Hallo,
so etwas nennt man M.E. freie Meinungsäußerung. Da hat der Gesetzgeber den Rahmen sehr sehr weit gesteckt. Ich erinnere an die Bewertung von Lehrern durch die Schüler im Internet. Dagegen haben Lehrer beim BHG (Bundesgerichtshof) geklagt, und sind gescheitert. Ist Meinungsfreiheit. Es ist Jedermann erlaubt über Erfahrungen zu berichten, gute oder schlechte und eine Bewertung abzugeben. Die lauten könnte - M.E. nicht empfehlendswert-, oder so ähnlich. Dafür kann niemand belangt werden. Vergessen wir auch nicht, die bewerteten Objekte sind im südlichen Afrika. Klage müsste in Deutschland geführt werden. Darauf würde sich hier kein Anwalt einlassen - aussichtslos.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier jemand, aus welchen Gründen auch immer, unwahre eindeutige Geschäftsschädigungen publiziert.
Erlaubt ist vieles:
Nicht angreifbar wäre folgende Äußerung. Böse Zungen behaupten der Koch pinkele regelmäßig in den Kaffee, weil dieser so schlecht schmeckt (der Kaffee).
Bedenklich, leider nicht änderbar ist, dass Mitarbeiter über das eigne Unternehmen positive Bewertungen abgeben.
Meine Bitte ist sich keine Gedanken darüber zu machen. Ein Risiko besteht nicht. Informationen über Autovermieter, Camps und Lodges sind für alle (denke ich) hier im Forum sehr nützlich und bewahren vor negativen Erfahrungen.
Hallo joli,
vielen Dank für den Tipp:
www.rate-namibia.com
Gruß
Siggi