THEMA: Travelling with Kids - neue Bestimmungen
06 Jun 2015 14:01 #387110
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  • juma am 06 Jun 2015 14:01
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Danke, hatte ich natürlich gelesen vorher, wir sind beide mit, nur bin ich mir eben nicht sicher ob eine beglaubigung notwendig ist!?
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06 Jun 2015 14:20 #387115
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  • granato75 am 06 Jun 2015 14:20
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Hallo,

Wir (beide Elternteile) reisen im August mit unseren Kids nach Johannesburg.
Uns wurde von der SA-Botschaft hier in Wien gesagt, dass die internationale Geburtsurkunde, wie man sie am Standesamt bekommt, ausreicht.
Wir haben vor, dieses Dokument im Orginal und die reguläre österr. Geburtsurkunde sicherheitshalber in Kopie mitzunehmen.

LG,
Peter
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08 Jun 2015 10:39 #387298
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  • lionfight am 08 Jun 2015 10:39
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Aktuelle Erfahrung mit Einreise Kind 16 Jahren und beiden Elternteilen:
Einreise Mai: Es wurde nichts verlangt.
Ausreise Juni: Internationale Gebutsurkunde wurde verlangt. Die von den Standesämtern in D ausgegebene internationale Geburtsurkunde genügt.

Man teilte mir mit, dass ab 1. Juni die Beamten angewiesen sind, die Geburtsurkunden zu prüfen.


Gruß!
der Joe
"I detest racialism, because I regard it as a barbaric thing, whether it comes from a black man or a white man." Nelson Mandela

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Letzte Änderung: 09 Jun 2015 12:17 von lionfight.
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11 Jun 2015 18:18 #387843
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  • Sabine74 am 11 Jun 2015 18:18
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Hallo,
weiß jemand, ob die Internationale Geburtsurkunde unbegrenzt zur Einreise verwendet werden darf oder muss ich die jedes Jahr wieder neu beantragen?
Gibt es schon Erfahrungen bei Reisen mit nur einem Elternteil? Wie soll da die Bestätigung/Erlaubnis des anderen Elternteils aussehen? Muss das dann tatsächlich notariell beglaubigt werden?
Danke und viele Grüße
Sabine
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11 Jun 2015 20:06 #387853
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  • lionfight am 08 Jun 2015 10:39
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Die Geburtsurkunde kriegst Du sofort wieder und kann dann beliebig oft eingesetzt werden.
Ich für meinen Teil glaub, dass man der Beamtin alles hätte andrehen können, so ratlos wie sie geschaut hat. :)

Man braucht eine eidesstattliche Versicherung des nicht Mitreisenden. Von einem Notar ist dabei nicht die Rede. Normalerweise machen das die Behörden vor Ort ganz unkompliziert. Einfach mal auf Deiner Gemeinde anrufen. Außerdem braucht man eine Kopie des Passes des nicht mitreisenden Elternteils.


Gruß!
der Joe
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27 Jul 2015 10:15 #393329
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  • maggus am 27 Jul 2015 10:15
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Hi,

bei uns ist es jetzt so, dass meine Lebenspartnerin alleine mit unserem gemeinsamen Sohn vorausfliegt und ich dann ein paar Tage später nach komme. ( hat sich leider recht kurzfristig so ergeben )

Hat jemand von euch einen Text / Formular / Vollmacht welches ich auszufüllen habe, bzw wo bekomme ich dieses her?

Bestätigung von der Gemeinde reicht, oder muss man zum Notar?


Danke vorab für die Hilfe


Markus
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