THEMA: Flugverspätung heute von Frankfurt nach Windhoek
31 Mär 2022 14:22 #640669
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  • DankeJack am 31 Mär 2022 14:22
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Hello,

ich an eurer Stelle würde warten. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre, auch wenn das nicht der Anspruch sein sollte.
An einen Anwalt abgeben oder eines der Portale würde ich nicht, da die Provision (Portale) nehmen bzw. Rechnungen schreiben. Für die 600€ würde ich es nicht machen, wenn ihr nicht dringend auf das Geld angewiesen seid.

Es wird schon kommen. Ich habe bei LH auch schon Monate gewartet, aber am Ende kam es.
Bei EW Discover geht es mal wieder drunter und drüber. Welch Überraschung, wenn man den Flugplan auf Kante näht :evil:
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26 Jul 2022 11:47 #647888
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  • honeybadger am 26 Jul 2022 11:47
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skern schrieb:
Hier kann man es es versuchen

soep-online.de/

Es gab einen ersten Vorschlag, den ich allerdings abgelehnt hatte, weil keine Folgekosten getragen wurden. Aktuell dauert es noch. Aber es gab immerhin mal ‚Bewegung‘.
LH selbst hat es bisher nicht für nötig befunden zu reagieren.

Hallo Skern,
wahrscheinlich hast du meine damalige Frage übersehen:
sah der Vorschlag die Ausgleichszahlung in Höhe von 600 € pP vor oder wurde diese auch gekürzt?

@all
War jemand anderes inzwischen schon erfolgreich? Vielleicht auch über das von Skern angegebene Portal?
Gruß Honeybadger
Letzte Änderung: 26 Jul 2022 11:47 von honeybadger.
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26 Jul 2022 13:58 #647897
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Wenn die Fluggesellschaft nicht antwortet und man den Gang zum Rechtsanwalt scheut, empfiehlt es sich, einen Mahnbescheid zu beantragen. Dies geht sehr unbürokratisch. Das bekommt (fast) jeder selbst hin (auch online möglich) und kostet weniger als 50,- Euro Gerichtsgebühren. Reagiert die Fluggesellschaft nicht, kann zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheides ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Damit kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Falls die Fluggesellschaft gegen Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid Widerspruch erhebt, entscheidet das zuständige Amtsgericht über das Bestehen des Entschädigungsanspruches gegen die Fluggesellschaft. Unkomplizierter geht es fast nicht mehr. Also: Nur Mut!
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26 Jul 2022 14:02 #647899
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DankeJack schrieb:
Hello,

ich an eurer Stelle würde warten. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre, auch wenn das nicht der Anspruch sein sollte.
An einen Anwalt abgeben oder eines der Portale würde ich nicht, da die Provision (Portale) nehmen bzw. Rechnungen schreiben. Für die 600€ würde ich es nicht machen, wenn ihr nicht dringend auf das Geld angewiesen seid.

(...) :evil:

Anwälte nehmen keine Provision sondern Gebühren. Die Gebühren hat der Anspruchsgegner (hier die Lufthansa) zu tragen, wenn sie mit dem Zahlungsanspruch in Verzug ist. In Verzug ist sie zum Beispiel, wenn man Ihr nachweislich bereits eine angemessene Zahlungsfrist (z.B. vier Wochen) gesetzt hat und sie diese Frist hat verstreichen lassen. Dann holt sich der Rechtsanwalt im Weiteren Verlauf die Gebühren bei der Lufthansa.
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26 Jul 2022 14:59 #647914
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  • MatzeHH am 26 Jul 2022 14:59
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Uns wurde damals von KLM nur 300 statt der 600 überwiesen. Auf 3 Schreiben meinerseits keine Reaktion.
Die Anwältin hat das mit einem Schreiben erledigt. Kosten hat KLM getragen und ich hatte das vom Tisch.
Wozu warten ? Das ist doch deren Strategie das das "vergessen" wird.
An ein Portal würde ich das auch nicht abtreten.
Danke und Gruß


Matze
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27 Jul 2022 14:02 #647998
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MatzeHH schrieb:
Uns wurde damals von KLM nur 300 statt der 600 überwiesen. Auf 3 Schreiben meinerseits keine Reaktion.
Die Anwältin hat das mit einem Schreiben erledigt. Kosten hat KLM getragen und ich hatte das vom Tisch.
Wozu warten ? Das ist doch deren Strategie das das "vergessen" wird.
An ein Portal würde ich das auch nicht abtreten.

Ja, ich denke auch, dass die Fluggesellschaften das "aussitzen" wollen. Das ist sicherlich auch finanziell attraktiv, da viele Reisende irgend wann die Lust verlieren, dem Geld hinterherzurennen und viele-wie auch wir - nicht zum Anwalt wollen.

Die SOEP ist jedoch kein Portal (da habe ich mich falsch ausgedrückt :blush: )sondern die Schlichtungsstelle, die für den Kunden kostenfrei ist. Was ich jedoch noch nicht herausgefunden habe, ist, ob der Schlichtungsvorschlag in der Regel die Ausgleichszahlung in Höhe von 600 € pP umfasst (wenn keine weiteren Kosten geltend gemacht werden), oder ob diese gleich verringert wird, damit die Chancen auf Zustimmung der Fluggesellschaft erhöht werden.
Gruß Honeybadger
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