Seeheim beantragt legale Prostitution

Seeheim beantragt legale Prostitution
Hotel Bellevue in Seeheim Anfang des 20. Jahrhunderts. (Foto: Sammlung Walter Rusch)

Geschichte wiederholt sich nicht. Aber sie sorgt immer wieder für das eine oder andere Déjà Vu. Wie zum Beispiel bei immer neuen Initiativen, die Prostitution zu legalisieren. Einen Antrag ähnlichen Inhalts gab es schon 1908…

“Zurückkommend auf die mit Ew. [ehrwürdiger] Hochwohlgeboren gehabte Unterredung gestatte ich mir, ganz erg. [ergebenst?] Ew. Hochwohlgeboren ein Zirkular [Rundbrief] zu unterbreiten, aus dem Ew. Hochwohlgeboren ersehen kann, daß die gesammte [sic] weiße Bevölkerung Seeheims die Errichtung eines Bordells mit Freuden begrüßt, und dasselbe aus gesundheitlichen Rücksichten schon lange gewünscht hat.” Mit diesem Anschreiben vom 13. November 1908 reagiert der Ansiedler Carl Bamberg darauf, dass der zuständige Bezirksbeirat Keetmanshoop das erste Gesuch einige Monate zuvor abgelehnt hat.

Abgesehen von der äußerst devoten Sprachhaltung wundert man sich natürlich über den Ort, für den das Bordell beantragt wird. Seeheim?! Der kleine Platz am Fischfluss, 40 km westlich von Keetmanshoop? Heute aus einem Hotel und einer Handvoll Häusern bestehend, ist Seeheim damals ein viel besuchter Durchgangsort, hauptsächlich wegen der Eisenbahn, denn dort zweigt die Gleisstrecke nach Süden (Kalkfontein Süd, heute Karasburg) von der Linie Lüderitzbucht – Keetmanshoop ab. Reisende, die auf ihren Anschlusszug warten, können zwischen zwei Hotels wählen. Außerdem gilt Seeheim als Treffpunkt für Diamanten-Schmuggler. Wie aus der Polizeilichen Verfügung vom 16. September 1909 zu folgern ist, gibt es in Seeheim sogar mehr Bedarf an Prostituierten als in Lüderitzbucht: In Seeheim sind fünf “Dirnen” zugelassen (ebenso wie in Keetmanshoop), in Lüderitzbucht nur vier.

Der Bezirksbeirat leitet den Antrag an eine höhere Instanz weiter – das Gouvernement in Windhoek. Das wiederum erklärt sich für nicht zuständig und fügt verschnupft hinzu: “[…] es kann nicht eine Behörde, welche zur Aufrechterhaltung für Gesetz und Ordnung berufen ist, ihre ausdrückliche Genehmigung zur Herstellung einer den Bestimmungen des Strafgesetzbuchs widersprechenden Einrichtung erteilen.” Das Schreiben vom 16. Januar 1909 schließt mit dem Hinweis, dass die lokale Polizeibehörde – wie auch anderswo üblich – den eigentlich gesetzeswidrigen Zustand mit einer Verfügung regeln kann.

Im April 1909 erhält Carl Bamberg grünes Licht. Warum? Sitzungsprotokolle des Bezirksbeirates vom November 1908 und April 1909 nennen drei Gründe: “Nach Mitteilungen der Aerzte sind viele Eingeborene in Keetmanshoop geschlechtskrank, ebenso viele Weisse.” Bei unkontrollierter Prostitution sei eine bedrohliche Ausbreitung zu befürchten. Außerdem: “Viele Eingeborenen-Familien ernähren sich hier lediglich durch Hurerei. Die Männer ziehen vor, nicht zu arbeiten, sondern mit dem Geld, welches ihre Frauen und Töchter durch ihr unsauberes Gewerbe verdienen, ein bequemes Leben zu führen.”

Die Genehmigung ist an Auflagen gebunden. Der “Bordellwirt” darf ausschließlich europäischstämmige Freudenmädchen beschäftigen. “Frauenspersonen, welche gewerbsmässig Unzucht treiben, werden unter Gesundheitskontrolle gestellt”, heißt es in der ‘Polizeiverfuegung betreffend das Verhalten der Prostituierten in Seeheim’ vom 16. September 1909. “Einmal wöch[en]tlich werden die unter Sittenkontrolle stehenden Frauenspersonen durch den Regierungsarzt untersucht […].” Um Ärgernissen vorzubeugen, dürfen die Dirnen den Ort von 11.00 – 18.00 Uhr nicht betreten. “Das Ansprechen von Männern auf der Strasse, das auffällige Hin- und Herstreichen, das Stehenbleiben sowie jedes sonstige auf Anlocken von Männern berechnete öffentliche Verhalten ist verboten.”

Viel Erfolg hat Carl Bamberg mit seinem Freudenhaus nicht. Das liegt nicht etwa am Ärger mit den Behörden, ganz im Gegenteil, denn deren anfänglicher Widerstand schlägt in tatkräftigen Beistand um. Nein, laut Notiz in einem Jahresbericht der Gesundheitsbehörden ist es der Mangel an geeignetem und willigem Personal: “Im Jahre 1910 musste wegen Trippererkrankung das hiesige weisse Bordell geschlossen werden. Die Bemuehungen des Bezirksamt[s] um andere Prostituierte blieben ohne Erfolg.”

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