Einreise nach Deutschland:
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Besonderheiten in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt
Baden-Württemberg
Menschen, die am Coronavirus erkrankt waren und wieder genesen sind, sind von der Quarantäne- und der Testpflicht bei der Einreise nach
Baden-Württemberg befreit, wenn ihre Infektion mittels PCR-Test bestätigt wurde und bei ihrer Einreise mindestens 21 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt (ärztliches Attest nötig). Zudem müssen sie bei Einreise symptomfrei sein.
Nordrhein-Westfalen
Für Reisende, die aus einem Risikogebiet nach
Nordrhein-Westfalen einreisen, gilt grundsätzlich eine zehntägige Einreisequarantäne. Diese kann aber vermieden werden, wenn sich die Reisenden 48 Stunden vor oder unmittelbar nach ihrer Einreise einem Corona-Test unterziehen und das Ergebnis des Tests negativ ist. Ein Corona-Schnelltest ist ausreichend. Wer einen PCR-Test machen lässt, muss bis zum Erhalt des Ergebnisses in Quarantäne.
Einreisende nach
Nordrhein-Westfalen aus einem Land mit
Virusvarianten können sich frühestens nach fünf Tagen durch einen negativen Corona-Test freitesten.
Sachsen
Wer aus einem ausländischen Risikogebiet nach
Sachsen einreist, muss ebenfalls einen Corona-Test beim zuständigen Gesundheitsamt* vorlegen: Der Test darf bei der Einreise allerdings nicht älter als 24 Stunden sein. Er kann auch bei der Einreise absolviert oder bis zu 48 Stunden danach nachgeholt werden.
Sachsen-Anhalt
Menschen, die am Coronavirus erkrankt waren und wieder genesen sind, sind von der Quarantäne- und der Testpflicht bei der Einreise nach
Sachsen-Anhalt befreit, wenn ihre Infektion mittels PCR-Test bestätigt wurde und bei ihrer Einreise mindestens 21 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt (ärztliches Attest nötig).
Das gleiche gilt für Menschen, die eine mindestens 14 Tage vor Einreise nach
Sachsen-Anhalt vollständig abgeschlossene Schutzimpfung gegen das Coronavirus vorweisen können. Die Einreisenden müssen dennoch symptomfrei sein.
LG
Logi