travelNAMIBIA schrieb:
Hi Can, hi Maputo,
Verlängerung einmalig für ein Jahr über den südafrikanischen Automobilclub (AASA) erfolgen. Die Übertragung der Carnets in Namibia ist offiziell nicht möglich.
wobei das relativ schwammig ist. Erst steht bei Südafrika "Verlängerung" und dann bei Namibia "Übertragung". Die Übertragung findet in ein neues Carnet statt. Die Verlängerung hingegen am alten Carnet. Und diese war noch nie in Namibia beim AA möglich, sondern musst immer über den AASA laufen (Namibias AA hat rein gar nichts mit Carnets zu tun - die wickeln nur über Südafrika ab).
Was möchte der ADAC also sagen:
- Verlängerung in Südafrika möglich
- Übertragung in Namibia nicht möglich
Was sagt der ADAC nicht:
- Was ist mit Verlängerung in Namibia?
- Was ist mit Übertragung in Südafrika?
Und nochmal deutlich: Laut dem MoF gibt es zollrechtlich keine Gesetze/Vorgaben in Namibia, die irgendwie von den internationalen Abkommen bzgl. "vorübergehendem Aufenthalt eines Fahrzeuges in einem fremden Land" abweichen.
Viele Grüße
Christian
P.S. Ich frage mich nur jetzt, ob das "Problem" das Verhalten der Dame war ("blöde" Leute gibt es überall) oder ein inhaltliches Problem mit etwas was die Dame hätte genehmigen wollte, es aber einfach nicht macht. In dem Fall hilft nur, wenn überhaupt, eine formelle Beschwerde.
Hallo Christian,
ich versuchs mal.....
Grundsätzlich: Die Voigtstr. darf überhaupt kein Carnet stempeln. Ich weiß, dass sie es dennoch getan haben, deswegen gab es in der Vergangenheit mehrfach Probleme mit dem RSA AA, weil Namibia die Abwicklung "lasch" gehandhabt hat. Auch darf die Voigtstr. im Falle der Verschrottung das Carnet nicht stempeln. Das macht die vorgestzte Stelle in der Straße, die du genannt hattest und muss vorher mit einem Antragsformular beantragt werden. Nur nebenbei.
Die Voigtstr. darf nur in einem Fall abstempeln und zwar in dem genannten Fall, wenn ich nicht ausführen kann - den Antrag beim RSA Zoll und AA gestellt habe, dieser von denen genehmigt ist, ich bei unserem ADAC hier ein neues Carnet beantragt und zugeschickt bekommen habe. (Die schicken das erst zu, wenn die Genehmigung der RSA Behörden vorliegen) Dann kann ich mit beiden Carnets und den Genehmigungen aus RSA zu einer "Binnenzollbehörde" gehen und die Umstempelung vornehmen lassen - ohne das das Fahrzeug die SZU verlassen hat.
Eine Verlängerung des bestehenden Carnets über dessen Ablaufdatum war noch nie so richtig legal, wenn es mal soooo gemacht wurde. Das hat nen Zöllner in Zim bei mir auch mal gemacht und hat einfach das Exp.Date auf dem Carnet durchgestrichen - neu geschrieben und Stempel fertig. Mit diesem Carnet wäre ich nie wieder in die Union gekommen...
Zu der Dame - sie verhält sich korrekt, sie darf gar nicht stempeln aufgrund geltendem Recht, was Carnets betrifft. Die Zusatzaussagen von Ihr - ok, da schreibe ich mal nichts.....und selbstverständlich kann sie ein Fahrzeug konfiszieren und festsetzen. Das Recht hat sie und sie könnte es auch sofort nachverzollen und über den ADAC hier die Zollsumme plus Auslagen zur sofortigen Zahlung einfordern. Und der ADAC würde ungeprüft zahlen, für den Fall wird die Bürgschaft sofort fällig.
Wie Maputo schrieb...wer weiß wie die Gespräche mit den betroffenen Parteien verliefen - liebgewonnene Annehmlichkeiten lässt man sich nicht gerne nehmen.....
Gruß