THEMA: Namibische Anbieter vs. check24
07 Jul 2023 10:21 #669417
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  • Dirk.R am 07 Jul 2023 10:21
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Alfi schrieb:
Ich habe in den letzten 20 Jahren im südl. Afrika nur Avis, Hertz oder Europcar ohne Campingausrüstung gebucht. Anbieter sind ja TUIcars, driveFTI ect. Auch über die Portale CHECK24 oder Billiger Mietwagen. Die Versicherungsbedingungen sind einfach transparenter und besser.

Ich habe in meinem Leben schon sehr viele Mietwagen -häufig über die Portale- gemietet. Und erst vor 2 Jahren habe ich mich für Costa Rica mal in die Versicherungsbedingungen eingelesen. Mir war nämlich bei einigen Angeboten aufgefallen, dass Offroad ausgenommen war. Im Vergleich zu Namibia ist der Gravel-Anteil in CR noch überschaubar. Da kann man sich dann ggf. im Fall der Fälle trefflich mit der Versicherung streiten.

Ein anderer Knackpunkt: diese Versicherungen zahlen in der Regel nicht, wenn die Versicherung des Verleihers nicht zahlt. Heißt: Rollover bitte selber bezahlen.
Hier mal ein aktuelles Beispiel für den Fortuner über CHECK24 und dort über FTI Cars & Camper:
„ Achtung: Wenn der Hauptschaden aufgrund grober Fahrlässigkeit von der Versicherung vor Ort (Teil- oder Vollkasko) nicht reguliert wird, ist die Erstattung des Selbstbehalts ausgeschlossen.“.
Und bei ausländischen Brokern gibt es teilweise noch ganz andere Formulierungen.

Außerdem geht es bei den Versicherungen immer nur um den Selbstbehalt und nicht den kompletten Schaden wie bspw. bei einem Crash ohne Beteiligung Dritter oder eines Tiers. Federführend sind immer die Bedingungen des Verleihers vor Ort.

Ich möchte definitiv nicht ausprobieren, wer was zahlt, wenn ich den Mietwagen geschrottet hätte und fühle mich mit der Miles & More Kreditkarte am sichersten aufgehoben (zahlt bis zu 75 TEUR und hat gute Versicherungsbedingungen). Die Karte ist im ersten Jahr kostenlos und die Eröffnung geht in unter 1 Woche.
Letzte Änderung: 07 Jul 2023 10:31 von Dirk.R.
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07 Jul 2023 11:23 #669420
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  • fidel am 07 Jul 2023 11:23
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Bevor hier jemand panisch wird: Es schadet nie, sich sämtliche Bedingungen durchzulesen. Da gibt es solche und solche. Mir sind - gerade bei Brokern - sehr viele untergekommen, bei denen ich Null Bedenken hätte, da die Erstattung so pauschal geregelt ist, dass da nichts schiefgehen sollte (außer dass man sich mit einem (ggf.) ominösen Broker im Ausland rumschlagen muss, wenns hart auf hart kommt). Viele diese Verträge sind nicht bloß Selbstbehaltversicherungen, sondern regeln weitaus großzügiger Erstattungsansprüche. Der Grund ist, dass die Vermittler schon wissen, dass manche Bedingungen vor Ort sehr kundenfeindlich sind und dieses Risiko bewusst dem Kunden pauschal abnehmen, dafür aber finanziell davon profitieren, dass über sie gebucht wird. Daher - vorher lesen und vergleichen.

Das zitierte Beispiel von Check24 würde ich - als Jurist - anders verstehen. Wenn du ein Vertrag nach deutschem Recht mit deinem Vermittler o. Broker hast, richtet sich auch die Definition der groben Fahrlässigkeit nach deutschem Recht. Und da wäre ein "normaler" Rollover (d.h. nicht betrunken, nicht übertriebene GEschwindigkeit, ..) niemals grob fahrlässig. Zudem unterliegen diese Vermittlungs-Verträge dann der deutschen AGB-Kontrolle, die ggf. auch zur Unwirksamkeit manch uneindeutiger Klauseln führen dürfte. Ich hätte da (wie gesagt, es kommt immer auf den konkretne Vertrag an) weniger Bedenken als nur bei einem Vertrag nach namibischen/südafrikanischen Recht.

Was anderes sind die Selbstbehaltversicherungen - diese versichern in der Tat oftmals nur den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt, d.h. auf dem Papier nur dann, wenn auch nach dem Mietvertrag ein Versicherungsfall vorläge. Hier schaut die gelebte Praxis (sowohl was die Regulierung mit den lokalen Vermietern als auch die Regulierung kleinerer Schäden (d.h. wohl nicht bei einem Totalschaden) durch die Versicherungen aber wohl weniger streng aus. Wie sehr man sich darauf verlassen möchte, ist persönliche Risikoeinschätzung.
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07 Jul 2023 15:29 #669430
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  • fitty am 07 Jul 2023 15:29
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Hallo zusammen,

ich lese mit großem Interesse die Beiträge zur Versicherung.
Wir haben für diesen September ein Toyota Hilux mit Campingausrüstung bei AfricaOnWheels gemietet und bereits 15% angezahlt.
Soweit ich sehe, fällt damit für uns die Option mit der Eurowings Kreditkarte aus, oder?
Laut Versicherungsbedingung müsste das Auto komplett mit genau dieser Kreditkarte bezahlt werden.
Ist das jetzt einfach blöd gelaufen oder seht ihr da noch Möglichkeiten?

Und noch eine Frage: Zahlt die von Carsten erwähnte ELVIA Versicherung auch bei Reifen- und Glasschäden, die ja von der namibischen Standardversicherung ohne Zusatz - soweit ich das verstanden habe - nicht übernommen werden?

Viele liebe Grüße
Barbara
Letzte Änderung: 07 Jul 2023 15:37 von fitty.
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09 Jul 2023 08:18 #669483
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  • Dirk.R am 07 Jul 2023 10:21
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fitty schrieb:
Soweit ich sehe, fällt damit für uns die Option mit der Eurowings Kreditkarte aus, oder?
Laut Versicherungsbedingung müsste das Auto komplett mit genau dieser Kreditkarte bezahlt werden.
Ist das jetzt einfach blöd gelaufen oder seht ihr da noch Möglichkeiten?

Grundsätzlich musst du den Wagen mit der Kreditkarte bezahlen.
Ich sehe aber noch eine kleine Chance. Du könntest vor Ort versuchen, dass sie 100% auf die neue Karte berechnen und dir die Vorauszahlung auf dem ursprünglichen Zahlungsweg zurückzahlen. Evtl. auch schon im Vorfeld anfragen, ob das möglich wäre.
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