kommt drauf an, welchen Deckungsumfang die Versicherung hat, die Ihr gewählt habt, und wie das Wording dazu geschrieben ist.
Ob das Festfahren grob fahrlässig war läßt sich nur anhand von Bildern feststellen, ob Ihr auf der Hauptstrecke wart oder nicht, ob die gesperrt war oder nicht. Wenn zB Wasserdurchfahrten generell verboten wären und man machts dann trotzdem oder man fährt durch eine 1m tiefe Furt ohne Schnorchel und versenkt das Fahrzeug wär das grob fahrlässsig. Bleibt man auf der Hauptstrecke im Sand stecken ist das eher ein Fahrfehler, kommt immer wieder mal vor.
Die Mietwagen haben ja selten Sandbleche etc dabei. Da bleibt nur unterfüttern oder auf ein anderes Fahrzeug warten, das einen Bergegurt mithat. Den haben die Mietautos ja auch selten drin. Der Schaden ist natürlich schon eigenverschuldet, weil die Äste falsch plaziert waren. Da wieder, siehe oben, was deckt die Versicherung. Dummheit ist bei Vollkasko jedenfalls gedeckt, Vorsatz nicht, normale Fahrlässigkeit ist meist gedeckt, grobe Fahrlässigkeit oft nicht, kommt aber aufs Wording drauf an.
Was mich wundert, warum mechanische Schäden am Motor ausgeschlossen sind, die beeinflußt doch der Vermieter durch Alter, km und Wartung, oder meinen sie zB Wassereintritt?
760 Euro für einen Kühler inkl. Mechaniker in den Park schicken und reparieren ist sehr günstig.
Gerichtsstand ist der Ort des Vermieters, wegen 760 Euro lohnt das nicht, da das Ergebnis ungewiß ist.