Hallo Markus,
dein Tipp an Marcus ist ja grundsätzlich der beste, wenn da nicht dieses Einfuhrverbot wäre....
Einfuhrverbot in die Bundesrepublik Deutschland
Einfuhrverbote nach Deutschland bestehen für Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse, Erde und Kultursubstrat gemäß Anhang III A der Richtlinie 2000/29/EG.
Folgende Pflanzen und Pflanzenteile dürfen aus Drittländern grundsätzlich nicht nach Deutschland bzw. in das Gebiet der EU eingeführt werden:
Zitruspflanzen (Citrus L.) und deren Hybriden, wie z.B. eingetopfte Pflanzen, Pflanzen zum Anpflanzen mit bloßen Wurzeln, Pflanzenteile, Blätter und Früchte mit Stielen (Früchte ohne Stiele und Blätter unterliegen keinem Einfuhrverbot)
Kartoffeln (Solanum L.)
Nachtschattengewächse
Weinreben (Vitis L.), wie z.B. Pflanzen zum Anpflanzen, Pflanzenteile (z.B.
Edelreiser) und Blätter
Viele Nadelgehölze
Einige Laubgehölze (Esskasstanie, Eiche, Pappel aus Nordamerika)
Lose Erde und Kultursubstrat, außer reinem Torf ohne Pflanze
Viele Gräserarten
www.lfl.bayern.de/ip...eit/020983/index.php
Vielleicht doch lieber Sand mitnehmen? Der steht zumindest nicht auf dieser Liste.
Gruß Gina