Sangwali schrieb:
Da scheint aber seitens Condor ein erhebliches Kommunikations-Wirrwarr zu bestehen.
Marketing-Gewäsch..... man will den Namen CONDOR (der hat auch erheblichen Wert) nicht weiter beschädigen und führt ihn deshalb weiter.
Sangwali schrieb:
....eine Mail von Condor mit dem Hinweis auf Verlängerung der Gültigkeit des Gutscheins bis 30.06.22. Wenn man nun annimmt, dass es die Condor dann noch gibt, würde man ja sagen „immerhin“.
Viel mehr können sie im Insolvenzverfahren (da gehören alle Gäste rein, die vor dem Stichtag gebucht haben) nicht machen. Der Grund ist der selber wie oben, Schutz des Wertes des Namens.
Sangwali schrieb:
Die Rückzahlung schließt Condor trotz Verstoßes gegen die EU-Fluggastrechteverordnung weiterhin aus.
Wir sind jedenfalls entschlossen zu klagen, falls das Chargeback nichts bringen sollte.
Klagen kannst du natürlich, aber was soll das bringen? Mehr als die Anmeldung deiner Forderung zu Insolvenzmasse kann da gar nicht rauskommen.
Der Insolvenzverwalter entscheidet jetzt, wer Geld erhält (z.B. Sprit-Lieferanten....) oder den Fluggutschein (Passagier) für später.
Sein Ziel ist ausschließlich, den Wert der Firma von vor dem Stichtag möglichst hoch zu halten, um damit die Forderungen der Gläubiger (Passagiere etc...) wenigstens zum Teil zu erfüllen.
Seit dem Stichtag fliegt da im Prinzip nur noch eine "neue Condor", wenn die noch Passagiere aus der Zeit vor der Insolvenz mitnimmt, dann kann sie das machen.
Die EU Verordnung sagt im Prinzip nur aus, dass du das Recht hast dein Geld zu erhalten, sie stellt aber nicht sicher, dass du es auch bekommst.