Erfahrungsbericht Sixt/First Car Rental Cape Town

43 Antworten · 10,5k Aufrufe · gestartet 19. März 2019 von Ann_Ka
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211 Beiträge · seit 201326. Apr. 2019 ·
Logi schrieb:
frau_shrimp schrieb:Ich empfehle, Buchungen über einen der großen deutschen Reiseveranstalter zu machen. Denn die sind nicht Vermittler, sondern - wie der Name schon sagt - Veranstalter. Damit sind sie Ansprechpartner und haftbar. Zudem ist das kundenfreundliche deutsche Reiserecht problemlos anwendbar und die justistisch formulierten Mietbedingungen sowie die AGBs sind auf deutsch definitiv leichter zu verstehen als auf englisch 😁
Das stimmt eben nicht, Sabine.

Auch da gilt genau das, was Du vor Ort unterschreibst:

DerTour



TUI



LG
Logi
Jein. Die Veranstalter weisen zwar darauf hin, dass der gültige Mietvertrag vor Ort beim Autoverleiher unterschrieben wird, der dann auch Gültigkeit hat. im Idealfall stehen dort natürlich genau die Konditionen drin, die der Veranstalter vorher auch veröffentlicht hat. Weichen diese jedoch voneinander ab, kannst Du den Veranstalter dafür haftbar machen.

Als Beispiel: beim Veranstalter ist veröffentlicht, dass der Tank leer zurück gegeben werden kann. Vor Ort im Mietvertrag steht jedoch, dass der Tank bei Rückgabe voll sein muss. Vor Ort kommst Du dann um die letzte Tankfüllung nicht drumrum. Aber Du kannst die Kosten hinterher vom Veranstalter zurückverlangen. Das wird er sicherlich nicht gern tun und sich ordentlich zieren, aber Du hast ein Anrecht darauf!

Anderes Beispiel: vor Jahren hatte ich in Australien über einen deutschen Veranstalter ein Auto bei KEA Camper gebucht. KEA Camper ging leider pleite und wurde von Maui/Britz übernommen. Alle Gäste, die direkt bei KEA gebucht hatten, haben ihr Geld nie wieder gesehen und mussten vor Ort für denselben Camper erneut zahlen. Mit meiner Buchung über den Veranstalter war mein Geld abgesichert und ich bekam problemlos vor Ort den gebuchten Camper ausgehändigt.

@Henning: da hast Du natürlich Recht 😉
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17,0k Beiträge · seit 201226. Apr. 2019 ·
frau_shrimp schrieb:Anderes Beispiel: vor Jahren hatte ich in Australien über einen deutschen Veranstalter ein Auto bei KEA Camper gebucht. KEA Camper ging leider pleite und wurde von Maui/Britz übernommen. Alle Gäste, die direkt bei KEA gebucht hatten, haben ihr Geld nie wieder gesehen und mussten vor Ort für denselben Camper erneut zahlen. Mit meiner Buchung über den Veranstalter war mein Geld abgesichert und ich bekam problemlos vor Ort den gebuchten Camper ausgehändigt.
Dieses Beispiel hat doch gar nichts mit den Mietbedingungen, die vor Ort unterschrieben werden, zu tun. Das ist eine völlig andere Baustelle.

LG
Logi
33,5k Beiträge · seit 200626. Apr. 2019 ·
Dieses Beispiel hat doch gar nichts mit den Mietbedingungen, die vor Ort unterschrieben werden, zu tun. Das ist eine völlig andere Baustelle.
So sehe ich das auch. Dabei geht es um den Reisepreissicherungsschein (oder wie das Ding heißt ;-)). Der springt immer bei Insolvenz ein.

Das "Volle-Tank-Beispiel" mag ich auch bezweifeln. Soweit ich weiß springt der Veranstalter (ein Reiseveranstalter bietet "Pauschalreisen" an, d.h. immer mindestens zwei Leistungen -> https://de.wikipedia.org/wiki/Reiseveranstalter) z.B. mit einer möglichen Zusatzversicherung bei der Eigenbeteiligung im Schadensfall ein. Er macht aber keine VErsprechungen, die ihn im Zweifel in Zahlungsverpfglichtungen bringen. Deshalb eben immer - der von Logi richtigerweise gebetsmühlenartig wiederholte - Hinweis, dass die lokalen Mietbedingungen gelten.

Viele Grüße
Christian
Vom 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
211 Beiträge · seit 201326. Apr. 2019 ·
Das erste Beispiel ist tatsächlich so. Liegt daran, dass ein Veranstalter nicht vermittelt - es sei denn, er weist ausdrücklich darauf hin - sondern im eigenen Namen und im eigenen Auftrag handelt.

Das zweite Beispiel hat nichts mit den Mietbedingenen vor Ort zu tun, aber mit der Haftbarkeit des Veranstalters und mit der Kunden(geld)absicherung.
Der Reisesicherungsschein greift bei einer Insolvenz des Veranstalters. Aber nicht bei der Insolvenz des Autovermieters. Da hat der Veranstalter auf eigene Kosten für Abhilfe zu schaffen.
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