THEMA: www.leihwagenversicherung.de
16 Apr 2012 11:45 #232036
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  • Uli.S am 16 Apr 2012 11:45
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Hallo Guido,

bei uns würde der Versicherungsbetrag schon ausreichen.
Bei unserem Suzuki liegt er bei 2200.-€.

Aber auf einen Streit wegen der befestigten Straße möchte ich es nicht ankommen lassen.
Da hat man nur Ärger und zieht unter Umständen doch den kürzeren.

Gruß Uli
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17 Apr 2012 21:58 #232376
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  • tohoro am 17 Apr 2012 21:58
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Hallo Uli,

ich habe das mit den Strassen auch nochmals bei der Versicherung angefragt und folgende Antwort erhalten:

Sehr geehrter Herr ...
 
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Die Versicherung ist gültig, wenn der Mietwagen auf den öffentlichen befestigten Straßen und Wegen, die von Roads Authority (Kategorie B, C, D und M) betrieben werden, gefahren ist. Ausgeschlossen sind Fahrschäden, die anderswo als auf einer öffentlichen Strasse eintreten. Wir hoffen das hilft.
 
Mit freundlichen Grüssen,
Kundenbetreuung


Meine Anfrage lauete:

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
 
Aus Ihrer Antwort zu Frage 2 kann ich noch nicht entnehmen, auf welchen Straßen in Namibia ein Mietfahrzeug versichert ist. Das öffentliche Straßennetz in Namibia besteht aus befestigten Straßen, jedoch sind dies größtenteils keine Asphaltstraßen. Ausnahmen sind natürlich private Farmzufahrten, die selbstverständlich nicht zum öffentlichen Straßennetz gehören.
 
Anbei ein Auszug aus Wikipedia zur Art der befestigten Straßen:
Liste der Straßen in Namibia aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine Liste der Straßen in Namibia. Das namibische Straßennetz besteht aus 45.387 km und ist zum Großteil entsprechend den Fahrbahndecken kategorisiert. Die Straßenbefestigungen bestehen dabei aus folgenden Straßenoberbautypen (Stand November 2010[1]):

· Bitumendecke: 6387 Kilometer (km)
· Kiestragschicht: 24.744 km
· Erdtragschicht (bearbeitet): 9005 km
· Erdtragschicht (nicht bearbeitet): 3489 km
· Sandtragschicht: 241 km
· Salztragschicht: 272 km (insbesondere die C34)
· sonstige Straßen: 1249 km

Straßentypen und -nummerierung
Allgemeines:

· B-Straßen sind Nationalstraßen, mindestens zweispurig und asphaltiert.
· C-Straßen sind Hauptstraßen und teilweise asphaltiert, sonst mit Kiestragschicht.
· D-Straßen sind unterschiedlich gut gewartete Schotterpisten.
· M-Straßen ersetzen beziehungsweise ergänzen teilweise die Bezeichnungen der C- und D-Straßen und sind ähnlich einer Europastraße länderübergreifend angelegt.
· P-Straßen (neu F-Straßen) sind schmale und nicht regelmäßig gepflegte private Zufahrtswege zu Farmen die nicht direkt über eine der anderen Straßennummern erreichbar sind.

Ist ein Versicherungsschutz auf B, C, D und M Straßen gewährleistet? Denn all diese Straßen gelten als „offizielle“ Straßen und gehören zum öffentlichen Straßennetz.
Ich bitte, um den Versicherungsumfang bewerten zu können, nochmals um eine Präzisierung Ihrer Antwort.
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas

Also ich denke diese Antwort ist präzise und der Versicherungsschutz umfasst somit alle Pads bis auf die privaten Farmzufahrten.

Gruß Thomas
Letzte Änderung: 17 Apr 2012 22:11 von tohoro.
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11 Nov 2016 17:49 #451612
  • Philipp_Phoenix
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  • Philipp_Phoenix am 11 Nov 2016 17:49
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Hallo zusammen,

auch wir haben uns für unsere 3-wöchige Reise mit Toyota-Hilux und Dachzelt dafür entschieden, bei der Autovermietung die Option mit höchstem Selbstbehalt zu wählen und den Selbstbehalt in Deutschland abzudecken, da dies billiger ist. Als Option standen leihwagenversicherung.de und die Allianz/ELVIA.
Beim Lesen der AVBs ist mir aufgefallen, dass bei leihwagenversicherung.de als Versicherer "AWP P & C S.A. - Niederlassung Niederlande handelnd als Allianz Global Assistance Europe, Firmenanschrift Poeldijkstraat 4, 1059 VM Amsterdam, Niederlande, eingetragen in den Niederlanden" eingetragen ist. Interessanterweise führen also beide Versicherungen zum gleichen Anbieter, denn auch die Allianz/ELVIA Selbstbehalt-Versicherung gehört zu AWP P&C S.A.

Einige Punkte in den AVB waren mir für die speziellen Verhältnisse in Namibia zu ungenau formuliert, sodass ich nochmal per Mail nachgehakt habe. Im Folgenden die wesentlichen Aussagen:
Leihwagenversicherung.de
Meine Frage: "Weiterhin heisst es unter "3. Versicherte Mietwagen": "Ausgeschlossen sind Mietwagen, die einen Wert von über € 80.000 haben oder mehr als 20 Jahre alt sind, sowie das Mieten von „Oldtimern“ sowie teuren oder exotischen Fahrzeugen, die nicht als herkömmlich oder üblich gelten." Ist unser gemietetes Fahrzeug (Toyota Hilux Double Cab 2.5 4x4, mit Dachzelt) nach Ihren Bedingungen damit vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?"
Antwort: "Leider sind Wohnmobile nicht in unseren Standardversicherungen einbegriffen und wir können Ihnen diese Art von Versicherung nicht anbieten."
Ein Toyota Hilux mit Dachzelt gilt hier also offensichtlich als Wohnmobil und ist daher nicht versichert!

Allianz/ELVIA
Meine Frage: "[...]für Oktober haben wir eine dreiwöchige Mietwagenrundreise durch Namibia (Auto= 4x4 mit Dachzelt, z.B. Toyota Hillux) geplant. [...] §2: 4x4 Geländewagen mit Dachzelt sind also inbegriffen?"
Antwort: "§2 der Geländewagen ist natürlich mitversichert. Das Dachzelt hängt von den Mietbedingungen ab. Deckt Ihr Vermieter auch die Schäden am Dachzelt, übernehmen wir die Selbstbeteiligung."

Damit mussten wir nicht lange überlegen und haben uns bei der Allianz versichert und die Versicherung glücklicherweise nicht in Anspruch nehmen müssen. Wir haben die Standardroute inklusive Fish-River-Cayon, also insgesamt ca. 4600 km, gemacht und weder Reifen noch Windschutzscheibe tauschen müssen, sind aber (auch durch Lesen der Beiträge hier im Forum) sensibilisiert gewesen und sehr zurückhaltend gefahren. Etwas erschreckt hat uns, dass einige Urlauber, die wir in Namibia getroffen haben, nicht mal wussten, dass es in Namibia keine richtige Vollkaskoversicherung gibt und erzählt, dass sie mit über 100 km/h Gravelroads gefahren sind ohne zu wissen, dass dabei keine Versicherung aufkommt :ohmy:
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11 Nov 2016 18:04 #451614
  • Markus615
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  • Markus615 am 11 Nov 2016 18:04
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Philipp_Phoenix schrieb:
Etwas erschreckt hat uns, dass einige Urlauber, die wir in Namibia getroffen haben, nicht mal wussten, dass es in Namibia keine richtige Vollkaskoversicherung gibt und erzählt, dass sie mit über 100 km/h Gravelroads gefahren sind ohne zu wissen, dass dabei keine Versicherung aufkommt :ohmy:

Hallo,

da braucht man nicht erschrecken, wer mit über 100 km/h Gravelroads fährt und das auch noch als "blutiger Anfänger", der braucht keinen Versicherungsschutz sondern einen wirklich guten Schutzengel. Don't drive faster than your guardian angel can fly! ;)

Die Wahrscheinlichkeit dass man einen "Hochgeschwindigkeitsunfall" mit über 100 km/h überlebt ist nahezu 0. Man sollte sich mal überlegen wie lange es in Namibia dauern kann bis Hilfe da ist oder bis man in ein richtiges Krankenhaus kommt wenn etwas ernsteres ist, vielleicht passt man dann die Fahrweise entsprechend an?

Kopfverletzungen von einem Überschlag braucht nun wirklich kein Mensch und es gibt noch viel mehr Möglichkeiten sich umzubringen, vor allem wenn zeitnah keine ärztliche Hilfe zu erwarten ist.

Gruß Markus
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11 Nov 2016 19:26 #451624
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  • Philipp_Phoenix am 11 Nov 2016 17:49
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Da bin ich ganz deiner Meinung.
Schlimm fanden wir auch die Raser, die bei Gegenverkehr auf Gravelroad die Geschwindigkeit nicht gedrosselt haben, sondern unverändert vorbei gerast sind, sodass die aufgewirbelten Steine schön an unser Auto und Windschutzscheibe geknallt sind. Am schlimmsten waren da die Minivans mit Anhänger...
Letzte Änderung: 11 Nov 2016 19:27 von Philipp_Phoenix.
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11 Nov 2016 20:17 #451631
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  • WoMa am 11 Nov 2016 20:17
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Philipp_Phoenix schrieb:
Etwas erschreckt hat uns, dass einige Urlauber, die wir in Namibia getroffen haben, nicht mal wussten, dass es in Namibia keine richtige Vollkaskoversicherung gibt und erzählt, dass sie mit über 100 km/h Gravelroads gefahren sind ohne zu wissen, dass dabei keine Versicherung aufkommt :ohmy:

Das finde ich auch erschreckend, denn die Vermieter, die ich kenne, erklären ihren Mietern ganz genau wie schnell sie wo fahren dürfen, und dass sie den Versicherungsschutz verlieren, wenn sie sich nicht an den Vertrag halten. Normalerweise steht das dort dann auch so drin - und die Leute unterschreiben es ja auch.
Wenn das andere Vermieter nicht machen - also es ausdrücklich nochmal erklären - dann ist das meiner Meinung nach schon recht fahrlässig. Sie nehmen sich damit eine der Möglichkeiten, ihren Wagen heil wieder zurückzubekommen (und ihre Kunden unverletzt).
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