wir schreddern hier den Fred - es ging doch auf gut denglisch um Langzeit Parking in ZA...
Also... die 90 Tagefristen gelten nur für Personen - ein Fahrzeug kann mit Carnet 1 Jahr in der Zollunion bleiben - egal wo. Wissen sollte man allerdings das im Carnet auch vermerkt ist, dass man sein Fahrzeug nicht länger als 6 Wochen verlassen söllte... Aber diese Richtlinien wird nicht kontrolliert
In Namibia muss ein "landfremdes Fahrzeug" ein Crossborder charge Permit (CBCP) erwerben - zwangsweise beim Grenzübertritt (auch wenn man erst kurz vorher aus Namibia gekommen ist - das "alte", u.U. noch länger gültige CBCP wird an der Grenze (meistens) einkassiert). Steht das Fahrzeug länger als 90 Tage im Land (z.B. in der Zeit zwischen den Urlauben), läuft das CBCP aus und es müßte eigentlich ein neues CBCP erworben werden. Da aber eventuelle Lücken zwischen den CBCP nicht kontrolliert werden, reicht es wohl vor der nächsten Reise ein neues CBCP vom freundlichen Untersteller (in Windhoek) erwerben zu lassen.
Die 90 Tagefrist für Personen startet in Südafrika ab dem Moment wo man südafrikanischen Boden betritt - und läuft durch, auch wenn man das Land z.B. nach Namibia verläßt. Einen Reset der 90 Tage gibt es (angeblich) nur wenn man aus dem Heimatland einreist - was gilt wenn man aus z.B. aus MOZ nach Südafrika einreist?
In Namibia darf eine Person (auf Tourivisum) insgesamt nur 90 Tage im Jahr im Land sein - es gilt also die geplante Aufenthaltsdauer in Namibia bei Ankunft zu bestimmen und auch nur für diese Zeit ein Visum im RP eintragen zu lassen um das Maximum an Reisen nach Namibia aus den erlaubten 90 Tagen pro Jahr herauszuholen!
Ich glaub das wär alles zu den 90 Tagen..oder? Vielleicht söllten wir einen eigenen Fred aufmachen um alle Klarheiten zu beseitigen?
Grüßle
Frank