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THEMA: Fahren zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang
09 Jul 2022 11:15 #646838
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  • ifo am 09 Jul 2022 11:15
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Wir benötigen einige Ratschläge zum Fahren mit einem Mietwagen (Hilux, Namibia2Go) zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang. Unser Reisebüro sagt, wir sollten nicht zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang fahren, weil es zu gefährlich ist, obwohl es nicht streng im Mietvertrag verboten ist. Wir hatten natürlich nicht vor, nachts zu fahren, aber wir haben die folgende Situation, in der wir in der Nähe des Sonnenuntergangs/Sonnenaufgangs fahren müssen. Wir bleiben über Nacht in Swakopmund, machen aber eine Kajak- und Sandwich Bay-Kombination in Walvis Bay. Wir müssen um 8 Uhr morgens dort sein und die Fahrt dauert etwa 45 Minuten, so dass wir kurz vor Sonnenaufgang aufbrechen müssten (Mitte Juli). Das Gleiche gilt für die Rückkehr von der Sandwichbucht, die wir zwischen 17 und 18 Uhr erreichen würden. Wir haben bei der Kajak-Agentur nach einem Transfer gefragt, aber sie sagten, es sei völlig sicher, selbst zu fahren. Irgendein Rat?
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09 Jul 2022 11:58 #646840
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  • travelNAMIBIA am 09 Jul 2022 11:58
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Es geht um lange Überlandstrecken v.a. wg. Wildwechsels. Abends zum Restaurant oder von Swakop nach Walvis kannst du natürlich fahren.

Viele Grüße
Christian
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09 Jul 2022 13:00 #646845
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ifo schrieb:
Irgendein Rat?

Hallo Ifo,

wir kennen den Vertrag nicht und können auch nicht wissen, was der Leihwagenvermieter wie, wo meinen könnte.

Fragen die sich auf die Verträge beziehen, musst Du mit Deinem Leihwagenvermieter abklären. Nur er kann in diesen Fällen Dein Ansprechpartner sein.

Stell Dir vor, hier, im Forum, rät Dir jemand zu im Dunkeln zu fahren, es passiert etwas ....
Und dann?
Willst Du dann sagen, ja aber, der User XY im Namibia-Forum hatte aber geschrieben, das sei kein Problem.

In diesem Zusammenhang auch noch einmal dieser Thread => www.namibia-forum.ch...henkarte.html#646563

LG
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09 Jul 2022 13:31 #646851
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Logi schrieb:
ifo schrieb:
Irgendein Rat?

Hallo Ifo,

wir kennen den Vertrag nicht und können auch nicht wissen, was der Leihwagenvermieter wie, wo meinen könnte.

Fragen die sich auf die Verträge beziehen, musst Du mit Deinem Leihwagenvermieter abklären. Nur er kann in diesen Fällen Dein Ansprechpartner sein.

Stell Dir vor, hier, im Forum, rät Dir jemand zu im Dunkeln zu fahren, es passiert etwas ....
Und dann?
Willst Du dann sagen, ja aber, der User XY im Namibia-Forum hatte aber geschrieben, das sei kein Problem.

In diesem Zusammenhang auch noch einmal dieser Thread => www.namibia-forum.ch...henkarte.html#646563

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Wir haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geprüft, und dort steht nichts über das Fahren im Dunkeln, aber wir werden sie ausdrücklich fragen.
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09 Jul 2022 14:39 #646856
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Geh doch mit Logik an die Sache ran.
In der Stadt, jedenfalls in touristisch erschlossenen Gegenden bzw. Stadtteilen, ist es nach Sonnenuntergang nicht anders als am Tag, nur daß das natürliche Licht durch Laternen ersetzt wird.
Bei Überlandfahrten ist es nach Sonnenuntergang gefährlich, weil es keine künstliche Beleuchtung gibt und Menschen und Tiere aller Art auf den Straßen unterwegs sein können. Da besteht die Gefahr einer Kollision, auch mit Menschen und Nutzvieh, was neben dem Schaden am Fahrzeug weitere erhebliche Schäden und einen Haufen Ärger verursachen kann. Zumal die Straßen bzw. Pisten auch nicht immer die besten sind und man besser dran ist, wenn man ausreichend Tageslicht hat.

Yanjep
Letzte Änderung: 09 Jul 2022 14:40 von yanjep.
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09 Jul 2022 15:44 #646861
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ifo schrieb:
Wir haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geprüft, und dort steht nichts über das Fahren im Dunkeln, aber wir werden sie ausdrücklich fragen.

In diesem Zusammenhang solltet Ihr auch gleich nachfragen, ob das Fahren auf Farmgelände erlaubt ist, wenn Ihr beispielsweise vorhabt in Klein Aus Vista, Ameib oder anderen, nicht nummerierten, Pisten zu fahren.
Namibia2Go schließt nämlich Fahrten auf nicht bezeichneten Wegen und unsuitable roads (sehr dehnbarer Begriff) aus.

Und zwar alles schriftlich bestätigen lassen! Damit es da später erst gar keine Missverständnisse gibt.

Und noch einmal: wir kennen die Vertragsverhältnisse nicht. Offensichtlich ist ja auch noch eine Agentur involviert und wie sich da die Gemengelage darstellt, können wir einfach nicht wissen.

LG
Logi
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