THEMA: Erfahrungen mit "leihwagenversicherung.de"?
18 Feb 2016 08:15 #419876
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  • fidel am 18 Feb 2016 08:15
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Hallo,

auch ich habe mich kürzlich ausführlich mit dieser Thematik auseinandergesetzt.

Mit Leihwagenversicherung.de habe ich dieselbe Erfahrung gemacht wie Gisa: keinerlei Reaktion auf Anfragen oder Rückfragen.

Der Punkt "Fahrt nach Simbabwe" erscheint mir unproblematisch, damit sind sicher nur Grenzübertritte und nicht Fahrten in Nachbarländern gemeint, die zufällig in Richtung Grenze gehen.

Rausgeflogen ist die Versicherung bei mir aber vor allem wegen des Ausschlusses von "Geländewagen". Das ist ein Hilux nunmal je nach Auslegung des Begriffs - das Risiko, dass es an diesem Begriff scheitert, ist mir ehrlich gesagt zu hoch.

Wie Paule0803 schon sagte, bietet auch Elvia eine entsprechende Versicherung an mit weniger Ausschlussklauseln. Hier wurden Fragen auch sofort und kompentent beantwortet. Es gibt auch ein paar englische Versicherungen, die solche Versicherungen ("Car Hire Insurance") weltweit anbieten.

Bei der Allianz gibt es den Premium-Baustein bei der Boxflex Haftpflichtversicherung, der ebenfalls eine Selbstbehaltversicherung enthält - ohne jegliche Ausschlüsse.

Außerdem sindin vielen normalen Haftpflichtversicherungen Schäden an fremden gemieteten Sachen bis zu einem gewissen Betrag versichert. Die zahlt aber natürlich nicht, wenn du einen Schaden bei Dritten anrichtest und der Vermieter deshalb deine Selbstbeteiligung einbehält.

Worauf du bei der Prüfung der Versicherungen auch unbedingt achten musst: die Selbstbehaltversicherungen greifen stets nur dann, wenn (a) der Vermieter überhaupt eine Kaskoversicherung abgeschlossen hat und (b) der konkrete Schadensfall von der Kaskoversicherung des Vermieters gedeckt ist. Es ist nach meinem Kenntnisstand in Namibia nicht unüblich, dass Vermieter aufgrund der hohen Prämien keine Kaskoversicherung abschließen, sondern das Schadensrisiko nur intern abfedern. Zudem haben namibische Versicherungen viele zusätzliche Ausschlüsse und eine ganz andere Definition von Fahrlässigkeit als deutsche Versicherungen. Greift die Kaskoversicherung des Vermieters nicht, greift auch deine Selbstbehaltversicherung nicht.

Ich mache es daher so (bisher kein Schadensfall abgewickelt, nur Bedingungen geprüft und bei den Versicherungen nachgefragt):

Muss ich dem Vermieter einen Schaden an seinem Fahrzeug ersetzen, greift meine private Haftpflichtversicherung in Höhe der von mir zu zahlenden Selbstbeteiligung. Greift sie nicht, weil irgendwelche Ausschlusstatbestände eingreifen ("Negligence", Schaden auf Farmzufahrt..) greift dennoch meine Haftpflichtversicherung bis zu einer Schadenshöhe von 5000€, soweit der Schaden nicht grob fahrlässig verursacht wurde. Für darüber liegende Schäden hafte ich voll - es lässt sich nunmal nicht vermeiden, dass man blechen muss wenn man Mist baut. Ebenso hafte ich für Schäden die ich am Eigentum Dritter (z.B. Unfallgegner) verursache in Höhe der Selbstbeteiligung.

Viele Grüße,

fidel
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18 Feb 2016 11:44 #419905
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Servus Fidel.

Leider muss ich Dir in Teilen wiedersprechen....

Die "normale" (Wald- und Wiesen-)Haftpflichtversicherung, welche Dritten zugefügte Schäden abdeckt, kommt nicht für Schäden betreffend gemieteter Fahrzeuge auf. Außer, diese sind explizit in den Versichrerungsbedingen nicht ausgeschlossen.
Also... Ein Blick in die Versicherungsbedingungen seiner eigenen Haftpflichtversicherung gibt Aufschluß.

Ich kenne noch die sogenannte Mallorca-Klausel-Versicherung der Hanse Merkur. Diese kann u. U. einen kleinen Beitrag zur Reduzierung des Selbstbehaltes beitragen bzw. die Summe der Kfz-Haftplichtversicherung, welche der Fahrzeughalber bzw. -eigentümer abgeschlossen hat, aufstocken. Voraussetzung jedoch hierfür ist, dass das Fahrzeug über eine Haftpflichtversicherung verfügt und deren Haftungssumme zunächst in Anspruch genommen wird, bevor die Summe der Hanse Merkur Versicherung zum Tragen kommt.

Schöne Grüße vom Alm
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18 Feb 2016 13:14 #419918
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  • fidel am 18 Feb 2016 08:15
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ALM schrieb:
Servus Fidel.

Leider muss ich Dir in Teilen wiedersprechen....

Die "normale" (Wald- und Wiesen-)Haftpflichtversicherung, welche Dritten zugefügte Schäden abdeckt, kommt nicht für Schäden betreffend gemieteter Fahrzeuge auf. Außer, diese sind explizit in den Versichrerungsbedingen nicht ausgeschlossen.
Also... Ein Blick in die Versicherungsbedingungen seiner eigenen Haftpflichtversicherung gibt Aufschluß.

Das ist dahingehend korrekt, dass viele Versicherungsbedingungen von gewöhnlichen Haftpflichtverträgen Schäden an gemieteten Sachen oder an KfZ explizit ausschließen. Sofern dies aber nicht der Fall ist oder umgekehrt sogar explizit angeführt ist, dass auch für Schäden an gemieteten Sachen (= KfZ) Versicherungsschutz besteht sind derartige Schäden erfasst.

Der Hinweis war daher eher dahingehend gedacht, dass es durchaus Haftpflichtversicherungen gibt ("Wald- und Wiesen-Versicherungen"), die derartige Schäden abdecken. Hat mich ehrlich gesagt auch selbst überrascht, als mich unser Versicherungsvertreter darauf hingewiesen hatte und habe es daraufhin in den Bedingungen überprüft, aber scheint - zumindest bei unserer 0815-Haftpflichtversicherung - mit dabei zu sein. Es kann sich also lohnen, sich seine eigene Versicherung mal genauer anzusehen.

Mallorca-Klausel kann auch sinnvoll sein - umfasst meines Wissens aber ja nur die Haftung für Schäden, die Dritten zugefügt werden und erhöht hier die Deckungssumme - hilft also nichts in dem Standardfall, dass ich einen Kratzer in den Mietwagen fahre, einen Reifen beschädige o.ä. sondern bewahrt mich "nur" vor dem Ruin, wenn der Schaden, den ich einem Dritten (Unfallgegner) zugefügt habe höher ist als die Haftungssumme.

Viele Grüße,

fidel
Letzte Änderung: 18 Feb 2016 13:15 von fidel.
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18 Feb 2016 16:38 #419981
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Hallo Fidel,

hast recht... Die Mallorca-Klausel inkludiert in der eigenen Kfz-Haftpflicht, sofern dort beinhaltet, deckt die Haftplfichschäden am Eigenum Dritter ab.

Wir hatten vor drei Jahren eine sogenannte Mietwagenschutz Weltweit PKW - Versicherung abgeschlossen und diese deckte auch den Selbstbehalt ab.

Versicherte Leisungen waren:

1. Erstattung des Selbstbehaltes - bei PKW bis zu 2.500 Euro und bei Wohnmobilen und Moterhomes bis zu 5.000 Euro
2. Reise-Haftpflichversicherung für Unfälle mit Mietwagen bis insgesamt 1 Mio. Euro

Kosten damals 132 Euro für 22 Tage.

MfG

Alm
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18 Feb 2016 19:26 #420011
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  • Kori am 18 Feb 2016 19:26
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Damit die Selbstbehaltversicherung greift, wird aber vorausgesetzt, dass die eigentliche Vollkaskoversicherung eintritt. Wie wir alle wissen, liegt in Namibia aber genau hier das Problem, auch, weil sehr schnell "Fahrlässigkeit" den Versicherungsschutz ausschließt, dass ebenfalls nicht gezahlt wird, wenn nicht Dritte beteiligt sind.
Will heißen: Du kommst von der Straße ab, das Fahrzeug überschlägt sich, der Schaden liegt schnell bei einigen zehntausend Euro. Niemand wird bezahlen.
Ich habe mich sehr lange mit dem Thema beschäftigt und viel recherchiert. Das Ergebnis: Einzig (mir bekannte) adäquate Lösung ist die Platin Kreditkarte von MLP. Die wickelt nach deutschen Vollkasko-Regeln ab, hat eine ausreichende Deckungssumme, zahlt auch für Camper, Geländewagen, Wohnmobile und sogar privat genutzte Lkw. All das unabhängig davon, ob ich den Leihwagen mit der Karte bezahlt habe oder nicht. Ausgeschlossen sind lediglich Rennen.

Herzlichst, Kori
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18 Feb 2016 20:27 #420024
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Hallo,

Wenn man die Zusatzversicherung "reduzierte Kaution 3" bei Asco abschließt wird bezahlt wenn man einen Unfall ohne Fremdbeteiligung hat (Fahrlässigkeit ausgeschlossen). Das heißt wenn man von der Straße abkommt und das Auto sich überschlägt übernimmt die Versicherung den Schaden.
www.ascocarhire.com/...reduzierter-kaution/

Liebe Grüße
Carmen
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