THEMA: Erfahrung Vollkasko über Kreditkarte
26 Feb 2014 15:37 #328462
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  • Axel am 26 Feb 2014 15:37
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Hallo Guido,
der damalige Preis für den Aufbau war 5-stellig, der Preis für eine Canopy ist 4-stellig. In deiner Kostendarstellung hast du recht, der Preis für eine "mögliche" zusätzliche Absicherung ist nicht hoch, deshalb wird eine Versicherung auch versuchen, das Defizit durch eine "Nichtzahlung" zu vermindern. Die Prozesskosten werden durch den Gerichtstand D auch nicht gerade verringert. Die Rechtschutz weltweit dient eben dazu, ein längeres Verweilen in NAM zu verhindern und ggf. wenn sie nicht gerade vom selben Versicherer der Kreditkarte ist, einen Streit in D abzufangen. Sollten die beiden Versicherer nämlich gleich sein, fällt sie aus.
Ich finde eine zusätzliche Absicherung, egal wie, nicht generell schlecht, aber es herrscht bei vielen ( den meisten?) leider der Eindruck vor, das das ausreicht. Ich habe in einer meiner Tätigkeiten oft genug mit " Versicherungsopfern" zu tun gehabt, die durch eine Versicherung ruiniert wurden, obwohl sie vorher in guten Glauben waren, alles richtig gemacht zu haben, deshalb meine "Gebetsmühlen" artigen Hinweise.
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
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26 Feb 2014 16:46 #328470
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  • Guido. am 26 Feb 2014 16:46
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Hallo,

Axel schrieb:
In deiner Kostendarstellung hast du recht, der Preis für eine "mögliche" zusätzliche Absicherung ist nicht hoch, deshalb wird eine Versicherung auch versuchen, das Defizit durch eine "Nichtzahlung" zu vermindern.
Natürlich kann keine Versicherung für 3 Möhren und eine halbe Zucchini ein 35.000 EUR-Auto für 3 Wochen versichern. Aber das ist die Rechnung aus meiner Sicht. Aus Sicht der Versicherung und von Barclaycard funktionieren solche Kreditkarten-Versicherungspakete ja etwas anders.

Schließe ich eine normale RRV oder eine Mietwagenselbstbehaltversicherung ab, dann kalkuliert die Versicherung für ein tatsächlich konkret anstehendes Risiko. Bei inkludierten Versicherungspaketen in einem Kreditkartenvertrag geht es zunächst nicht um konkrete Risiken, sondern die Risiken treten nur mit deutlich geringerer statistischer Wahrscheinlichkeit tatsächlich ein. Bei vielen Kreditkarten-Kunden wird z.B. eine Mietwagen-Versicherungsleistung niemals fällig, weil die überhaupt kein Auto mit der Karte anmieten, weil auf 10.000 Auto-Anmietungen in Deutschland, Spanien oder den USA mal eine in Namibia kommt und für die 10.000 Anmietungen in Deutschland, Spanien oder den USA meistens effektive, vorrangige Versicherungen vorhanden sind.

Mutmaßlich zahlt Barclaycard auch mehr als 30 EUR p.a. an AXA für das Versicherungspaket oder es sind noch irgendwelche Beteiligungsmodelle bei Schadenssummen vereinbart (30 EUR ist der Aufpreis von den normalen Karten zu den Goldkarten mit Versicherungspaket). RRV und Mietwagenversicherungen sollen bei Barclaycard nur Anreiz sein, Umsätze über die Karte laufen zu lassen. Wenn ich 10.000 EUR Reiseumsatz pro Jahr über die Karte laufen lasse, dann kassiert Barclaycard wahrscheinlich Gebühren im 3stelligen Bereich von den Zahlungsempfängern (Autovermieter, Airline, Hotel, etc.). Und wer nicht aufpasst, zahlt per default noch 17% Zinsen an Barclaycard auf die Umsätze mit Reisen und Mietwagen. Barclaycard kassiert beim durchschnittlichen Kunden sicher nicht 49 EUR sondern direkt und indirekt hunderte EUR pro Jahr an Gebühren. Da sollte dann auch eine kulant gehandhabte Versicherungsleistung, die nur mit geringer Wahrscheinlichkeit beansprucht wird, sehr wohl finanziell darstellbar sein. Wie das in der Praxis gehandhabt wird, ist dann natürlich eine andere Frage. Aber bei Streitigkeiten entscheidet am Ende eben nicht die Versicherung sondern ein deutsches Gericht, ob zu zahlen ist oder nicht. Und vor deutschen Gerichten werden Verbraucher in der Regel als schutzbedürftige, unmündige Wesen mit IQ unter Raumtemperatur klassifiziert, die vor den gierigen, hinterhältigen Unternehmen geschützt werden müssen.
:unsure:



Beste Grüße

Guido
Letzte Änderung: 26 Feb 2014 16:49 von Guido..
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26 Feb 2014 19:00 #328494
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  • Philip Marlowe am 26 Feb 2014 19:00
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Hallo zusammen.

Ich habe den Eindruck, dass einige, die hier jetzt schreiben, sich nicht ausreichend mit der Materie "Vollkasko über Kreditkarte" befasst - geschweige denn wenigstens mal den halben Thread gelesen - haben und finde es sehr schade, dass jetzt Fragen aufgeworfen werden, die längst und (vorläufig) abschließend geklärt sind, da dies den Informationsgehalt des Threads schmälert und unnötig verwirrt.
Wozu?

Und ich bin dir, Guido, sehr dankbar für deine Mühe und die ausführlichen Klarstellungen.

Nach meinen Recherchen gibt es drei Kreditkarten, die den von uns gewünschten Schutz (Fahrlässigkeit) für jedes MIETFAHRZEUG (fast weltweit) versichern, was so bei jeder namibischen Versicherung ausgeschlossen ist. Egal ob als PKW oder LKW angemeldet, Wohnmobil oder Kleinwagen.

Die Miles and More Karte gehöhrt laut AVB und aktuellen schriftlichen Statements der dortigen Serviceeinheit DEFINITIV NICHT zu den drei Karten.

Die aktuellen AVB der anderen Karten sollte jeder selbst lesen. (Spätestens, um das für ihn passende Proukt herausfiltern, aber auch für den Hintergrund würde dies nicht schaden, damit wir uns hier nicht im Kreis drehen.)

Es geht hier wohl auch keinem darum, das gemietete Fahrzeug zu schrotten, SASOSEWI. Ich war bisher auch ohne Vollkasko in Namibia unterwegs! Es geht darum, einen möglichen, unnötig harten finanziellen Schlag abwenden zu können. Fahrlässigkeit heißt nicht grundlos so und manchmal geschieht sie schneller, als gedacht, manchmal sogar für den Fahrer unbemerkt. Und wer das versichern möchte, kann man jetzt auch über eine der drei Karten tun. Dass es keine echten Erfahrungen mit der Schadensabwicklung über eine Kreditkartenversicherung hier gibt - und das Thema wir hier seit Jahren diskutiert - spricht ausreichend für sich.

Alles Wichtige steht eigentlich ab Seite 8 bis Seite 13.

Also ab hier www.namibia-forum.ch...html?start=24#267371) bis Seite 13, Post 325939 und man muss es nur lesen. Hier sind auch alle zitierfähigen Auskünfte der aktuellen Versicherer Chubb (Roland) und AXA enthalten, falls sich jemand auf diese beziehend selbst beim Versicherer rückversichern möchte.

Die Auskunft, die anderslautende BertiBZ von der Axa bekommen hat ist schlichtweg nicht zutreffend, wie Hiluchs auch schon angemerkt hat. Und außerdem gibt es ja noch zwei bestätigte Alternativen. Ok, die sind nicht ab dem ersten Jahr gratis, aber das sollte wohl kaum das Auswahlkriterium sein.

Grüße... tom
Letzte Änderung: 27 Feb 2014 07:23 von Philip Marlowe.
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26 Feb 2014 21:25 #328517
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  • Volker am 26 Feb 2014 21:25
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Hallo Tom,

ich wollte u.a. Guidos Punkt beantworten und einen weiteren Punkt herausstellen:

AXA ist sowohl bei Germanwings wie auch bei Lufthansa Miles & More der Versicherer, es existieren aber unterschiedliche AVB. Der Bezug allein auf AXA reicht zur Unterscheidung der Leistungen nicht.

Nebenbei - AVB ändern sich im Zeitablauf, also bei Updates immer darauf achten, ob der gewünschte Schutz noch vorhanden ist und ggf. kündigen. Das habe ich bei der Lufthansa Miles & More nicht hinreichend gemacht, die Einschränkung auf PKW wird Einem aber auch nicht auf die Nase gebunden, da muss man schon selbst nachlesen.

Viele Grüße,

Volker
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26 Feb 2014 22:41 #328523
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  • Hiluchs am 26 Feb 2014 22:41
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Axel schrieb:

Das halte ich doch mal für eine starke Aussage. Einem Rechtsstreit gelassen entgegen zu sehen halte ich bei einem deutlich finanzstärkeren Kontrahenten immer für bedenklich. Einen Rechtstreit anzufangen, weil die Versicherung ihren Exclude Bedingungen folgt, die ich mit Unterschrift als gelesen, verstanden und angenommen bestätigt habe, wird schon etwas schwierig in der Argumentation der Streitschrift. [...]

Was genau ist an meiner Aussage stark?

Und welchem Ausschluss aus den Bedingungen folgt denn die Versicherung?

Glaubst Du, dass irgendein Richter unter dem Terminus "Mietfahrzeug" ausschließlich einen PKW versteht und keinen wie auch immer zugelassenen Hilux? Das gibt das Wort "Mitfahrzeug" objektiv einfach nicht her!

Und da deutsche Richter nach den bisherigen Erfahrungen nicht bestechlich sind, ändert auch die hohe Finanzkraft einer Versicherung daran nichts. Auf Prozesskostenhilfe, die einem finanzschwachen Kläger Gerichts-/ und Anwaltskosten vorstrecken würden, ist vermutlich kein Namibiaurlauber angewiesen.

Ich empfehle allgemein immer, statt aus Verunsicherung Klischees über die deutsche Justiz zu folgen, ausschließlich die Faktenlage zu bewerten (Soll jetzt kein persönlicher Angriff sein!). Und an der Bewertung Hilux = Mietfahrzeug führt nun einmal kein Weg vorbei - egal was eine Versicherungssachbearbeiterin sagt. Die Versicherungsbedingungen sind schwarz auf weiß. Und nur diese sind maßgeblich!

Beste Grüße!
Letzte Änderung: 26 Feb 2014 22:50 von Hiluchs.
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27 Feb 2014 07:28 #328538
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  • Philip Marlowe am 26 Feb 2014 19:00
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Volker schrieb:
Hallo Tom,

ich wollte u.a. Guidos Punkt beantworten und einen weiteren Punkt herausstellen:

AXA ist sowohl bei Germanwings wie auch bei Lufthansa Miles & More der Versicherer, es existieren aber unterschiedliche AVB. Der Bezug allein auf AXA reicht zur Unterscheidung der Leistungen nicht.

Hallo Volker! Ich kann dir nur zustimmen :) Roland ist der Versicherer bei der Explorer Card und auch für die MLP-Platinum. Und auch hier unterscheiden sich die AVB etwas.
Volker schrieb:
Nebenbei - AVB ändern sich im Zeitablauf, also bei Updates immer darauf achten, ob der gewünschte Schutz noch vorhanden ist und ggf. kündigen.

Absolut... deswegen hat sogar bwana inzwischen seine Empfehlung der MM-Karte von seiner Seite genommen und verweist jetzt auf ein anderes Produkt.
Volker schrieb:
Das habe ich bei der Lufthansa Miles & More nicht hinreichend gemacht, die Einschränkung auf PKW wird Einem aber auch nicht auf die Nase gebunden, da muss man schon selbst nachlesen.

Auch sehr war.. Und wer selbst liest, wird genau diese Ausschlüsse aber finden, denn davon gibt es nämlich bei allen drei Karten immernoch genug.

:) Einen schönen Tag euch!

tom
Letzte Änderung: 27 Feb 2014 07:30 von Philip Marlowe.
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