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THEMA: Einschätzung Kostenübernahme Schaden am Mietwagen
14 Okt 2024 11:18 #695291
  • PatrickRI
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  • PatrickRI am 14 Okt 2024 11:18
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Hallo zusammen,

Ich hätte gerne ein paar Einschätzungen zu folgendem Thema:

Vor zwei Wochen haben wir uns leider mit unserem gemieteten Hilux an einer sandigen Stelle kurz vor Linyanti im Chobe NP festgefahren. Nach einigen Versuchen sind wir dann mithilfe von Ästen unter den Reifen freigekommen, dabei hat sich ein Ast in den Kühler gebohrt und diesen zerstört.
Nach Klärung mit der Mietwagenfirma hat diese uns einen Mechnikertrupp mit Ersatzkühler geschickt - Reparatur an einem Sonntag, im Busch, hat super geklappt. Die Kosten für die Reparatur haben wir direkt an den Mechaniker bezahlt (ca. 760EUR).

Jetzt, wieder zuhause angekommen schreibt der Vermieter das die Kosten nicht erstattet werden. Er sagt das Festfahren ist grob fahrlässig, die "Hilfsmittel" wurden nicht richtig eingesetzt. Außerdem schreibt er das mechanische Schäden nicht abgedeckt sind. In den AGBs listet er aber explizit nur mechanische Schäden an Getriebe, Motor und Differenzial auf. Keine Rede vom Kühler.

Jetzt meine Frage an das Forum, ist die Position des Vermieters nachvollziehbar und korrekt?

Vielen Dank an alle im Voraus.
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14 Okt 2024 11:32 #695292
  • RD03joe
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  • RD03joe am 14 Okt 2024 11:32
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kommt drauf an, welchen Deckungsumfang die Versicherung hat, die Ihr gewählt habt, und wie das Wording dazu geschrieben ist.
Ob das Festfahren grob fahrlässig war läßt sich nur anhand von Bildern feststellen, ob Ihr auf der Hauptstrecke wart oder nicht, ob die gesperrt war oder nicht. Wenn zB Wasserdurchfahrten generell verboten wären und man machts dann trotzdem oder man fährt durch eine 1m tiefe Furt ohne Schnorchel und versenkt das Fahrzeug wär das grob fahrlässsig. Bleibt man auf der Hauptstrecke im Sand stecken ist das eher ein Fahrfehler, kommt immer wieder mal vor.
Die Mietwagen haben ja selten Sandbleche etc dabei. Da bleibt nur unterfüttern oder auf ein anderes Fahrzeug warten, das einen Bergegurt mithat. Den haben die Mietautos ja auch selten drin. Der Schaden ist natürlich schon eigenverschuldet, weil die Äste falsch plaziert waren. Da wieder, siehe oben, was deckt die Versicherung. Dummheit ist bei Vollkasko jedenfalls gedeckt, Vorsatz nicht, normale Fahrlässigkeit ist meist gedeckt, grobe Fahrlässigkeit oft nicht, kommt aber aufs Wording drauf an.
Was mich wundert, warum mechanische Schäden am Motor ausgeschlossen sind, die beeinflußt doch der Vermieter durch Alter, km und Wartung, oder meinen sie zB Wassereintritt?
760 Euro für einen Kühler inkl. Mechaniker in den Park schicken und reparieren ist sehr günstig.
Gerichtsstand ist der Ort des Vermieters, wegen 760 Euro lohnt das nicht, da das Ergebnis ungewiß ist.
Letzte Änderung: 14 Okt 2024 11:51 von RD03joe.
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14 Okt 2024 11:49 #695293
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  • Seyko am 14 Okt 2024 11:49
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Hi Patrick,

ich persönlich kann die Ansicht des Vermieters nachvollziehen. Äste sind grundsätzlich sicher keine optimalen Hilfsmittel um sich aus dieser Lage zu befreien. Wenn du Äste nutzt, obliegt es dir, sicherzustellen, dass du sie so einsetzt, dass derartige Schäden vermieden werden. Ich will euch da nicht zu nahe treten aber ich denke der Schaden war zu 100% vermeidbar.

Liebe Grüsse
Guido
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14 Okt 2024 18:25 #695313
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  • Eulenspiegel am 14 Okt 2024 18:25
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Hallo Patrick,
laut Deiner Schilderung und meinem Gefühl, ist das ein Schaden, der Dir belastet wird oder die "Belastung" bleibt.
Dies schreibe ich ausdrücklich in Unkenntnis der AGB des Vermieters und in Unkenntnis der Bedingungen einer eventuell von Dir abgeschlossenen Versicherung für den Mietzeitraum. Möglicherweise öffnet sich da noch mal eine Tür.
Mir ist auf der Tiefsandstrecke zwischen Ghanzi und dem CKGR Eingang Xade ähnliches passiert. Ein Reifen der Vorderachse presst einen Knüppel so unglücklich unter das Fahrzeug, dass der Knüppel direkt am Dieselkühler des Hilux die Dieselleitung abschert. Der Knüppel stammte von einem Fahrer/in, der sich vor geraumer Zeit genau an dieser Stelle "festgefahren" hat. Es lagen nämlich noch mehrere an dieser Stelle, schön geschichtet nebeneinander. Ich hatte Glück, das vom Vermieter mitgegebene "Ersatzteilkästchen" enthielt die notwendigen Dinge, um den Schaden zu flicken und der Dieselkühler ist bei diesem Fahrzeug nicht Sensorüberwacht. Als ich eine Woche später in Rakops wieder Funk hatte, informierte ich den Vermieter, er gestattete nach Rücksprache mit Toyota die Weiterfahrt. Wieder zurück in WDH legte er mir die RE von Toyota für das Bauteil vor.
Ich bin nicht mal auf den Gedanken gekommen die ca. 350,-€ irgendwie zu diskutieren. Ich habe den Schaden verursacht (wenn in diesem Fall auch schuldlos), also zahle ich den Schaden.
Gruß Till
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16 Okt 2024 14:31 #695410
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  • Sanne am 16 Okt 2024 14:31
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Vermutlich werden die Kosten nicht erstattet, weil grobe Fahrlässigkeit in deren Verträgen ausgeschlossen ist. Sich festzufahren, ist eher ein Fahrfehler, keine grobe Fahrlässigkeit. Die Hilfsmittel sind es meiner Meinung nach schon. Je nach Ast hättet Ihr Euch zusätzlich noch Reifen beschädigen können. Hattet Ihr denn gar keine Sandmatten oder Sandbleche dabei? Wenn sie nicht zur Ausstattung gehörten, würde ich mich darauf erst einmal zurückziehen und fragen, wie Ihr das Auto denn sonst hättet bewegen können. Nur buddeln reicht ja nicht wirklich. Wenn es Matten oder Bleche gab, Ihr aber mit Ästen gearbeitet habt, würde ich es unter Erfahrungen verbuchen und könnte die Argumentation des Vermieters auch akzeptieren.
"Der letzte Beweis von Größe liegt darin, Kritik ohne Groll zu ertragen." Victor Hugo
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16 Okt 2024 16:09 #695415
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Moin Patrick,
Ich schätze die Chancen auch als sehr gering ein.
Vielleicht einmal bei der Privaten Haftpflicht Versicherung anfragen ob es eventuell Zahlungen geben könnte. Das ist aber schwierig...

Beste Grüße
Michael
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