Matou66Themenstarter843 Beiträge · seit 200829. Nov. 2010 · Hallo,
haben uns in WDH einen rechtsgelenkten 4x4 mit namibischer Zulassung gekauft. Nur sehr mühsam steigen wir durch den für uns neuen "Papierkram" durch.
Habe diesbezüglich nochmals akut konkrete Fragen an die Experten hier:
1. "Ummeldung": Geht das nur auf den Namen einer Vertrauensperson, die in NAM gemeldet ist?
1.1. Oder geht das doch auf meinen Namen?
1.2. Was für Unterlagen sind erforderlich?
2.1. Versicherung: Brauche ich eine?
2.2. Gibt's eine Versicherung, die was taugt (bestmögliche Abdeckung im Schadensfall)?
3.1. TÜV: Kann ich da jemanden hinschicken, den ich damit beauftrage?
3.2. Braucht der dafür eine schrftl. Einwilligung meinerseits (eher nein, oder?)
Jetzt das Allerwichtigste:
4.1. Carnet de Passage: Das brauche ich doch nur in dem Moment, wo ich Namibia mit dem KFZ verlasse, oder?
Das wäre bei uns im kommenden April der Fall (KTP), wobei der Wagen danach erstnmal wieder in WDH stünde.
4.2. Aber: Wir planen, dann wieder am 28.8.11 aus Namibia auszureisen und den Wagen ab dem 14.9.2011 für 1 Jahr in Maun unterzubringen (sicheren Stellplatz hätte ich schon).
Brauchen wir für die 2te Reise dann automatisch ein neues Carnet für die erneute Ausreise?
4.3. Kann man das Carnet für ein Jahr verlängern lassen, also bis mind. August 2013, während der Wagen in Maun steht???
4.4. Wenn "ja", wo und wie geht das am zuverlässigsten?
Per Post scheint mir nicht so sicher.
In den bisherigen threads sagt der eine so, der andere so.
Je nach Alter des threads.
5. Kennt einer von Euch einen aktuellen (!) link, wo das schonmal zusammengefasst wurde?
So oder so: Herzlichen Dank schonmal im Voraus für Eure Antworten - "muss" das ganz schnell wissen... !
LG
Dirk
Sitatunga17 Beiträge · seit 201029. Nov. 2010 · Hallo Matou,
wenn ich richtig informiert bin, brauchst Du kein Carnet. Ein Carnet ist ein Zolldokument, dass es Dir erlaubt ein Fahrzeug vorübergehend in ein Land einzuführen. Also z.B. ein deutsches Fahrzeug nach NAM bringen. Namibia, Südafrika und Botswana sind eine Zollunion. Also glaube ich, dass wenn Du das Auto in NAM zugelassen bekommst, Du Dich dann frei damit bewegen kannst. Außer Du fährst in noch weitere Staaten Afrikas!
Jetzt stellt sich die Frage, wer kann es in NAM zulassen? Du, als Tourist oder brauchst Du evlt. jemand er im Land wenigstens als permanent residence geduldet ist? Da kann ich leider nicht helfen.
Trotzdem viel Erfolg.
Sitatunga
travelNAMIBIA33,4k Beiträge · seit 200629. Nov. 2010 · Hi Dirk,
vieles steht hier:
http://www.ra.org.na/index.php?option=com_content&view=article&id=7&Itemid=8&limitstart=3http://www.ra.org.na/index.php?option=com_content&view=article&id=7&Itemid=8&limitstart=21.1 Auf Deinen Namen; Du brauchst aber eine Anschrift in Namibia. Wenn Sie Dir doof kommen, wollen sie einen Nachweis darüber haben (z.B. Wasserrechnung). Dann musst Du es auf einen Freund anmelden, der das nachweisen kann.
1.2. siehe Links oben
2.1. Nein, Haftpflicht ist über Benzinpreis abgedeckt. Empfehlenswert ist natürlich aber eine Versicherung, zumindest 3rd-Party, wenn es ein neueres Fahrzeug ist "Vollkasko".
2.2 Günstig und beliebt ist www.outsurance.com.na; ansonsten wenden Dicch am besten an einen Versicherungsvermittler, z.B. Peter Kayser,061 252123
4.x Carnet brauchst Du dort gar nicht; wenn überhaupt eine Police Clearance für RSA und BOT etc., nach der wird häufig an der Grenze zwar nicht gefragt, ist aber eigentlich vorgeschrieben. Gibt es bei jeder Polizei für N$ 30.
Sonnige Grüße
Christian
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Matou66Themenstarter843 Beiträge · seit 200829. Nov. 2010 · Hallo Sitatunga, hallo Christian,
herzlichen Dank für Eure raschen Antworten!
Irgendwie habe ich wohl das carnet mit der police clearance verwechselt - manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr... .
Christian, ich studiere jetzt erstmal die von Dir gesendeten links! Vielen Dank auch für die wertvollen Kontaktdaten bzgl. Versicherung!
Viele Grüsse
Dirk
GOGoldmole164 Beiträge · seit 200601. Dez. 2010 · Moin Dirk!
Christian hat vollkommmen recht.
Die Police Clearance hat bei uns auch noch nie jemand sehen wollen. Berüchtigt dafür ist lediglich der Grenzübergang Chirundu zwischen Zambia und Zimbabwe.
Solltest Du mal ein Carnet brauchen (Falls es Dich so wie uns mit Deinem NAM Auto Richtung Kenia verschlägt), so bekommst Du dieses beim ADAC in München (auch mit NAM Zulassung).
Thema OUTSOURANCE: Es gibt dort eine OUT-in-AFRICA Option, die u.a. Off-Road Einsätze einschließt. Mir wurde diese zunächst verweigert, da ich keinen namibischen Führerschein besitze. Nach langem Palaver und dreitägiger Prüfung durch die "underwriters" war es dann aber auch ok.
Gruß
Stefan
travelNAMIBIA33,4k Beiträge · seit 200601. Dez. 2010 · Hi Dirk,
als Ergänzung zu Stefan:
Solltest Du mal ein Carnet brauchen (Falls es Dich so wie uns mit Deinem NAM Auto Richtung Kenia verschlägt), so bekommst Du dieses beim ADAC in München (auch mit NAM Zulassung).
Du kannst das Carnet auch ohne Probleme direkt beim AA SA oder beim AA NA bestellen (zweitere machen es dann auch über den AA SA).
Sonnige Grüße
Christian
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Friedel37 Beiträge · seit 200612. Dez. 2010 · Hallo.
Die Police Clearence brauchst du auf jeden Fall, wenn du das Fahrzeug ummelden willst. Wenn du das Fahrzeug auf dich anmelden willst, brauchst du dazu nicht in Namibia zu wohnen, brauchst aber eine Postadresse dort. Das kann auch die Adresse von jemand anderem sein, der eventuelle Post dann an dich weiter leitet. Jedenfalls hat das bei mir immer geklappt. Beim Ummelden musst du auch zum TÜV (Road worthy test). Das sollte jemand für dich machen, der sowas öfter macht und die Prüfer kennt. Für das Ummelden mit Clearence und TÜV solltest du eine Woche (!) einplanen! Bei mir hat sowas noch nie weniger als 4 Werktage gedauert. (Vielleicht geht es mit neueren Fahrzeugen schneller.) Du musst da nicht persönlich hin. Eine Vollmacht geht auch. Ich weiß aber nicht, was der Bevollmächtigte alles braucht. Ich hab das immer selbst gemacht.
Friedel37 Beiträge · seit 200612. Dez. 2010 · Hallo.
Die Police Clearence brauchst du auf jeden Fall, wenn du das Fahrzeug ummelden willst. Wenn du das Fahrzeug auf dich anmelden willst, brauchst du dazu nicht in Namibia zu wohnen, brauchst aber eine Postadresse dort. Das kann auch die Adresse von jemand anderem sein, der eventuelle Post dann an dich weiter leitet. Beim Ummelden musst du auch zum TÜV (Road worthy test). Das sollte jemand für dich machen, der sowas öfter macht und die Prüfer kennt. Für das Ummelden mit Clearence und TÜV solltest du eine Woche (!) einplanen! Bei mir hat sowas noch nie weniger als 4 Werktage gedauert. (Vielleicht geht es mit neueren Fahrzeugen schneller.) Du musst da nicht persönlich hin. Eine Vollmacht geht auch. Der Bevollmächtigte braucht eine Kopie von deinem Pass.
Matou66Themenstarter843 Beiträge · seit 200813. Dez. 2010 · Lieber Friedel,
vielen Dank für Deine Antwort!
Diese gibt mir bzgl. Zeitaufwand für die Formalitäten, erneut zu denken. Meine "Kontaktperson" vor Ort bot mir schon an, dass alles für mich zu erledigen, wobei es mit der Vollmacht für die Ummeldung schon sehr aufwändig sei.
Beides (Deine Anwtort und seine Meinung) ist mir Warnung genug, dass nicht erst in der einen Woche im März '11 selber zu probieren, in der ich das Auto vor Ort etwas um- und ausrüsten will! Sonst ist die Woche nur für den Papierkram weg.
Allen Mitlesern hier wünsche ich schöne Feiertage und eine guten Start nach 2011 (starte morgen noch für die ganze Woche beruflich nach Osten und Samstag nach Mittelamerika :-)).
LG
Dirk
Swakop521’222 Beiträge · seit 201013. Dez. 2010 · Friedel schrieb:Hallo.
Die Police Clearence brauchst du auf jeden Fall, wenn du das Fahrzeug ummelden willst. Wenn du das Fahrzeug auf dich anmelden willst, brauchst du dazu nicht in Namibia zu wohnen, brauchst aber eine Postadresse dort. Das kann auch die Adresse von jemand anderem sein, der eventuelle Post dann an dich weiter leitet. Beim Ummelden musst du auch zum TÜV (Road worthy test). Das sollte jemand für dich machen, der sowas öfter macht und die Prüfer kennt. Für das Ummelden mit Clearence und TÜV solltest du eine Woche (!) einplanen! Bei mir hat sowas noch nie weniger als 4 Werktage gedauert. (Vielleicht geht es mit neueren Fahrzeugen schneller.) Du musst da nicht persönlich hin. Eine Vollmacht geht auch. Der Bevollmächtigte braucht eine Kopie von deinem Pass.
Das mit der einfachen Anmeldung eines Fahrzeuges mit Vollmacht und ohne Wohnsitz in NAM und ohne Registration bei Natis ist mir allerdings völlig neu. Verrate mir mal bitte genau wie das funktioniert. Ich hätte mein Fahrzeug nämlich auch gerne auf meinen Namen angemeldet!
Die Staatliche Prüfstelle für das Roadworthy Certificate untersteht der Verkehrspolizei. Da hast Du Recht, mit der Vorführung bei der Prüfstelle kannst Du auch eine Werkstatt beauftragen.
Grüße vom BadBoy
*Wer einen Fehler begeht und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten! (Konfuzius)
phantom197 Beiträge · seit 201028. Dez. 2010 · hi dirk,
"TUEV" gibt es hier nicht wirklich.
nur bei halterwechsel muss das fahrzeug zur polizei in der independence av.(in whk) gebracht werden und diese checken dann fahrgestell und motornummer ob diese mit vorliegenden daten/papieren ubereinstimmen.
kostet nicht die welt.
danach geht es zu NATIS im suedlichen industriegebiet.
die "checken" dann so lala das auto und wenn es "verkehrstauglich" ist musst du noch mal loehnen fuer das ausstellen der papiere und dann noch mal so ne art "steuer" berappen und du bekommst deine plakette fuer ein jahr.
danach ist kein vorfahren mehr noetig.
nur jaehlich die paar kroeten zahlen.
du kannst da jemanden deines vertrauens hinschicken.ist moeglich.
als meldeaddi geht auch die eines backpackers.
wohltemperierte gruesse aus whk,
david
ULUlli931 Beiträge · seit 200628. Dez. 2010 · Dirk hatte ja nicht erwähnt, was für ein Fahrzeug er zulassen will - wahrscheinlich ist es ein 'normaler' 4x4... Aber trotzdem der Vollständigkeit halber:
Es gibt sehr wohl einen TÜV. Alle Fahrzeuge mit mehr als 3,5 to benötigen für die jährliche Erneuerung der Zuslassung ein Road Worthy Certificate. Das entspricht ín etwa unserem TÜV. Auch wenn die Vorgehensweise immer noch etwas 'speziell' ist kann man feststellen, dass die Anforderungen von Jahr zu Jahr höher werden.
Die pauschale Aussage, wonach man das Fahrzeug nur einmal, nämlich bei der Zulassung bzw. Anmeldung, vostellen müsse, stimmt also eindeutig nicht bzw. sie gilt -derzeit- nur für private Fahrzeuge bis 3,5 to.
Gruß
Ulli