Meinungen zum Satzungsentwurf!

39 Antworten · 7’601 Aufrufe · gestartet 04. Aug. 2008 von Joerg
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527 Beiträge · seit 200604. Aug. 2008 ·
Hallo Oribi,

die Satzung muß den in §§ 56-59 BGB enthaltenen Bestimmungen genügen, d.h. im Wesentlichen:

1. möglichst sieben Mitglieder,

2. Satzung muss den Zweck, den Namen und den Sitz des Vereins enthalten

3. Bestimmungen enthalten über den Eintritt und Austritt der Mitglieder, darüber, ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind, über die Bildung des Vorstands, über die Voraussetzungen, unter denen die Mitgliederversammlung zu berufen ist, über die Form der Berufung und über die Beurkundung der Beschlüsse.

Darüberhinaus wird und darf auch der im Amtsgericht-Registergericht zuständige Rechtspfleger die Satzung nicht prüfen. Wie in allen Behörden, so meidet man nämlich auch dort unnötige Arbeit 🤩.

Und auch der Rechtspfleger arbeitet i.d.R. mit dem bürgerlich-rechtlichen Kommentar von Palandt, der die Zulässigkeit der Online-Versammlung ohne Zweifel bejaht. Von daher kann man davon ausgehen, dass auch der Rechtspfleger die Online-Versammlung nicht beanstanden würde. In keinem Gericht unserer Bundesländer wird wohl eine mehr als 5 Jahre alte Auflage des Palandts vorhanden sein, sodass der Aufsatz aus dem Jahre 2000 auch dort "verlinkt" sein wird. Der Palandt ist sozusagen die Bibel des Zivilrechtlers 😎.

Allerdings halte ich sie, wie oben beschrieben, für sozial etwas fragwürdig, da es bei technischen Verfahren Zweifel geben wird, ob die Abstimmung wirklich so, wie veröffentlicht stattgefunden hat.

Transparenter ist eine Mitgliederversammlung nach herkömmlicher Verfahrensweise, die dann eben auch im sehr kleinen Kreis stattfinden kann.
189 Beiträge · seit 200704. Aug. 2008 ·
Hiluchs schrieb:
[.

Darüberhinaus wird und darf auch der im Amtsgericht-Registergericht zuständige Rechtspfleger die Satzung nicht prüfen. Wie in allen Behörden, so meidet man nämlich auch dort unnötige Arbeit 🤩.
.

ist das nicht die Pflicht eines Rechtspflegers?

wie schon erwähnt, wir mussten den Eintrag " Einladungen zur Mitgliedsversammlung per E-mail" versenden löschen und
durch "Briefe per Postversand" ergänzen.
Viele kleine leute an vielen kleinen Orten, die viele kleine Dinge tun, werden das Angesicht der Erde veraendern. www.namibiakids.com Gebt Rassismus keine Chance!
818 Beiträge · seit 200705. Aug. 2008 ·
Prüfen wird der Rechtspfleger die Satzung im Rahmen seiner Amtspflicht; dies dürften die am häufigsten erteilten Zwischenverfügungen an die Vereine sein.
Ob er sie im Vorfeld auf Zulässigkeit, Praktikabilität und Inhalt intensiv prüfen wird, ist eine andere Frage (wird im Allgemeinen wohl gemacht, zumindest in den 5 Amtsgerichtsbezirken in denen ich bereits gearbeitet habe.)

Möglichst 7 Mitglieder ist falsch ausgedrückt. Gründung mit mindestens 7 Mitgliedern ist Pflicht. Bei der Anmeldung muss aber nur der vertretungsberechtigte Vorstand (§ 26 BGB) anwesend sein (siehe eigene Satzung); das interessiert unser Amtsgericht beispielsweise ein Scheißdreck, denn sie verlangen bei Erstanmeldung die Beglaubigung aller 7 Mitgliedsunterschriften, trotz gegenteiliger herrschender Meinung.
http://www.oribi.de/
189 Beiträge · seit 200705. Aug. 2008 ·
genau so schaut die Praxis aus😘 😘

Unser Rechtspfleger prüft sehr genau:)
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527 Beiträge · seit 200605. Aug. 2008 ·
genau so schaut die Praxis aus
Liebe Leute,

ich weiß nicht woher Ihr die Praxis kennt und ich gehe jedenfalls davon aus, dass Ihr nicht alle Amtsgerichte Deutschlands kennt.

Ich bin selbst Jurist und behaupte daher von mir, die Rechtslage gut erfassen zu können, im Übrigen aber auch sicher einschätzen zu können, wie die Amtsgerichte in meinem Gerichtsbezirk handeln: Nämlich nach der geltenden Rechtslage und nicht danach, ob ihn irgendetwas "einen Scheißdreck" interessiert.


Was der Rechtspfleger sagt, ist in der Regel in Ordnung, jedoch nicht immer das letzte Wort. Letztlich entscheidet im Zweifelsfall ein Richter. Der ist in jedem Fall lang genug ausgebildet, um die Rechtslage in einem solchen rechtlich i.d.R. einfachen Fall zutreffend zu erkennen.


Was die Mindestanzahl von sieben Mitgliedern angeht, so liegst Du, lieber Oribi, für den Fall dieses hier geplanten Vereines haargenau richtig. Von diesem Erfordernis gibt es allerdings in bestimmten Fällen Ausnahmen, die hier wohl nicht einschlägig sein werden.

Schöne abendliche Grüße! 🙂
zuletzt bearbeitet 05. Aug. 2008
189 Beiträge · seit 200705. Aug. 2008 ·
Hiluchs schrieb:
genau so schaut die Praxis aus
Liebe Leute,

ich weiß nicht woher Ihr die Praxis kennt und ich gehe jedenfalls davon aus, dass Ihr nicht alle Amtsgerichte Deutschlands kennt.

Ich bin selbst Jurist und behaupte daher von mir, die Rechtslage gut erfassen zu können, im Übrigen aber auch sicher einschätzen zu können, wie die Amtsgerichte in meinem Gerichtsbezirk handeln: Nämlich nach der geltenden Rechtslage und nicht danach, ob ihn irgendetwas "einen Scheißdreck" interessiert.


Was der Rechtspfleger sagt, ist in der Regel in Ordnung, jedoch nicht immer das letzte Wort. Letztlich entscheidet im Zweifelsfall ein Richter. Der ist in jedem Fall lang genug ausgebildet, um die Rechtslage in einem solchen rechtlich i.d.R. einfachen Fall zutreffend zu erkennen.

quote]

ich könnte jetzt sagen: typisch "Schreibtischtäter", der von der Basis keine Ahnung hat.

Die Realität sieht anders aus. Denn welcher neugegründete Verein geht gleich vor Gericht?? Nur dann, wenn er einen immensen finanziellen Hintergrund hat.

Übrigens kenne ich die Praxis von unserer Vereinsgründung und Registrierung!!!!
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2’612 Beiträge · seit 200705. Aug. 2008 ·
Hallo Leute,

bin wieder daheim und komme mit dem Lesen kaum nach - vielen Dank für die vielen Hinweise.

Ich stecke ein wenig in einer zeitlichen Klemme. Am Donnerstag abend geht es bis zum 31.8. nach Afrika in den Urlaub. Bis dahin möchte ich idealerweise einen Satzungsentwurf beim Finanzamt in Bad Homburg einreichen, um die Satzung auf Gemeinnützigkeit überprüfen zu lassen. Dazu sind nach meinem Kenntnisstand nur die im Entwurf unterstrichenen Paragraphen maßgeblich. Allerdings müssen wir den Paragraphen 2 der Satzung, Zweck des Vereins, noch etwas genauer spezifizieren. Auf der einen Seite sollten wir den Punkt nicht zu eng fassen, um mit den Vereinsgeldern auch ähnliche oder darauf aufbauende Projekte wie z.B. Beschaffung von Saatgut/Vieh zur Generierung von nachhaltigem Einkommen aus der Trinkwassergewinnung unterstützen zu können, ohne die Satzung gleich ändern zu müssen. Andererseits darf der Zweck auch nicht zu weit gefasst sein, dann spielt vermutlich das Finanzamt nicht mit. Habt ihr Ideen dazu, Holger hat schon einen Vorschlag gemacht. Wie ist mit Sachleistungen/-spenden zu verfahren. Die Überprüfung des Entwurfes soll lt. telefonischer Anfrage ca. 14 Tage in Anspruch nehmen. Im Idealfall haben wir also Anfang September schon ein vorläufiges ok von meinem zuständigen Finanzamt.

Anders sehen die hier diskutierten Punkte zu Mitgliederversammlung, Stimmabgabe, Vorstandsgröße, Vertretung nach außen, Einladung zu Versammlungen etc aus. Das haben wir mit dem/der RechtspflegerIn am Amtsgericht im Dialog zu klären. Bad Homburg ist in vielen Dingen sehr fortschrittlich, ich bin guter Hoffnung, dass wir auch so etwas wie Online-Versammlungen/Abstimmungen durchbekommen können.

Ich bin kein Jurist, sondern nur BWLer, habe aber neun Jahre eine Rechtspflegerin als Freundin gehabt und kann zumindest den Palandt einsortieren, habe ihn schon einmal für eine Hausarbeit im Rahmen meines Studiums benutzt. Juristendeutsch ist zwar schwierig, aber mir nicht ganz unbekannt. Von Euch entsprechend instruiert könnte ich mir zwar durchaus vorstellen, mit dem/der RechtspflegerIn die kritischen Punkte zu besprechen, aber da gibt es Bessere in unserer Community 🙂 Soll ich mal die zuständige Person am Amtsgericht in Erfahrung bringen? Wer würde sich bereit erklären, die kritischen Punkte abzuklären und das Forum über die verschiedenen konkreten Gestaltungsmöglichkeiten in Kenntnis zu setzen? Das könnte vielleicht auch schon in den nächsten Wochen geschehen 🙂

Wieso drücke ich so auf die Tube? Es wäre in meinen Augen ideal, wenn wir bis Ende Oktober einen Verein gegründet haben. Dann können wir eventuell auch bei uns bekannten Firmen im Rahmen der Weihnachtsgeschenkaktionen den einen oder anderen Euro bekommen.

Wie denkt Ihr darüber?

Viele Grüße,

Volker
Bye bye Forum
zuletzt bearbeitet 05. Aug. 2008
527 Beiträge · seit 200605. Aug. 2008 ·
ich könnte jetzt sagen: typisch "Schreibtischtäter", der von der Basis keine Ahnung hat.
Ich will Dir nicht zu nahe treten. Aber mit solchen Behauptungen sollte man sehr vorsichtig sein. Du kannst erstens nicht beurteilen, ob ich ein "Schreibtischtäter" bin (Was ist das?).

Zweitens muß ich in einer Art Gegenangriff feststellen, dass Du, nur weil Du einmal von einem Rechtspfleger belehrt worden bist, was Du ihm vorzulegen hast, und damit einemal bei einer Vereinsgründung assistiert hast (so entnehme ich es Deinem Vortrag), sicherlich noch lange nicht wissen kannst, was alles hinter diesen Anforderungen durch das Gericht steckt.

Das kannst Du nur wissen, wenn Du die entsprechenden Rechtsgrundlagen kennst und dazu heißt es einen Blick ins BGB werfen.

Hiervon, diesen Eindruck erweckt zumindest ganz deutlich Dein letzter Beitrag, hast Du jedenfalls offenbar keine Ahnung.

In Deutschland ist es nämlich immer noch so, dass der Gesetzgeber vorgibt, was möglich ist und sicherlich nicht der Rechtspfleger.


Abgesehen davon schlage ich vor, dass wir jetzt zum Thema zurückkehren und persönliche Eitelkeiten wieder ganz schnell ins nichtöffentliche Privatleben zurückstecken.

Byebye
Themenstarter3’173 Beiträge · seit 200605. Aug. 2008 ·
ich denke dass man keine onlineversammlung braucht.
Man nimmt am besten die Veransatltung "Winterpoitje" als Termin fuer die jaehrliche Generalversammlung. Da sollten genug Mitglieder jedesmal dabei sein und man kann gleichzeitig sehr gut neue Mitglieder acquirieren.
Allerdings denke ich, dass man den Ort, an dem das Winterpotjie stattfinden soll, variabel halten sollte. Damit nicht jedesmal die selben viele bzw. wenige km zum Treffpunkt fahren muessen.

Bei mir ist's egal ich muss ja dann immer fast 10.000 km zuruecklegen.

Oder machen wir so eine Versammlung auch mal hier in Namibia??

Ginge das denn, Satzungs-,bzw. gesetzesmaessig???
Gruss Joerg Es gibt NIX, das es nedd gibt
2’612 Beiträge · seit 200705. Aug. 2008 ·
Hallo,

ich habe gerade mit der zuständigen Rechtspflegerin beim Amtsgericht Bad Homburg telefoniert. Leider hatte sie bisher noch keinen Fall von Onlineversammlungen/-abstimmungen, kennt sich zu dem Thema nicht aus. Meine Bitte an unsere Rechtsexperten: kann jemand Kontakt mit der Dame aufnehmen oder mich so mit den einschlägigen Rechtsgrundlagen versorgen, dass die Rechtspflegerin nicht anders kann, als unserem Anliegen zuzustimmen. Ich möchte Name und Telefonnumer der Dame hier nicht öffentlich machen, "Herausgabe" nur per PMS.

Viele Grüße,

Volker
Bye bye Forum
189 Beiträge · seit 200705. Aug. 2008 ·
Volker schrieb:
Hallo,

Bitte an unsere Rechtsexperten: kann jemand Kontakt mit der Dame aufnehmen oder mich so mit den einschlägigen Rechtsgrundlagen versorgen, dass die Rechtspflegerin nicht anders kann, als unserem Anliegen zuzustimmen. Ich möchte Name und Telefonnumer der Dame hier nicht öffentlich machen, "Herausgabe" nur per PMS.
nach oben schubs;)



gibt es schon ein vorläufiges Ergebnis?

Grüsse vom Bodensee

Traudel
Viele kleine leute an vielen kleinen Orten, die viele kleine Dinge tun, werden das Angesicht der Erde veraendern. www.namibiakids.com Gebt Rassismus keine Chance!
2’612 Beiträge · seit 200706. Aug. 2008 ·
Hallo Traudel,

bis jetzt hat sich noch niemand außer mir gefunden. Ich habe allerdings per PMS einige Punkte zum Thema Online-Abstimmungen/-versammlungen genannt bekommen. Allerdings wird das vor meinem Urlaub vermutlich wohl nichts mehr mit der Einarbeitung in die Satzung.

Viele Grüße,

Volker
Bye bye Forum
2’612 Beiträge · seit 200706. Aug. 2008 ·
Hallo zusammen,

habe noch etwas Lektüre gefunden, Kapitel 8 regelt Versammlungen:

http://books.google.de/books?id=4nFo1N-5JlMC&pg=PA335&lpg=PA335&dq=erdmann+mmr+2000+526&source=web&ots=lx0A-BlDxf&sig=jkF3HVuK-tm4Fpcda-tSVphNiqE&hl=de&sa=X&oi=book_result&resnum=2&ct=result#PPA332,M1

Und hier ein "Erfahrungsbericht":

http://www.wikivoyage.org/assoc/Online-Mitgliederversammlung_im_deutschen_Vereinsrecht

Wenn´s an die Vereinsgründung geht, gehe ich in die Kalahari 🙂

Viele Grüße,

Volker
Bye bye Forum
zuletzt bearbeitet 06. Aug. 2008
189 Beiträge · seit 200706. Aug. 2008 ·
Hallo Volker,

schade, dass sich die fachkundigen Juristen vom Forum zurückhalten.
Bis auf die Ausnahmen per pms:)

Bedenkt vielleicht noch eines: nicht alle Menschen sind an das Internet angeschlossen; wir gehen immer davon aus, ist aber nicht so.
Unter den "Verweigerern" könnten auch potentielle Mitglieder sein.

Du darfst jetzt erstmal die Satzung vergessen😁

Viele Grüße vom sonnigen Bodensee

Traudel
Viele kleine leute an vielen kleinen Orten, die viele kleine Dinge tun, werden das Angesicht der Erde veraendern. www.namibiakids.com Gebt Rassismus keine Chance!
818 Beiträge · seit 200706. Aug. 2008 ·
Wenn ein Internetverweigerer dabei ist, muss eben in der Satzung alles vorgesehen werden - online-Abstimmung, persönliche Anwesenheit, "Briefwahl"!

Bei gewünschten Geheimabstimmungen sollte auf persönliche Anwesenheit bestanden werden, würde ich vorschlagen.
http://www.oribi.de/
2’612 Beiträge · seit 200706. Aug. 2008 ·
Hallo Leute,

noch bin ich nicht im Flieger, Einen habe ich noch zum § 2 Zweck des Vereins:

Der Punkt sollte nicht zu eng gefasst sein, da wir uns damit sehr einschränken würden in der Verwendung der Gelder, andererseits nicht so weit gefasst sein, dass wir ganz Afrika mit unseren revolutionären (Bier)Brunnen beglücken.

Folgender Vorschlag meinerseits:

Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Unterstützung bei der Errichtung und dem Betrieb von Brunnen im südlichen Afrika inklusive darauf aufbauender weiterer Infrastrukturmaßnahmen. Begünstigte dieser Maßnahmen sollen vor allem Unterprivilegierte in der Region sein, denen eine verbesserte Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden soll. Zur Erreichung dieser Ziele sind Kooperationen mit anderen gemeinnützigen Organisationen möglich.


Wie seht Ihr das?

Viele Grüße,

Volker
Bye bye Forum
zuletzt bearbeitet 06. Aug. 2008
766 Beiträge · seit 200706. Aug. 2008 ·
Volker schrieb:
Begünstigte dieser Maßnahmen sollen vor allem
Unterprivilegierte in der Region sein.

Das würde ich weglassen, denn es schränkt unnötig ein.
Wer ist Unterprivilegiert? Darüber könnte man ewig streiten, was nicht sein muss.

Brunnen ist für alle Menschen gut.
Wenn es weniger Unterprivelegierte bauen und Unterprivelegierte nutzen ist auch gut.

Gruß Elli
Meine Aufenthalte in Südwest/Namibia: 1978/79 Besuch auf Farm am Waterberg, 1980 Praktikum im Schülerheim Otjiwarongo/Caprivi, 1981 Bulli-Rundreise mit crockydile: Namibia – Kapstadt – Gardenroute – Zymbabwe – Victoriafälle – Botswana (10Tage mit dem Mokoro im Okawango-Delta) – Namibia, 1983 Arbeiten auf Farm Otjikaru am Waterberg lange Pause Tolle Urlaube folgenten: 2007 Namibia, 2008 Namibia/Botswana, 2009 Namibia 2018 Wunderschöne 2-Familientour mit Familie tim.buktu
2’612 Beiträge · seit 200706. Aug. 2008 ·
Elli13 schrieb:
Volker schrieb:
Begünstigte dieser Maßnahmen sollen vor allem
Unterprivilegierte in der Region sein.

Das würde ich weglassen, denn es schränkt unnötig ein.
Wer ist Unterprivilegiert? Darüber könnte man ewig streiten, was nicht sein muss.

Brunnen ist für alle Menschen gut.
Wenn es weniger Unterprivelegierte bauen und Unterprivelegierte nutzen ist auch gut.

Gruß Elli
ok, das dürfte ein kritischer Passus sein. Vielleicht brauchen wir ihn zu Anerkennung der Gemeinnützigkeit, sonst können wir ihn auch gerne streichen...
Bye bye Forum
213 Beiträge · seit 200606. Aug. 2008 ·
Ich zum Beispiel bin grundsätzlich gegen Brunnenbauten. Es sei denn, man weiß genaus wo und wer davon Nutzen hat. In der Regel werden Brunnen in Gegenden gebaut, wo wenig Wasser ist. Der Erfolg, siehe Kaokoveld, dort wo Wasser ist, kommen sofort Ziegen, Schafe und Rinder. In der Regel zusätzlich zu dem Bestand, der vorher schon existierte. Die Folgen: Verkarstung rund um den Brunnen und und auch der gesamten Region.Im letzten Jahr war es deutlich im Kaokoveld zu sehen. Hunderte von Rindern, aber auch Gemsböcke verhungerten, da zuviele Tiere sich in diesem Gebiet auf Grund von Wasservorräten aufhielten. Da dann in der Trockenheit kein Gras mehr zu finden war, verhungerten sie. Und mehr Rinder und Schafe sind nicht gerade das, was ich z. B. im Damaraland oder Kaokoveld sehen möchte.
Gruß
HolgerK.
2’612 Beiträge · seit 200706. Aug. 2008 ·
HolgerK. schrieb:
Ich zum Beispiel bin grundsätzlich gegen Brunnenbauten. Es sei denn, man weiß genaus wo und wer davon Nutzen hat. In der Regel werden Brunnen in Gegenden gebaut, wo wenig Wasser ist.
...oder dort, wo wenig Oberflächenwasser ist.
Der Erfolg, siehe Kaokoveld, dort wo Wasser ist, kommen sofort Ziegen, Schafe und Rinder. In der Regel zusätzlich zu dem Bestand, der vorher schon existierte. Die Folgen: Verkarstung rund um den Brunnen und und auch der gesamten Region.Im letzten Jahr war es deutlich im Kaokoveld zu sehen. Hunderte von Rindern, aber auch Gemsböcke verhungerten, da zuviele Tiere sich in diesem Gebiet auf Grund von Wasservorräten aufhielten. Da dann in der Trockenheit kein Gras mehr zu finden war, verhungerten sie.


Wir werden die angesprochenen Punkte berücksichtigen...
Und mehr Rinder und Schafe sind nicht gerade das, was ich z. B. im Damaraland oder Kaokoveld sehen möchte.


Entscheidend ist das, womit man sinnvoll Hilfe leisten kann - da kann es meinetwegen auch mal ein wenig nach Kuh stinken oder so ein Tier ins Foto reinlaufen...
Bye bye Forum