THEMA: Mit fremden Fahrzeug in Namibia und Botswana
11 Mär 2009 22:50 #93884
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  • jenssc am 11 Mär 2009 22:50
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Diese \" Letter of Authority \" schauen bei jedem Vermieter anders aus .
Europcar z.B . stellt für jedes Land einen aus . Bei Budget steht alles auf einem Formular .
Es ist einfach nur vermerkt , dass der Fahrer des Wagens .. mit der Nummer ... , der Motornummer... usw berechtigt ist in dies oder das Land zu fahren .
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12 Mär 2009 13:57 #93919
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  • HolgerK. am 12 Mär 2009 13:57
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Hallo Hermannn,
was Du brauchst ist auf alle Fälle eine Police clearance. Dazu muß der Wagen in der Independence Road bei der Polizei vorgeführt werden. 3 Tage später bekommst Du dann die Bestätigung, daß das Auto nicht gestohlen ist. Dieses Schreiben kostet 30 N$, gilt 90 Tage, die entsprechenden Länder müssen eingetragen sein und es wird an der Grenze auf alle Fälle verlangt. Mietwagenfahrer brauchen das nicht, die sind abgesichert mit ihrem Mietvertrag.
Gruß
HolgerK.
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12 Mär 2009 14:32 #93924
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  • maddy am 12 Mär 2009 14:32
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Hallo Hermann,

Nein, eine Police clearance brauchst du ganz bestimmt nicht!
Das Auto ist ja registriert.

Du brauchst eine certified copy (wird gratis auf jeder Polizeistation gemacht) von der Vehicle Registration. Dort sind Motor nummer und Chassis number drauf, diese brauchst du eventuell an der Grenze.

Der 'Letter of Authorisation' ist kein Formular, ein Brief vom registrierten Besitzer, der sagt dass Du (Name, Pass nummer) von ihm (Name, ID oder Passnummer - dieselbe nummer wie auf dem Registration Paper) die Erlaubnis hast, das Auto nach Namibia und / oder Botswana zu fahren.
Wahrscheinlich fragt dich kein Mensch danach, aber man kann ja nie wissen.

Versicherungsnachweis wuerde ich auch mitnehmen (einfach eine Kopie von seiner vehicle insurance) - ich wurde allerdings noch nie danach gefragt.

So einfach ist das...

Gruss aus Sodwana
Maddy
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12 Mär 2009 16:42 #93954
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  • Ulli am 12 Mär 2009 16:42
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Nein, eine Police clearance brauchst du ganz bestimmt nicht!
Das Auto ist ja registriert.

Auch ein gestohlenes Auto ist registriert! Und bei der Clearance geht es darum einen aktuellen Nachweis darüber zu haben dass das Auto nicht gestohlen ist. Unsere Clearance wollte man schon öfter sehen...

Aber hier wird sowieso munter alles durcheinander geworfen. Hermann hatte z. B. gar nicht erwähnt wo das Auto seines Freundes überhaupt zugelassen ist. Wenn es eine Zulassung in Namibia hat dann gibt es u. U. gar keine Versicherung für das Fahrzeug. Sie ist eben nicht vorgeschrieben. Daher werden an der Grenze auch keine Versicherungspapiere überprüft. Und falls das Auto keine Zulassung in Nam hat macht dort keine Polizei irgendwas, weder irgendwelche beglaubigten Kopien noch wird eine Clearance ausgestellt.

Gruss

Ulli
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12 Mär 2009 18:34 #93965
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  • Hermann am 12 Mär 2009 18:34
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Hallo,
es ist ja wirklich eine muntere Diskussion.
Also,das Fahrzeug ist in Namibia stationiert,hat zwar noch ein deutsches Kennzeichen,wird aber mit Carnet gefahren.
Im Internet habe ich bisher kein Formular'Letter of Authorisation' gefunden.

Hermann
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12 Mär 2009 18:52 #93966
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  • swisschees am 12 Mär 2009 18:52
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Hallo Herrmann

Du bist ein Witzbold, lieferst wichtige Informationen nicht und amüsierts Dich über die \"muntere Diskussion\".

Für die Gernzüberschreitung hast Du ja das Carnet, aber eigntlich hast Du auch nicht gesagt, dass Du die Grenze überschreiten willst.
Allerdings gibt es Länder (z.B. Ägypten) bei den das Carnet nur gültig ist, wenn der Fahrer und der Carnetbesitzer übereinstimmen.

Ansonsten würde ich mal behaupten, dass Du nichts brauchst, Zur Sicherheit würde ich eine Schreiben des Freundes mitnehmen. Darin müsste er bestätigen, dass Du das Fahrzeug benutzen darfst und das Kennzeichen, die Chassis- und Motornummer stehen.

Gruss
Emanuel
Letzte Änderung: 12 Mär 2009 18:53 von swisschees.
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