fittkenThemenstarter277 Beiträge · seit 201310. Apr. 2013 ·
Hallo,
uns wurde von einem Bekannten angeboten, sein Auto für unsere Reise auszuleihen. Wir würden mit dem Auto nach Zimbabwe fahren, um das Carnet de Passages abzustempeln.
In den Bedingungen des ADAC steht jedoch ... Das Fahrzeug darf während der Gültigkeit des Carnet de Passages nur vom Dokument-Inhaber verwendet werden. Es darf weder veräußert, verliehen, vermietet, verschenkt, verpfändet, noch anderen zur Benutzung überlassen werden.“
Deshalb habe ich nun einige Bedenken, vor allem was den Grenzübertritt nach Simbabwe angeht.
Hat hier jemand Erfahrungswerte, ob das in der Praxis kontrolliert wird? Wie wäre es mit der Haftung im Schadensfall?
Möchte nur auf die letzte Frage eingehen, ja wie ist das wohl mit der Haftung ? Wenn Du mein Freund wärest und ich Dir mein Auto leihen würde, würde ich selbstverständlich erwarten das Du im Schadenfall dafür einstehst.
Oder verstehe ich Deine Frage falsch ?
Du machst wirklich auf mich den Eindruck, als ob Du alles auf einmal willst, möglichst günstig und möglichst in appetitlichen Häppchen serviert ohne nennenswerte Eigeninitative.
Ich verrate Dir etwas: Das wird nicht funktionieren.
Im Übrigen müsste doch Dein Freund diese Fragen beantworten können.
Mit staunenden Grüßen Lisolu
Swakop19522’664 Beiträge · seit 201210. Apr. 2013 ·
Würde Dir empfehlen: Lies zwei Dinge nach:
1. Interne Regeln des ADAC. Da könnte man sich vielleicht eine Genehmigung holen.
2. Die internationalen Regeln/ Bedingungen des Carnet de Passage, ob dieses überhaupt gestattet ist, oder ob das Papier an die Ausweispapiere gekoppelt ist. Normalerweise darf nur der Inhaber des Carnet das Fahrzeug führen.
Sei vorsichtig, schlimmstenfalls könnten die Zimbabwer das Fahrzeug beschlagnahmen. Mit möglichen Zollvergehen ist nicht zu spaßen.
H.
fittkenThemenstarter277 Beiträge · seit 201310. Apr. 2013 ·
lisolu schrieb:Hallo Fittken,
Möchte nur auf die letzte Frage eingehen, ja wie ist das wohl mit der Haftung ? Wenn Du mein Freund wärest und ich Dir mein Auto leihen würde, würde ich selbstverständlich erwarten das Du im Schadenfall dafür einstehst.
Oder verstehe ich Deine Frage falsch ?
Naja, das Auto ist ja versichert, nur frage ich mich, ob die Versicherung überhaupt zahlt, wenn ich unerlaubterweise diese Auto führe?
lisolu schrieb:
Du machst wirklich auf mich den Eindruck, als ob Du alles auf einmal willst, möglichst günstig und möglichst in appetitlichen Häppchen serviert ohne nennenswerte Eigeninitative.
Das lasse ich jetzt einfach mal unkommentiert... 😕
Der Carnet-Inhaber muss dir die Benutzung des Fahrzeuges offiziell genehmigen. Der ADAC erklärt euch wie das geht.
Im übrigen machen das natürlich auch alle Reiseunternehmen so, die durch Afrika fahren. Deren Fahrzeug-Carnets sind natürlich auch nicht auf den Fahrer ausgestellt (wie auch, die wechseln ja hin und wieder), sondern auf die Firma.
Kurzfassung: das geht problemlos, du brauchst nur das richtige Papier vom ADAC.
Gruß
Ulli
PS: die Versicherungsfrage und damit die Haftung bei Schäden und Unfällen hat überhaupt nichts mit dem Carnet zu tun. Das sind völlig unterschiedliche Dinge.
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fittkenThemenstarter277 Beiträge · seit 201310. Apr. 2013 ·
Ulli schrieb:Der Carnet-Inhaber muss dir die Benutzung des Fahrzeuges offiziell genehmigen. Der ADAC erklärt euch wie das geht.
Im übrigen machen das natürlich auch alle Reiseunternehmen so, die durch Afrika fahren. Deren Fahrzeug-Carnets sind natürlich auch nicht auf den Fahrer ausgestellt (wie auch, die wechseln ja hin und wieder), sondern auf die Firma.
Kurzfassung: das geht problemlos, du brauchst nur das richtige Papier vom ADAC.
Gruß
Ulli
PS: die Versicherungsfrage und damit die Haftung bei Schäden und Unfällen hat überhaupt nichts mit dem Carnet zu tun. Das sind völlig unterschiedliche Dinge.
Hallo Ulli,
super!
Vielen lieben Dank für Deine Hilfe!
lilytrotter4’132 Beiträge · seit 200810. Apr. 2013 ·
M.W. ist es durchaus ein Unterschied, ob ich für eine Company deren Auto führe (Da sorgt die Company für alles.) oder für irgendeinen privaten Besitzer, bei dem ich nicht unter Vertrag stehe. Wie dem auch sei.
Nun ja, fittken, du bist schon ganz schön am "Rumeiern", ohne für dich die eigentlichen Dinge, die von Anfang an klar auf der Hand lagen, zu entscheiden oder auszuschließen. Durch die Tatsache, das du dich mit dieser Reise eigentlich deutlich überforderst und durch dein sehr indifferentes „Spar-Bedürfnis“ bist du natürlich sehr empfänglich dafür, dich auf allerlei einzulassen. Ob das so gut ist, wage ich zu bezweifeln.
Wenn du so reist, wie du dich hier gibst, ahne ich, dass du nicht ohne Schwierigkeiten reisen wirst. Aber jeder muss seine eigenen Erfahrungen machen. Ich wünsche dir wenigstens eine unfallfreie Reise.
Gruß lilytrotter
Gruß lilytrotter
Always look on the bright side of life... :-)
Walvisbay boomt
Swakop19522’664 Beiträge · seit 201211. Apr. 2013 ·
Fittken,
der Eigentümer sollte dann neben dem ADAC auch seinen Versicherer informieren, so daß ein dokumentierter Nachweis im Falle eines Unfalles vorhanden ist. Du weißt ja, die berüchtigten Versicherungsbedingungen....
H.
fittkenThemenstarter277 Beiträge · seit 201311. Apr. 2013 ·
lilytrotter schrieb: Nun ja, fittken, du bist schon ganz schön am "Rumeiern", ohne für dich die eigentlichen Dinge, die von Anfang an klar auf der Hand lagen, zu entscheiden oder auszuschließen.
Ja, ich bin in der Tat am Rumeiern, das gebe ich zu. Das liegt aber daran, dass ich mir alle Möglichkeiten anschaue und dann versuche zu entscheiden. Ich hoffe ich kann mein Image hier rehabilitieren, indem die Reise komplikationsfrei über die Bühne geht. 😉
Swakop1952 schrieb:Fittken,
der Eigentümer sollte dann neben dem ADAC auch seinen Versicherer informieren, so daß ein dokumentierter Nachweis im Falle eines Unfalles vorhanden ist. Du weißt ja, die berüchtigten Versicherungsbedingungen....
H.
Danke Dir! Ich werde morgen mal beim ADAC anrufen und nachfragen, wie das möglich ist.
fittken schrieb:Wie wäre es mit der Haftung im Schadensfall?
Hallo fittken,
Ich erlaube mir zu diesem Thema einen Rat. Du solltest unabhängig von Haftung oder Versicherung bedenken mit Deinem Freund im Vorfeld zu klären, was bei Schäden passiert. Ich selbst habe unser Auto auch schon an Freunde verliehen. Wir haben uns vorher geeinigt, dass sie selbstverursachte Schäden (Z.B. Glas oder Reifen) selbst zahlen. In der Tat hatten sie auch einen total Reifenschaden und haben anstandslos einen neuen Reifen in Botswana gekauft. Das kann u.U. nicht ganz billig sein. Im Falle des Reifens waren das ca. 250 Euro. Das solltest Du aus meiner Sicht bei Deinen nun allgemein bekannten Budgetrestriktionen wirklich beachten. Im Preis eines regulären Mietwagens steckt eben auch ein Teil Service und Absicherung, welcher bei einem geborgten Auto so nicht vorhanden ist.
Ich jedenfalls verborge mein Auto nur an sehr gute Freunde, mit denen ich die finanziellen Risiken für beide Seiten offen ansprechen kann und sicher bin, dass im Falle eines Falles eine Lösung gefunden wird.
Gruß Carl
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fittkenThemenstarter277 Beiträge · seit 201311. Apr. 2013 ·
carl schrieb: Wir haben uns vorher geeinigt, dass sie selbstverursachte Schäden (Z.B. Glas oder Reifen) selbst zahlen. In der Tat hatten sie auch einen total Reifenschaden und haben anstandslos einen neuen Reifen in Botswana gekauft. Das kann u.U. nicht ganz billig sein.
Ja, das ist selbstverständlich!
Ich meinte eher den Fall, in dem ich bei einem Unfall Schäden an anderen Autos verursache. Aber die Haftpflicht bleibt davon scheinbar unbeeinträchtigt.
Swakop19522’664 Beiträge · seit 201211. Apr. 2013 ·
Fittken,
Vorsicht! Du mußt da genau differenzieren. Ich nehme an es besteht eine Versicherung vor Ort. Die Versicherungen sind anders als in Germanien.
Die Haftpflicht ist aufgeteilt in zwei Teile:
1. Haftpflicht Personenschäden - staatlich reguliert - diese wird mit dem Benzinpreis bezahlt. 2. Haftpflicht Sachschäden - springt nur ein, wenn Du ein fremdes Fahrzeug beschädigst, oder sonst einen Schaden mit dem Fahrzeug herbeiführt. Bezahlt keinen Schaden am "eigenen Fahrzeug".
Ich sage Dir nun wie ich versichere:
a) Wenn das Fahrzeug geparkt steht: Haftpflicht (3rd Party) + Diebstahl (theft) + Fire & Storm (Feuer und Sturm)
b) Wenn ich auf Tour gehe (kann man "erhöhen" auf obige Grundversicherung): Vollkasko (Comprehensive Insurance) welche beinhaltet: Haftpflicht und Schäden am eigenen Fahrzeug, Diebstahl, Feuer und Sturm. Man muß aber sicher stellen, daß bzw. ob das alles in der Police enthalten ist. Es gibt für Versicherungspakete keine festen Regeln, deshalb prüfen!
Wir haben uns so weit abgesichert, zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses ein Wertgutachten anfertigen zu lassen. Die Versicherungsgesellschaft wollte das nicht, aber wir haben gemäß Gutachten versichert und sind somit im Besitz eines gerichtsverwertbaren Gutachtens, sollte die Versicherung mal quer schießen wollen.
H.
fittkenThemenstarter277 Beiträge · seit 201311. Apr. 2013 ·
Ich habe gerade beim ADAC angerufen:
Es ist möglich eine kostenlose Vollmacht zu bekommen, um das Fahrzeug führen zu dürfen.
Das sollte denke ich die Probleme lösen.
travelNAMIBIA33,5k Beiträge · seit 200611. Apr. 2013 ·
Hallo fittken,
das sieht aber beim ADAC schriftlich anders aus:
Es wird auf eine Person und für ein Fahrzeug ausgestellt und ist somit nicht auf andere Personen oder Fahrzeuge übertragbar. Der Dokumentinhaber haftet für Folgen, die sich aus Verlust und Missbrauch durch unbefugte Dritte ergeben.
ja, das ist bekannt. Aber dennoch gibt es sogar ein offizielles ADAC Formular in Deutsch, Englisch und Französisch für die Bevollmächtigung. Ich habe es hier selbst vorliegen und Fittken hat es ja sich auch noch direkt vom ADAC bestätigen lassen. Somit dürft ihr das ruhig glauben 😉
Wie schon in meinem ersten Post zu diesem Thema erwähnt geht es ja auch gar nicht anders. Denn sonst wären nicht nur einige Touristen aufgeschmissen, viel mehr wäre auch das Geschäftsmodell vieler Veranstalter hinfällig.
Ich bitte im übrigen auch zu bedenken, dass die wenigsten Carnets für Privatleute ausgestellt werden, auch wenn das hier für manche den Anschein hat. Die meisten werden aber von Firmen für ihre Fahrzeuge und ihr Gerät im internationalen Geschäft benötigt. Da kann auch nicht jedes mal der Geschäftsführer mit zum Zoll kommen....
fittken schrieb:Ich habe gerade beim ADAC angerufen:
Es ist möglich eine kostenlose Vollmacht zu bekommen, um das Fahrzeug führen zu dürfen.
Das sollte denke ich die Probleme lösen.
es wird hier ja auch von einer Vollmacht geschrieben , diese Vollmacht wird erteilt um ein Auto mit Carnet was einem anderen gehört fahren zu dürfen. 😗 Also ist das was fittken als Auskunft bei der ADAC erhalten hat schon richtig. 🙂
"I never knew of a morning in africa when I woke up and was not happy". Ernest Hemingway
Reisebericht:2010 "Nach 4 Anläufen als Selbstfahrer in Namibia"
http://namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/140297-nach-4-anlaeufen-als-selbstfahrer-in-namibia.html
Reisebericht 2011 Eine neue Erfahrung....
http://www.namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/187663- eine-neue-erfahrung.html
2007 ,2008 ,2009 2mal ,2010,2011 Namibia Botswana.
2011 Shanghai, 2012 Florida Virgin islands Karibik.
2012 Namibia und KTP
2013 Das erste Mal Südafrika Kruger NP
2014 Kapstadt und Kruger NP
2015 Kruger National Park
2016 kruger National Park
2017 Kruger National Park
2 KLICKS auf die "SONNE" und man liest den Reisebericht OHNE Kommentare !!!!!