Danke für die Erklärung. 🙂 Immer dieses Kleingedruckte. 🙁 Vielleicht hat dann mal Jemand einen Vorschlag wie wir uns in Namibia versichern können, sodas wir nicht im Falle eines Falles, "dumm aus der Wäsche gucken " 😉
Liebe Grüße Cécile 🙂
"I never knew of a morning in africa when I woke up and was not happy". Ernest Hemingway
Reisebericht:2010 "Nach 4 Anläufen als Selbstfahrer in Namibia"
http://namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/140297-nach-4-anlaeufen-als-selbstfahrer-in-namibia.html
Reisebericht 2011 Eine neue Erfahrung....
http://www.namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/187663- eine-neue-erfahrung.html
2007 ,2008 ,2009 2mal ,2010,2011 Namibia Botswana.
2011 Shanghai, 2012 Florida Virgin islands Karibik.
2012 Namibia und KTP
2013 Das erste Mal Südafrika Kruger NP
2014 Kapstadt und Kruger NP
2015 Kruger National Park
2016 kruger National Park
2017 Kruger National Park
2 KLICKS auf die "SONNE" und man liest den Reisebericht OHNE Kommentare !!!!!
Kompliziert wird es im konkreten Fall noch wieder dadurch, das Auffahrunfälle in Deutschland in vielen Konstellationen als grob fahrlässig eingestuft wird und dann zahlt selbst in Deutschland nicht jede Versicherung. http://www.channelpartner.de/knowledgecenter/recht/285484/
Beste Grüße
Guido
Das trifft dann zu,wenn Fahrer gleich Halter. Bei abweichendem Fahrer kann die Versicherung ggf. Durchgriff auf den Fahrer nehmen, meist wird sie aber den Halter auf die Zivilgerichte verweisen. Im o.a. Fall kommt es zu einem sehr heftigen Schaden an einer roten Ampel, der Wechsel der Farben ist gerade bei Dunkelheit gut zu sehen und diese Schadenshöhe weist auf eine "nicht angepasste" Geschwindigkeit hin, wie gesagt wird hier im legalen Bereich nur ein Mann vor Ort die Situation abmildern können ( stimmen die Schäden, Zustimmung einer niedrigeren Zahlung bei sofortiger Zahlung usw), eine Nichtzahlung ist zwar machbar, aber naja 😗
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
@Axel: Hier der Auszug aus den Aktuellen Ausschlußbedingungen der leihwagenversicherung.de: 3. Inakzeptable Fahrzeuge. Ausgeschlossen sind Mietwagen, die einen Wert von über €80.000 haben oder mehr als 20 Jahre alt sind, sowie das Mieten von „Oldtimern“ sowie teuren oder exotischen’ Fahrzeugen, die nicht als herkömmlich oder üblich gelten. 4. Inakzeptable Fahrzeugarten. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist das Anmieten von Fahrzeugen ohne Straßenzulassung sowie anderen Fahrzeugarten, einschließlich – aber nicht ausschließlich – von Anhängern, Wohnwagen und -mobilen, Nutzfahrzeugen, Lieferwagen, geliehenen und frei zur Verfügung gestellten Fahrzeugen, Lastkraftwagen, Kraft- und Motorrädern, Mopeds, Quads, Buggys, Reisemobilen, Personen-Kleintransportern und Fahrzeugen mit mehr als 9 Sitzen.
Ich finde einen Nissand Double Cab 4x4 als übliches Fahrzeug für Namibia/Botswana und kläre das gerade mit der Versicherung, in wie weit dies inbegriffen ist. Ich las es Euch wissen sobald ich die Infos habe.
Es wird bei jeder Versicherung gewisse Streitpunkte wegen zu großzügiger Umschreibung geben. Ich fühl mich schon mal beruhigter, wenn ich etwas habe, was die schäden zahlen müsste. Genaueres weiß man erst, wenn man den Anspruch stellt - dies ist ja bei jeder Versicherung so und alles schlecht machen kan man immer.
Danke für die Erklärung. 🙂 Immer dieses Kleingedruckte. 🙁 Vielleicht hat dann mal Jemand einen Vorschlag wie wir uns in Namibia versichern können, sodas wir nicht im Falle eines Falles, "dumm aus der Wäsche gucken " 😉
Liebe Grüße Cécile 🙂
Wenn du meine ehrliche Meinung hören willst Krankenrückholversicherung, Rechtschutz für Urlaubsreisen und ansonsten keine Fehler machen. Meiner Meinung nach besteht die größte Gefahr in einem Zusammentreffen mit einem alkoholisierten nicht versicherten Fahrer in der Stadt, deshalb verlasse ich diese immer zügig. Eventuell gibt es Versicherungen in SA, die den Bereich Vollkasko abdecken, zumindest bei privaten Kfz ist das so, ansonsten....
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
mosmax schrieb:@Alex: Hier der Auszug aus den Aktuellen Ausschlußbedingungen der leihwagenversicherung.de: 3. Inakzeptable Fahrzeuge. Ausgeschlossen sind Mietwagen, die einen Wert von über €80.000 haben oder mehr als 20 Jahre alt sind, sowie das Mieten von „Oldtimern“ sowie teuren oder exotischen’ Fahrzeugen, die nicht als herkömmlich oder üblich gelten. 4. Inakzeptable Fahrzeugarten. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist das Anmieten von Fahrzeugen ohne Straßenzulassung sowie anderen Fahrzeugarten, einschließlich – aber nicht ausschließlich – von Anhängern, Wohnwagen und -mobilen, Nutzfahrzeugen, Lieferwagen, geliehenen und frei zur Verfügung gestellten Fahrzeugen, Lastkraftwagen, Kraft- und Motorrädern, Mopeds, Quads, Buggys, Reisemobilen, Personen-Kleintransportern und Fahrzeugen mit mehr als 9 Sitzen.
Ich finde einen Nissand Double Cab 4x4 als übliches Fahrzeug für Namibia/Botswana und kläre das gerade mit der Versicherung, in wie weit dies inbegriffen ist. Ich las es Euch wissen sobald ich die Infos habe.
Es wird bei jeder Versicherung gewisse Streitpunkte wegen zu großzügiger Umschreibung geben. Ich fühl mich schon mal beruhigter, wenn ich etwas habe, was die schäden zahlen müsste. Genaueres weiß man erst, wenn man den Anspruch stellt - dies ist ja bei jeder Versicherung so und alles schlecht machen kan man immer.
Ist der DC als Pkw oder Lkw zugelassen? Wer übernimt die Kosten für das Zubehör, ist die Canopy mit versichert, bekommst du das alles auch schriftlich?
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
Ich habe keinen LKW sondern einen PKW gemietet - somit ist mir das wurst als was der DC in Namibia angemeldet ist. Wegen dem Aufbau - das könnt ich erfragen aber gegenfrage - ist diese bei einer 0€ Selbstbeteiligung beim Vermieter eingeschlossen?
mosmax schrieb:Ich habe keinen LKW sondern einen PKW gemietet - somit ist mir das wurst als was der DC in Namibia angemeldet ist.
Ob der Wagen (Toyota Hilux, DC) als PKW angemeldet ist, kannst beim Vermieter erfragen - mir wurde das auf Anfrage jedenfalls so bestätigt.
Was meiner Meinung sehr viel unangenehmer ist (auch weil sich die Kreditkartenversicherung bzw. deren Deckung auf die Einhaltung der Bedingungen im Mietvertrag bezieht) sind diese Klauseln:
Die findet man inzwischen bei einigen Vermietern und geteerte Straßen sind in Namibia eher die Ausnahme. Ich habe daraufhin eine Kopie der geplanten Strecke an den Vermieter geschickt und mir bestätigen lassen, dass es mit der Versicherung bezgl. der Streckenwahl keine Probleme gibt. Dann müsste auch die Kreditkartenversicherung im Bedarfsfall greifen. So jedenfalls unsere Hoffnung für den Notfall...:(
mosmax schrieb:Ich habe keinen LKW sondern einen PKW gemietet - somit ist mir das wurst als was der DC in Namibia angemeldet ist. Wegen dem Aufbau - das könnt ich erfragen aber gegenfrage - ist diese bei einer 0€ Selbstbeteiligung beim Vermieter eingeschlossen?
Du hast einen 4x4 xxx ( z.B.DC) gemietet oder explizit einen Pkw, 4-türig, 4x4 Antrieb? Wie der Vermieter diesen zugelassen hat und was dann in den zu unterschreibenden Papieren vor Ort steht weißt du (noch) nicht. Was die CDW beinhaltet steht in den AGB´s soweit vorhanden oder auffindbar, ansonsten kann dir nur der Vermieter, wenn er will, Auskunft geben. Im Endeffekt ist es müßig, dieses Thema auszuufern. Es kam in den letzten 10 (15?) Jahren, seitdem ich diesem und den Vorgängerforen angehöre immer wieder zur Sprache. Bei kleineren Sachen sind die meisten ortsansäßigen Vermieter nicht kleinlich, die Ketten eher schon. Wichtig ist, dass einem klar wird, dass die Gefahr von Extrakosten sehr hoch sein k a n n, man die meisten Probleme durch Nachdenken und vorausschauenden Handeln/Fahren aber vermeiden wird. Man ist in Afrika, nicht auf der verkehrsberuhigten Strasse vor der Haustür.
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
Also bei der Lufthansa-Kreditkarten-Vollkaskoversicherung ist nicht Voraussetzung, dass ein nationaler Versicherer vorher bezahlt hat. Sie gilt zwar subsidiär, das heißt also, wenn ein nationaler Versicherer bezahlt hat, dann zahlt sie nur die Differenz - verständlicherweise. Wenn aber vorher keiner bezahlt hat, dann reguliert sie ganz normal den Schaden im Rahmen der Bedingungen. Nachzulesen in § 5 (Ausschlüsse) der Bedingungen.
Relevante Ausschlüsse sind Fahrzeuge ohne PKW-Zulassung und Geländefahrzeuge außerhalb öffentlicher Straßen. Dazu zählen sicherlich nicht die öffentlichen Pads in Namibia, auch wenn sie nicht asphaltiert sind.
Natürlich sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen - leichte Fahrlässigkeit aber nicht.
Hatte bei einem Trip mit einem Mietwagen im Juni einen Auffahrunfall im Stadtgebiet Windhoek. ... Alles kein Thema. 4 Wochen später sah ich auf meiner Kreditkartenabrechnung eine Abbuchung von ca. 8500 Euro. Dies wieder kurzfristig zurückbuchen lassen um dann bei MC eine richtige Rückbuchung durchzusetzen. ... Das sieht doch nach Abzocke aus. ...
Und? Wie ging die Geschichte nun aus? Gab´s ein Happy End?
kleinerhase78229 Beiträge · seit 201104. Apr. 2012 ·
Hallo, ist ja ein viel diskutiertes Thema hier. Wir kamen ja bereits in den "Genuss" eines Totalschadens ohne Fremdeinwirkung. (Auch keine Einwirkung durch Tiere, Fahrt war in der Dämmerung). Bei uns wurde nicht nur problemlos alles bezahlt, wir haben sogar den Mietpreis für die verbliebenen 10 Tage zurückerhalten, da wir die Reise ja abbrechen mussten.
Das Wort "anstandslos" klingt in dem Zusammenhang ja seltsam. Welcher Vermieter war denn das? In der Tat sind nämlich viele Versicherungen Mogelpackungen und wiegen den Mieter nur in falscher Sicherheit. In Kapstadt wollte ich einen Wagen mieten, bin dann aber zu einer anderen Firma gegangen als ich die Haftungsausschlüsse gelesen habe, zB Zahlung nur bei Unfall mit einem anderen Fahrzeug und auch nur wenn dieses fährt und nicht etwa geparkt ist. Reifen und Glas und Unterboden sowieso nicht. Die Firma wirbt in Backpacker-Kreisen und macht auf günstig, in Wahrheit aber nur solange alles gut geht - und nicht mal das hat gestimmt, am Ende kam ich bei den großen Multis das beste Angebot: 4 Wochen einen nagelneuen Corolla für 650 Euro incl one-way Miete CapeTown - Nelspruit. Aber auch hier aufgepasst, man legte mir dann einen Mietvertrag komplett ohne Versicherung vor (Selbstbeteiligung 180.000 Rand oder so), und erst als ich den Ausdruck der Internetkonditionen (Buchung direkt auf der Firmenseite, kein Vermittler oder Reisebüro!) vorgelegt habe war man noch nicht einmal gleich bereit dies zu akzeptieren. Die Haftung steht nur auf einer Zwischenseite detailliert, nicht in der finalen Buchungsbestätigung, also immer alles Ausdrucken oder speichern was mit Haftung zu tun hat!!!
wo habt ihr euren Wagen gemietet, welche Versicherung hattet ihr und was musstet ihr an Unterlagen beibringen, um die Versicherungsleistung zu erhalten?
Viele Grüße und alles Gute Armin
kleinerhase78229 Beiträge · seit 201104. Apr. 2012 ·
Gebucht haben wir über einen deutschen Spezialveranstalter für Afrika. Unterlagen? Nur den Polizeibericht und ein Formular von Europcar.
Es war eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung incl. Versicherung für Glas- und Reifenschäden, Schäden durch Sandsturm etc.
Als wir im Krankenhaus lagen rief osgar jemand von Europcar an und erkundigte sich, ob wir Hilfe brauchen etc.
Also ich konnte da keine Probleme feststellen.
Wenn ich das hier alles so lese, scheinbar ja ein echter Glücksfall.
kleinerhase78 schrieb:Gebucht haben wir über einen deutschen Spezialveranstalter für Afrika. Unterlagen? Nur den Polizeibericht und ein Formular von Europcar.
Hallo Kleiner Hase, weil das bei dir so gut gelaufen ist, wäre es gut, wenn du hier den Namen des Veranstalters nennst. Das interessiert sicherlich viele hier im Forum. Viele Grüße, Nenette