mietauto anfährt und dieses Auto keine Versicherung hat, auch dieser Schaden vom Mieter getragen werden muß.

Gruß

HolgerK.
33,3k Beiträge · seit 200622. Juni 2015 ·
Moin HolgerK.,
wenn ein anderes Auto ein Mietauto anfährt und dieses Auto keine Versicherung hat, auch dieser Schaden vom Mieter getragen werden muß.
das stimmt für namibische Mietwagen definitiv nicht, denn das deckt jede Versicherung - zwangsmäßig - ab!

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
Vom 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
213 Beiträge · seit 200622. Juni 2015 ·
Moin Christian,
ist das neu? Also für mich auf alle Fälle. Der Autovermieter hat mir das vor 2 Jahren so erklärt. Vielleicht ist diese Bestimmung erst in den letzten beiden Jahren gekommen?
Auf alle Fälle gut zu wissen.
Gruß

HolgerK.
319 Beiträge · seit 201222. Juni 2015 ·
@travelNAMIBIA - das wage ich mal anzuzweifeln, In den Mietbedingungen von Caprivi Car Hire ist etwas anderes aufgeführt - siehe hier - siehe unten und auch hier unter fehlendes Haftpflichtsystem wird etwas anderes angeführt.
Als ich vor 3 Jahren in Südafrika meinen Wagen gemietet habe, stand auch in den Versicherungsbedingungen drin, daß bei Fremdverschulden mit einem nicht versichereten Fahrzeug der Schaden von mir zu tragen ist - war Kea, also keine kleine Firma. Bei der Übergabe wurde ich darauf auch nochmals hingewiesen. Allerdings war der Mann auch verwundert, daß ich die Mietbedingungen so gut kannte - scheint wohl nicht der Regelfall zu sein.

@HolgerK Das steht aber in den Mietbedingungen drin. Da man das Fahrzeug meist vorher bucht, sollten die Mietbedingungen vorliegen. Klar, die Mühe muß man sich eben machen und das mal durchlesen. Ich habe manchmal den Eindruck, daß man zwar Stunden aufwendet, um zwischen zwei Lodges auszuwählen, aber nicht die Stunde sich mal nimmt, solche wichtigen Sachen, wie Mietbedingungen, durchzulesen.

toum-toum
zuletzt bearbeitet 23. Juni 2015
33,3k Beiträge · seit 200623. Juni 2015 ·
Hi Toumtoum,
das wage ich mal anzuzweifeln, In den Mietbedingungen von Caprivi Car Hire ist etwas anderes aufgeführt - siehe hier - siehe unten und auch hier unter fehlendes Haftpflichtsystem wird etwas anderes angeführt.
kannst Du anzweifeln, aber zu unrecht.

Es gibt in Namibia drei Versicherungsmöglichkeiten, abgesehen von einer Personehaftpflicht, die jeder über den Treibstoffpreis bezahlt.

1) Keine Versicherung
Man kommt für Schäden am eigenen und fremden Fahrzeug (bei Eigenschuld) vollständig selber auf.

2) Third-Party Insurance ("Teilkasko")
Jeglicher Schaden an einem anderen Fahrzeug wird bei Eigenschuld beglichen. Es gibt Selbstbehalte.

3) Comprehensive Insurance ("Vollkasko")
Jeglicher Schaden am eigenen und fremden Fahrzeug (bei Eigenschuld) wird übernommen. Es gibt Selbstbehalte.

Bei einem Unfall wird grundsätzlich überprüft, welche Versicherung der Unfallschuldige hat. Wenn er keine hat, dann springt für den Schaden am Fremdfahrzeug immer die Comprehensive Insurance des Fremdfahrzeuges ein. Diese wird dann das Geld auf dem Rechtsweg vom Unfallveruracher versuchen zurückzufordern. Es gelten aber auch hierbei Selbstbehalte und das ist eben das, was bei Mietwagen (mit meist hoher Selbstbeteiligung) dann zum Tragen kommt. Grundsätzlich steht aber bei den Mietwagenunternehmen eine Comprehensive Insurance dahinter.

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
Vom 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
zuletzt bearbeitet 23. Juni 2015
663 Beiträge · seit 201523. Juni 2015 ·
@travelNAMIBIA. Danke für die Darstellung. Third-Party Insurance würde ich in Deutschland dann aber eher mit Haftpflicht übersetzen. Kasko bezieht sich zumindest nach Definition in D immer auf Schäden am Eigentum des Versicherten, Teil- und Vollkasko unterscheiden sich dabei nur im Umfang der versicherten Schäden.
Gast23. Juni 2015 ·
toumtoum schrieb:von Caprivi Car Hire ist etwas anderes aufgeführt - siehe hier - siehe unten und auch hier unter fehlendes Haftpflichtsystem wird etwas anderes angeführt.
Ich sehe nicht, dass die Informationen in deinen Links in irgendeiner Weise dem widersprechen, was Christian geschrieben hat. Im Gegenteil, es wird dort ziemlich deutlich bestätigt (wenn auch die Website unter deinem zweiten Link ganz fürchterlich gearbeitet ist und man von "deutlich" dort weit entfernt ist - da kriegt man ja Augenkrebs von!).

Wichtig ist auch der Hinweis, dass Unfälle und Schäden aus Fahrlässigkeit nicht unter den Versicherungsschutz fallen! Wenn also die Regeln, die der Vermieter aufstellt, verletzt werden (bzgl Geschwindigkeitsbegrenzungen, Wasserdurchfahrten etc). Eventuell ist ja der Unfall, den Holger beschreibt, aus Fahrlässigkeit geschehen (dreimaliger Überschlag lässt zumindest die Vermutung zu, dass die Geschwindigkeit nicht angepasst war, wobei ich natürlich aus der Ferne nichts unterstellen will).
Man muss sich in jedem Fall darüber klar sein, dass eine Versicherung kein Wohltätigkeitsunternehmen ist. Die werden jeden Strohhalm nutzen, um nicht zahlen zu müssen - und ein Vermieter wird es immer bevorzugen, nicht die Versicherung in Anspruch zu nehmen wenn die Chance besteht, dass der Mieter fahrlässig gehandelt hat, um seine Beiträge niedrig zu halten.
319 Beiträge · seit 201223. Juni 2015 ·
@travelNAMIBIA: Das kam aber eben in deinem ersten Post nicht deutlich rüber - wobei bei mir auch der Hinweis gefehlt hat, daß man bis zum Selbstbehalt den Schaden auch bei Fremdverschulden tragen muß. Es kam so rüber, als wenn man bei Fremdverschulden in keinem Fall etwas zahlen muß und dies ist ja wohl definitiv nicht richtig, eben wegen dem Selbstbehalt. Wie du schon erwähnt hast, ist oftmals der Selbstbehalt sehr hoch (meist mehrere tausend Euro). Ich glaube, daß auch HolgerK das gemeint hat.
Im europäischen Verständnis geht man davon aus, daß man nichts zahlen muß, wenn der andere Verkehrsteilnehmer z.B. in einen hinten reinkracht - was in Europa auch der Fall ist. Im südlichen Afrika ist das aber nicht so. Selbst wenn man am Unfall komplett unschuldig ist, wird die Mietwagenfirma den Selbstbehalt von dir einfordern - ich glaube nicht, daß das die meisten Leute wissen und sich dann die Augen reiben, weil sie mehrere tausend Euro zahlen müssen.

toumtoum
zuletzt bearbeitet 23. Juni 2015
213 Beiträge · seit 200623. Juni 2015 ·
Hallo Woma,

es war in diesem Falle nicht überhöhte Geschwindigkeit der Fehler. Es kam ein LKW auf seiner Seite entgegen und er mußte ausweichen. Der Höhenunterschied zwischen Straße und Bärme belief sich auf ca. 40 cm an dieser Stelle. Dabei ist er mit dem Chassis auf den Asphalt gekommen, das hat den Wagen zur anderen Straßenseite gelenkt. Er versucht das noch auszugleichen, war aber nicht möglich. Geschwindigkeit laut Black Box auf der Asphaltstraße 82 Std/km.

Gruß

HolgerK.
Gast23. Juni 2015 ·
Danke für die Info! Ist für mich immer wieder unverständlich, warum die Leute nicht auf ihrer Spur bleiben können. Ich werd niemals diesen Horrorunfall vergessen auf der Strasse von Swakop nach Hentiesbay, wo dieser Idiot (ist so!) überholen musste obwohl er rein gar nix vom Gegenverkehr sehen konnte, und eine Familie fast komplett ausgelöscht hat. Da werd ich so wütend...
Ich bin froh, dass der Fahrer des Wagens in deinem Fall glimpflich davon gekommen ist, wenngleich der finanzielle Schaden natürlich auch weh tut.