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THEMA: langzeit parking in südafrika
26 Okt 2015 05:28 #404923
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  • food-safari am 26 Okt 2015 05:28
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Moin, hallo an alle ,das mit den 90 Tagen / Fristen ist irgendwie an mir
vorbei gegangen, wer kann das bitte kurz noch mal erklären?
leben Dank
Rüdiger


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26 Okt 2015 07:23 #404929
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  • maggus am 26 Okt 2015 07:23
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Hi,

ganz kurz: Namibia nur 90 Tage Aufenthalt pro 365 Tage, Südafrika jeweils 90 Tage bei Einreise aus dem Heimatland, Einreise aus den Nachbarländern gilt nicht!


Gruß


Markus
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26 Okt 2015 07:47 #404930
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  • travelNAMIBIA am 26 Okt 2015 07:47
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Hi Markus,

das ist nicht korrekt:
- Namibia: 90 Tage pro Kalenderjahr (über den Jahreswechsel dann theoretisch 180 Tage)
- Südafrika (wobei ich da vielleicht nicht auf dem aktuellsten Stand bin?!): 90 Tage pro 12 Monate

Hi Rüdiger,

vielleicht ist mit der 90-Tage-Frist in diesem Zusammenhang auch die Bezahlung der Straßensteuer für nicht in Namibia registrierte Fahrzeuge gemeint. Diese muss alle 90 Tage in Namibia entrichten werden (sofern das Fahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt).

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
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Letzte Änderung: 26 Okt 2015 07:56 von travelNAMIBIA.
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26 Okt 2015 13:19 #404998
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Hi Christian,

die 90 Tage Aufenthalt für Namibia pro Kalenderjahr können stimmen, die 90 Tage für Südafrika sind mehrmals pro Jahr möglich, allerdings muss hierzu aus dem Heimatland neu eingereist werden!


Gruß


Markus
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26 Okt 2015 13:57 #405007
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wir schreddern hier den Fred - es ging doch auf gut denglisch um Langzeit Parking in ZA... :woohoo:

Also... die 90 Tagefristen gelten nur für Personen - ein Fahrzeug kann mit Carnet 1 Jahr in der Zollunion bleiben - egal wo. Wissen sollte man allerdings das im Carnet auch vermerkt ist, dass man sein Fahrzeug nicht länger als 6 Wochen verlassen söllte... Aber diese Richtlinien wird nicht kontrolliert :whistle:
In Namibia muss ein "landfremdes Fahrzeug" ein Crossborder charge Permit (CBCP) erwerben - zwangsweise beim Grenzübertritt (auch wenn man erst kurz vorher aus Namibia gekommen ist - das "alte", u.U. noch länger gültige CBCP wird an der Grenze (meistens) einkassiert). Steht das Fahrzeug länger als 90 Tage im Land (z.B. in der Zeit zwischen den Urlauben), läuft das CBCP aus und es müßte eigentlich ein neues CBCP erworben werden. Da aber eventuelle Lücken zwischen den CBCP nicht kontrolliert werden, reicht es wohl vor der nächsten Reise ein neues CBCP vom freundlichen Untersteller (in Windhoek) erwerben zu lassen.

Die 90 Tagefrist für Personen startet in Südafrika ab dem Moment wo man südafrikanischen Boden betritt - und läuft durch, auch wenn man das Land z.B. nach Namibia verläßt. Einen Reset der 90 Tage gibt es (angeblich) nur wenn man aus dem Heimatland einreist - was gilt wenn man aus z.B. aus MOZ nach Südafrika einreist? :unsure:
In Namibia darf eine Person (auf Tourivisum) insgesamt nur 90 Tage im Jahr im Land sein - es gilt also die geplante Aufenthaltsdauer in Namibia bei Ankunft zu bestimmen und auch nur für diese Zeit ein Visum im RP eintragen zu lassen um das Maximum an Reisen nach Namibia aus den erlaubten 90 Tagen pro Jahr herauszuholen!

Ich glaub das wär alles zu den 90 Tagen..oder? Vielleicht söllten wir einen eigenen Fred aufmachen um alle Klarheiten zu beseitigen?

Grüßle
Frank
immer wieder gern im südlichen Afrika unterwegs...
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