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THEMA: LTU droht Pilotenstreik in den Ferien
17 Jul 2007 12:12 #43013
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  • Guido. am 17 Jul 2007 12:12
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holger schrieb:
ich frage mich, wie das mit LTU weitergeht. Wenn die pleite gehen, springt dann jemand ein? Ich hab meine Tickets für September/Oktober gebucht (und bezahlt). Ist dann alles hin und ich kann meinen Urlaub nicht antreten? Fragen über Fragen...

Die Geschäftszahlen von LTU sehen seit Jahren nicht gut aus und sind öfters mal rot. Das das Management von LTU nun erzählt, dass ein mehrtägiger Pilotenstreik eine Insolvenz von LTU zur Folge hätte, halte ich aber primär für ein verbales Druckmittel im Tarifstreit.

Air Berlin hat LTU Ende März für 140 Millionen EUR übernommen - vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung des Kartellamtes. Weder Air Berlin, noch LTU oder die Vereinigung Cockpit sollte ein Interesse an einer Pleite der LTU haben.

Sie auch: www.wdr.de/online/wi...te/reiserisiko.phtml (zwar von 2001, aber wieder etwas aktuell)

Guido
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17 Jul 2007 12:22 #43016
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  • thomas am 17 Jul 2007 12:22
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Andreas Cierpka schrieb:
Wenn die Pleite gehen, springt dann jemand ein?
NEIN! Beim Abschluss deiner Buchung hast du einen Reisesicherungsschein erhalten (nicht be e-Tickets).

...Sollte der Fall eintreten, dass LTU Pleite gehen sollte, kannst du ueber den Sicherungsschein deine Reisekosten wieder einfordern. Viele Kreditkarten haben ebenfalls eine Reiseruecktrittsversicherung eingeschlossen....

Der Sicherungsschein gilt meist nur für Pauschalreisen, nicht bei einzeln gebuchten Leistungen. Die Reiserücktrittskostenversicherung hat damit gar nichts zu tun.

Auszug aus der tourvers-hp:

\"Informationen zur Kundengeldabsicherung (lnsolvenzversicherung)
Gesetzliche Grundlagen
Seit November 1994 sind Reiseveranstalter gemäß § 651 k BGB verpflichtet, erhaltene Kundengelder für den Fall abzusichern, dass infolge von Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters Reiseleistungen ausfallen oder dem Reisenden zusätzliche Aufwendungen entstehen...

Wer ist Reiseveranstalter
Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes ist, wer mindestens zwei Einzelleistungen wie beispielsweise Flug und Unterkunft zu einem Gesamtpreis zusammengefasst anbietet. Darüber hinaus kann bereits das Anbieten von Einzelleistungen als Veranstaltertätigkeit gewertet werden, z. B. Ferienhausver­mittler oder Boots-Charter.\"


Gruß, thomas<br><br>Post geändert von: thomas, am: 17/07/2007 12:32
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17 Jul 2007 12:42 #43017
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  • Guido. am 17 Jul 2007 12:12
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Andreas Cierpka schrieb:
NEIN! Beim Abschluss deiner Buchung hast du einen Reisesicherungsschein erhalten (nicht be e-Tickets).

Einen Reisepreissicherungsschein gibt es bei bei Buchung einer Reise über einen Reiseveranstalter. Wenn Du nur Flüge bei einer Airline buchst, bekommst Du üblicherweise keinen Reisepreissicherungsschein.

Zum Thema Reiserücktrittskostenversicherung: Konditionen immer genau prüfen. Ich fliege häufiger mit Ryanair. Da bekommt man im Online-Buchungsprozess standardmäßig erstmal eine RRV dazu. Diese erstattet aber grundsätzlich nur die reinen Flugkosten und nicht Steuern und Gebühren. Bei Billigfliegern und insbesondere Ryanair liegen die reinen Flugkosten häufig im Bereich von 0-15 EUR. Und da wird es lustig: Bei der RRV gilt eine Selbstbeteiligung von 15 EUR. Man würde also eine Versicherung abschließen, bei der von vornherein definitiv ausgeschlossen ist, dass jemals Bedingungen eintreten können, wo diese leisten muss. Bei Namibiareisen sind die Flugkosten natürlich üblicherweise höher (die Kosten für die RRV aber dementsprechend auch), so dass sich das Problem da nicht so stellen sollte.

Guido
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17 Jul 2007 13:13 #43018
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  • Andreas Cierpka am 17 Jul 2007 13:13
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Wir haben unsere Fluege nie direkt bei der Airline gebucht, sonder (Schleichwerbung> afrika.de). Und da haben wir einen Sicherungsschein erhalten.
Ein Gast bin ich im fremden Land geworden.
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18 Jul 2007 07:54 #43082
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  • holger am 18 Jul 2007 07:54
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Sowas... na, ich bin mal gespannt, wie das Ganze enden wird. Das wäre ja mehr als unglücklich... aber wie hier schon gesagt, es ist noch lange hin bis September.
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