THEMA: Immanuel Wilderness überbucht, ähnl. Erfahrungen?
24 Jul 2019 15:34 #562749
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  • travelNAMIBIA am 24 Jul 2019 15:34
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Aber wenn es nicht explizit in den ABG steht, gilt das für den Anbieter natürlich nicht.
das mag in Deutschland so sein. Hier gibt es kein Consumer Protection Act oder Gesetzgebungen zu AGBs. Hier darf im Prinzip jeder Anbieter machen was er will... Preise erhöhen, Stornieren etc.

Viele Grüße
Christian
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24 Jul 2019 15:49 #562750
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Umgekehrt machen wir es eigentlich nicht anders. Beispiel Warteliste für eine bestimmte Lodge. Die bereits gebuchte muß, wenn es klappt, im Tausch weichen und guckt in die Röhre. Und das Ganze passiert dann meistens kurz vor Reiseantritt wenn jemand kurzfristig abspringt.

Richtig ärgern würde ich mich, wie bereits mehrfach geschehen (gelesen), wenn man Flug Business gebuchtund bezahlt hat und dann wegen Einsatz einer kleineren Businesskapazität in die economy zurückgestuft wird. Also da wäre ich dann so richtig richtig sauer. Das soll wohl Richtung Mauritius und Seychellen des öfteren vorkommen.
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24 Jul 2019 16:03 #562754
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Richtig ärgern würde ich mich, wie bereits mehrfach geschehen (gelesen), wenn man Flug Business gebuchtund bezahlt hat und dann wegen Einsatz einer kleineren Businesskapazität in die economy zurückgestuft wird. Also da wäre ich dann so richtig richtig sauer. Das soll wohl Richtung Mauritius und Seychellen des öfteren vorkommen.
aber nach EU-Gesetztgebung dann nur mit Erstattung, z. B. bei Flugstrecken von mehr als 3500 km hast Du Anrecht auf 75 % des Ticketpreises.

Viele Grüße
Christian
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Letzte Änderung: 24 Jul 2019 16:03 von travelNAMIBIA.
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24 Jul 2019 16:19 #562755
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ja, mir geht es eher um den 10 h Flug. :angry:
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24 Jul 2019 17:03 #562764
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ja, mir geht es eher um den 10 h Flug. :angry:
den haben auch andere schon in der Eco überlebt ;-)
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24 Jul 2019 17:28 #562765
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Mich wundert, dass einige Nutzer die Sache so locker sehen und den Lodgebesitzer/Vermieter fast noch in Schutz nehmen.
Wer nicht selbst betroffen ist, hat wie immer leicht darüber zu reden.

Die rechtliche Situation ist für mich völlig unwichtig.

@motorradsilke
Ich gehe noch weiter und sage, wenn die Angaben des TO so zutreffend sind und kein Versehen bei der Buchung stattgefunden hat, so wurde von der Lodge wissentlich und willentlich eine Überbuchung durchgeführt und billigend in Kauf genommen, dass Reisende/Gäste dadurch Unannehmlichkeiten erleiden.

Die Lodge und da meine ich nicht nur die im Thread genannte, kennt die Situation ganz genau aber der Kommerz siegt und es wird keine Rücksicht genommen.

In Windhoek mag es kein Problem sein eine weitere passende Unterkunft zu finden, aber wir wissen alle, dass es auch andere Gegenden gibt.

Ich finde es auch positiv, dass der TO darüber berichtet, denn so werde ich von einer geplanten Buchung in dieser Lodge Abstand nehmen, um nicht in dieselbe Situation zu kommen.
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