THEMA: Vollkaskoversicherung aus Deutschland
12 Okt 2015 12:25 #402733
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  • lilytrotter am 12 Okt 2015 12:25
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travelNAMIBIA schrieb:

"Als vor 10 Jahren 90% Citi Golf u.ä. als Mietwagen unterwegs waren, gab es deutlich weniger Unfälle durch Touristen. Die meisten überschätzen sich einfach maßlos, insbesondere wenn sie einen großen 4x4 fahren, mit dem "man(n) ja alles machen kann".



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Walvisbay boomt
Letzte Änderung: 12 Okt 2015 12:26 von lilytrotter.
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12 Okt 2015 12:46 #402740
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  • Guido. am 12 Okt 2015 12:46
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Hallo Christian,
travelNAMIBIA schrieb:
aber wie willst Du das als Vermieter kontrollieren? Es geht nur ganz oder gar nicht. Keiner wird doch freiwillig bei der Übergabe des Fahrzeuges sagen, "ich fühle mich ängstlich", "bin noch nie links gefahren" und fahre deshalb nur 80.

Das muss ich als Vermieter erst mal gar nicht kontrollieren. Ich könnte z.B. in die Vertragsbedingungen schreiben, das für Mieter, die erstmalig Namibia mit einem selbst gefahrenen 4x4 bereisen, ein Limit von 80/60 gilt und für alle anderen von 100/80. So lange nichts passiert, ist es irrelevant. Wenn etwas passiert und die Geschwindigkeit für die Schadensregulierung relevant ist, muss der Mieter anhand von alten Mietverträgen o.ä. dann den Nachweis erbringen, dass er schon mal mit einem 4x4 unterwegs war und für ihn 100/80 anwendbar ist. Kann er den Nachweis nicht erbringen, ist das sein Problem und es ist 80/60 als Limit maßgeblich. Ob das dann die beste Lösung ist, weiß ich freilich auch nicht.

Immer neue Limits zu setzen kann aber auch nicht die Lösung sein. Das gilt auch für das Offroadfahren. Die 4x4-Vermieter werben fast alle mit coolen Offroad-Fotos und fetzigen Offroad-Videos und verkaufen die große Freiheit. Die Mietverträge sind dann aber zunehmend so ausgestaltet, dass man mit den Autos eigentlich nur mal die B1 mit 60 km/h hoch und runter fahren soll.

Alles in allem ist eine gesittete Fahrweise natürlich immer noch die beste und zudem billigste Versicherung. Aber niemand ist perfekt. Etwas Absicherung für den Fall zu haben, das einem ein dummer Fehler unterläuft, ist eben auch nicht so verkehrt.

@Brauni: Zumindest in Bezug auf die Germwanwings-Vollkasko ist es irrelevant, ob das Fahrzeug als PKW, LKW, Wohnmobil oder was auch immer zugelassen ist. Es darf keine gewerbliche Anmietung sein. In den bisherigen Versicherungsbedingungen stand im einleitenden Teil noch sinngemäß, dass es sich um eine Reise handeln muss (die Anmietung eines LKWs für einen Umzug war also nicht versichert). In den aktuellen Versicherungsbedingungen finde ich diesen Ausschluss auch nicht mehr.

Beste Grüße

Guido
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12 Okt 2015 13:04 #402745
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  • travelNAMIBIA am 12 Okt 2015 13:04
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Hi Guido,
Immer neue Limits zu setzen kann aber auch nicht die Lösung sein. Das gilt auch für das Offroadfahren. Die 4x4-Vermieter werben fast alle mit coolen Offroad-Fotos und fetzigen Offroad-Videos und verkaufen die große Freiheit. Die Mietverträge sind dann aber zunehmend so ausgestaltet, dass man mit den Autos eigentlich nur mal die B1 mit 60 km/h hoch und runter fahren soll.
das finde ich auch! Deshalb: Nur noch normale PKW für Touristen ;-) Das Unfallproblem ist ja auch kein rein touristisches (die Unfallrate ist hier ja bei allen Fahrzeugen, Straßentypen und Fahrweisen einfach zu hoch) und darum ist in Südafrika schon generell 100 km/h anstatt bisher 120 km/h im Gespräch. Ob das hilft?

Mir hat mal ein Vermieter hier in Windhoek erzählt (ich kann das aber nicht verifzieren) dass er die Preise der 4x4-Mietfahrzeuge um 80-100% anheben müsste um die Haftungseinschränkungen aus den Mietverträgen (bestimmte Geschwindigkeiten, bestimmte Streckenverbote) rauszuhalten. Ansonsten rechnet es sich kaum noch zu vermieten, da Versicherungen praktisch nichts mehr bezahlen. Es gibt ja auch schon Vermieter, die zur Eigenversicherung für eigene Schäden übergegangen sind, d.h. ein Anteil der Miete wird auf ein Konto gelegt und im Schadenfall wird damit beglichen.

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
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Letzte Änderung: 12 Okt 2015 13:07 von travelNAMIBIA.
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12 Okt 2015 14:25 #402763
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travelNAMIBIA schrieb:
OFF TOPIC
Aber ich fahre sicher nicht 1.000 Kilometer auf dem Trans-Kalahari-Highway mit 80 km/h (Du ganz sicher auch nicht).
Richtig! ich fahre aber auch keinen Mietwagen - würde ich das tun, dann halte ich mich auch an deren Vorschriften.
Wenn ein Vermieter mir so etwas vorschreiben will, miete ich woanders.
Klar, würde ich auch machen... solange es noch andere Vermieter gibt.

Viele Grüße aus dem heißen Windhoek
Christian

In Kenia sind in Fahrzeuge, in denen Touristen unterwegs sind, automatische Geschwindigkeitsbegrenzungen eingebaut. Sobald 80 Stundenkilometer überschritten werden, regelt der Motor automatisch herunter ohne dass der Fahrer darauf Einfluss nehmen könnte.
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12 Okt 2015 19:57 #402850
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Guido. schrieb:
Hallo,
travelNAMIBIA schrieb:
Es sind alle Öffentlichen Straßen mitversichert egal ob Sand,Schotterstraße,Feldweg solange es eine öffentliche Straße ist.
ok, das schließt in Namibia dann z.B. die letzten 5 Kilometer im Sossusvlei, fast jede Zufahrt zu einer Gästefarm, Lodge etc. aus.

Das steht so nicht in den Versicherungsbedingungen. Irgendwelche mündlichen Informationen oder Interpretationen der Hotline sind irrelevant und nicht Vertragsbestandteil.
travelNAMIBIA schrieb:
in den Bedingungen steht (also ähnlich namibischer Versicherungen): "wenn der Kreditkarteninhaber
für ein Mietfahrzeug im Falle dessen Verlustes, dessen Beschädigung oder dessen Kollision mit einem anderen Gegenstand dem Mietwagenunternehmen gegenüber haftet, sofern...."
"Normales" Rollen ist also auch hier ausgeschlossen.

Das interpretiere ich anders. Ein Rollen ist natürlich keine Kollision, aber eine anderweitige Beschädigung und somit eingeschlossen.

Die Versicherungsbedingungen sind generell sehr lax und kundenfreundlich.
1. Anders als bei namibischen Versicherungen ist nicht generell (einfache) Fahrlässigkeit sondern nur grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
2. Die bei vielen Zusatzversicherungen gängige Klausel, dass Leistungen ausgeschlossen sind, wenn vorrangige Versicherungen die Leistung verweigern, findet sich bei der Karte nicht. Nur von vorrangigen Versicherungen gezahlte Summen werden natürlich nicht ein zweites Mal gezahlt.
3. Kein Ausschluss für Campingfahrzeuge.
4. Kein Ausschluss für Offroadfahren

Die meines Erachtens relevantesten Einschränkungen und Dinge die man bei der Germanwings Gold berücksichtigen sollte:
1. Entscheidend sind die Inhalte des Mietvertrages. Bei Verstößen gegen Bedingungen des Mietvertrages wird nicht gezahlt. Wer einen Vermieter hat, der ihm pauschal schwachsinnige 80 km/h auf Asphalt und 60 km/h auf Gravel in den Vertrag schreibt, bewegt sich ggf. schnell und regelmäßig außerhalb des Versicherungsschutzes. Wenn im Mietvertrag Regionen wie das Kaokoveld pauschal ausgeschlossen werden, fährt man da ohne Versicherungsschutz - auch auf den offiziellen Straßen. Wenn laut Mietvertrag Fahrten schon in der Dämmerung untersagt werden, ist man auch da aus dem Versicherungsschutz raus. Usw Usf. Es ist bei der Versicherung überaus wichtig, sich detailliert mit dem Mietvertrag auseinander zu setzen, denn daraus und nicht aus den AVB ergeben sich die maßgeblichen Einschränkungen.
2. Verursacht man einen Totalschaden, so muss man ggf. gegenüber dem namibischen Vermieter erst einmal in Vorleistung gehen. Das kann bedeuten bis zu 30.000 EUR locker machen zu müssen, bevor man ausreisen darf. Das Geld kann man sich dann erst anschließend von der Versicherung wieder holen.
3. Abschlepp- und Bergungskosten werden nicht erstattet - das können z.B. im Kaokoveld hohe vierstellige Beträge sein, auf denen man sitzen bleibt.

Ich habe das Germanwings-Gold-Kartendoppel seit 20 Monaten und in der Zeit 7 mal auf Reisen Autos darüber angemietet. Einen Schaden hatte ich bislang aber nicht zu regulieren. Alle sonstigen Kontakte/Reklamationen mit dem Kundendienst liefen sehr kundenfreundlich. Die Karte kostet ab Januar 69 EUR statt bisher 49 EUR, weil angeblich irgendwelche für mich irrelevanten Leistungen bei Germanwings aufgewertet werden. Rechnen tut sich das Kartendoppel ansonsten für uns auch allein über die inkludierte RRV.

Berücksichtigen sollte man noch, dass das eine echte Kreditkarte ist. Man sollte nach der Beauftragung schleunigst das Rückzahlungsverfahren umstellen, so dass man nach den maximal 59 Tagen Zahlungsziel alles in einer Summe zahlt. Ansonsten zahlt man horrende Zinsen von aktuell 15,91%.

Beste Grüße

Guido


Das ist echt ein schwieriges Thema mit den Versicherungen.Ich werde bei der German Wingskarte bleiben und mir vor Ort den Mietvertag noch genauer durchlesen ;) ...vielen Dank für die Infos

Freundliche Grüße Dennis
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12 Okt 2015 20:58 #402869
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  • aos am 12 Okt 2015 20:58
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Hallo allerseits,

ich hatte mich seinerseits (vor 3,5 Jahren) mal mit der Lufthansa Kreditkarte befasst, welche auch eine Vollkasko für Mietwagen enthielt. Dort wurde aber nur geleistet, wenn der Wagen als PKW zugelassen war. Mein Vermieter teilte mit mir, dass der Hilux nicht als PKW zugelassen war. Daher habe ich mir keine Lufthansa Kreditkarte zugelegt. Allerdings ging ich davon aus, dass alle Vermieter ihre Hiluxe als "LKW" zulassen müssen.

Viele Grüße
Axel
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