Hallo Christian,
ich glaube, du verstehst die rechtliche Systematik nicht ganz. Du hast insoweit recht, als du dich auf die Haftung und die möglichen Versicherungen namibischer/südafrikanischer Mietfahrzeuganbieter beziehst.
Nun werden hier in Deutschland mittlerweile die meisten Mietwagen-Buchungen über Broker/Veranstalter (FTI/dertours/Car del Mar/Argus Car Hire/Sunny Cars usw. usw.) bzw. über Buchungsplattformen im Internet (Check 24/billigermietwagen usw.) getätigt.
Die Buchungsplattformen greifen wiederum überwiegend auf Broker, nur manchmal auf die Mietwagenfirmen direkt zurück.
Broker verbinden ihre Mietwagenangebote zumeist mit Versicherungen, wie sie aus dem Dokument, das Martin vorgelegt hat, hervorgehen. Der Vorteil ist, dass diese Versicherungen meist erheblich billiger sind, als die, die von den Vermietern direkt angeboten werden.
Das Dokument sieht genauso aus wie eine Buchungsübersicht von Check 24 (die im Übrigen kein Voucher ist - der muss ja auch in Englisch sein!). Im - hier abgedeckten - Teil der Buchungsübersicht gibt es die Zeilen 'Vermieter' (AVIS) und 'Anbieter' (?????). Die aufgeführten Versicherungen werden vom Anbieter abgeschlossen, der auch der Vertragspartner ist (nicht der Vermieter!!)
In der Praxis sieht das dann so aus, dass der Mieter in Namibia die volle Kaution für die vorgesehene Selbstbeteiligung bei Schäden hinterlegen muss, die im Schadensfall auch einbehalten wird. Diese Kosten können dann in Deutschland bei der Versicherung geltend gemacht werden. Das dauert ein wenig, klappt aber ganz gut, zumal die beteiligten Versicherungsgesellschaften meist keine windigen Fintech-Dienstleister sind, sondern renommierte Unternehmen wie die Allianz.