Lithium-Ionen-Akkus seit dem 1.4. 2016 im Flugzeug

5 Antworten · 3'013 Aufrufe · gestartet 22. Apr. 2016 von freshy
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Themenstarter3'883 Beiträge · seit 201122. Apr. 2016 · #1
Seit dem 1.4.2016 sind verschärfte Vorschriften durch die ICAO für den Lufttransport von Lithium-Ionen-Akkus weltweit in Kraft. Sie dürfen nicht mehr in Frachträumen von Passagierflugzeugen befördert werden. Die Akkus gehören ins Handgepäck und können dort notfalls auch schneller gelöscht werden.

Wer die Betriebsdauer seiner 5-Voltgeräte (z.B. Smartphone, Tablet und Co.) mit einer Powerbank verlängern möchte, sollte sie deshalb nicht ins aufgegebene Gepäck tun. Er muss damit rechnen, dass er am Zielort nur noch einen Zettel vorfindet, dass der Akku aus Sicherheitgründen entfernt wurde!

Beim Transport von Li-Ionen-Akkus mit einer Kapazität bis zu 100Wh greift die Sondervorschrift SV188, die für alle Notebook-, Smartphone-, Tablet-Akkus und viele SLR-Kameras zutrifft. Man unterscheidet
- Der Akku ist fest eingebaut oder eingesetzt..
- Der Akku ist dem Gerät als Ersatz beigelegt
- Der Akku ist allein.

Bei eingesetzten Akkus muss sichergestellt sein, dass sich das Gerät nicht selbst einschalten kann. Bei Notebooks ist das kein Problem. Bei Smartphones darf kein Druck von außen ein Einschalten ermöglichen.
Beigefügte Ersatzakkus oder Einzelakkus müssen so verpackt sein, dass ein Kurzschluss beim Transport unmöglich ist. Hier nutzt man am besten die Originalverpackung des Herstellers für den Transport.

Einzelheiten findet ihr in der c't vom 16.4.2016 "Transpostbestimmungen für Lithium-Ionen-Akkus"

LG freshys "bessere" Hälfte
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269 Beiträge · seit 201622. Apr. 2016 · #2
danke für die Info, freshy! Das ist gut zu wissen.

Gruß
Lothar
Alle Reiseberichte auf meiner Homepage: https://fldegen.jimdo.com/
170 Beiträge · seit 201706. Dez. 2022 · #3
Muss den älteren Beitrag mal bemühen um kein neues Thema aufzumachen.
Ist es wirklich so das alle Akkugeräte ins Handgepäck müssen.
Das habe ich immer so gehandhabt.
Aber man liest da auch Widersprüchliches. Da ist gelegentlich die Rede von Kleinstgeräten wie Rasierapparat im Aufgabegepäck.
Mein Rasierer hat nen NiCd-Akku. Darf der in den Koffer?
Oder kleiner Fotoapparat, Liion Akku mit 5Wh?
Ich steh wieder vor der Situation was alles ins Handgepäck muss. Nicht weil ichs im Flieger brauche sondern weils nicht ins Aufgabegepäck darf:
Powerbank, 50Wh
JBL-Box: 37,5Wh
Kamera Akku: 3x mit je 5Wh
Rasierer mit 4,5Wh
Notebook 13Zoll, Tablet und Smartphone
dazu 3 Liion - Akkuleuchten als kleines Weihnachtsmitbringsel für Farmarbeiter.
1 Ersatzakku für ne Maschine 5000mAh bei 18V = 90Wh.

Wie handhabt Ihr das aktuell?
Alles ins Handgepäck?

Gruß und Danke
Der Handkäs
409 Beiträge · seit 202206. Dez. 2022 · #5
Powerbank im Flugzeug: Erlaubte Kapazität und Menge
Beachten Sie, dass für Ihre Powerbank im Flugzeug eine maximale Kapazität erlaubt ist. Die internationale Flugbehörde IATA erlaubt Powerbanks bis zu 100 Wh (Wattstunden) Nennleistung bzw. ca. 27000 mAh (Milliamperestunden). Eine Person darf maximal zwei Akkus à 100 Wh im Handgepäck mit ins Flugzeug nehmen. Diese müssen einzeln verpackt sowie getrennt voneinander aufbewahrt werden, also z. B. eine Powerbank in der Handtasche und eine im Kabinenkoffer.

Quelle: Hama.com

Anmerkung:
Hatten das auch nicht gewußt und noch vor wenigen Monaten hatte meine Frau in Unkenntnis eine Powerbank 10.000mAh ins
Hauptgepäck gelegt.
In Windhoek merkte sie daß die Powerbank fehlte, nur die Verpackung war noch da. Dann fand sich ein freundlicher Zettel der Flughafengesellschaft FRA daß die Powerbank aufgrund Verbot entfernt wurde. OK, das war´s. Immerhin ein Zeichen, daß sämtliches Gepäck gescreent wird. Wahrscheinlich auch zu unserer Sicherheit. Kameras, Navi, Laptop etc. haben wir eh immer im Handgepäck. Daher stellt sich die Frage für uns nicht. Die IATA Vorschrift kann man auch googeln.
zuletzt bearbeitet 06. Dez. 2022
Gast06. Dez. 2022 · #6
Hajo52 schrieb:Powerbank im Flugzeug: Erlaubte Kapazität und Menge
Beachten Sie, dass für Ihre Powerbank im Flugzeug eine maximale Kapazität erlaubt ist. Die internationale Flugbehörde IATA erlaubt Powerbanks bis zu 100 Wh (Wattstunden) Nennleistung bzw. ca. 27000 mAh (Milliamperestunden). Eine Person darf maximal zwei Akkus à 100 Wh im Handgepäck mit ins Flugzeug nehmen. Diese müssen einzeln verpackt sowie getrennt voneinander aufbewahrt werden, also z. B. eine Powerbank in der Handtasche und eine im Kabinenkoffer.
Ist nicht ganz richtig. Bis unter 100 Wh sind laut IATA 15 eingebaute Akkus in Geräten bzw. 20 Ersatzakkus/Powerbanks im Handgepäck erlaubt. Die Limitierung auf 2 Stück greift für Akkus mit 100-160Wh.
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Man kann über die Definition streiten, aber Powerbanks zählen in der Praxis wie Ersatzbatterien und dürfen nicht ins Aufgabegepäck. Ein gleich großer Akku wie in der Powerbank, der fest in einem größeren Gerät verbaut ist, darf wiederum im Aufgabegepäck mitreisen.

Grüße, Torsten
📎 passenger-lithium-battery.pdf