Guido. schrieb:Hallo,Hallo,
Deshalb warne ich hier immer davor, Anschlussflüge mit Airlines zu buchen, die nicht in der selben Allianz sind und zwischen denen es keine Code-Share-Abkommen gibt. Klappt da irgendwas nicht, so wächst sich das meistens zu einem richtig großem Problem aus.
Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast, könntest Du es drauf ankommen lassen und klagen. Ansonsten würde ich das unter Erfahrung abhaken. Der Aufwand zur Klärung dürfte beträchtlich sein. Die Erfolgsaussichten sind ungewiss. Und im dümmsten Fall darfst Du zusätzlich noch die Anwaltkosten bezahlen, ohne einen Cent von AN oder Emirates zu bekommen.
Beste Grüße
Guido
danke für die Fallbeschreibung. Wir haben tatsächlich einen Rechtsschutz, was ein bißchen die Hemmung nimmt. Ansonsten ist der Fall tatsächlich leider relativ kompliziert.
Zu dem Ausschnitt aus den Vertragsbedingungen: Ist mit dem Ausstellen des Tickets einer anderen Airline tatsächlich dasselbe gemeint, wie einen Flug in einem Paket anzubieten. Wir besaßen für alle Flüge eine einzige E-Ticket-Nummer! Würde man dies nicht als Code-Share betrachten?