ALM schrieb:
Servus Fidel.
Leider muss ich Dir in Teilen wiedersprechen....
Die "normale" (Wald- und Wiesen-)Haftpflichtversicherung, welche Dritten zugefügte Schäden abdeckt, kommt nicht für Schäden betreffend gemieteter Fahrzeuge auf. Außer, diese sind explizit in den Versichrerungsbedingen nicht ausgeschlossen.
Also... Ein Blick in die Versicherungsbedingungen seiner eigenen Haftpflichtversicherung gibt Aufschluß.
Das ist dahingehend korrekt, dass viele Versicherungsbedingungen von gewöhnlichen Haftpflichtverträgen Schäden an gemieteten Sachen oder an KfZ explizit ausschließen. Sofern dies aber nicht der Fall ist oder umgekehrt sogar explizit angeführt ist, dass auch für Schäden an gemieteten Sachen (= KfZ) Versicherungsschutz besteht sind derartige Schäden erfasst.
Der Hinweis war daher eher dahingehend gedacht, dass es durchaus Haftpflichtversicherungen gibt ("Wald- und Wiesen-Versicherungen"), die derartige Schäden abdecken. Hat mich ehrlich gesagt auch selbst überrascht, als mich unser Versicherungsvertreter darauf hingewiesen hatte und habe es daraufhin in den Bedingungen überprüft, aber scheint - zumindest bei unserer 0815-Haftpflichtversicherung - mit dabei zu sein. Es kann sich also lohnen, sich seine eigene Versicherung mal genauer anzusehen.
Mallorca-Klausel kann auch sinnvoll sein - umfasst meines Wissens aber ja nur die Haftung für Schäden, die Dritten zugefügt werden und erhöht hier die Deckungssumme - hilft also nichts in dem Standardfall, dass ich einen Kratzer in den Mietwagen fahre, einen Reifen beschädige o.ä. sondern bewahrt mich "nur" vor dem Ruin, wenn der Schaden, den ich einem Dritten (Unfallgegner) zugefügt habe höher ist als die Haftungssumme.
Viele Grüße,
fidel