Hallo Burkhard,
Burkhard schrieb:
Ihr habt eine Buchung (bestätigt), auf der Webseite stand das Gepäck mit drin (das solltest du belegen können mit Screenshot oder anders). Das was du gebucht hast entspricht also euren Wünschen.
Jetzt kommt eine andere Info, dass das Gepäck doch nicht drin sein soll (Warum ist völlig Egal, der BGB Irrtum zählt hier sicherlich nicht)
Hoffentlich kann man das genau bei DER Buchung auch belegen. Ab ein Screenshot ausreichend ist?!?
Jemand der das bezeugen kann wäre in dem Fall vielleicht auch noch sinnvoll bzw. gibt es andere Betroffene?
Burkhard schrieb:
Ich würde nicht mehr machen als 1 X das Reisebüro/Vermittler anzuschreiben, mit der Aufforderung den "Fehler" zu korrigieren. Wie die das machen ist deren Problem.
Mit Frist zur Nachbesserung!
Burkhard schrieb:
Dann würde ich beim Checkin aufschlagen, das Gepäck abgeben und fertig. Sollten die das nicht annehmen ohne Zuzahlung kann man ja auf das Buchungsdatum und evtl. den Screenshot hinweisen. Wenn das nicht hilft, die geforderte Zahlung leisten und im nächsten Schritt vom Vermittler die Erstattung anfordern.
Blöd dass man dann halt NOCH mehr zahlt.
Burkhard schrieb:
Wenn nix kommt, geht zum Anwalt und lasst das von dem regeln (Rechtsschutzversicherung könnte helfen). Das Kostenrisiko von der juristischen Seite ist aber wohl eher gering.
Dauert etwas aber wollt ihr euch jetzt wochenlang ärgern für die paar Euro. ich bin mir sicher, dass in den allermeisten CallCentern (sowohl bei den Vermittlern als auch bei den Airlines direkt) oft an der Kompetenz fehlt, das Problem anders zu lösen. Die halten sich an ihre Vorgaben und der Fluggast steht im Regen, der Folgeanruf landet ja sicherlich bei einem anderen Callcenter MItarbeiter.
Das kann auch JAHRE dauern…
oder noch länger. Schlussendlich läuft das den Klageweg und mit viel Glück einigt man sich dann außergerichtlich, ansonsten ist man auf das Urteil des (vermutlich unerfahrenen) Gerichts angewiesen ohne Möglichkeit in Revision zu gehen (wegen dem geringen Streitwert). Selbst augenscheinlich klare Fälle wurden so schon vor Gericht sinnlos verloren.
Burkhard schrieb:
Ich hatte was (sehr) ähnliches vor Jahren sogar schon mit einer Lufthansa-Buchung nach USA, da habe ich vor Ort eben bezahlt und nach der Reise mir das Geld direkt von Lufthansa zurückgeholt, ging relativ flott.
Die Lufthansa ist in der Regel auch sehr kulant. Da streitet man sich nicht so lange. Wenn man mit Ryanair oder Vueling fliegt, dann sieht das GANZ anders aus. Mit Condor bin ich noch nicht unterwegs gewesen, aber mal sehen ob die nach April überhaupt noch fliegen (dann wäre der Aufwand sowieso sinnlos).
Das mit dem Anwalt würde ich sein lassen und mir auch jeden weiteren Aufwand sparen. Die Airline ist jedenfalls nicht der richtige Ansprechpartner, sondern der Vermittler und ich weiß schon warum ich immer direkt bei den Airlines buche. Das steht dann auch dran, dass ich 2 x 32 kg oder 2 x 23 kg Aufgabegepäck mitnehmen darf und die Sitzplätze sind meistens dann auch schon reserviert und definiert.
Gruß Markus