Seit dem 1.4.2016 sind verschärfte Vorschriften durch die ICAO für den Lufttransport von Lithium-Ionen-Akkus weltweit in Kraft. Sie dürfen nicht mehr in Frachträumen von Passagierflugzeugen befördert werden. Die Akkus gehören ins Handgepäck und können dort notfalls auch schneller gelöscht werden.
Wer die Betriebsdauer seiner 5-Voltgeräte (z.B. Smartphone, Tablet und Co.) mit einer Powerbank verlängern möchte, sollte sie deshalb nicht ins aufgegebene Gepäck tun. Er muss damit rechnen, dass er am Zielort nur noch einen Zettel vorfindet, dass der Akku aus Sicherheitgründen entfernt wurde!
Beim Transport von Li-Ionen-Akkus mit einer Kapazität bis zu 100Wh greift die Sondervorschrift SV188, die für alle Notebook-, Smartphone-, Tablet-Akkus und viele SLR-Kameras zutrifft. Man unterscheidet
- Der Akku ist fest eingebaut oder eingesetzt..
- Der Akku ist dem Gerät als Ersatz beigelegt
- Der Akku ist allein.
Bei eingesetzten Akkus muss sichergestellt sein, dass sich das Gerät nicht selbst einschalten kann. Bei Notebooks ist das kein Problem. Bei Smartphones darf kein Druck von außen ein Einschalten ermöglichen.
Beigefügte Ersatzakkus oder Einzelakkus müssen so verpackt sein, dass ein Kurzschluss beim Transport unmöglich ist. Hier nutzt man am besten die Originalverpackung des Herstellers für den Transport.
Einzelheiten findet ihr in der c't vom 16.4.2016 "Transpostbestimmungen für Lithium-Ionen-Akkus"
LG freshys "bessere" Hälfte
Wer die Betriebsdauer seiner 5-Voltgeräte (z.B. Smartphone, Tablet und Co.) mit einer Powerbank verlängern möchte, sollte sie deshalb nicht ins aufgegebene Gepäck tun. Er muss damit rechnen, dass er am Zielort nur noch einen Zettel vorfindet, dass der Akku aus Sicherheitgründen entfernt wurde!
Beim Transport von Li-Ionen-Akkus mit einer Kapazität bis zu 100Wh greift die Sondervorschrift SV188, die für alle Notebook-, Smartphone-, Tablet-Akkus und viele SLR-Kameras zutrifft. Man unterscheidet
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- Der Akku ist dem Gerät als Ersatz beigelegt
- Der Akku ist allein.
Bei eingesetzten Akkus muss sichergestellt sein, dass sich das Gerät nicht selbst einschalten kann. Bei Notebooks ist das kein Problem. Bei Smartphones darf kein Druck von außen ein Einschalten ermöglichen.
Beigefügte Ersatzakkus oder Einzelakkus müssen so verpackt sein, dass ein Kurzschluss beim Transport unmöglich ist. Hier nutzt man am besten die Originalverpackung des Herstellers für den Transport.
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