GAGastThemenstarterGast10. März 2005 · #1Ich habe mir soeben mal die AGB der hier vielgelobten LH Gold Card angeschaut, weil mich die Vollkaskoversicherung interessiert.
"Die Verwendung der Business-Kreditkarten" ist beschränkt auf Verfügungen im Rahmen geschäftlicher Tätigkeit des Karteninhabers".
Was soll man nun hiervon halten? Dem Wortlaut nach spricht diese Klauser doch eindeutig gegen die Zulässigkeit einer Nutzung durch normale Touristen bei der Mietwagenleihe.
Hat jemand vielleicht schon einmal eine Stellungnahme von Lufthansa hierzu eingeholt? Wie ist "geschäftliche Nutzung" definiert?
Bin ich nun als TOurist versichert oder nicht? In den VOllkasko-AGB steht jedenfalls nichts mehr hierzu drin!
Gruß
Andi
GAGastThemenstarterGast10. März 2005 · #2Als Tourist sind Sie mit dieser karte definitiv n i c h t versichert im Schadensfalle !
GAGastThemenstarterGast10. März 2005 · #3Ich habe hier von vielen gelesen, dass sie aufgrund der LH Gold auf eine Vollkasko beim Mietwagen verzichten.
Hat denn jemand schon Erfahrungen im Schadensfalle gemacht, bei dem er als Tourist unterwegs war? Beruft sich die Versicherung auf die o.g. Klausel und zahlt nicht?
Wie soll man überhaupt geschäftliche Transaktionen definieren?
ARArminThemenstarterGast10. März 2005 · #4Hallo Andi,
habe zu dieser Frage von LH eine Antwort mit folgendem Text bekommen:
Die Regularien von VISA International verlangen eine Unterscheidung zwischen geschäftlich und privat genutzten Karten. Diese Wahlmöglichkeit möchten wir mit unserer neuen Produktpalette gerne an unsere Kunden weitergeben.
Die Karte mit Businesspaket verfügt somit über Leistungen, die speziell auf den geschäftsreisenden Kunden abgestimmt sind. Die Karte ohne Businesspaket ist hingegen auf die Bedürfnisse der Kunden ausgerichtet, die ihre Karte privat nutzen.
Wir können jedoch nicht überprüfen, ob die Umsätze im Rahmen Ihrer geschäftlichen Tätigkeit liegen oder nicht. Wir haben die Kartenprodukte so gestaltet, dass jeder Karteninhaber eine Entscheidung für sich treffen kann.
Auch bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen wird im Schadensfall nicht geprüft, ob der Umsatz privat oder geschäftlich getätigt wurde.
Wir freuen uns...
Daraufhin habe ich mir die Karte besorgt. Praktische Erfahrungen habe ich aber auch keine - hoffe auch, keine machen zu müssen.
Gruß
Armin
CAcatweazlecatThemenstarterGast11. März 2005 · #5Hallo Armin
mal ne blöde Frage. Ich habe die Karte schon ein paar Jahre, woher weiss ich denn ob ich die Privatnutzung beantragt habe oder die Geschäftliche? Hast du einen Tip?
Am besten wird es wohl sein wenn ich dort mal anrufe.
Gruss
JOjoliThemenstarterGast11. März 2005 · #6Hallo Silke,
Gegenfrage: wenn die LH bezügl. des Versicherungsschutzes keinen Unterschied macht zwischen gewerblich und privat, warum willst Du dann wissen, nach welchen Bedingungen Du abgeschlossen hast ?
Gruß Joli
ARArminThemenstarterGast11. März 2005 · #7Hallo Silke,
da muss ich Joli widersprechen. Es ist schon wichtig, zu wissen, welche Karte man hat, denn nur im Businesspaket ist die Mietwagen-Vollkasko enthalten. Das Businesspaket muss man zusätzlich beantragen. Bei Neuanträgen kann man nämlich auswählen, ob man die Karte mit oder ohne Businesspaket haben möchte (Aufpreis!). Auf der Karte erkennt man das durch einen Schriftzug "VISA BUSINESS" unterhalb der Kartennummer (zumindest bei den aktuellen Varianten). Die Business-Variante der Karte kostet zurzeit 95 Euro pro Jahr.
Gruß
Armin
JOjoliThemenstarterGast11. März 2005 · #8Sorry, Armin und Silke - das wusste ich nicht.
Gruß Joli
CAcatweazlecatThemenstarterGast11. März 2005 · #9Hallo Armin
danke für die Info. Gesondert habe ich das nicht bestellt und auf der Karte steht auch nichts drauf. Hatte ich mir schon gedacht.
Habe übrigens Secret Garden gebucht 😉
Schönes Wochenende!