THEMA: Chargeback bei Hotelleistungen
02 Jul 2020 16:53 #591366
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  • La Leona am 02 Jul 2020 16:53
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hallo Makra, wichtig ist, dass du innerhalb der angegebenen Frist deiner Bank anwortest, denn die Prozedere der diversen Varianten von charge back sind alle an Fristen gebunden. Auf den von Thai zitierten Anhang musst du überhaupt nicht eingehen. Du lehnst kategorisch alles ab und bestehst auf dem bereits erhaltenen Betrag mit der Begründung alle Unterlagen dazu erbracht zu haben. Ein weiteres Argument ist, dass diese Begründungen ja dienten um dir den Betrag gutzuschreiben. Wie die Vorschreiber auch erwähnen, ist der springende Punkt der, dass du ursprünglich den refund bei Thai angefordert hast und vom service provider (Thai) keine Antowort erhalten hast auf deine e-mails. Somit war und ist der einzige Weg für dich charge back. Viel Glück!
Gruss Leona
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02 Jul 2020 19:04 #591371
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  • Makra am 02 Jul 2020 19:04
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travelNAMIBIA schrieb:
Dann ist der erste Schritt Dich mit dem Anbieter (Thai) zu verständigen. Diese bieten Dir ja nun einen Gutschein an. Mir ist nicht klar, wie Du dann nachweisen konntest, dass sie Dir kein Angebot machen?
Hi Christian, diese Frage habe ich heute Mittag übersehen ;)
Das war ja auch mein erster Schritt, mehrere Mails auf die zig Umbuchungungen und ich hatte vergeblich versucht in Frankfurt bei Thai anzurufen. Nachdem Thai nicht reagiert hat, habe ich Mitte April das CB beantragt. Die erste Mail von Thai überhaupt kam vor 2 Wochen. Allerdings war es kein Angebot, sondern nur die Mitteilung über das Insolvenzantragsverfahren. Ein Angebot von Thai haben wir nie erhalten.
Liebe Grüße
Makra
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02 Jul 2020 19:51 #591373
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chrisanna8 schrieb:
Hallo Makra, ich habe chargeback für den stornierten Flug SAA Windhoek Joburg Windhoek bekommen, also kein Flug, der in Europe startete. Wichtig ist, dass in den AGBs der airline NICHT steht, dass als refund auch andere Optionen neben cash zulässig sind. Bei SAA steht nur was von normalem refund bei Stornierung. Ich habe den Abschnitt der AGBs kopiert und an die Bank geschickt. Dann hat es geklappt.
Beste Grüße und viel Glück, chrisanna


Ich habe jetzt die AGB von Thai durchgearbeitet und bin tatsächlich fündig geworden:

10.2 VORGESCHRIEBENE RÜCKERSTATTUNGEN
10.2.1 Falls wir einen Flug annullieren oder nicht angemessen im Rahmen des Flugplans durchführen, nicht an Ihrem Zielort oder Zwischenaufenthalt landen oder Sie wegen uns einen Anschlussflug verpassen, für den Sie eine bestätigte Reservierung haben, erfolgt eine Rückerstattung in der folgenden Höhe:
10.2.1.1 wurde kein Teil des Tickets genutzt, in Höhe des gezahlten Flugpreises,
Liebe Grüße
Makra
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