Brunnenbauprojekt: Vereinssatzung

6 Antworten · 2’196 Aufrufe · gestartet 12. Aug. 2008 von holger
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Themenstarter982 Beiträge · seit 200612. Aug. 2008 ·
Hallo,

es gilt, noch einige abschließende Punkte für die Vereinssatzung zu diskutieren, bevor das Ganze zum Finanzamt wandert:
§2 Vereinszweck

(1) Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Unterstützung bei der Errichtung und dem Betrieb von Brunnen im südlichen Afrika inklusive darauf aufbauender weiterer Infrastrukturmaßnahmen. Alle unsere Aktivitäten zielen darauf ab, die Lebensbedingungen und Perspektiven der Menschen nachhaltig zu verbessern. Zur Erreichung dieser Ziele sind Kooperationen mit anderen gemeinnützigen Organisationen möglich.
§ 7 Mitgliedsbeiträge

Für die Höhe der jährlichen Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen ist die jeweils gültige Beitragsordnung (ist separat festzulegen) maßgebend, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
Die ganze Satzung hatte Volker hier ja schon als Word-Datei gepostet. Aus meiner Sicht sind dies die beiden Dinge, die noch diskutiert werden müssten.

Irgendwelche Meinungen?

Grüße,

Holger
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527 Beiträge · seit 200612. Aug. 2008 ·
§2 Vereinszweck



(1) Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Unterstützung bei der Errichtung und dem Betrieb von Brunnen im südlichen Afrika inklusive darauf aufbauender weiterer Infrastrukturmaßnahmen. Alle unsere Aktivitäten zielen darauf ab, die Lebensbedingungen und Perspektiven der Menschen nachhaltig zu verbessern. Zur Erreichung dieser Ziele sind Kooperationen mit anderen gemeinnützigen Organisationen möglich.
Korrigierte Version:

§2 Vereinszweck

(1) Zweck des Vereins ist die Finanzierung, Organisation und Durchführung der Errichtung und des Betriebes von Trinkwasserbrunnen für Menschen in Namibia. Zur Erreichung dieser Ziele sind Kooperationen mit anderen gemeinnützigen Organisationen zulässig.


Begründung:

I. "Ideelle Unterstützung von Brunnenbauten "

-> Was soll das sein? Lob und Anerkennung? 😄

II. "[...]inklusive darauf aufbauender weiterer Infrastrukturmaßnahmen[...]"

-> Kann ich mir nichts drunter vorstellen! Eine Bundesautobahn zum Brunnen?

III. "[...]Alle unsere Aktivitäten zielen darauf ab, die Lebensbedingungen und Perspektiven der Menschen nachhaltig zu verbessern.[...]

-> Das dürfte wohl kaum ein Rechtsbegriff sein, sondern eher eine allgemeine "Floskel". Daher hat sie in einer Satzung keinen Sinn und somit dort auch nichts zu suchen.


IV. "[...]Zur Erreichung dieser Ziele sind Kooperationen mit anderen gemeinnützigen Organisationen möglich.[...]

-> Der Satz ist m.E. sinnlos. Wenn der Satz entfernt würde, dann wären laut verbleibendem Vereinszweck ebenfalls Kooperationen möglich.


Für eine Satzung gilt, wie im englischen: KIS (=Keep It Short)

Einerseits soll der Vereinszweck nicht zu sehr eingeschränkt werden, andererseits sollte er dem Vorstand aber auch keine zu weitgehenden Befungnisse eröffnen. Wenn wir also den Brunnenbau schon auf das gesamte südliche Afrika ausdehnen, meine ich, dass das ein bischen zu weit geht. Bisher war hier von EINEM Brunnen die Rede. Ob der Verein dies überhaupt realisieren wird, steht noch in den Sternen. Meiner Meinung nach ist eine Konkretisierung in der Satzung auch geeignet, Sponsoren eher zu überzeugen. Wenn hier ein paar Brunnenbauanfänger (ich glaube, hier sind keine Brunnenbauexperten) mal über ihren ersten Brunnen nachdenken, dann könnte es vielleicht ein wenig größenwahnsinnig wirken, wenn man schon das gesamte südl. Afrika verbrunnen will. 😊

Also: Kurz und deutlich = Präzise! Überflüssiges wird noch anlässlich der Mitgliederversammlungen genug diskutiert. Diese Erfahrungen habe ich auf diversen Vereinsversammlungen gemacht. 😄

Ich hoffe, ich konnte behilflich sein, ohne jemanden vor den Kopf zu stoßen. Vorsichtshalber betone ich, dass dies nicht meine Absicht ist! 🙂
zuletzt bearbeitet 12. Aug. 2008
281 Beiträge · seit 200612. Aug. 2008 ·
Ich denke, in der Tat wird es ein wahre Aufgabe werden, den e r s t e n Brunnen zu erschaffen.

Das Geld - Einsammeln wird erst möglich sein, wenn ein ganz konkreter Plan feststeht und man Gesamtkosten und Ablauf konkret darstellen kann. Ach ja, und dann wo soll der Brunnen angelegt werden ?

Für die meetings des e.V. stelle ich gerne die gesamte Infrastruktur meiner Firma zur Verfügung, also Konferenzraum mit sämtlicher Technik, Küche...auch die Bar. Dann kann ohne Zeitdruck besprochen werden.

Weiter so, die inputs sind super. Ich denke, die hier teilnehmenden forums - aktiven Unternehmen wie Rotunda, DSAR, unsere Firma und namibische Kollegen werden dann auch Ihren großzügigen Beitrag gerne leisten. Es darf nicht an Geld scheitern, wenn´s sinnvoll angelegt ist. In einem Land, das so vielen hier sehr am Herzen hängt. Pay back sollte die Devise sein.

Herzliche Grüße


Michael
Michael (Iwanowski) www.afrika.de www.iwanowski.de
Themenstarter982 Beiträge · seit 200612. Aug. 2008 ·
Hiluchs schrieb:
§2 Vereinszweck

(1) Zweck des Vereins ist die Finanzierung, Organisation und Durchführung der Errichtung und des Betriebes von Trinkwasserbrunnen für Menschen in Namibia. Zur Erreichung dieser Ziele sind Kooperationen mit anderen gemeinnützigen Organisationen zulässig.


Begründung:

I. "Ideelle Unterstützung von Brunnenbauten "

-> Was soll das sein? Lob und Anerkennung? 😄
Stimmt auffallend. Gestrichen.
II. "[...]inklusive darauf aufbauender weiterer Infrastrukturmaßnahmen[...]"

-> Kann ich mir nichts drunter vorstellen! Eine Bundesautobahn zum Brunnen?
Die Idee ist gut und vor allem sehr umweltbewusst. 🙂
Die Idee hinter dieser Formulierung war, nach dem Brunnenbau ggf. der Umgebung ein wenig unter die Arme zu greifen, so dass sie zB ihren Acker bewässern können bzw. den erst einmal anlegen.
Dies ist als "Schlupfloch" gedacht, nicht direkt die Vereinssatzung zu ändern, wenn sich im Umfeld rund um den Brunnen Hilfsmöglichkeiten ergeben. Die Änderung der Satzung hätte meines Wissens nach erneute Notarkosten und ein erneutes Genehmigungsverfahren beim Finanzamt zur Folge (ich lasse mich gerne berichtigen).
III. "[...]Alle unsere Aktivitäten zielen darauf ab, die Lebensbedingungen und Perspektiven der Menschen nachhaltig zu verbessern.[...]

-> Das dürfte wohl kaum ein Rechtsbegriff sein, sondern eher eine allgemeine "Floskel". Daher hat sie in einer Satzung keinen Sinn und somit dort auch nichts zu suchen.
Das mag sein. Aus meiner Sicht unterstreicht das nur den gemeinnützigen Zweck des Vereins. Wenn diese Floskel nicht schadet, kann sie aus meiner Sicht auch im Text bleiben.
IV. "[...]Zur Erreichung dieser Ziele sind Kooperationen mit anderen gemeinnützigen Organisationen möglich.[...]

-> Der Satz ist m.E. sinnlos. Wenn der Satz entfernt würde, dann wären laut verbleibendem Vereinszweck ebenfalls Kooperationen möglich.
Wenn die Kooperation mit anderen nicht explizit in einer Satzung stehen muss, damit dies rechtlich möglich ist, wird er ersatzlos gestrichen.

Da fasse ich also zusammen: aktueller Text ist zurzeit
§2 Vereinszweck

(1) Zweck des Vereins ist die Finanzierung, Organisation und Durchführung der Errichtung und des Betriebes von Trinkwasserbrunnen für Menschen in Namibia. Alle unsere Aktivitäten zielen darauf ab, die Lebensbedingungen und Perspektiven der Menschen nachhaltig zu verbessern. Zur Erreichung dieser Ziele sind Kooperationen mit anderen gemeinnützigen Organisationen zulässig.
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zuletzt bearbeitet 12. Aug. 2008
415 Beiträge · seit 200812. Aug. 2008 ·
Ich würde den Vereinszweck nicht zu "eng" formulieren. Der Verein muss die Möglichkeit haben, sich neben Brunnenbau-Projekten auch andersweitig einsetzen zu können. Auch eine Beschränkung auf ein Land halte ich nicht für sinnvoll. Hier wäre der Vorschlag "südliches Afrika" sicher besser.
www.hafz.ch / Ein Projekt, welches privat finanziert und transparent ist. Informiert Euch. Für Fragen stehe ich Euch gerne zur Verfügung
Themenstarter982 Beiträge · seit 200612. Aug. 2008 ·
Matt schrieb:
Ich würde den Vereinszweck nicht zu "eng" formulieren. Der Verein muss die Möglichkeit haben, sich neben Brunnenbau-Projekten auch andersweitig einsetzen zu können. Auch eine Beschränkung auf ein Land halte ich nicht für sinnvoll. Hier wäre der Vorschlag "südliches Afrika" sicher besser.
Ich bin grundsätzlich bei dir. Allerdings ist "südliches Afrika" aus meiner Sicht zu ungenau. Gehört zB Angola noch dazu?

Ich weiß, dass Volker gerne die Satzung so weit wie möglich fassen würde. Aus meiner Sicht sollten wir es erst einmal schaffen, EINEN Brunnen zu bauen. Realistisch gesehen wird da inkl. Projektplanung ein Jährchen ins Land gehen. Danach kann man die Satzung immer noch aufbohren.
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415 Beiträge · seit 200812. Aug. 2008 ·
Das spielt aus meiner Sicht gar nicht so eine grosse Rolle, ob nun Angola dazu gehört oder nicht.

Klar, die Satzung kann man jederzeit ausbauen. Nur würde ich von Anfang an die ganze Sache nicht zu eng bauen... und nur oberflächlich beschreiben, was der Verein für einen Zweck hat. Die Gemeinnützigkeit leitet sich auch so ab...
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