THEMA: Autokauf Fragen; Westroute Afrika
27 Nov 2018 17:50 #540695
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  • maggus am 27 Nov 2018 17:50
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Hi,


die Einfuhr-Zollgeschichte ist meines Wissen unabhängig vom Carnet! Das Carnet interessiert hier in der EU niemanden, dies ist nur als Zollbürgschaft für Drittländer gedacht und für eine Afrikadurchquerung mit einem in D zugelassenem Fahrzeug wohl unumgänglich.

Alternativ wäre noch ein Kurzzeitkennzeichen zu überlegen, hier zahlt man nur die kurze Zeit in der man angemeldet ist in Deutschland die Steuer und auch die Versicherung, bei der Einreise, wenn entsprechen geplant, hat man dann ein angemeldetes Fahrzeug und kann dann einfach zur nächsten TÜV Stelle fahren und dort TÜV machen lassen.

Ob sich allerdings dies dann rechnet, sei dahingestellt....


Gruß Markus
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27 Nov 2018 19:06 #540708
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  • Focus am 27 Nov 2018 19:06
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HI Markus,
das ist nicht ganz richtig - das Kurzzeitkennzeichen bzw. die Kurzzeitzulassung erlischt nach 5 Tagen und das Auto ist somit nach den 5 Tagen nicht mehr zugelassen / angemeldet bzw. hat die gleiche rechtliche Stellung wie ein abgemeldetes Fahrzeug.
Wäre nur ratsam, wenn ich das Auto innerhalb der 5 Tage nur zum Hafen bringen müsste. Also dieses Kennzeichen ruht nicht. Auch ist die Ausstellung des Carnets rein rechtlich auf ein Kurzzeitkennzeichen nicht erlaubt...… Bei Erstausstellung muss ja eine Kopie der Zulassung an den ADAC gesendet werden und die hat man bei einem Kurzkennzeichen nicht.
Sollte man abmelden bzw. mit Kurzzeitkennzeichen ausführen, dann dürftest du bei Wiedereinreise nach Deutschland gar nicht auf der Straße fahren. Lediglich die Fahrt zur nächstgelegenen Zulassungsstelle (Wiederanmeldung) bzw. TÜV Station nach der Grenze darfst du ohne angemeldetes Fahrzeug fahren. Also in dem Fall nur Transport auf fremder Achse.

Aber vielleicht hast du das jetzt auch mit einem Saisonkennzeichen verwechselt, dieses kann kürzestens für 2 Monate ausgestellt werden und bleibt auch ohne TÜV zum Fahrzeug gehörig, muss dann aber bei Wiedereinreise und bestandenem TÜV die 2 Zulassungsmonate treffen.
VG

EDIT: Der Vorteil von einem Carnet gegenüber einem TIL oder TIP ist, dass beim TIL /TIP oft nur 3 Monate Verweildauer erlaubt wird und oft auch nur so lange, wie das VISA des Halters ausgestellt wird. Beim Carnet rein rechtlich bis zu einem Jahr.
Letzte Änderung: 27 Nov 2018 19:19 von Focus.
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28 Nov 2018 06:50 #540760
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Hi Focus,

Du hast natürlich Recht, ich hätte das Saisonkennzeichen gemeint!


Gruß


Markus
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28 Nov 2018 09:37 #540772
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Danke für eure Antworten, viel Input:

Aktueller Stand:

Das Auto bleibt in Deutschland angemeldet. Versicherung immer Vor Ort. Das Auto hat mit Aufbau einen Wert von 16-18.000€. Also kein Riesenverlust. Bis Septbember möchten wir es in Deutschland Haftpflichtversichern und suchen aktuell eine Versicherung, welche das Auto dann ohne Abmeldung 'stilllegt' oder ruhen lässt.

Hat hier wer einen Tipp?

LG
amos
5 Wochen Namibia - Caprivi und Zurück

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28 Nov 2018 19:32 #540837
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Also doch umplanung:

Auto bis Marokko anmelden; dann abmelden.
Carnet de Passage und Internationale Zulassung DAVOR beantragen.
Kfz Versicherung nach Marokko kündigen

Carnet de Passage jedes Jahr verlängern.

Kopierte Nummernschilder, Kopien der Versicherungskarte, Kopien der internationalen Zulassung dabei haben und auf gutem Papier regelmäßig nachdrucken ;-)

Carnet de Passage Kaution in vielen Jahren wiederholen durch verschrotten des Autos im Auland.

Macht das noch jemand so? Hat jemand Erfahrung?

LG
Amos
5 Wochen Namibia - Caprivi und Zurück

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