Ich möchte zu dem Thema noch einen Link mit Kommunikationstipps posten, den ich für sehr hilfreich halte:
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=12705534&forum_id=116909
Ich zitiere das mal, damit man nicht ständig hin- und herspringen muss.
---Zitatbeginn---
Viele Abmahnungen, die sich auf Äusserungen in Foren beziehen sind
deshalb ‘gerichtsfest’, weil die Autoren nicht eindeutig bewiesene
Umstände als Tatsachen darstellen wie z.B. die Aussage ‘Das ist
Betrug.’.
Solange der so Bezichtigte nicht rechtskräftig wegen Betruges
verurteilt wurde, handelt es sich bei einer solchen Aussage um eine
falsche Tatsachenbehauptung, die nicht mehr durch die
Meinungsfreiheit gedeckt ist. Gleiches gilt für eine Aussage wie ‘XY
ist doof’, soetwas dürfte in die Kategorie üble Nachrede, Beleidigung
o.ä. fallen.
Forenbetreiber bzw. Benutzer sollten sich bei der Formulierung ihrer
Meinungsäusserungen möglicherweise an ein paar einfache Regeln
halten, die da wären:
1. Fragen sind besser als Aussagen.
Bsp: 'Das ist Betrug!' - FALSCH!
'Ist das Betrug?' - RICHTIG!
2. Die ausgiebiege Nutzung es Konjunktiv kann angezeigt sein.
Bsp: ‘Das könnte möglicherweise als Betrug verstanden werden’
3. Einige treffliche Formulierungen können sich ebenfalls
hervorragend eignen.
Bsp: ‘Ich habe den Eindruck, dass es sich hierbei um Betrug
handelt’
oder ‘Ich habe das Gefühl, es hndelt sich hierbei um Betrug’;
oder ‘Ich finde, dass …’
oder ‘Ich bin der Meinung, dass …’
oder ‘Ich befürchte, dass …’
4. Auch ein Nachsatz wie: ‘ … aber das ist natürlich nur meine
Meinung/mein Eindruck/mein Gefühl.’ kann hilfreich sein.
Im ersten Fall wird eine Frage gestellt und fragen ist in D (noch)
nicht verboten. Das ist übrigens ein probates Mittel der einen oder
anderen sog. Zeitung, in denen man dann auf der ersten Seite
vielleicht fett lesen kann:
'WAR ES BETRUG?' - BLÖD berichtet.
Im zweiten Fall wird keine (falsche) Tatsache behauptet, sondern
lediglich die Möglichkeit in Betracht gezogen, dass es so sein
könnte. Auch dies ist nicht verboten.
In den Fällen 3. und 4. handelt es sich um eindeutig erkennbare
Meinungsäusserungen die auch vom GG gedeckt sind und eben nicht um
anfechtbare falsche Tatsachenbehauptungen.
Am besten man bedient sich aller Elemente.
Bsp: ‘Bei mir stellt sich der unbestimmte Einduck ein, dass es
sich dabei um Betrug handeln könnte, oder?’
bzw. ‘Ich kann mich des Gefühls nicht erwehren, dass es sich dabei
um ein nicht ganz ordnungsmäßiges Vorgehen des Betroffenen handelt,
aber ich kann mich natürlich auch irren.’
Bei diesen Formulierungen wird niemand des Betruges bezichtigt, es
wird nur mein persönlicher Eindruck, mein Gefühl zum Ausdruck
gebracht, dass es vielleicht so sein könnte, aber selbst das wird
noch in Frage gestellt.
Der Leser versteht jedoch sehr gut, welchen Eindruck, welches Gefühl
ich habe, oder?
Viel Erfolg noch.
Der Michel
---Zitatende---
So etwas wird einem auch in Seminaren \"Kommunikation und Konfliktmanagement\" beigebracht. Leider vergesse ich das dann oftmals im täglichen Leben
Grüße,
Holger<br><br>Post geändert von: holger, am: 07/05/2007 10:20