THEMA: Immanuel Wilderness überbucht, ähnl. Erfahrungen?
24 Jul 2019 09:14 #562710
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motorradsilke schrieb:
Und ich glaube nicht, dass so etwas in den AGB steht.

Ich bin sicher hierzu kommt gleich die passende Antwort. :laugh:

Auch wenn es drin stehen würde ist es mM nach unethical. Damit kann man nämlich jemanden die Reise versauen, nach Stornierung in der jeweiligen Gegend nichts mehr zu finden. Speziell in der Hauptreisezeit.
Best Regards
Adolf
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Letzte Änderung: 24 Jul 2019 09:17 von Cruiser.
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24 Jul 2019 12:00 #562727
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Interessant finde ich, dass zum genannten Tag (18.10.) noch mindestens 2 Twin Rooms online buchbar sind.

So hätte man die 3 Reisende ja auch unterbringen können.
Letzte Änderung: 24 Jul 2019 12:02 von Gila.Bend.
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24 Jul 2019 12:03 #562728
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Interessant finde ich, dass zum genannten Tag noch mindestens 2 Twin Rooms online buchbar sind.
Stand gerade (und gestern als ich geschaut habe): Nein.

Viele Grüße
Christian

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24 Jul 2019 12:32 #562733
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@Christian

Das wundert mich noch mehr. Ich hatte vor meinem Beitrag nachgeschaut.

Egal. Buchung wurde storniert.
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24 Jul 2019 13:00 #562735
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motorradsilke schrieb:
M@rie schrieb:
ich habe nicht Holger den Ratschlag gegeben, dann zu Hause zu bleiben, sondern einzig Bezug auf "gleich da zu buchen, wo man sich noch an Buchungsbestätigungen hält." genommen und es ist nun mal Fakt, dass Überbuchungen - auch wenn ärgerlich für die jeweilige Person - gang und gäbe sind, egal wo, so bei Unterkünften, Mietwagen und auch Flügen, eine Garantie, dass die getätigte Buchung auch wirklich gehalten wird/werden kann, gibt es nicht - es kann dir immer und überall passieren, dass eine Buchung wegen Überbuchung zurückgenommen wird.

Das ist zum Glück nicht gang und gäbe.
Und darf auch nicht sein. Natürlich muss ich mich auf eine Buchung verlassen können.
Klar kann es immer mal passieren, aber beim Flug bekommt man dann eine Entschädigung, beim Mietwagen das größere Fahrzeug... Und ein gutes Hotel wird immer versuchen, ein Zimmer in einem gleichwertigen oder besseren Hotel zu besorgen.
Ich finde so ein Verhalten schon ziemlich unmöglich und nicht akzeptabel. Und ich glaube nicht, dass so etwas in den AGB steht.

Genau wie die Kunden haben auch die Anbieter einer Leistung ein Rücktrittsrecht. Wie lange das im einzelnen Fall ist, regeln die AGB des Anbieters oder das Gesetz des jeweiligen Landes. Ich kenne einen Fall bei denen ein Fahrzeugverleiher noch 30 Tage vor der Tour das Fahrzeug storniert hat. Da stehst Du je nach Reisezeitpunkt recht blöd da. Dass Flüge ersatzlos gestrichen werden, war hier auch schon ein Thema und auch bei Unterkünften habe ich das schon erlebt.

Im Fall einer Buchung bei Immanuel Wilderness über deren Webseite steht bei der Buchung:
Up to 30 days prior to arrival, no cancellation fee
From 30 days prior to arrival, 25% of total booking amount
From 21 days prior to arrival, 50% of total booking amount
From 14 days prior to arrival, 75% of total booking amount
From 7 days prior to arrival or no show, 100 % of total booking amount

Das sind natürlich die Angaben die für den Kunden gelten. Üblicherweise funktioniert es für den Anbieter aber genau gleich.
Natürlich wird ein Anbieter sich genau überlegen ob er stornieren will. Wenn er das häufiger macht, wird es auf jeden Fall zu negativen Bewertungen bei den diversen Portalen und Foren kommen.

Herzliche Grüsse
Chrigu
Letzte Änderung: 24 Jul 2019 13:09 von chrigu.
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24 Jul 2019 15:08 #562747
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chrigu schrieb:
motorradsilke schrieb:
M@rie schrieb:
ich habe nicht Holger den Ratschlag gegeben, dann zu Hause zu bleiben, sondern einzig Bezug auf "gleich da zu buchen, wo man sich noch an Buchungsbestätigungen hält." genommen und es ist nun mal Fakt, dass Überbuchungen - auch wenn ärgerlich für die jeweilige Person - gang und gäbe sind, egal wo, so bei Unterkünften, Mietwagen und auch Flügen, eine Garantie, dass die getätigte Buchung auch wirklich gehalten wird/werden kann, gibt es nicht - es kann dir immer und überall passieren, dass eine Buchung wegen Überbuchung zurückgenommen wird.

Das ist zum Glück nicht gang und gäbe.
Und darf auch nicht sein. Natürlich muss ich mich auf eine Buchung verlassen können.
Klar kann es immer mal passieren, aber beim Flug bekommt man dann eine Entschädigung, beim Mietwagen das größere Fahrzeug... Und ein gutes Hotel wird immer versuchen, ein Zimmer in einem gleichwertigen oder besseren Hotel zu besorgen.
Ich finde so ein Verhalten schon ziemlich unmöglich und nicht akzeptabel. Und ich glaube nicht, dass so etwas in den AGB steht.

Genau wie die Kunden haben auch die Anbieter einer Leistung ein Rücktrittsrecht. Wie lange das im einzelnen Fall ist, regeln die AGB des Anbieters oder das Gesetz des jeweiligen Landes. Ich kenne einen Fall bei denen ein Fahrzeugverleiher noch 30 Tage vor der Tour das Fahrzeug storniert hat. Da stehst Du je nach Reisezeitpunkt recht blöd da. Dass Flüge ersatzlos gestrichen werden, war hier auch schon ein Thema und auch bei Unterkünften habe ich das schon erlebt.

Im Fall einer Buchung bei Immanuel Wilderness über deren Webseite steht bei der Buchung:
Up to 30 days prior to arrival, no cancellation fee
From 30 days prior to arrival, 25% of total booking amount
From 21 days prior to arrival, 50% of total booking amount
From 14 days prior to arrival, 75% of total booking amount
From 7 days prior to arrival or no show, 100 % of total booking amount

Das sind natürlich die Angaben die für den Kunden gelten. Üblicherweise funktioniert es für den Anbieter aber genau gleich.
Natürlich wird ein Anbieter sich genau überlegen ob er stornieren will. Wenn er das häufiger macht, wird es auf jeden Fall zu negativen Bewertungen bei den diversen Portalen und Foren kommen.

Herzliche Grüsse
Chrigu

Nein, das gilt natürlich zum Glück nicht üblicherweise für den Anbieter genauso. Es wurde ein Vertrag geschlossen. Nach diesem steht dem Kunden ein Kündigungsrecht zu wie von dir beschrieben. Aber wenn es nicht explizit in den ABG steht, gilt das für den Anbieter natürlich nicht. Und in den Therms and conditions der Emmanuel Wilderness Lodge steht dazu nichts weiter drin.
Eine Kündigung war daher nicht rechtens. Nach deutschem Recht könnte man Schadenersatz verlangen. Ob das in Namibia geht und ob das durchsetzbar ist weiss ich nicht.
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