Hallo zusammen.
Ich habe den Eindruck, dass einige, die hier jetzt schreiben, sich nicht ausreichend mit der Materie "Vollkasko über Kreditkarte" befasst - geschweige denn wenigstens mal den halben Thread gelesen - haben und finde es sehr schade, dass jetzt Fragen aufgeworfen werden, die längst und (vorläufig) abschließend geklärt sind, da dies den Informationsgehalt des Threads schmälert und unnötig verwirrt.
Wozu?
Und ich bin dir, Guido, sehr dankbar für deine Mühe und die ausführlichen Klarstellungen.
Nach meinen Recherchen gibt es drei Kreditkarten, die den von uns gewünschten Schutz (Fahrlässigkeit) für jedes MIETFAHRZEUG (fast weltweit) versichern, was so bei jeder namibischen Versicherung ausgeschlossen ist. Egal ob als PKW oder LKW angemeldet, Wohnmobil oder Kleinwagen.
Die Miles and More Karte gehöhrt laut AVB und aktuellen schriftlichen Statements der dortigen Serviceeinheit DEFINITIV NICHT zu den drei Karten.
Die aktuellen AVB der anderen Karten sollte jeder selbst lesen. (Spätestens, um das für ihn passende Proukt herausfiltern, aber auch für den Hintergrund würde dies nicht schaden, damit wir uns hier nicht im Kreis drehen.)
Es geht hier wohl auch keinem darum, das gemietete Fahrzeug zu schrotten, SASOSEWI. Ich war bisher auch ohne Vollkasko in Namibia unterwegs! Es geht darum, einen möglichen, unnötig harten finanziellen Schlag abwenden zu können. Fahrlässigkeit heißt nicht grundlos so und manchmal geschieht sie schneller, als gedacht, manchmal sogar für den Fahrer unbemerkt. Und wer das versichern möchte, kann man jetzt auch über eine der drei Karten tun. Dass es keine echten Erfahrungen mit der Schadensabwicklung über eine Kreditkartenversicherung hier gibt - und das Thema wir hier seit Jahren diskutiert - spricht ausreichend für sich.
Alles Wichtige steht eigentlich ab Seite 8 bis Seite 13.
Also ab hier
www.namibia-forum.ch...html?start=24#267371) bis Seite 13, Post 325939 und man muss es nur lesen. Hier sind auch alle zitierfähigen Auskünfte der aktuellen Versicherer Chubb (Roland) und AXA enthalten, falls sich jemand auf diese beziehend selbst beim Versicherer rückversichern möchte.
Die Auskunft, die anderslautende BertiBZ von der Axa bekommen hat ist schlichtweg nicht zutreffend, wie Hiluchs auch schon angemerkt hat. Und außerdem gibt es ja noch zwei bestätigte Alternativen. Ok, die sind nicht ab dem ersten Jahr gratis, aber das sollte wohl kaum das Auswahlkriterium sein.
Grüße... tom