THEMA: Britz Autovermietung
27 Okt 2018 19:42 #537031
  • Ernst54
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  • Ernst54 am 27 Okt 2018 19:42
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Hallo LOGI!
Ich muss dir dieses mal voll recht geben. Wie schon in einem anderen Thread von mir bemerkt, egal was die Agentur in D schreibt, entscheidend ist dann letzten Endes, was man in Namibia als Mietvertrag unterschreibt. Speziell Versicherungsbedingungen sind ein heisses Thema. Das sogenannte "Rundum Sorglos Paket" gibt es schlicht nicht.
Also liebe Fomis, sucht diesen Beitrag und denkt nach.
LG :)
Ernst
Edit: Hab den Thread doch gefunden.
namibia-forum.ch/for...am-wdh.html?start=18
Ernst (natürlich mit LG :) )
Letzte Änderung: 27 Okt 2018 19:47 von Ernst54.
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27 Okt 2018 22:37 #537052
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  • frau_shrimp am 27 Okt 2018 22:37
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Das stimmt so nur bedingt. Wenn Du einen Vertrag bei einen deutschen Reiseveranstalter unterschreibst, ist der haftbar.
Du kannst vor Ort beim Autovermieter sonst was unterschreiben und er kann daraufhin Deine Kaution einbehalten. Hast Du jedoch das Rundum Sorglos Paket beim Veranstalter unterschrieben und deckt dies Schäden ab, die Dein Vertrag mit dem Autovermieter nicht abdeckt, kannst Du den Betrag beim Veranstalter zurückfordern. Den ursprünglichen Mietvertrag machst Du mit dem Veranstalter, er bekommt das Geld von Dir. Deswegen ist er zu seinen Konditionen haftbar. Der Autovermieter bekommt die Wagenmiete vom Veranstalter, da gelten die Konditionen, die zwischen ihnen abgeschlossen wurden. Falls der Autovermieter unrechtmäßig Geld von Dir verlangt hat, kannst Du dies vom Versnstalter zurückverlangen. Der Veranstalter wird dann entsprechend weniger an den Autovermieter auszahlen.
Wie kann man Namibia nicht lieben?
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27 Okt 2018 22:57 #537053
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  • yanjep am 27 Okt 2018 22:57
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Gut erklärt, genau so ist es.

Yanjep
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27 Okt 2018 23:12 #537055
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  • Logi am 27 Okt 2018 23:12
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frau_shrimp schrieb:
Das stimmt so nur bedingt. Wenn Du einen Vertrag bei einen deutschen Reiseveranstalter unterschreibst, ist der haftbar....

Zufälligerweise habe ich gerade den aktuellen Iwanowski vorliegen - Flüge & Mietwagen Südliches Afrika - und was glaubst Du was da überall unter * steht?

* ausgenommen Fahrlässigkeit/Vorsatz

Und wenn ich mir dann die Anmietbedingungen beispielsweise von Avis für Namibia durchlese:
www.avis.de/TermsAndCondition

Dann kommt da ziemlich viel als "Fahrlässig" in Frage....

LG
Logi
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27 Okt 2018 23:18 #537056
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  • frau_shrimp am 27 Okt 2018 22:37
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Das ist dann aber etwas, worüber sich Autovermieter und Veranstalter streiten müssen.
Wie kann man Namibia nicht lieben?
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27 Okt 2018 23:23 #537058
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  • Logi am 27 Okt 2018 23:12
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frau_shrimp schrieb:
Das ist dann aber etwas, worüber sich Autovermieter und Veranstalter streiten müssen.

Nö. Im Falle von Fahrlässigkeit ist der Versicherungsschutz obsolet.

LG
Logi
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