Hallo Gusano,
nach meinem Kenntnisstand verhält es sich so
Aufenthaltsdauer in der Zollunion 1 Jahr egal ob auf einem Carnet oder 2 Carnets.
Carnetdauer und Aufenthaltsdauer müssen getrennt betrachtet werden!
In der Theorie musst du runter um das Anschlusscarnet zu verlängern das nur noch 6 Monate Gültigkeit hat bevor dieses abläuft, Anm. Die Carnetverlängerung bzw. Gültigkeitsdauer werden relativ streng gehandhabt, also keine Experimente, ich denke so 10-14 Tage über das Gültigkeitdatum hinaus sind das äusserste der Gefühle.
Gruss Kurt
PS
Fallen beim neuen Carnet Einreise und Gültigkeitsbeginn dann zusammen laufen dann beide nach rund einem Jahr aus.
PSS
Unstimmigkeiten können den Einzug des Fahrzeuges bedeuten plus Strafe und Zollforderungen