THEMA: Erfahrung Vollkasko über Kreditkarte
22 Nov 2012 16:43 #264149
  • ojn
  • ojns Avatar
  • Beiträge: 22
  • Dank erhalten: 22
  • ojn am 22 Nov 2012 16:43
  • ojns Avatar
Hallo!

Für unseren Miet-Hilux - und vermutliche viele andere - ist die Antwort klar: er ist als Lkw in Namibia zugelassen (wäre es auch in Deutschland) und fällt schon deswegen unter den 1./2. Ausschluss der "Lufthansa"-Bedingungen und ist auch bei der MLP Platinum ausgeschlossen. Daher mein Fazit zu Anfang: für uns sinnlos. Das hat nichts mit undurchsichtigen Versicherungsbedingungen sondern eher mit unerwarteten Zulassungsbedingungen zu tun: ein Fahrzeug mit 5 Sitzplätzen und relativ kleiner Ladefläche war für mich bisher ein Pkw. Dass es nicht so ist, hätte man - wenn man das Problem erkannte hätte - herausfinden können.
Ob ggf. Campingzubehör mitversichert ist, wäre mir weniger wichtig, den Schaden kann ich notfalls alleine tragen, aber einen ganzen Hilux ersetzen zu müssen, würde ich gerne vermeiden.

Viele Grüße
ojn
Der Administrator hat öffentliche Schreibrechte deaktiviert.
22 Nov 2012 17:11 #264157
  • jogo
  • jogos Avatar
  • Beiträge: 153
  • Dank erhalten: 74
  • jogo am 22 Nov 2012 17:11
  • jogos Avatar
Hallo,

ich hatte letztes Jahr genau die gleiche Frage nach Durchlesen der Versicherungsbedingungen für die Mastercard Platinum. Die Antwort vom Autoverleiher (Savanna) war, dass der HILUX (Double Cab 3.0 Diesel) als PKW zugelassen ist. Soweit ich mich erinnern kann, hatte ich einen ähnlichen Eintrag auch auf den Kfz-Papieren gesehen.

So gesehen war das für uns erst mal nicht als Problem erkennbar.

Grüße
Jogo
Der Administrator hat öffentliche Schreibrechte deaktiviert.
22 Nov 2012 21:02 #264186
  • SASOWEWI
  • SASOWEWIs Avatar
  • Beiträge: 3080
  • Dank erhalten: 1202
  • SASOWEWI am 22 Nov 2012 21:02
  • SASOWEWIs Avatar
@ Jogo,

danke für den Hinweis, vielleicht sollte man dazu übergehen einfach mal ein Foto der Zulassungspapiere zu machen, im Fall der Fälle kann man dann gegenüber einer Versicherung besser argumentieren. Bei Fahrten über Landesgrenzen sind die ja automatisch als Kopie dabei, ob das bei reinen Inlandsfahrten auch so ist kann ich garnicht sagen wenn ich so drüber nachdenke.

lg sasowewi
Der Administrator hat öffentliche Schreibrechte deaktiviert.
27 Nov 2012 23:13 #264883
  • mynamibia
  • mynamibias Avatar
  • Beiträge: 20
  • Dank erhalten: 23
  • mynamibia am 27 Nov 2012 23:13
  • mynamibias Avatar
Hallo,

so schnell kann ich hier einfach nicht aufgeben. Ich habe erneut bei der LH angerufen und die Fragen entsprechend gestellt und dann tatsächlich die Aussage bekommen "So es sich nicht um einen PKW handelt, ist das Fahrzeug egal wo es bewegt wird, nicht versichert." Und nach der Einschätzung dieser 2. Person der Hotline ist ein Toyota Hilux eher kein PKW. Damit wären die Schilderungen bestätigt, dass es sich hier tatsächlich eher um ein Lockmittel für Geschäftsreisende handelt, die mal einen normalen PKW im Ausland mit gewohnter Absicherung mieten wollen.

Dennoch habe ich noch bei meinem anstehenden Vermieter in Namibia angefragt und bekam direkt die Bestätigung, dass alle bei dieser Vermietung vorhandenen Toyota Hilux als PKW zugelassen sind. Darauf konnte ich es natürlich nicht beruhen lassen und bat um eine Kopie eines Fahrzeugscheins. Diesen habe ich dann auch anstandslos bekommen, habe ich unten angehängt. Hier ist vermerkt, das es sich um eine 'vehicle category' = Light load vehicle (GVM 3500 kg or less) handelt. Ob dies nun nach deutscher Betrachtung eher ein PKW ist, ist nicht wirklich zu recherchieren, aber zumindest unter 3,5 Tonnen und nicht explizit ein LKW.

Mit dieser Motivation habe ich erneut bei der LH angerufen und hatte die 3. Person, eine sehr aufgeschlossene und freundliche Dame, am Telefon und habe erneut die Geschichte berichtet. Am Ende habe ich, nach Rücksprache mit der Schadensregulierung, Übersendung des Fahrzeugscheins und meiner ausdrücklichen Aufforderung, mir etwas schriftliches zu übermitteln, eine für mich nachvollziehbare und ausreichende Zusage bekommen. Originaltext des Lufthansa Miles & More Credit Card Versicherungsservice: "Nach telefonischer Anfrage, bestätigen wir Ihnen auch das Sie für den Wagen (Toyota Hillux) solange sie auf öffentlichen Straßen fahren auch Versicherungsschutz haben." Kopie dieser E-Mail habe ich auch unten angehängt.

Natürlich ist mir bewusst, wenn ich mich jetzt in einem tiefen und weit von jeder Straße entfernten Graben im Mamili-Park einbuddle, dann habe ich ein Problem, weil kein Versicherungsschutz. Aber darum geht es hier auch nicht wirklich, sondern um den Grundschutz und der ist für mich so gegeben.

Viele Grüße
Frank
Anhang:
Der Administrator hat öffentliche Schreibrechte deaktiviert.
Folgende Benutzer bedankten sich: Butterblume, Philip Marlowe, Alexander_aus_Berlin, Cheldon
27 Nov 2012 23:45 #264884
  • Swakop1952
  • Swakop1952s Avatar
  • Beiträge: 2664
  • Dank erhalten: 2087
  • Swakop1952 am 27 Nov 2012 23:45
  • Swakop1952s Avatar
Sorry, Du begibst Dich hier m.E. ziemlich blauäugig auf Glatteis.
Auf dem Fahrzeugschein steht eindeutig Pickup/ Bakkie.
Da steht aber absolut nichts von "Sedan" =PKW.
Es besteht offensichtlich ein Verständnisproblem zwischen Dir und dem Vermieter, der den Unterschied zwischen PKW und LKW nach deutschem Recht nicht kennt.

Ein Pickup ist ein Kleinlastwagen, und der ist ein Nutzfahrzeug, nach deutschem Recht ein LKW. Ein LKW nach deutschem Recht muß NICHT zwingend über +3,5 to. Bruttogewicht haben, das hat auch steuerliche Gründe. Ich habe z.B. einen Vito Mixto (zugelassen als LKW geschlossen) mit geringerer Zuladung als ein solcher Hilux Pickup hat.

Im Endeffekt bist Du dem Rückversicherer ausgeliefert, und ob der da mitmacht, das Risiko wäre mir zu riskant einzugehen. Und bei diesen Formulierungen der eMail wäre ich eher sehr zurückhaltend. Die können so oder so ausgelegt werden.
Der Administrator hat öffentliche Schreibrechte deaktiviert.
Folgende Benutzer bedankten sich: Butterblume
28 Nov 2012 07:25 #264902
  • Guido.
  • Guido.s Avatar
  • Guido. am 28 Nov 2012 07:25
  • Guido.s Avatar
Hallo Frank,

danke für die Info. Ich denke auch, dass die Versicherung sich da vertan hat. Ein "Light Load Vehicle" ist kein PKW (Light Passenger Vehicle/Sedan). Auf der anderen Seite hast Du eine E-Mail mit einer expliziten Bestätigung. Bei einer E-mail stellt sich zwar ggf. noch die Frage nach der Beweiskraft, aber grundsätzlich können die so eine explizite Zusicherung nicht so einfach wieder zurück ziehen.

Jetzt musst Du noch abklären, ob das Auto mit Dachzelt, eingebautem Kühlschrank usw. ein Camper ist ;)

Beste Grüße

Guido
Letzte Änderung: 28 Nov 2012 07:42 von Guido..
Der Administrator hat öffentliche Schreibrechte deaktiviert.