Touristenvisum Südafrika und Namibia für 4 Monate

12 Antworten · 3'957 Aufrufe · gestartet 21. Juli 2017 von Steffi13
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Themenstarter13 Beiträge · seit 201421. Juli 2017 · #1
Hallo liebe Formis,

wir planen nächstes Jahr unsere vierte große Reise ins südliche Afrika.
Flug nach Kapstadt; Mietwagenübernahme und dann etappenweise über den Richtersfeld NP für ca. 8 Wochen nach Namibia; KTP und dann 8 Wochen Südafrika.
Kann mir jemand sagen, wie die 90 Tage unseres Touristenvisums für Südafrika angesetzt werden?
In 2015 haben wir ein ähnliche Reise unternommen, allerdings nur insgesamt 89 Tage. Bei dieser Reise
erhielten wir bei der Rückreise nach ZA aus Namibia keinen neuen Visumstempel, es wurden also offensichtlich die 8 Wochen Namibia nicht als Reiseunterbrechung berücksichtigt.
Ist das korrekt so, oder verringern sich die Aufenthaltstage für ZA mit dem Aufenthalt in Namibia?

Danke und allen einen schönen Abend
Steffi
Themenstarter13 Beiträge · seit 201421. Juli 2017 · #2
Sorry, gehört zu Südafrika. Hatte jetzt immer im Namibiaforum gelesen und beim Einstellen meiner ganz offensichtlich nicht aufgepasst.
33,1k Beiträge · seit 200621. Juli 2017 · #3
Hi Steffi,
Kann mir jemand sagen, wie die 90 Tage unseres Touristenvisums für Südafrika angesetzt werden?
na ja, 90 Tage sind 90 Tage. Diese Frage tauchte schonmal auf und ich weiß nicht warum. Vielleicht, wenn man sich zu viele Gedanken macht? 😉

Du reist an Tag 1 nach Südafrika ein und an Tag 40 wieder aus (gibst also bei Ersteinreise 40 Tage an). Dann reist Du nach Namibia für X Tage (gleiches Spielt dort), dann reist Du an Tag Y wieder nach Südafrika für z.B. 20 Tage, gibst also 20 Tage an. Solange Du
- für Südafrika nicht länger als 90 Tage pro Jahr und
- für Namibia nicht länger als 90 Tage pro Kalenderjahr
im Land bist, ist alles ok.
Ist das korrekt so, oder verringern sich die Aufenthaltstage für ZA mit dem Aufenthalt in Namibia?
Natürlich, was hat ein Aufenthaltsstaus in Südafrika mit Namibia zu tun? In jedem Land dieser Erde gilt es von Einreise bis Ausreise.

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
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Themenstarter13 Beiträge · seit 201421. Juli 2017 · #4
Vielen Dank travelNAMIBIA,

damit ist meine Frage eindeutig beantwortet , wir müssen unsere Aufenthaltszeiten bei der Einreise konkret angeben. Dann kann nichts schiefgehen.
Mich hatte 2015 nur verunsichert, dass bei der Einreise in ZA die 90 Tage in den Pass eingetragen wurden und wie schon erwähnt bei der 2. Einreise aus Namibia die genehmigte Aufenthaltsdauer nicht verlängert wurde. Ich bin halt blond.

Viele Grüße aus dem sonnigen Deutschland
Steffi
7'278 Beiträge · seit 200621. Juli 2017 · #5
travelNAMIBIA schrieb:
Ist das korrekt so, oder verringern sich die Aufenthaltstage für ZA mit dem Aufenthalt in Namibia?
Natürlich, was hat ein Aufenthaltsstaus in Südafrika mit Namibia zu tun? In jedem Land dieser Erde gilt es von Einreise bis Ausreise.
Hall Steffi

In der Theorie ist es immer so einfach. Praktisch aber leider nicht. Häufig erhältst Du in Südafrika einfach mal 3 Monate. Wenn Du ausreist und innerhalb der drei Monate wieder einreist, dann kannst Du nur bis am Ende der drei Monate bleiben (ich habe das mehrfach selber miterlebt).

Wichtig ist, dass Du bei der Ersteinreise angibst, dass Du nur xx Tage bleibst und nicht automatisch 90 Tage eingetragen werden.

Herzliche Grüsse
Chrigu
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213 Beiträge · seit 201526. Dez. 2017 · #6
Hallo,

Jetzt muss ich diesen Thread nochmal aufgreifen. Bin jetzt leicht in Panik geraten 😕
Gilt das denn auch wenn man zwischenzeitlich ins Heimatland zurückgeflogen ist? Auf der Seite vom Auswärtigen Amt steht das leider nicht so konkret drin.

Wir waren im Oktober 2017 für 4 Wochen in Südafrika, da wurden uns tatsächlich die 90 Tage gestempelt, wie ich gerade gesehen habe... Bekommen wir dann bei einer neuen Einreise (aus Deutschland) im März 2018 ein neues Visum oder darf ich mich generell nicht länger als 90 Tage pro Jahr dort aufhalten?

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.

Viele Grüße
Sandra
1'794 Beiträge · seit 201327. Dez. 2017 · #7
Hallo Sandra, gute Frage 😉 !

Interessiert mich auch , denn mein Reisebüro hat mir erklärt, dass ich immer wieder von Deutschland kommend nach SA einreisen kann im laufenden Jahr unabhängig von den 90 Tagen!

Kann ich gar nicht glauben nach der Aussage hier im Thread! Denn danach muss man ja höhlisch aufpassen, daß tatsächlich nur die genaue Aufenthaltszeit gestempelt wird!

LG NOGRILA
2'845 Beiträge · seit 201127. Dez. 2017 · #8
Hallo,

da wir noch nie gefragt wurden bei Einreise nach RSA, wie lange wir bleiben wollen bzw. wann wir wieder ausreisen, habe ich eben mal meinen Pass angesehen:
Einreise 30.09.2016 - Valid until: 29.12.2016
erneute Einreise: 12.04.2017 - validr until: 11.07.2017
Beide Stempel direkt untereinander - wenn ich es richtig verstanden habe, hätten wir im April 17 noch gar nicht wieder einreisen dürfen.... ?
Jetzt soll es im Okt. 18 wieder nach RSA gehen - da werde ich dann mal vorsichtshalber das Ausreisedatum angeben.

Viele Grüße - und schon jetzt alles Gute für 2018 in die Runde
Strelitzie
1'794 Beiträge · seit 201327. Dez. 2017 · #9
Hi Strelitzie, Aha...das würde sich ja wiederum mit der Aussage meines Reisebüros decken!

Wenn es also keinen Ausreisestempel gibt, der dann die genaue Zeit vor Ort definiert, kannst du wohl so oft kommen wie du willst 🙂 😮 😗 !
Oder kontrolliert es einfach keiner!
Oder ist es alles im Computersystem hinterlegt?
....Oder, oder, oder!

LG NOGRILA
4'984 Beiträge · seit 201627. Dez. 2017 · #10
Hallo,

also mWn gilt folgendes:

Wer mit Touristenvisum in Südafrika einreist, bekommt dieses für max 90 Tage.
(Pass muss 2 leere Seiten aufweisen und mind 30 Tage nach Ausreise noch gültig sein)
Wenn man jetzt, den Bestimmungen entsprechend, wieder ausreist,
UND IN SEIN HEIMATLAND zurückfliegt,
kann man im selben Kalenderjahr, aus seinem Heimatland kommend,
wieder nach Südafrika einreisen, und bekommt erneut ein max 90 Tage Touristenvisum.

Wer unter oben genannten Bedingungen NICHT IN SEIN HEIMATLAND zurückfliegt,
sondern in ein Nachbarland ausreist, und von dort die Wiedereinreise versucht,
wird uU des "border hoppings" verdächtigt.
Dann kann, muss aber nicht, folgendes passieren:
1. man bekommt ein 1-5 jähriges, generelles Einreiseverbot nach Südafrika, oder
2. man bekommt nur ein Transitvisum gültig für 7 Tage, danach ist man illegal im Land, oder
3. man bekommt (wenn der Grenzbeamte einen besonders tollen Tag hat) tatsächlich wieder ein max 90-Tage-Touristenvisum.

Wer im Vorfeld weiß, dass er länger als die erlaubten 90 Tage am Stück in Südafrika bleiben möchte,
muss, am besten ehest möglich nach Einreise, jedenfalls aber innerhalb der ersten 30 Tage des Aufenthaltes,
bei VFS Global einen Antrag auf Verlängerung um weitere 90 Tage stellen > kostenpflichtig!
(wieder braucht es 2 leere Seiten im Pass, und seine Gültigkeit bis 30 Tage nach der angestrebten tatsächlichen Ausreise)
Bei Antragstellung MUSS aber noch ein Rückflugticket vorhanden sein,
dessen Datum NICHT NACH den ersten 90 Tagen liegen darf!
Erst danach ist eine Verschiebung des Rückfluges erlaubt.
Die Bearbeitung des Verlängerungsantrages kann bis zu 8 Wochen dauern.
Der Fortgang kann aber online verfolgt werden > http://www.vfsglobal.com/dha/southafrica/

Gruß Gina
828 Beiträge · seit 201627. Dez. 2017 · #11
Lois schrieb:

Jetzt muss ich diesen Thread nochmal aufgreifen. Bin jetzt leicht in Panik geraten 😕
Gilt das denn auch wenn man zwischenzeitlich ins Heimatland zurückgeflogen ist? Auf der Seite vom Auswärtigen Amt steht das leider nicht so konkret drin.
...ein Forum oder das Auswärtige Amt ist doch die völlig falsche Plattform um korrekte Information zu erhalten.

Frag doch direkt bei Home Affairs in Südafrika an, die haben eine Hotline und ein Contact Center dass du über E-Mail kontaktieren kannst...

http://www.dha.gov.za/

lg Maputo
568 Beiträge · seit 201427. Dez. 2017 · #12
Rechtlich unverbindliche Meinung dazu (aus durchaus kundiger, aber nichtstaatlicher Quelle):
Bei einem Gesamtaufenthalt von über 90 Tagen im Jahr kann dir ein Touristenvisum verweigert werden, wenn der Verdacht besteht, daß du nicht als Tourist einreist, sondern dir nur durch gelegentliche Ausreise einen ständigen Aufenthalt erschleichst.
(Vgl. dazu die früher übliche Praxis polnischer Pflegekräfte in Deutschland:
zwei Damen wechselten sich jeweils alle drei Monate in der Schwararbeit ab, jeweils mit 90-Tage-Visum)

Im Übrigen dokumentiert dein Ausreisestempel die tatsächliche Aufenthaltsdauer. Eben auch, daß du deine 90 Tage noch nicht verbraten hast. Entspannt euch also, wir sind ohnehin nicht die Zielgruppe für diese Regularien...

Allen Vorfreudigen wünsche ich wunderschöne und entspannte Zeiten im südlichen Afrika in 2018.
Und für die anderen Zeiten im Jahr wünsche ich allen Gesundheit und Zu"frieden"heit!
213 Beiträge · seit 201527. Dez. 2017 · #13
Danke an alle für Eure Antworten.
Ich hatte eigentlich gehofft, dass man die gesetzliche Grundlage irgendwo nachlesen kann, auf die man sich dann im Zweifelsfall auch berufen kann. Auf Diskussionen mit einem Grenzbeamten bin ich nämlich überhaupt nicht scharf 😐
Gefunden habe ich dazu aber auch bei Home Affairs nichts.

Viele Grüße
Sandra