Wir vermieten privat günstig unseren Nissan Patrol GR mit Schlafdach, voll ausgerüstet, ab Ende Februar. Anfragen bitte per mail, da wir in Afrika unterwegs sind: avolkner@gmx.net
Nissan Patrol GR günstig zu vermieten
was hier nicht alles feilgeboten wird: Ford Sierras, Solarpanel, Malerone, "private" Leihwagen...
vermieten privat günstigdas geht so nicht. Entweder privat umsonst oder gewerblich "günstig". Aber dann bitte ordentlich angemeldet, gewerblich als Mietwagen versichert und versteuert! Alles andere ist "Schwarz" (in) Afrika und kann z.B bei einem Schadensfall mit Personenschaden oder hohem Sachschaden sehr teuer und unangenehm werden. Der Geschädigte wir sich in der Regel am Fahrer/ Mieter schadlos halten. D.h. der Verursacher wird dann evtl. in Namibia bleiben, bis der komplette Schaden (von wem auch immer) erstattet ist.
Hallo lieber Gast,
vom Prinzip her hast Du sicher recht - aber eben nur vom Prinzip her: man kann sein privates Auto ja auch gegen Übernahme der Selbstkosten an andere "vermieten" - oder besser verleihen. Die Haftpflicht- und Kaskoversicherung - so denn überhaupt gesondert abgeschlossen - kann man ebenfalls informieren, so dass es aus der Ecke wohl auch keinen Ärger gibt. Was meinst Du, wieviele Wohnmobilbesitzer in Deutschland ihre Mobilheime während des Jahres nach genau dieser Regelung an Dritte weitergeben, um ihre Unterhaltskosten für das Fahrzeug in den Griff zu bekommen. Es muss eben nur vermieden werden, dass in der Selbstkosten-Kalkulation Gewinn steckt - dann gilt das Ganze als Gewinnerzielungsabsicht, d.h. als gewerbliche Vermietung.
Gruß Joli
vom Prinzip her hast Du sicher recht - aber eben nur vom Prinzip her: man kann sein privates Auto ja auch gegen Übernahme der Selbstkosten an andere "vermieten" - oder besser verleihen. Die Haftpflicht- und Kaskoversicherung - so denn überhaupt gesondert abgeschlossen - kann man ebenfalls informieren, so dass es aus der Ecke wohl auch keinen Ärger gibt. Was meinst Du, wieviele Wohnmobilbesitzer in Deutschland ihre Mobilheime während des Jahres nach genau dieser Regelung an Dritte weitergeben, um ihre Unterhaltskosten für das Fahrzeug in den Griff zu bekommen. Es muss eben nur vermieden werden, dass in der Selbstkosten-Kalkulation Gewinn steckt - dann gilt das Ganze als Gewinnerzielungsabsicht, d.h. als gewerbliche Vermietung.
Gruß Joli
Ich stimme Dir zu Joli, allerdings ist die Gewinnerzielungsabsicht nicht die einzige Voraussetzung für eine gewerbliche Tätigkeit.
Hinzutreten muß unter anderem eine Teilhabe am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Wer nur an Bekannte, aber insgesamt mit Gewinn vermietet, der wird zumindest dann nicht als Gewerbetreibender anzusehen sein, wenn diese Vermietung nicht ständig, d.h. das ganze Jahr abdeckend stattfindet, sondern sich der Gewinn mehr oder weniger zufällig ergibt, aber durchaus nicht unbeabsichtigt ist.
Insofern wäre die hier angebotene Vermietung wohl nach den vorliegenden Informationen keine gewerbliche!
Hinzutreten muß unter anderem eine Teilhabe am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Wer nur an Bekannte, aber insgesamt mit Gewinn vermietet, der wird zumindest dann nicht als Gewerbetreibender anzusehen sein, wenn diese Vermietung nicht ständig, d.h. das ganze Jahr abdeckend stattfindet, sondern sich der Gewinn mehr oder weniger zufällig ergibt, aber durchaus nicht unbeabsichtigt ist.
Insofern wäre die hier angebotene Vermietung wohl nach den vorliegenden Informationen keine gewerbliche!
ich würde davor warnen, geltendes Versicherungs- Straßenverkehrs- und Strafrecht bzw. die Rechtssprechung Namibias allzu sehr mit der deutschen zu vergleichen.
Ist das Fahrzeug in D angemeldet und versichert, dann hat die in Anspruch zu nehmende Person (Schadenverursacher) sicherlich solange in Namibia zu bleiben, bis alle Schadenersatzansprüche eines Unfallgegners beglichen sind.
Ist das Fahrzeug in Namibia angemeldet und versichert, kann und wird welche Versicherung auch immer bei Kenntnisnahme der Vermietung eines Fahrzeuges gegen Entgelt, jede Schadensübernahme ablehnen.
Eine Vermietung gegen Entgelt entspricht nach namibischer Rechtssprechung keiner einfachen Überlassung einer Sache, sondern einer gewerblichen Tätigkeit. Evtl. Ausnahmen sind auch in Namibia auf den engen "Bekanntenkreis" begrenzt. Ob eine zustandengekommene "Internetbekanntschaft" zum Zwecke der Vermietung gegen Entgelt ausreicht scheint fraglich.
Ein Fahrzeug ist demnach zum Zwecke der Vermietung nicht "domestic" sondern "industrial" zu versichern.
Abhilfe könnte eine vorübergehende gewerbliche Versicherung des Fahrzeuges schaffen. Dazu benötigt man wiederum eine Gewerbeanmeldung, die vom Ministry of Trade and Industry erteilt wird.
Es gibt in Namibia zudem mit dem NTB eine Regulierungsbehörde, welche geltendes Recht (z.B die Vermietung von Fahrzeugen) überwacht.
Das meint wiederum, dass jeder, der in Namibia gegen Entgelt ein Fahrzeug vermietet, beim NTB registriert sein muss. Dies nur nebenbei. Obgleich der stellv. Minister für Umwelt und Tourismus schon alle Unternehmen in Namibia dringend aufgefordert hat dabei zu helfen, illegale Aktivitäten im Tourismus aufzudecken.
Natürlich kann man jetzt sagen, da kriegt ja keiner mit und wenn alles gut geht kräht ja auch kein Hahn nach irgendeiner Bestimmung. Nur was ist im Falle des Falles?
Aber vielleicht meldet sich dazu ja der "Vermieter" nochmal.
Ist das Fahrzeug in D angemeldet und versichert, dann hat die in Anspruch zu nehmende Person (Schadenverursacher) sicherlich solange in Namibia zu bleiben, bis alle Schadenersatzansprüche eines Unfallgegners beglichen sind.
Ist das Fahrzeug in Namibia angemeldet und versichert, kann und wird welche Versicherung auch immer bei Kenntnisnahme der Vermietung eines Fahrzeuges gegen Entgelt, jede Schadensübernahme ablehnen.
Eine Vermietung gegen Entgelt entspricht nach namibischer Rechtssprechung keiner einfachen Überlassung einer Sache, sondern einer gewerblichen Tätigkeit. Evtl. Ausnahmen sind auch in Namibia auf den engen "Bekanntenkreis" begrenzt. Ob eine zustandengekommene "Internetbekanntschaft" zum Zwecke der Vermietung gegen Entgelt ausreicht scheint fraglich.
Ein Fahrzeug ist demnach zum Zwecke der Vermietung nicht "domestic" sondern "industrial" zu versichern.
Abhilfe könnte eine vorübergehende gewerbliche Versicherung des Fahrzeuges schaffen. Dazu benötigt man wiederum eine Gewerbeanmeldung, die vom Ministry of Trade and Industry erteilt wird.
Es gibt in Namibia zudem mit dem NTB eine Regulierungsbehörde, welche geltendes Recht (z.B die Vermietung von Fahrzeugen) überwacht.
Das meint wiederum, dass jeder, der in Namibia gegen Entgelt ein Fahrzeug vermietet, beim NTB registriert sein muss. Dies nur nebenbei. Obgleich der stellv. Minister für Umwelt und Tourismus schon alle Unternehmen in Namibia dringend aufgefordert hat dabei zu helfen, illegale Aktivitäten im Tourismus aufzudecken.
Natürlich kann man jetzt sagen, da kriegt ja keiner mit und wenn alles gut geht kräht ja auch kein Hahn nach irgendeiner Bestimmung. Nur was ist im Falle des Falles?
Aber vielleicht meldet sich dazu ja der "Vermieter" nochmal.
Hallo Gast,
bist du ein namibischer Rechtsanwalt/Jurist? Wenn ja, dann würde ich mich gern mal mit dir per Mail in Verbindung setzen!
Gruß
Gast2
bist du ein namibischer Rechtsanwalt/Jurist? Wenn ja, dann würde ich mich gern mal mit dir per Mail in Verbindung setzen!
Gruß
Gast2
Ich hätte schon aus ganz anderen Gründen Bedenken beim privaten "Leihen" eines Wagens. Was ist denn, wenn unterwegs der Motor den Geist aufgibt oder sonst ein wichtiges, teures Bauteil? Wer trägt denn einen solchen Schaden? Ich jedenfalls würde mir immer irgendwie verpflichtet vorkommen, auch wenn ich mir selbst keiner "Schuld" bewusst wäre. Dann lieber ein paar hundert Euro mehr zahlen und dafür dem Vermieter das Problem überlassen. Und wer kümmert sich um einem, wenn einem eine solche Panne irgendwo in der "Walachei" passiert? Wer schafft den Wagen wieder zurück zum Startpunkt?
Privat oder Gewerbe, versichert oder nicht versichert - nee, das wär nichts für mich, auch wenns von dir, Angela, sicher noch so gut gemeint ist. Aber an deiner Stelle hätte ich auch so meine Bedenken. Außerdem wird der Zustand eures Wagens durch das "Verleihen" nicht besser - vor allem nicht in Namibia. Habe einen Kollegen, der ein Ferienhaus an der Nordsee besitzt und das (gewerblich) vermietet. In den Wochen, in denen er selbst das Haus nutzt, ist er damit beschäftigt, zu renovieren und die von den Mietern hinterlassenen Schäden zu beseitigen. Nein danke.
Gruß
Armin
Privat oder Gewerbe, versichert oder nicht versichert - nee, das wär nichts für mich, auch wenns von dir, Angela, sicher noch so gut gemeint ist. Aber an deiner Stelle hätte ich auch so meine Bedenken. Außerdem wird der Zustand eures Wagens durch das "Verleihen" nicht besser - vor allem nicht in Namibia. Habe einen Kollegen, der ein Ferienhaus an der Nordsee besitzt und das (gewerblich) vermietet. In den Wochen, in denen er selbst das Haus nutzt, ist er damit beschäftigt, zu renovieren und die von den Mietern hinterlassenen Schäden zu beseitigen. Nein danke.
Gruß
Armin
Hallo Armin,
in diesem Punkt stimme ich Dir voll zu. Was da zunächst super günstig aussieht, kann verdammt teuer werden. Genau aus diesem Grunde nehme ich mir auch stets einen Mietwagen, obwohl sich das im Laufe der Jahre ganz schön summiert und ein eigenes Fahrzeug auf den ersten Blick vermutlich deutlich billiger gewesen wäre. Aber was ist, wenn der mal ausfällt ? - Ich habe keine Ahnung von Autos und kann mir also nicht selbst helfen. Da kann schon ein gerissener Keilriemen den Urlaub ganz schön durcheinander wirbeln.
Gruß Joli
in diesem Punkt stimme ich Dir voll zu. Was da zunächst super günstig aussieht, kann verdammt teuer werden. Genau aus diesem Grunde nehme ich mir auch stets einen Mietwagen, obwohl sich das im Laufe der Jahre ganz schön summiert und ein eigenes Fahrzeug auf den ersten Blick vermutlich deutlich billiger gewesen wäre. Aber was ist, wenn der mal ausfällt ? - Ich habe keine Ahnung von Autos und kann mir also nicht selbst helfen. Da kann schon ein gerissener Keilriemen den Urlaub ganz schön durcheinander wirbeln.
Gruß Joli