Neue Verkehrsregeln

10 Antworten · 3’750 Aufrufe · gestartet 11. Aug. 2015 von travelNAMIBIA
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Themenstarter33,2k Beiträge · seit 200611. Aug. 2015 ·
Moin zusammen,

ab sofort gibt es zwei Änderungen an der Straßenverkehrsordnung in Namibia. Für Touristen dürfte v.a. interessant sein, dass nun außerhalb von Ortsschaften auch am Tag immer das Tagfahrlicht bzw. Abblendlicht landesweit eingeschaltet werden muss. Zweite Änderung - für Touristen weniger wichtig - ist das Verbot auf der Ladefläche Personen zu transportieren (alle Fahrzeuge ab 3501 kg) bzw. maximal 6 Personen (Fahrzeuge bis 3500) kg.

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
Vom 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
7’316 Beiträge · seit 200611. Aug. 2015 ·
travelNAMIBIA schrieb:Zweite Änderung - für Touristen weniger wichtig - ist das Verbot auf der Ladefläche Personen zu transportieren (alle Fahrzeuge ab 3501 kg) bzw. maximal 6 Personen (Fahrzeuge bis 3500) kg.
... ich dachte, das wäre schon "immer" so.
Als ich seinerzeit auf Pickups hinten mitgefahren bin, dachte ich immer, es wäre verboten.

Eigentlich würde sich das auch so gehören. Ich habe da schon bei 150 km/h hinten drauf gesessen (konnte ja durch die hintere Scheibe auf den Tacho sehen) und von Keetmanshoop bis Windhoek auf so 'ner Möhre gehockt, die auf den ersten 60 km sechs Mal mit 'ner Panne liegen blieb. Zweimal hat uns mein Fahrradwerkzeug gerettet. Von den vier Radmuttern pro Rad waren insgesamt nur zehn vorhanden. Aber 500 km mit 150 km/h ...
Die haben trotz sechs Reparaturen die Strecke in unter fünf Stunden geschafft.

Die Helmpflicht für Radfahrer wird die Verkehrsstatistik bzgl. Unfallopfer deutlich voranbringen. 😉

Gruß
Wolfgang
Mit dem Fahrrad unterwegs in Namibia, Zambia, Zimbabwe, Malawi, Tanzania, Kenya, Uganda, Kamerun, Ghana, Guinea-Bissau, Senegal, Gambia, Sierra Leone, Rwanda, Südafrika, Eswatini (Swaziland), Jordanien, Thailand, Surinam, Französisch-Guyana, Alaska, Canada, Neuseeland, Europa ...
931 Beiträge · seit 200612. Aug. 2015 ·
Von den vier Radmuttern pro Rad waren insgesamt nur zehn vorhanden.
Hallo Wolfgang,

der eignet sich für den Hohlspiegel! Soll ich das weiterreichen oder machst du das???

LG

Ulli
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7’316 Beiträge · seit 200612. Aug. 2015 ·
Ulli schrieb:
Von den vier Radmuttern pro Rad waren insgesamt nur zehn vorhanden.
Hallo Wolfgang,

der eignet sich für den Hohlspiegel! Soll ich das weiterreichen oder machst du das???

LG

Ulli
... mach Du das. Ich habe es nämlich nicht verstanden. 😉

Gruß
Wolfgang
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931 Beiträge · seit 200612. Aug. 2015 ·
Vielleicht habe ich es ja auch nicht verstanden... Oder meintest du 10 Radmuttern pro Fahrzeug? Geschrieben hast du nämlich was anderes. Ist aber auch egal - ich meinte es nicht böse und hätte vielleicht noch das berühmte Smiley hinzufügen sollen.

LG

Ulli
0
7’316 Beiträge · seit 200612. Aug. 2015 ·
Ulli schrieb:Vielleicht habe ich es ja auch nicht verstanden... Oder meintest du 10 Radmuttern pro Fahrzeug? Geschrieben hast du nämlich was anderes. Ist aber auch egal - ich meinte es nicht böse und hätte vielleicht noch das berühmte Smiley hinzufügen sollen.
... wieso habe ich etwas Anderes geschrieben?
Von den vier Radmuttern pro Rad (also insgesamt 16 für vier Räder) waren insgesamt (insgesamt, also für das komplette Fahrzeug) nur zehn vorhanden.

Was war nicht zu verstehen?

Gruß
Wolfgang
Mit dem Fahrrad unterwegs in Namibia, Zambia, Zimbabwe, Malawi, Tanzania, Kenya, Uganda, Kamerun, Ghana, Guinea-Bissau, Senegal, Gambia, Sierra Leone, Rwanda, Südafrika, Eswatini (Swaziland), Jordanien, Thailand, Surinam, Französisch-Guyana, Alaska, Canada, Neuseeland, Europa ...
20 Beiträge · seit 201412. Aug. 2015 ·
BikeAfrica schrieb:
Ulli schrieb:Vielleicht habe ich es ja auch nicht verstanden... Oder meintest du 10 Radmuttern pro Fahrzeug? Geschrieben hast du nämlich was anderes. Ist aber auch egal - ich meinte es nicht böse und hätte vielleicht noch das berühmte Smiley hinzufügen sollen.
... wieso habe ich etwas Anderes geschrieben?
Von den vier Radmuttern pro Rad (also insgesamt 16 für vier Räder) waren insgesamt (insgesamt, also für das komplette Fahrzeug) nur zehn vorhanden.

Was war nicht zu verstehen?

Gruß
Wolfgang
Moin Moin,

Was du meinst war schon klar Wolfgang 🙂 Geschrieben hast du aber was anderes 😛

Die Umsetzung mit dem Tagfahrlicht finde ich sehr gut. Handhabe das aber grundsätzlich immer so. Ob Deutschland oder anderswo auf der Welt.

Grüße
Eckhard
3’173 Beiträge · seit 200612. Aug. 2015 ·
Mitfahren auf der Ladeflaeche zu verbieten waere wie , hmmm ja was ??? achso

Klar,Besuche von fast food Geschaeften in USA zu verbieten!!!!

EINFACH UNMÖGLICH, da LEBENSWICHTIG!!!

Das war bestimmt wieder so ein verspaeteter Aprilscherz!!!

Christian, das war doch schon mal verboten, oder???

Bike africa meinte das doch auch.

Schönen Tag Euch Allen.

Gruss

Joerg
Gruss Joerg Es gibt NIX, das es nedd gibt
Themenstarter33,2k Beiträge · seit 200623. Aug. 2015 ·
Moin zusammen,

nun wurden auch die Strafen festgelegt:
- Fahren ohne Licht auf Überlandstraßen: N$ 2000
- Verstoß gegen den Transport von Personen auf der Ladefläche: N$ 4000

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
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Themenstarter33,2k Beiträge · seit 2006heute 11:26 ·

Ich dachte, dass wir diesen alten Thread mal wieder aufgreifen können um Verkehrsregeln hier zu posten, die sich von deutschen(/österreichischen/Schweizerischen) unterscheiden. Viele Touristen scheinen weiterhin bei Ankunft ziemlich aufgeschmissen, wenn es ums Fahren in Namibia geht (und viele Autovermieter scheinen diese auch nicht richtig bzw. ausreichend zu briefen). Ich fange einfach mal an, ergänzt aber gern und dann übernehme ich es in dieses Posting von mir, damit wir es gesammelt haben.

  • links fahren
  • rechts überholen; Linksfahrgebot (teilweise Hinweisschilder "Keep Left, Pass Right")
  • Es wird bei Ein- UND Ausfahrt in/aus dem Kreisverkehr geblinkt (manchmal gibt es auch dementsprechende Hinweisschilder "Use your Indicator") - Wichtig: Wenn man gleich die nächste Ausfahrt wieder raus fährt, blinkt man nur links, wenn man eine der nächsten nimmt, dann rechts bei Einfahrt und bei Ausfahrt links.
  • In zweispurigen Kreisverkehren ist die linke Fahrspur für Fahrzeuge, die die nächste Ausfahrt nehmen, die rechte (innere) für welche die im Kreisverkehr weiter fahren
  • Beim rechts abbiegen in Namibia auf eine mehrspurige Straße muss die Spur gehalten werden, da entgegenkommender Verkehr, der dann links abbiegt, dies gleichzeitig tun darf und ebenso seine Spur halten muss
  • Mehrfach-Stoppstraßen; es wird nach Reihenfolge der Ankunft gefahren
  •  Bei ausgefallenen Ampel oder solche die rot blinken gilt die Mehrfach-Stoppstraßen-Regel
  • Geschwindigkeitsbegrenzungen: 60 km/h innerorts, außer wenn anders genannt; 100 km/h auf nicht-asphaltierten Straßen außerorts, sonst 120 km/h
  • Tagfahrlichtpflicht außerorts
  • Es gibt keine Spot-Fines in Namibia, d.h. kein Polizist darf unter irgendwelchen Umständen verlangen, dass eine Verkehrsstrafe vor Ort bezahlt werden muss; Verkehrsvergehen müssen normalerweise innerhalb von 30 Tagen bezahlt werden bzw. vor dem Tag, der auf dem Strafzettel genannt wird; es kann bei jeder Polizeiwache bezahlt werden (und nicht nur zufällig wie Touristen häufig genannt bei der, die gerade in die falsche Richtung liegt ;-); Strafen der City Police in Windhoek aber nur bei dieser und nicht bei Nampol
  • Innerorts: rote Linien an der Straßenseite = Halteverbot; gelbe Linien = Parkverbot (d. h. es darf kurzfristig gehalten werden)
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