THEMA: www.leihwagenversicherung.de
14 Apr 2012 16:35 #231792
  • Uli.S
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  • Uli.S am 14 Apr 2012 16:35
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Hallo Zusammen,

hat schon jemand Erfahrungen mit www.leihwagenversicherung gemacht
bzw. einen Schaden abgerechnet.

Viele Grüße
Uli.S
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15 Apr 2012 12:31 #231856
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  • travelNAMIBIA am 15 Apr 2012 12:31
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Hi Uli.S,

diese spezielle kenne ich nicht, aber mir fällt auf:

- Versicherungsbedingungen liegen nur auf Englisch vor, d.h. es gilt britisches Recht. Auch wenn auf der Website z.B. vom Auswärtigen Amt gesprochen wird, gilt laut Bedingungen die Reisewarnung des zuständigen britischen Ministeriums, was Ausschlussländer angeht.

- Beachte den Länderausschluss (u.a. Simbabwe und jedes Land für das eine Reisewarnung - laut AA - vorliegt).

- Die Tatsache, dass es sich um einen Schutz für Selbstbeteiligung bis maximal €3500, "per single incident" sogar nur €2500. Für viele Mietwagen in Namibia reicht das nicht.

- Dachzeltfahrzeuge sind z.B. ausgeschlossen.

Sonnige Grüße
Christian
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15 Apr 2012 13:28 #231869
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  • tohoro am 15 Apr 2012 13:28
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Hallo Christian,

da ich mich auch bereits mit dieser Versicherung beschäftigt habe, muss ich Dir leider in zwei Punkten widersprechen.

Es gibt die Versicherungsbedingungen sehr wohl in deutsch unter:
www.leihwagenversich...rungsunterlagen.html

Dort steht auch folgendes drin:
7. Anwendbares Recht:
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
8. Gerichtsstand:
Örtlich zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Sind Sie eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie bei dem Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist.

Simbabwe ist in der Tat ausgeschlossen und die Versicherungssumme ist für den einzelnen Vorfall auf 2.500 € begrenzt. Das kann je nach Fahrzeugkategorie nicht ausreichen, aber die Versicherungen vor Ort reduzieren in der Regel auch nur die Selbstbeteiligung und schließen sie nicht ganz aus.

Dachzelt-Fahrzeuge gelten nach meiner Einschätzung nicht als Camper und sollten daher enthalten sein. Müßte man im Zweifel mit der Versicherung klären.

Vielleicht gibt es ja noch weitere Meinungen oder Erfahrungen aus dem Forum?

Gruß
Thomas
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15 Apr 2012 13:40 #231874
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  • travelNAMIBIA am 15 Apr 2012 12:31
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Hi Thomas,
Es gibt die Versicherungsbedingungen sehr wohl in deutsch unter:
habe ich schlichtweg übersehen. Danke. Habe mich durch den Seiten-Dschungel gegraben und da kam rechts dann nur irgendwann (endlich) der Link zu den Bedingungen - auf Englisch.
Dachzelt-Fahrzeuge gelten nach meiner Einschätzung nicht als Camper und sollten daher enthalten sein. Müßte man im Zweifel mit der Versicherung klären.
Oben recht steht zwar wunderbar ""Weltweit gültig mit jedem Mietwagen", aber das ist es definitiv nicht. Meine Aussage basierte auf den englischen Bedingungen und da steht "Camper-Van" und das ist laut englischer Definition inkl. Dachzeltwagen. Aber im Zweifel eben Auslegungssache...
...reduzieren in der Regel auch nur die Selbstbeteiligung und schließen sie nicht ganz aus.
Zahlreiche namibische Vermieter bieten jetzt eine Reduzierung auf 0 Selbstbeteiligung. Klar, ist dann eben teurer als die €5,99, aber eben dann für alle Fahrzeuge etc. möglich.

Sonnige Grüße
Christian
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16 Apr 2012 10:46 #232030
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  • Uli.S am 14 Apr 2012 16:35
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Hallo Zusammen,

hatte gerade ein Telefonat mit der "www.leihwagenversicherung.de", da ich noch wissen wollte was der Satz "... Fahren auf öffentlich befestigten Straßen" bedeutet.

Die Antwort:
Es besteht in Namibia keine Versicherung wenn man auf öffentlichen Schotterpisten (Pads) fährt.
Unter befestgten Straßen sind nur Teerstraßen zulässig.

Damit hat sich die Versicherung für uns erledigt.

Gruß Uli
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16 Apr 2012 11:02 #232033
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  • Guido. am 16 Apr 2012 11:02
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Hallo,
Uli.S schrieb:
Die Antwort:
Es besteht in Namibia keine Versicherung wenn man auf öffentlichen Schotterpisten (Pads) fährt.
Unter befestgten Straßen sind nur Teerstraßen zulässig.

Ich bin kein Anwalt, aber ich glaube nicht, dass diese Auslegung der Klausel vor einem deutschen Gericht so pauschal Bestand hätte. Eine verdichtete Schotterpiste (z.B. durch Rüttler oder Walze) gilt meines Wissens nach deutschem Recht als "befestigte Fahrbahn".

Aus den von Christian genannten Gründen würde ich von leihwagenversicherung.de aber auch Abstand nehmen. Die Deckungssumme ist zu gering und ich meine mich zu erinnern, dass jemand schon mal Fahrzeuge mit Dachzelt dort angefragt hatte und diese auch ausgeschlossen wurden.

Beste Grüße

Guido
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