THEMA: Condor Flug über Expedia: Gepäckproblem gelöst
17 Jan 2020 10:15 #577522
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  • LolaKatze am 17 Jan 2020 10:15
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@Wüstenruhe: Nicht jeder kann oder will Premium buchen - wir wollen das nicht. Das so eingesparte Geld gebe ich dann lieber im Urlaub für Restaurantbesuche und Wein aus :laugh: .Was ich aber will, ist dass ich die Leistung erhalte, die ich buche. Punkt!

@Thomas: Klar, kann man sich mal verschreiben, eine Anpassung vergessen,.... Ist uns glaube ich auch schon mal allen passiert. Doch dann kann man doch dazu stehen und entweder sagen, ja, sie haben Recht, wir machen dies oder jenes oder...... . Aber so tun, als wenn das der Fehler des Kunden wäre, finde ich jetzt nicht die feine Art.
Und @Silke meint ja auch, dass für mich eigentlich gilt, was zum Zeitpunkt der Buchung relevant war. Wenn ich jetzt keine Antwort mehr erhalte, dann werde ich tatsächlich noch ein Einschreiben versuchen - wenigstens eine deutschen Korrespondenzadresse haben sie - und bevor ich zum Rechtsanwalt gehe, werde ich es mal mit Schlichtungsstelle und/oder Verbraucherzentrale versuchen.

Danke für all eure guten Tipps.
Liebe Grüsse
Nina
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17 Jan 2020 11:40 #577536
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  • Wüstenruhe am 17 Jan 2020 11:40
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motorradsilke schrieb:
Topobär schrieb:
Hallo Nina,

wenn ich es richtig verstanden habe, war der ausgewiesene Preis eigentlich der Preis ohne Gepäck, durch einen Fehler auf der Website wurde dort aber der Hinweis, dass es sich um den Preis ohne Gepäck handelt vergessen und somit musste man als Kunde annehmen, dass es sich um den Preis incl. Gepäck handelt.

Wenn das so ist, bestehen schlechte Aussichten, dass Du um die Zuzahlung für das Gepäck drumherum kommst. Wenn einem Unternehmen bei Angeboten, Rechnungen, Verträgen etc. ein offensichtlicher Fehler unterläuft und das Unternehmen dies nachweisen kann, kann es sich auf ein sogenanntes Büroversehen berufen und diesen korrigieren. Ein typisches Beispiel ist eine falsch ausgestellte Rechnung. Wenn Du eine Ware für 1.000,-€ kaufst und durch z.B. einen Tippfehler auf der Rechnung nur 100,-€ stehen, kannst Du Dich auch nicht auf die 100,-€ berufen, wenn das Unternehmen den Fehler bemerkt und korrigiert. Wenn Expedia also nachweisen kann, dass der Tarif ganz klar ein Tarif ohne Gepäck war und es lediglich ein Darstellungsfehler auf der Website war, wirst Du kaum eine Chance haben.

Alles Gute
Thomas
Das trifft aber nur zu, wenn der Fehler für den Kunden erkennbar war, Erklärungsirrtum, 119 BGB. Das ist hier aber nicht der Fall. Der Preis wäre ja auch mit Gepäck realistisch gewesen.
Ich würde mich auch ärgern, schon über die Behandlung durch expedia, und wie man diesen Firmen ausgeliefert ist. Ich würde expedia ein Einschreiben mit meiner Forderung und einer Fristsetzung schreiben. Sollten sie nicht reagieren, würde ich, wenn ich eine Rechtschutzversicherung hätte, einen Anwalt befragen. Oder selbst eine Klage einreichen.

Kosten für ein bis zwei Einschreiben - mit oder ohne Rückschein - zwischen fünf und 20 Euro, Anwalt- und Klagekosten einige Hundert Euro, die unter Umständen von einer eventuell vorhandenen Rechtschutzversicherung übernommen werden. Zeitaufwand mit einem Gegenwert von einigen Hundert Euro für Arbeitszeit oder unbezahlbarer Lebenszeit je nach Alter. Finde ich grundsätzlich ja ok; auch schon aus prinzipiellen Erwägungen, dass solche Unternehmen mit so etwas nicht durchkommen sollten.
Aber genau deswegen würde ich mich schon im Vorfeld mit solchen Billigheimsern erst gar nicht einlassen, weil ein Teil deren Geschäftsmodells Beschiss ist oder wenigstens die Grauzone an der Grenze dazu.
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17 Jan 2020 11:43 #577537
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  • Burkhard am 17 Jan 2020 11:43
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nix für ungut, aber geht das mal realistisch an und hört besser auf, dass über den Vermittler oder die Airline zu "diskutieren".

Ihr habt eine Buchung (bestätigt), auf der Webseite stand das Gepäck mit drin (das solltest du belegen können mit Screenshot oder anders). Das was du gebucht hast entspricht also euren Wünschen.
Jetzt kommt eine andere Info, dass das Gepäck doch nicht drin sein soll (Warum ist völlig Egal, der BGB Irrtum zählt hier sicherlich nicht)

Ich würde nicht mehr machen als 1 X das Reisebüro/Vermittler anzuschreiben, mit der Aufforderung den "Fehler" zu korrigieren. Wie die das machen ist deren Problem.
Dann würde ich beim Checkin aufschlagen, das Gepäck abgeben und fertig. Sollten die das nicht annehmen ohne Zuzahlung kann man ja auf das Buchungsdatum und evtl. den Screenshot hinweisen. Wenn das nicht hilft, die geforderte Zahlung leisten und im nächsten Schritt vom Vermittler die Erstattung anfordern.

Wenn nix kommt, geht zum Anwalt und lasst das von dem regeln (Rechtsschutzversicherung könnte helfen). Das Kostenrisiko von der juristischen Seite ist aber wohl eher gering.
Dauert etwas aber wollt ihr euch jetzt wochenlang ärgern für die paar Euro. ich bin mir sicher, dass in den allermeisten CallCentern (sowohl bei den Vermittlern als auch bei den Airlines direkt) oft an der Kompetenz fehlt, das Problem anders zu lösen. Die halten sich an ihre Vorgaben und der Fluggast steht im Regen, der Folgeanruf landet ja sicherlich bei einem anderen Callcenter MItarbeiter.

Ich hatte was (sehr) ähnliches vor Jahren sogar schon mit einer Lufthansa-Buchung nach USA, da habe ich vor Ort eben bezahlt und nach der Reise mir das Geld direkt von Lufthansa zurückgeholt, ging relativ flott.
Gruß
Burkhard
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17 Jan 2020 12:04 #577543
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@Wüstenruhe
@Burkhard

Habt Ihr den Ursprungsbeitrag gelesen?

Es gibt keinen Screenshot der bestätigt, dass das Gepäck mit im Preis includiert ist.

"Geiz ist geil". Was hat das hiermit zu tun? Es gab schon weitaus günstigere Tickets ins südliche Afrika und diese mit Gepäck.

@LolaKatze

Ich habe versucht Deine Buchung nachzustellen und im "Kleingedruckten" wird erwähnt, dass das Gepäck extra kostet und nur Handgepäck frei ist. Eine Bekannte, die vor ein paar Monaten ebenfalls über expedia.de einen Flug mit Condor gebucht hatte bestätigte mir gerade, dass sie für das Gepäck ebenfalls extra bezahlen musste.

Könnte es vielleicht doch sein, dass Du da etwas überlesen hast (reine Vermutung)?
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17 Jan 2020 12:04 #577544
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  • Markus615 am 17 Jan 2020 12:04
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Hallo Burkhard,
Burkhard schrieb:
Ihr habt eine Buchung (bestätigt), auf der Webseite stand das Gepäck mit drin (das solltest du belegen können mit Screenshot oder anders). Das was du gebucht hast entspricht also euren Wünschen.
Jetzt kommt eine andere Info, dass das Gepäck doch nicht drin sein soll (Warum ist völlig Egal, der BGB Irrtum zählt hier sicherlich nicht)

Hoffentlich kann man das genau bei DER Buchung auch belegen. Ab ein Screenshot ausreichend ist?!?
Jemand der das bezeugen kann wäre in dem Fall vielleicht auch noch sinnvoll bzw. gibt es andere Betroffene?
Burkhard schrieb:
Ich würde nicht mehr machen als 1 X das Reisebüro/Vermittler anzuschreiben, mit der Aufforderung den "Fehler" zu korrigieren. Wie die das machen ist deren Problem.

Mit Frist zur Nachbesserung!
Burkhard schrieb:
Dann würde ich beim Checkin aufschlagen, das Gepäck abgeben und fertig. Sollten die das nicht annehmen ohne Zuzahlung kann man ja auf das Buchungsdatum und evtl. den Screenshot hinweisen. Wenn das nicht hilft, die geforderte Zahlung leisten und im nächsten Schritt vom Vermittler die Erstattung anfordern.

Blöd dass man dann halt NOCH mehr zahlt.
Burkhard schrieb:
Wenn nix kommt, geht zum Anwalt und lasst das von dem regeln (Rechtsschutzversicherung könnte helfen). Das Kostenrisiko von der juristischen Seite ist aber wohl eher gering.
Dauert etwas aber wollt ihr euch jetzt wochenlang ärgern für die paar Euro. ich bin mir sicher, dass in den allermeisten CallCentern (sowohl bei den Vermittlern als auch bei den Airlines direkt) oft an der Kompetenz fehlt, das Problem anders zu lösen. Die halten sich an ihre Vorgaben und der Fluggast steht im Regen, der Folgeanruf landet ja sicherlich bei einem anderen Callcenter MItarbeiter.

Das kann auch JAHRE dauern… :laugh: oder noch länger. Schlussendlich läuft das den Klageweg und mit viel Glück einigt man sich dann außergerichtlich, ansonsten ist man auf das Urteil des (vermutlich unerfahrenen) Gerichts angewiesen ohne Möglichkeit in Revision zu gehen (wegen dem geringen Streitwert). Selbst augenscheinlich klare Fälle wurden so schon vor Gericht sinnlos verloren. :whistle:
Burkhard schrieb:
Ich hatte was (sehr) ähnliches vor Jahren sogar schon mit einer Lufthansa-Buchung nach USA, da habe ich vor Ort eben bezahlt und nach der Reise mir das Geld direkt von Lufthansa zurückgeholt, ging relativ flott.

Die Lufthansa ist in der Regel auch sehr kulant. Da streitet man sich nicht so lange. Wenn man mit Ryanair oder Vueling fliegt, dann sieht das GANZ anders aus. Mit Condor bin ich noch nicht unterwegs gewesen, aber mal sehen ob die nach April überhaupt noch fliegen (dann wäre der Aufwand sowieso sinnlos). ;)

Das mit dem Anwalt würde ich sein lassen und mir auch jeden weiteren Aufwand sparen. Die Airline ist jedenfalls nicht der richtige Ansprechpartner, sondern der Vermittler und ich weiß schon warum ich immer direkt bei den Airlines buche. Das steht dann auch dran, dass ich 2 x 32 kg oder 2 x 23 kg Aufgabegepäck mitnehmen darf und die Sitzplätze sind meistens dann auch schon reserviert und definiert.

Gruß Markus
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17 Jan 2020 12:31 #577549
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  • Wüstenruhe am 17 Jan 2020 11:40
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Gila.Bend schrieb:
@Wüstenruhe

"Geiz ist geil". Was hat das hiermit zu tun? Es gab schon weitaus günstigere Tickets ins südliche Afrika und diese mit Gepäck.

Na ja, das ist die Mentalität. Die Gier, die blind macht für alles links und rechts des Weges, für Aufgabegepäck, für Sitzplatzreservierung usw. Du siehst nur den vermeintlich günstigen Flugpreis im Vergleich zu anderen Anbietern und zum Angebot der Airline selbst, schaust nicht rechts und nicht links und "schlägst zu". Erst später bemerkst du, dass das Gesamtpaket gar nicht so günstig ist. Und dann beginnen die stundenlangen Warteschleifen für die Sitzplatzreservierungen, weil der Zwei-Meter-Mann mit dem 546,- Euro Eco-Sitzplatz ohne Abendessen, ohne Getränke, ohne Entertainment und ohne Aufgabegebäck natürlich einen Platz mit größerer Beinfreiheit benötigt, damit der Elf-Stunden-Flug nicht zum Horrortrip von der ersten Nacht an wird.
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