THEMA: KFZ-Versicherung in Namibia
01 Jun 2010 11:36 #141554
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  • travelNAMIBIA am 01 Jun 2010 11:36
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Hi Ulli,

hast soweit recht, für ein Carnet ist nur die Anmeldung des Fahrzeugs nötig. Aber in Deutschland z.B. besteht Haftpflichtversicherungspflicht für KfZ... also ist die Versicherung sozusagen auch nötig um das Fahrzeug angemeldet zu haben und damit indirekt auch für das Carnet. Kasko ist aber keineswegs notwendig.

Sonnige Grüße
Christian
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01 Jun 2010 11:38 #141555
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  • giraffenmog am 01 Jun 2010 11:38
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Hallo Ulli,

das hat auch nur indirekt etwas damit zu tun. Ich habe die Unterlagen von unserem ADAC so verstanden, daß ein Carnet nur für ein angemeldetes Fahrezug ausgestellt UND verlängert werden darf.

Und um ein Fahrzeug anmelden zu können bzw. damit ein Fahrzeug angemeldet bleibt, brauchst Du halt die Versicherung und den ganzen anderen Rest.... zumindestens in Deutschland.

Tatsächlich wird das allerdings fast ausschließlich bei der ersten Ausstellung des Carnets kontrolliert und - wie Erika beschrieben hat - bei der Verlängerung dann einfach vorausgesetzt.

Ich möchte hier jetzt niemanden Angst machen - finde aber, daß man dieses Risiko kennen und für sich selber einschätzen sollte, bevor man ein im südliche Afrika stationiertes Fahrzeug abmeldet.
Letzte Änderung: 01 Jun 2010 11:39 von giraffenmog.
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01 Jun 2010 11:48 #141557
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  • Erika am 01 Jun 2010 11:48
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Hallo Giraffenmog

Du stimmst mich nun ziemlich nachdenklich. Wie gesagt, unser Auto steht mit Schweizer Nummernschildern schon bald seit 20 Jahren in Afrika. Jedes Jahr bestellen wir bei unserem Touring Club (TCS) ein neues Carnet. Die einzige Bedingung ist, dass das Auto jedes Jahr aus der Zollunion gefahren und dann wieder frisch importiert wird. Noch niemals mussten wir einen Versicherungsnachweis vorlegen.

Auch wenn wir unsere Schweizer Versicherung behalten hätten, wäre das komplett nutzlos gewesen, da das südliche Afrika usw. gar nicht mit eingeschlossen wäre. Die Versicherung zahlt ja auch nur, wenn sie das Unfallfahrzeug gegebenenfalls begutachten kann. Und ob wir das Fahrzeug in Namibia oder sonst wo versichert haben, interessiert unseren TCS auch nicht, da er ja für keinen Schaden aufkommen muss, wenn es mal einen Unfall gibt. Das Carnet ist nur ein Zolldokument und der TCS ist nach meinem Dafürhalten überhaupt nicht daran interessiert, ob man versichert ist oder nicht.

Es wäre schön, wenn sich noch andere Fahrzeugbesitzer melden würden um ihre Erfahrungen hier mitzuteilen.

Grüessli Erika
Meine Reiseberichte:
1971: Mit dem VW-Bus von Kapstadt bis Mombasa
www.namibia-forum.ch...ahren.html?start=120
2013: Durch den wilden Westen Tansanias (Am Anfang war die Hülle)
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2013: Nordmosambik, mal schön - mal hässlich + ein Stück Südtansania
www.namibia-forum.ch...n-mal-haesslich.html
2014: Auf bekannten und unbekannten Pfaden durch Tansania
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2015: Eine Reise wird zum Alptraum/Kenia
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01 Jun 2010 11:52 #141558
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giraffenmog schrieb:
Ich möchte hier jetzt niemanden Angst machen - finde aber, daß man dieses Risiko kennen und für sich selber einschätzen sollte, bevor man ein im südliche Afrika stationiertes Fahrzeug abmeldet.

Hallo,

und wennes angemeldet ist muss es irgend wann zum TüV oder bei uns zur MFK, jetzt hast du die Wahl, hin und her verschiffen für den TüV oder abmelden, letzteres ist das kleinere Übel da du ja in Afrika so wie so nicht über eine europäische Versicherung versichern kannst.

Btw - der TCS bei uns (ACAD in D) will keine Zulassungspapiere sehen beim Anschlusscarnet (wäre mir neu)

Gruss Kurt
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Letzte Änderung: 01 Jun 2010 11:53 von Crazy Zebra.
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01 Jun 2010 11:56 #141561
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Hallo Erika,

da sprichst Du noch so eine Geschichte an:
Es stimmt leider auch nicht, daß das jährlich Verlassen der Zollunion die einzige Bedingung dafür ist, ein Fahrzeug temporär mit einem Carnet einführen zu können.

In meinem steht - in dem Bürokraten-Chinesisch und in Schriftgröße 3! - daß das Fahrzeug maximal für 30 Tage im Land bleiben darf, wenn sich der Fahrzeughalter außerhalb des Landes, in daß das Fahrzeug eingeführt wurde, befindet.
Verstösst der Fahrzeughalter gegen diese Regelung wird der Zoll für das Fahrzeug zuzüglich einer großzügigen Strafe fällig.

Weder der Südafrikansiche Zoll noch die Botschaft kennen diese Regelung und nennen sie auf Anfrage. Ich kenne auch keinen Fall, bei dem sie bisher angewandt wurde. Aber auch hier muß man selbst entscheiden, ob man dieses Risiko eingehen will...

Ich möchte Dir keine Angst machen - ich halte bei beiden Regelungen die Gefahr für ziemlich gering, daß man damit auf die Nase fällt. Die gängige Handhabung ist z.Z. eine andere.
Letzte Änderung: 01 Jun 2010 11:57 von giraffenmog.
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01 Jun 2010 12:41 #141570
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giraffenmog schrieb:

In meinem steht - in dem Bürokraten-Chinesisch und in Schriftgröße 3! - daß das Fahrzeug maximal für 30 Tage im Land bleiben darf, wenn sich der Fahrzeughalter außerhalb des Landes, in daß das Fahrzeug eingeführt wurde, befindet.

Hallo G-Mog,

stimmt und stimmt nicht :)

Es ist dem jeweiligen Land überlassen wie lange der Aufenthalt mit dem Carnet stadt gegeben wird.

Das können 30 Tage sein, ebensogut 6 Monate oder eben ein Jahr.
Meine Infos sind, die SA-Zolllunion gewährt die zollfreie Einfuhr für ein Jahr, Kenia - je nach bestechlichkeit der Beamten von 30 Tagen bis ein Jahr.

Genau so verhält es sich mit der Kaution, je nach Land kann die massiv variieren.

Gruss Kurt
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Letzte Änderung: 01 Jun 2010 12:42 von Crazy Zebra.
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