Mietwagen, Unfall, Es soll k. Versicherung geben

56 Antworten · 15,7k Aufrufe · gestartet 10. Okt. 2011 von masterplan
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243 Beiträge · seit 201111. Okt. 2011 ·
Nach § 276 Abs. 2 BGB ist Fahrlässigkeit das Außer-Acht-Lassen "der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt". Damit Fahrlässigkeit überhaupt vorliegen kann, bedarf es der Vermeidbarkeit, der Voraussehbarkeit des rechts- beziehungsweise pflichtwidrigen Handelns und der sich daraus ergebenden Folge.

Die einfache Fahrlässigkeit liegt (bereits) vor, wenn die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet werden konnte bzw. nicht mit absichtlicher Unachtsamkeit beachtet wurde.

Fahrlässig ist also eigentlich schon alles, was man nicht absichtlich gemacht hat.

1. Frage dich, ob du die Ahnung hatest, dass das Kennzeichen verlustig gehen könnte.

2. Frage dich, ob du genau das hättest vermeiden können.

3. Frage dich, ob es dir egal war, ob das Nummernschild auf der Piste verloren geht, weil du es ja im Vertrag sogar schon schriftlich angemerkt hattest.

3x JA?! Was außer (mindestens) Fahrlässigkeit könnte da in Betracht kommen? Wir könnten uns höchstens darüber unterhalten, wer fahrlässiger gehandelt hat. Du oder dein Vermieter. Aber das habt ihr wahrscheinlich schon ausdiskutiert und entweder du hast bezahlt oder er. Für mich klang deine Schilderung nicht so, als hätte er bezahlt und damit ist die Sache entschieden. 😉

Man könnte sogar der Meinung sein, dass du GROB-FAHRLÄSSIG gehandelt hast.
Du hast vorhergesehen, was passieren könnte und das bewußt nicht versucht zu verhindern.. 🙄 Hättest du bei deinem Auto und Nummernschild anders gehandelt? 😣

[Für den Fall, dass man das Kennzeichen "einfach so "verliert, ohne mit einer Vorahnung gesegnet zu sein, wird wohl trotzdem gelten, dass man jeden morgen hätte checken können, ob alles am Fahrzeug so (befestigt) ist, wie es sein sollte. Macht man im Allgemeinen nicht, ist dann aber halt einfach Pech.]

Aber dieser Thread handelt nicht deiner Fahrlässigkeit, daher sollten wir es hiermit dabei belassen.

Klar - und damit zum Kontext zurück - sollte sein: In vielen Fällen entscheidet der VERMIETER, ob DU als MIETER fahrlässig gehandelt hast oder ob er lieber den Schaden aus eigener Tasche (seinem Privat-/Geschäftsvermögen) bezahlen möchte. Erinnern wir uns daran, dass eigentlich schon alles, was nicht absichtlich herbeigeführt wurde, fahrlässig ist, könnte man seine Umsicht entsprechend danach ausrichten.

Oder den Wagen von Deutschland aus mit einem in Deutschland unterschriebenen Mietvertrag mit Vollkasko mieten. DANN - und nur dann - ist man auf der sicheren Seite. 😎
zuletzt bearbeitet 11. Okt. 2011
243 Beiträge · seit 201111. Okt. 2011 ·
PS: Die genaue Geschichte vom Bremslicht, das rückwärtsfahrend geschrottet wurde, kenne ich natürlich auch nicht. Aber bevor du mich dafür rügst: Egal wer wie rückwärts was kaputt fährt und egal aus welchem Grund wird mindestens fahrlässig gehandelt haben.
zuletzt bearbeitet 11. Okt. 2011
631 Beiträge · seit 200811. Okt. 2011 ·
Philip Marlowe schrieb:
Aber dieser Thread handelt nicht deiner Fahrlässigkeit, daher sollten wir es hiermit dabei belassen.
Hallo Philip,

klar geht´s hier nicht um mich - ich selbst bin ja auch noch immer mit allen Nummernschildern zurückgekommen. 😉

Es ist aber ein schönes Beispiel, das ja immer wieder vorkommen kann, wenn man ein Fahrzeug übernimmt und darüber sollte man schon nachdenken.

Das bereitgestellte Fahrzeug hat also einen Mangel - keinen großen natürlich, sonst würde man ja gar nicht damit fahren. Andere Fahrzeuge dieses Typs sind nicht da. Der Vermieter, wohlgemerkt ein Fachmann, sagt mir als Laien, wir sind Afrika, die Befestigung des Nummernschildes ist schon o.k., kein Grund zur Aufregung. Also was tun? Man übernimmt das Fahrzeug trotzdem und macht einen Vermerk in das Übergabeprotokoll. So geschehen z.B. mit dem Nummernschild (das übrigens bei der Rückgabe des Fahrzeugs immer noch an Ort und Stelle war:) )

Ich meine, dass der Vermerk im Übergabeprotokoll ohne jede Frage etwas nützt und ich damit die Haftung gegenüber Ansprüchen des Vermieters für den Verlust des Schildes wegen der unzureichenden Befestigung ausgeschlossen habe.
Klar - und damit zum Kontext zurück - sollte sein: In vielen Fällen entscheidet der VERMIETER, ob DU als MIETER fahrlässig gehandelt hast oder ob er lieber den Schaden aus eigener Tasche (seinem Privat-/Geschäftsvermögen) bezahlen möchte.
Das ist faktisch richtig - und darauf zielte mein erster Beitrag auch hin.

Gruß

Klaus
Der Tourist zerstört, was er sucht, indem er es findet. (Hans Magnus Enzensberger)
2’346 Beiträge · seit 200611. Okt. 2011 ·
Hallo,

ich möchte Axels kritische Äußerung bzgl. der Mietwagen-Vollkasko-Versicherungen an dieser Stelle unterstreichen, da diese in mehreren Kommentaren in diesen Thread quasi als "letzte Rettung" bezeichnet worden sind. Diese Sicherheit ist höchst trügerisch.

Überhaupt gibt es ja nur noch sehr wenige Kreditkartengesellschaften, die solche Karten bzw. Pakete anbieten. Ich selbst hatte bis vor kurzen das entsprechende Versicherungspaket zu meiner MercedesCard. Die darin enthaltene Mietwagen-Vollkasko-Versicherung wurde 2009 herausgenommen. Zurzeit habe ich die Lufthansa Miles&More Business Card.

Soweit ich die Versicherungsbedingungen verstand und verstehe, gehen die deutschen Mietwagen-Vollkasko-Versicherungen über Kreditkarten davon aus, dass der Mietwagen ohne eigene Vollkasko-Versicherung angemietet wird, was in Namibia praktisch nicht möglich ist. Dort ist die Vollkasko obligatorisch, lediglich die Höhe der Selbstbeteiligung kann ausgewählt werden. Wenn aber doch für die Mietwagen eine Vollkasko-Versicherung vor Ort besteht (wie in Namibia), tritt die Mietwagen-Vollkasko-Versicherung der Kreditkarte hinter die Vor-Ort-Versicherung zurück. Heißt im Klartext: Wenn die namibische Vollkasko (z. B. wegen einfacher Fahrlässigkeit) nicht zahlt, zahlt die deutsche Mietwagen-Vollkasko-Versicherung über die Kreditkarte auch nichts, noch nicht einmal die in Namibia ausgewählte Selbstbeteiligung, da diese ja gar nicht zum Zuge kommt, da die Vollkasko in Namibia in dem von mir genannten Beispiel ja erst gar nicht zuständig ist. Der Poster des Ursprungsbeitrags wäre also selbst beim Vorhandensein einer deutschen Mietwagen-Vollkasko-Versicherung über eine Kreditkarte voraussichtlich auf seinen 80.000 N$ sitzen geblieben.

Sollte das wirklich anders sein, würde ich mich über entsprechende Erfahrungsberichte im eigenen Interesse wirklich sehr freuen, um Sinn oder Unsinn einer Mietwagen-Vollkasko-Versicherung über eine Kreditkarte besser beurteilen zu können.

Viele Grüße
Armin
5’490 Beiträge · seit 200911. Okt. 2011 ·
Für mich stellt sich jetzt die Frage, welche Schäden durch die Mietwagen-Vollkasko-Versicherung überhaupt gedeckt sind.
Unser Reise-Blog: KaTho_VanTour Staub & Schlamm (Kenia 21/22) 7 Wochen in der Regenzeit !? (NAM/BOT 18/19) Leoparden hautnah (Tansania 2016/2017) Elefantös - Zimbabwe 2016 Auf Großer Fahrt (Reisebericht SA-NAM-BOT-ZIM 2014/2015) Rivers & Sand (Reisebericht Namibia/Botswana 2013) Reisebericht Tansania 2013: "Das volle Programm"
4’450 Beiträge · seit 200811. Okt. 2011 ·
Topobär schrieb:Für mich stellt sich jetzt die Frage, welche Schäden durch die Mietwagen-Vollkasko-Versicherung überhaupt gedeckt sind.
für mich , im Falle eines Selbstverschuldens 😉 Weil auch das kann ja passieren. 🙁
"I never knew of a morning in africa when I woke up and was not happy". Ernest Hemingway Reisebericht:2010 "Nach 4 Anläufen als Selbstfahrer in Namibia" http://namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/140297-nach-4-anlaeufen-als-selbstfahrer-in-namibia.html Reisebericht 2011 Eine neue Erfahrung.... http://www.namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/187663- eine-neue-erfahrung.html 2007 ,2008 ,2009 2mal ,2010,2011 Namibia Botswana. 2011 Shanghai, 2012 Florida Virgin islands Karibik. 2012 Namibia und KTP 2013 Das erste Mal Südafrika Kruger NP 2014 Kapstadt und Kruger NP 2015 Kruger National Park 2016 kruger National Park 2017 Kruger National Park 2 KLICKS auf die "SONNE" und man liest den Reisebericht OHNE Kommentare !!!!!
zuletzt bearbeitet 11. Okt. 2011
1’130 Beiträge · seit 200611. Okt. 2011 ·
Topobär schrieb:Für mich stellt sich jetzt die Frage, welche Schäden durch die Mietwagen-Vollkasko-Versicherung überhaupt gedeckt sind.
Zum Beispiel ein Unfall mit einem nicht versicherten "Gegner", egal ob menschlich oder tierisch, je nach Abschluß Glas und/oder Reifenschäden.
Meist nicht versicherbar sind Fahrten jenseits der Strassen, Wasserschäden beim Durchfahren von Furten, Unterbodenschäden, Lackschäden durch Sandsturm.
Es soll auch nicht verschwiegen werden, das manche Reiseanbieter, Online Anbieter usw. als Vermittler auftreten. Daher kann auch ein Abschluß in D ungeahnte Risiken bieten, speziell dann, wenn vor Ort Papiere (meist in Englisch) aufgefüllt werden müssen. Dann gelten die Bestimmungen in den ausgefüllten Papieren. Der Vermieter ist nicht verpflichtet auf Ausschlüsse hinzuweisen, eventuelle Bestimmungen des BGB usw. greifen hier nicht sondern die NAM Gesetzgebung. Da es immer wieder vorkommt, dass Mieter einen Schaden auf den Vermieter "abwälzen" wollen, kann es sein, dass der Vermieter durch polizeiliche Aktionen einen Abflug verhindert (schon mehrfach vorgekommen).
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
243 Beiträge · seit 201111. Okt. 2011 ·
ACHTUNG ZU DEN KREDITKARTEN-VOLL-KASKOS

Viele hier im Forum geben diese immer wieder als Tipp. Oft ohne selbst zu wissen, dass

1. das stimmt, was mein Armin geschrieben hat und
2. Geländewagen, Fahrzeuge mit Schlafgelegenheit innen oder außen, Wohnmobile usw.

MEIST ausgenommen sind. Das erfährt man aber nur, wenn man sich alles Kleingedruckte wirklich durchliest. Oft findet man solche Passagen:


Die Versicherung is nicht gültig für Fahrzeuge, die für den
normalen Straßenverkehr nicht zugelassen sind, und andere
Fahrzeugarten, inklusive, aber nicht ausschliesslich, Wohnanhänger
oder Wohnmobile, Motorräder, Mopeds, Geländefahrzeuge,
Freizeitfahrzeuge, Busse und Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen.
Spezielle Transporter...

Die Versicherung ist nicht gültig für Rennveranstaltungen, Rallyes, Geländefahrten, Wettfahrten oder Geschwindigkeitstests, oder für Fahrten auf Rennstrecken.


Und diese Überraschung erlebt man auch bei speziellen Mietwagenversicherungen!

😈 tom
243 Beiträge · seit 201111. Okt. 2011 ·
Was ist versichert:

- vermutlich Unfall aufgrund von Defekt am Auto (außer Unfall durch Reifenplatzer)
- in jedem Fall Unfall mit Tieren tagsüber (exkl. Dämmerung und Dunkelheit)
- Unfall mit mittellosem Unfallgegener, wie Axel schrieb.

Vielmehr bleibt aber nicht übrig. Alles was bei uns so komfortabel von der Voll-Kasko weggepuffert wird und was am häufigsten passiert (Fahrlässigkeit) ist eben nicht versichert.

Mein Vermieter O-Ton: Neulich hat einer die Stoßstange hinten abgefahren und wollte, dass ich das bezahle. Um spontan Auszuweichen musster er plötzlich rückwärtsfahren und dabei sei es passiert.
Wer will bei solchen Geschichten noch auf Kulanz hoffen? Oder andersrum warum sollte der Vermieter seinen Geldbeutel aufklappen und sagen okay, du hattest keine Lust richtig zu gucken, dich einweisen zu lassen oder auszusteigen. Das ist mir XY-Euro wert.. Aber das ist genau das was uns in einem so fremden Auto wohl am häufigsten passiert.


Außerdem:
§ 265 Versicherungsmißbrauch... wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 263 mit Strafe bedroht ist.
(2) Der Versuch ist strafbar.

§ 263 Betrug... wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.


Jetzt driftet der Thread hier ganzschön ab. SORRY!

Ich habe wirklich das Gefühl, dass das schlaueste was man machen kann, den Wagen in D über einen Veranstalter (nicht Vermittler!) zu buchen. Da kann man die echte Vollkasko haben. Sonst nicht. Ich bin eben nochmal im Kopf unseren Vertrag durchgegangen. Mir ist nicht mehr eingefallen, als die oben genannten versicherten Dinge. 🙁
zuletzt bearbeitet 11. Okt. 2011
361 Beiträge · seit 201111. Okt. 2011 ·
Wenn ich das nun alles richtig verstehe, kann man sich eigentlich gar nicht richtig und vollständig versichern. Eine gewisse Fahrlässigkeit ist ja bei fast jedem Unfall zu unterstellen....

Wir fliegen in zwei Wochen und wir haben vor eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung abzuschliessen, auch Glas und Reifenschäden wären ohne Selbstbeteiligung (abhängig von dem was im Kleingedruckten steht). Ich bin auch gerade noch am suchen, ob man hier sinnvolle Versicherungen über Deutschland abschliessen kann.
Reisebericht Namibia Glücksreise Oktober/November 2011 http://namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/213149-die-16-tage-qwas-haben-wir-fuer-ein-glueckq-reise.html
1’130 Beiträge · seit 200611. Okt. 2011 ·
Philip Marlowe schrieb:ACHTUNG ZU DEN KREDITKARTEN-VOLL-KASKOS

Viele hier im Forum geben diese immer wieder als Tipp. Oft ohne selbst zu wissen, dass

1. das stimmt, was mein Armin geschrieben hat und
2. Geländewagen, Fahrzeuge mit Schlafgelegenheit innen oder außen, Wohnmobile usw.

MEIST ausgenommen sind. Das erfährt man aber nur, wenn man sich alles Kleingedruckte wirklich durchliest. Oft findet man solche Passagen:


Die Versicherung is nicht gültig für Fahrzeuge, die für den
normalen Straßenverkehr nicht zugelassen sind, und andere
Fahrzeugarten, inklusive, aber nicht ausschliesslich, Wohnanhänger
oder Wohnmobile, Motorräder, Mopeds, Geländefahrzeuge,
Freizeitfahrzeuge, Busse und Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen.
Spezielle Transporter...

Die Versicherung ist nicht gültig für Rennveranstaltungen, Rallyes, Geländefahrten, Wettfahrten oder Geschwindigkeitstests, oder für Fahrten auf Rennstrecken.


Und diese Überraschung erlebt man auch bei speziellen Mietwagenversicherungen!

😈 tom
Und weiter geht es. Manche Mietwagen (Hilux, Toyo) sind als Kleinlkw zugelassen, fallen also raus.
Nicht versichert ist grundsätzlich alles außer dem Wagen. so z.B die Campingausrüstung ( Engel Kühlschrank kostet so um die 1500 €, Dachzelt so um die 2000€ ), in manchen Fällen nicht mal der Aufsatz ( Canopy), vielfach gilt auch der Camperaufsatz ( Trax usw) als nachträglich angebracht und nicht versichert. Im Zweifelsfall wird die Versicherung/ der Halter erstmal versuchedn, das Geld vom Mieter zu holen, das kann, wie oben beschrieben, den Aufenthalt drastisch verlängern.
Wie wir alle wissen, lesen die Vermieter in NAM hier mit, geäüßert zu diesen Themen hat sich noch keiner, warum wohl?
Der Abschluß solcher Versicherungen kann ein einträgliches Zusatzgeschäft sein.
Und weil immer wieder der Hinweis auf D Gesetze und Bestimmungen kommt, welche dieser gelten wohl in NAM?
Nichtsdestotrotz kommen wir hier vom Thema ab, der TE wird nur durch genaue Kenntniss der Abläufe und Einsatz einer Person vor Ort von dieser Forderung wegkommen, ein Schaden in dieser Höhe deutet auf ein heftiges "Aufeinandertreffen".
Andere Möglichkeiten liegen in einer Grauzone, sind aber denkbar, ein entspannter Aufenthalt in den SADC Staaten wird danach aber etwas schwierig werden.
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
4’450 Beiträge · seit 200811. Okt. 2011 ·
Hallo ,
nachdem ich mir folgendes schon für das nächste jahr zurrecht gelegt habe, möchte ich euch bitten um zu sagen ob man da dann richtig versichert wäre.

4x4 Mietwagen in Namibia und SA

Best of Travel Group GbR À‚ Tel.: +49 - (0) 28 31 – 13 32 09 À‚ Fax: +49 - (0) 28 31 – 13 32 12 e-mail: head.office@botg.de À‚ Internet: www.botg.de À‚

Email an mich:
bei der von mir favorisierten Hansemerkur Selbstbehalt-Versicherung ergibt sich 150 Euro Gesamtprämie bei 6 Euro Tagesprämie.

Bei dem ELVIA Angebot ist von 6,50 Euro für Gebiet Afrika auszugehen und es ergibt sich eine Gesamtsumme von 162,50 Euro.
Beide Leistungen sind dann "Ohne Selbstbehalt".


Liebe Grüße
Cécile 🙂
"I never knew of a morning in africa when I woke up and was not happy". Ernest Hemingway Reisebericht:2010 "Nach 4 Anläufen als Selbstfahrer in Namibia" http://namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/140297-nach-4-anlaeufen-als-selbstfahrer-in-namibia.html Reisebericht 2011 Eine neue Erfahrung.... http://www.namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/187663- eine-neue-erfahrung.html 2007 ,2008 ,2009 2mal ,2010,2011 Namibia Botswana. 2011 Shanghai, 2012 Florida Virgin islands Karibik. 2012 Namibia und KTP 2013 Das erste Mal Südafrika Kruger NP 2014 Kapstadt und Kruger NP 2015 Kruger National Park 2016 kruger National Park 2017 Kruger National Park 2 KLICKS auf die "SONNE" und man liest den Reisebericht OHNE Kommentare !!!!!
1’130 Beiträge · seit 200611. Okt. 2011 ·
engelstrompete schrieb:Hallo ,
nachdem ich mir folgendes schon für das nächste jahr zurrecht gelegt habe, möchte ich euch bitten um zu sagen ob man da dann richtig versichert wäre.

4x4 Mietwagen in Namibia und SA

Best of Travel Group GbR À‚ Tel.: +49 - (0) 28 31 – 13 32 09 À‚ Fax: +49 - (0) 28 31 – 13 32 12 e-mail: head.office@botg.de À‚ Internet: www.botg.de À‚

Email an mich:
bei der von mir favorisierten Hansemerkur Selbstbehalt-Versicherung ergibt sich 150 Euro Gesamtprämie bei 6 Euro Tagesprämie.

Bei dem ELVIA Angebot ist von 6,50 Euro für Gebiet Afrika auszugehen und es ergibt sich eine Gesamtsumme von 162,50 Euro.
Beide Leistungen sind dann "Ohne Selbstbehalt".


Liebe Grüße
Cécile 🙂
Wie bereits erwähnt zahlen die o.a. Versicherungen nur den Betrag, den die NAM Versicherung nicht übernimmt und nichts, wenn die NAM Versicherung nichts übernimmt. Zusätzlich sollte man hier die max Höhe der Zahlung mal checken.
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
243 Beiträge · seit 201111. Okt. 2011 ·
Cecile, du zeigst uns hier was zu Selbstbehaltsausschlussversicherungen (CDW), oder?!

Damit wird dir nur versichert, dass dir im Falle eines nach namibischem Vertrag versicherten Schadens, den du nicht selber zahlen musst, die von dir zurückbehaltene Selbstbeteiligung von der deutschen Versicherung ZURÜCKerstattet werden könnte (und wohl auch wird). WEITER geht solcheine Versicherung NICHT!

Du buchst damit NICHT eine Vollkaskoversicherung nach deutschem Standard!!!

tom
zuletzt bearbeitet 11. Okt. 2011
148 Beiträge · seit 201111. Okt. 2011 ·
Ich hab mich jetzt für die Leihwagenvesicherung entschlossen, die den Selbstbehalt auf 0€ Reduziert und pro Tag 6€ kostet bzw rund 80€ für ein Jahr. Dazu sind noch reifen, Glas unt Unterboden dabei und es ist deutlich günstiger als die vom Vermieter angebotene Reduktion. Ich brauche sie für 25 Tage Nam/Bot, wobei mich das dann pro tag 3,20€ kostet - ich finds gut und günstig.
www.moessthaler.de
243 Beiträge · seit 201111. Okt. 2011 ·
Welche Versicherung?! Leihwagenversicherung.de? 😣

1. Was sind die Hauptbedingungen der Versicherung?

* Versicherungsnehmer müssen zwischen 21 und 84 Jahre alt sein.
* Die Dauer einzelner Anmietungen darf nicht mehr als 60
fortlaufendende Tage sein für Jahresschutz Kunden
* Die Versicherung ist nicht gültig für Fahrzeuge deren Wert €80.000
überschreitet, die mehr als 20 Jahre alt sind, oder für Fahrzeuge,
die als ‘Oldtimer, teuer oder exotisch’, aber nicht als gebräuchlich
oder konventionell gelten.
* Die Versicherung is nicht gültig für Fahrzeuge, die für den
normalen Straßenverkehr nicht zugelassen sind, und andere
Fahrzeugarten, inklusive, aber nicht ausschliesslich, Wohnanhänger
oder Wohnmobile
, Motorräder, Mopeds, Geländefahrzeuge,
Freizeitfahrzeuge, Busse
und Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen.
Spezielle Transporter, Lieferfahrzeug / LKW Selbstbeteiligungs-Ausschluss Versicherung ist separat erhältlich.
* Die Versicherung ist nicht gültig für Rennveranstaltungen, Rallyes, Geländefahrten, Wettfahrten oder Geschwindigkeitstests, oder für Fahrten auf Rennstrecken.

[Quelle: https://www.leihwagenversicherung.de/versicherungs-informationszentrum/faqs.html am 05. August 2011]


2. Die Versicherung zahlt Glas- und Reife-n und Unterbodenschäden AUSSCHLIESSLICH, wenn diese auch durch die Ursprungsversicherung (Mietvertrag) auch gedeckt würden und der Versicherer (oft Eigentümer der Fahrzeuge) auch zahlt. Und dann zahlt sie nir auch nur den flötengegangenen Selbstbehalt zurück!!! Wenn das alles "original versichert ist, ist meist auch der Selbstbehalt bei lächerlichen 0-100€ oder so. Darum muss man sich dann also sowieso keine Sorgen mehr machen. Das Problem ist eben ein anderes. 😐

3. An alle: Erst GENAU lesen, dann kaufen!

Ich habe noch keine Versicherung gefunden, die wirklich SINN macht um dem namibischen "System" zu entkommen.

Das Risiko fährt immer mit. Ob aus Versehen oder nicht. Selbstverschuldet ist eigentlich nicht versichert und man bezahlt bei einem Unfall (hoffentlich nur Geld).

tom

PS: Z.B. über den ADAC gebucht bekäme man eine echte, deutsche Vollkasko.
zuletzt bearbeitet 11. Okt. 2011
4’450 Beiträge · seit 200811. Okt. 2011 ·
Hallo Tom,
Danke für diese ausführliche Erklärung. 🙂 Dennoch wäre es schön, wenn Du oder ein Anderer was mehr in Erfahrung bringen kann. ist schon wichtig, das wir nicht zuviel abschließen aber sicherlich nicht zu wenig. 🙁 Wir haben auch die Miles and More Bussiness von Lufthansa mit einer Selbstbeteiligung von 230.00 Euro. Ich wollte mit der o.g.Zusatzversicherung mich dann nochmals absichern. 😉

Sicherlich sind wir bis jetzt ohne Unfall durch Namibia und Botswana gefahren , es ist aber immer wieder möglich , das es nicht ohne Unfall geht.
Herzlichen Dank an Alle die sich hier so bemühen.
Liebe Grüße
Cécile 🙂
"I never knew of a morning in africa when I woke up and was not happy". Ernest Hemingway Reisebericht:2010 "Nach 4 Anläufen als Selbstfahrer in Namibia" http://namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/140297-nach-4-anlaeufen-als-selbstfahrer-in-namibia.html Reisebericht 2011 Eine neue Erfahrung.... http://www.namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/187663- eine-neue-erfahrung.html 2007 ,2008 ,2009 2mal ,2010,2011 Namibia Botswana. 2011 Shanghai, 2012 Florida Virgin islands Karibik. 2012 Namibia und KTP 2013 Das erste Mal Südafrika Kruger NP 2014 Kapstadt und Kruger NP 2015 Kruger National Park 2016 kruger National Park 2017 Kruger National Park 2 KLICKS auf die "SONNE" und man liest den Reisebericht OHNE Kommentare !!!!!
243 Beiträge · seit 201111. Okt. 2011 ·
🙁


😊 Zu deiner Miles and More Kreditkarte, Cecile:

"Darunter sind nicht eingeschlossen:
1. Fahrzeuge ohne PKW-Zulassung;
2.Fahrzeuge, für welche keine Zulassung erforderlich ist;
3. Lastkraftwagen, Transporter, Wohnwagen, Wohnmobile, Camper, Anhänger, Motorräder;
4.Vans und Minivans (mit mehr als sieben zugelassenen und eingetragenen Sitzplätzen);
5.Geländefahrzeuge (Off-Road-Vehicle) und SUV (Sport-Utility-Vehicle) und Allradfahrzeuge (4x4-Fahrzeuge), die außerhalb öffentlicher Straßen benutzt werden;"


Und einen (FIKTIVEN, da die Versicherung nicht leisten wird) Selbstbehalt von 230€ mit 150€ zu versichern macht keinen Sinn, oder?

In den Bedingungen sind insgesamt sooo viele Streitpunkte drin, dass sich eine Auseinandersetzung nicht lohnen wird.

tom
zuletzt bearbeitet 11. Okt. 2011
1’130 Beiträge · seit 200611. Okt. 2011 ·
Alle o.a. Versicherungen wirken nur bei Schäden, die auch von der jeweiligen NAM Versicherung anerkannt werden. So kann z.B. das heftige Verlassen der Strasse wegen eines Wildschweins ohne Kontakt mit demselben auch als zu schnelles Fahren gewürdigt werden, also keine Zahlung. Aufsitzen des Unterbodens bei einer Fahrt auf einem Farmweg mit Schaden, ggf. keine Zahlung. Durchfahren einer Furt mit Wasser im Motor/Elektrik, keine Zahlung, und so weiter und so weiter. Das liegt hauptsächlich daran, das manche Mieter bei den Hippo Pools von einem Hippo gestreift wurden, plötzlich in Swakop eine Robbe die Strasse kreuzte und so weiter, es aber oft(?) ein Fahrfehler war, der plötzlich teuer wurde.
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
Gast11. Okt. 2011 ·
Hallo,
Axel schrieb:Es soll auch nicht verschwiegen werden, das manche Reiseanbieter, Online Anbieter usw. als Vermittler auftreten. Daher kann auch ein Abschluß in D ungeahnte Risiken bieten, speziell dann, wenn vor Ort Papiere (meist in Englisch) aufgefüllt werden müssen. Dann gelten die Bestimmungen in den ausgefüllten Papieren. Der Vermieter ist nicht verpflichtet auf Ausschlüsse hinzuweisen, eventuelle Bestimmungen des BGB usw. greifen hier nicht sondern die NAM Gesetzgebung.
Den Vermietungsvertrag schließt man in der Tat mit dem Vermieter vor Ort. Fahrzeugmängel u.ä. muss man mit dem Vermieter vor Ort klären. Da braucht sich der Vermittler nicht drum zu scheren. Wenn der deutsche Vermittler bei der Vermittlung aber falsche Angaben z.B. zum Versicherungsumfang macht, dann ist er meines Erachtens sehr wohl in der Haftung drin. Der Vermittler hat schließlich einen bestimmten Leistungsumfang beworben, hat entsprechend dem Leistungsumfang den Betrag X bekommen und stellt dann für den beworbenen Leistungsumfang einen Voucher aus.

Kompliziert wird es im konkreten Fall noch wieder dadurch, das Auffahrunfälle in Deutschland in vielen Konstellationen als grob fahrlässig eingestuft wird und dann zahlt selbst in Deutschland nicht jede Versicherung.
http://www.channelpartner.de/knowledgecenter/recht/285484/

Beste Grüße

Guido